28. März 2024

Audiobericht Zweiter Prozesstag Klage Mayr-Melnhof gegen mich wegen Dokumentation seiner Gatterjagd

Der erste Prozesstag in diesem Verfahren ist hier dokumentiert:
https://martinballuch.com/audiobericht-erster-prozesstag-des-ersten-prozesses-von-mayr-melnhof-gegen-mich-am-bezirksgericht-oberndorf-in-salzburg/

Ich hatte schon im Vorfeld die größten Befürchtungen, dass dieses Verfahren vielleicht nicht fair ablaufen könnte, zumal das Bezirksgericht Oberndorf so klein ist und sich praktisch direkt in Sichtweite des Jagdgatters Mayr-Melnhof befindet. Und nach Einvernahme des Revierförsters vom Jagdgatter Mayr-Melnhof im Verfahren heute kam durch eine Frage von mir ans Tageslicht, dass der stellvertretende Richter in diesem Verfahren, und der leitende Richter an diesem Bezirksgericht, selbst Jäger ist und bei der Gatterjagd von Mayr-Melnhof an diesem Tag dabei war. Und nicht nur das, er kam sogar aus dem Gatter heraus und versuchte mich mit Vehemenz davon abzuhalten, von außen durch den Gatterzaun Fotos aufzunehmen. Dann rief er die Polizei und wollte diese mit der Behauptung, es drohe ein Vergehen nach dem Datenschutzgesetz, dazu veranlassen, uns am Fotografieren zu hindern. Als das bekannt wurde, legte mir der Richter nahe, einen Befangenheitsantrag zu stellen. Als ich das tat, brach er die Verhandlung ab und gab den Fall an das Landesgericht Salzburg zur Entscheidung weiter. Hier der Audiobericht:

4 Gedanken zu “Audiobericht Zweiter Prozesstag Klage Mayr-Melnhof gegen mich wegen Dokumentation seiner Gatterjagd

  1. ein altbekanntes problem, diese verstricktheit von so vielen richter*innen in die jägerschaft. befremdend, an die vermeintliche neutralität solcher herren und damen zu denken!

  2. @ Peter:
    Interessantes I-Tüpfelreiten. Fassen wir die Fakten zusammen. Er ist Jäger. Er sagt den Medien, dass er dort mit einem Jagdhund war, um angeschossene Tiere zu finden. Aha, und was macht ein Jäger, wenn sein Jagdhund angeschossene Tiere findet? Ich vermute er schießt sie tot. Also hatte er auch ein Gewehr dabei. Also haben wir einen Jäger, der bei einer Gatterjagd mit einem Gewehr und einem Jagdhund dabei ist.

    Abgesehen davon hat dieser nette Mann den Medien gegenüber behauptet, er hätte zwischen den TierschützerInnen und den JägerInnen vermittelt. Also einen größeren Unsinn gibts nicht, dieser Mann war total aggressiv und hat mit allen Mitteln versucht mich am – völlig legalen!! – Fotografieren von außerhalb des Gatterzauns aus zu hindern. Ich würde also allein schon deshalb den anderen Aussagen dieses Herrn keinen Glauben schenken.

  3. Nach meinem laienhaften Verständis würde ich meinen, dass der stellvertretende Richter schon von sich aus seine Befangenheit zum Thema hätte machen müssen; aber das war wohl gar nicht erwünscht …

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