28. März 2024

Beschwerde Jagdfreistellungsantrag Bezirk Melk, NÖ, zum Landesverwaltungsgericht

Die Lawine rollt. Damit hat die Jägerschaft sicher nicht gerechnet, dass jetzt überall GrundbesitzerInnen ihren Wald aus der Jagdgenossenschaft und der Zwangsbejagung herausgenommen sehen wollen. Ist das Jagdrecht nicht untrennbar mit dem Eigentum verbunden, wie immer gesagt wird? Na dann muss es wohl möglich sein, die Jagd am eigenen Grund und Boden ruhen zu lassen und die dortigen Wildtiere zu schützen. Vieler dieser GrundbesitzerInnen erkennen auch, dass die übliche Jagdpraxis zu einer überhöhten Wilddichte führt, die wiederum den Wald schädigt. Kein Wunder, wenn man alle Raubtiere tötet und überall Fütterungen hinstellt.

Der Jagd stehen schlechte Zeiten bevor, da sind viele Baustellen offen, und wenn nicht bald auf die zunehmende Kritik an den Missständen, wie Gatterjagd, Aussetzen von Zuchttieren, 9 Monate geschlossenen Wintergattern, Zuchtgattern, Baujagd, Abschuss von Haustieren, Jagd auf Zugvögel, Jagd auf aussterbende Tierarten, Überhege usw. reagiert wird, dann könnte das passieren, was im Kanton Genf in der Schweiz geschah: ein Jagdverbot.

Hier Ausschnitte aus der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Jagdfreistellungsantrags im Bezirk Melk, NÖ, zum Landesverwaltungsgericht:

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Ein Gedanke zu “Beschwerde Jagdfreistellungsantrag Bezirk Melk, NÖ, zum Landesverwaltungsgericht

  1. Tolle Sache! War ja klar, dass die BH hier erst mal blockieren wird. Das VG vermutlich auch, also muss es trotz EU Vorgaben wohl bis vors Höchstgericht.

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