21. November 2024

Oberlandesgericht Wien gibt Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch im Tierschutzprozess in allen Punkten Recht!

Ermittlungsbeginn Oktober 2006, Polizeiüberfall und U-Haft im Mai 2008, Beginn des Tierschutzprozesses im März 2010, Freispruch im Mai 2011, Berufung im Juni 2012, jetzt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien dazu im Juni 2013. Die Justizmühlen mahlen langsam und die Angeklagten werden genüsslich darin zerrieben.

Das OLG-Urteil gegen die Berufung wegen der U-Haft

Die Richterinnen Ingrid Jelinek und Christine Schwab vom OLG Wien waren für unsere Beschwerde gegen die U-Haft zuständig. In einem Urteil vom 16. Juli 2008 erklärten sie diese für völlig gerechtfertigt. Dabei gingen sie ungeniert von der Existenz einer kriminellen Organisation im Tierschutz aus und schrieben z.B. über mich: Neben seiner Tätigkeit als Obmann des VGT ist DDr. Martin Balluch, der nach außen hin überwiegend bei legalen Aktionen auftrat, auch eine führende Rolle in der Rekrutierung, Ausbildung und Bereitstellung von Infrastruktur für [die Mitglieder der kriminellen Organisation] zugekommen. Unglaublich, was die beiden Richterinnen da zu wissen glauben, ohne nur den geringsten Grund dafür zu haben. Der nun rechtskräftige Freispruch hat die Ansicht der beiden diametral widerlegt.

Zu meiner Beschwerde, keine Akteneinsicht zu bekommen, steht lakonisch im Urteil: Die behauptete Gesetzwidrigkeit kann nach gewissenhafter Prüfung der davon umfassten Gerichtsstücke durch das OLG Wien nicht ersehen werden. Na diese Prüfung muss ja gewissenhaft durchgeführt worden sein. In den folgenden 3 Jahren gab es 3 Urteile des Landesgerichts Wr. Neustadt gegen die Polizei, weil sie mir keine Akteneinsicht gegeben hatten. Tatsächlich kamen aus den polizeilichen Ermittlungsakten später zahlreiche Entlastungsbeweise zutage, wie z.B. die Spitzelberichte, die letztlich zum Freispruch geführt haben.

Zur Tatwiederbegehungsgefahr führten die beiden Richterinnen damals 2008 in ihrem Urteil aus: Wenn auch technische Hilfsmittel abgenommen worden waren, ist aufgrund der offensichtlich tiefen Verwurzelung von DDr. Balluch in der kriminellen Organisation und der über Jahre fortgesetzten Tatbegehung […] zu befürchten, dass der Beschuldigte auf freiem Fuß unbeschadet des geführten Strafverfahrens Straftaten mit nicht bloß leichten Folgen begehen werde.

Und zum von ihnen antizipierten Schuldspruch gegen mich meinten die beiden Richterinnen: Die bisherige Dauer der U-Haft [steht] weder zur Bedeutung der dem Beschuldigten angelasteten strafbaren Handlungen noch zu der im Falle einer Verurteilung zu gewärtigenden empfindlichen Sanktion außer Verhältnis.[…] Angesichts der Schadensbeträge sowie der weiters angelasteten kriminellen Organisation droht dem Beschuldigten ein Sanktionsrahmen von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Im Juli 2008, während ich also in U-Haft saß, haben hier zwei Richterinnen namens Ingrid Jelinek und Christine Schwab gewütet: Sie waren sich sicher, dass wir Angeklagte eine kriminelle Organisation bilden, dass wir volle Akteneinsicht haben und dass wir zu einer hohen Haftstrafe verurteilt werden. Der Freispruch hat die beiden Frauen widerlegt. Und trotzdem stehen dieselben beiden Namen Ingrid Jelinek und Christine Schwab unter dem nun vorliegenden Urteil im Berufungsverfahren zum Freispruch. Befangenheit? Aber nein, der OLG-Präsident sieht keine Veranlassung, an der Objektivität der beiden Richterinnen zu zweifeln!

Das neue OLG-Urteil zur Berufung gegen den Freispruch im Tierschutzprozess ist da!

Und jetzt liest sich dieses Urteil im Berufungsverfahren zum Freispruch nicht anders als das im Berufungsverfahren zum Hafturteil. Gleich vorweg: die Richterinnen haben ausnahmslos alle Teile des Urteils, gegen die der Staatsanwalt Wolfgang Handler berufen hat, aufgehoben! Dazu gehört allerdings zum Glück nicht der Vorwurf der kriminellen Organisation, das wusste das Justizministerium zu verhindern. Jelinek und Schwab hätten sicher, ohne zu zögern, auch diesen Freispruch aufgehoben, ja, die beiden hätten garantiert das gesamte Urteil aufgehoben, wenn es berufen worden wäre. Soviel steht fest.

Ebenfalls vorweg: es gibt kleine Nebendelikte, die die Staatsanwaltschaft noch als Straftaten anführt, obwohl sie völlig nebensächlich sind. Diese sind das Zerschneiden von Werbeplakaten zu einer Reptilienbörse (was für ein Verbrechen!), das Einschlagen eines Klofensters einer Gastwirtschaft ohne Bezug zum Tierschutz (dort soll es ein rechtsradikales Treffen gegeben haben) und „Widerstand gegen die Staatsgewalt“, d.h. ein Tierschutzaktivist hat während einer Pelzmodeschau ein Anti-Pelz Plakat hochgehalten, sollte dafür festgenommen werden und ist davor davon gelaufen.

Dazu gibt es noch das Delikt „Tierquälerei“ gegen den damaligen Kampagnenleiter der Vier Pfoten wegen einer Schweinefreilassung. Dem Mann war die Tat nicht nachzuweisen, weil er zwar am Nachmittag laut Überwachung in der Nähe des Betriebs war, Fotos der Tat aber in der Nacht aufgenommen wurden. Jelinek und Schwab sehen darin keinen Widerspruch, er habe eben die Befreiung am Nachmittag am hellichten Tag durchgeführt und sei dann in der Nacht noch einmal gekommen, um Fotos aufzunehmen. Der Freispruch im Tierschutzprozess sah auch den für Tierquälerei notwendigen Vorsatz nicht gegeben. Logisch, ein Tierschützer, der Schweine aus einer grauenhaften Tierfabrik freilässt, will sie nicht quälen. Anders sehen das Jelinek und Schwab: der Ausgang aus der Schweinefabrik sei so eng gewesen, dass jeder Mensch, der die Türe öffnet, einen Streit unter den Schweinen beim Hinausgehen auf die Wiese in Kauf genommen habe – und das genüge als Vorsatz! Also ist es doch Tierquälerei, Schweine aus fensterlosen Vollspaltenbuchten ohne Stroh mit 0,7 m² Platz pro 110 kg Schwein auf eine Wiese zu lassen – solange die Tür nicht mehr als 3 m breit ist.

Die Ankündigung einer legalen Kampagne wird zur Nötigung

Doch der zentrale Aspekt der Berufung im Urteil der Richterinnen Jelinek und Schwab ist die schwere Nötigung, d.h. die Drohung gegen die Firmen Kleider Bauer, Fürnkranz und Escada mit dem wirtschaftlichen Ruin (!), sollten sie nicht aus dem Pelzhandel aussteigen. Und jetzt legen die beiden erst so richtig los. Es geht nämlich darum, dass Kleider Bauer und Fürnkranz per VGT-Email mit vollem Namen und am Telefon eine legale Kampagne angedroht wurde, sollten sie nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen. Bei Escada geschah die Kampagnenankündigung durch eine Rede auf der Aktionärsversammlung. Mit anderen Worten: 3 Firmen verheimlichten gegenüber ihren KundInnen die grausame Herkunft einiger ihrer Produkte, worauf NGOs diese Herkunft recherchierten und den Firmen die Aufklärung ihrer KundInnen ankündigten, sollten sie die betroffenen Produkte nicht auslisten. Man würde meinen, der normalste Vorgang in einer Demokratie, ja, die ureigenste Rolle von NGOs überhaupt.

Allein, Jelinek und Schwab sehen das ganz anders. Zuerst führen sie aus, dass Informationskundgebungen eine Geschäftsschädigung darstellen: Nicht anders ist ein aufgrund von einer Versammlung bewirkter Entschluss von Konsumenten auf Abstandnahme vom Kauf zu sehen, welcher Umsatzeinbußen bewirken kann. Also, schließen die Richterinnen messerscharf, ist die Ankündigung einer Informationsversammlung vor KonsumentInnen eine gefährliche Drohung: Es wäre zu eng, eine solche Drohung nur dann anzunehmen, wenn ein Vorgehen in Aussicht gestellt wird, welches selbst als Vermögensdelikt im Strafgesetzbuch typisiert ist. [Es geht also eindeutig nicht um die Androhung von Sachbeschädigungen] Auch eine Boykottdrohung […] ist eine Bedrohung mit der Verletzung am Vermögen: denn der Betroffene würde dadurch für die Zukunft die Grundlage seiner vermögensrechtlichen Stellung verlieren, mag die Realisierung einer solchen Drohung selbst auch unter keinen Tatbestand der Vermögensdelikte fallen.

Und aus dieser „gefährlichen Drohung“, die KonsumentInnen zu informieren, wird eine Nötigung: Zutreffend verweist die Berufung [von Staatsanwalt Handler] [darauf], dass der Angeklagte es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, durch die Ankündigung der Kampagne mit Umsatzeinbußen im Rahmen von häufigen Demonstrationen […] mit einer Verletzung am Vermögen zu drohen, um beide Unternehmen zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu veranlassen, er jedoch keine Offensive permanenter schwerer Straftaten gegen das Unternehmen ankündigen wollte. […] Die Ankündigung von legalen Demonstrationen […], die geeignet ist, einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren […], ist daher als Drohung mit einer Verletzung am Vermögen, somit als gefährliche Drohung zu qualifizieren und stellt daher ein geeignetes Nötigungsmittel […] dar.

Doch: Nach § 105 Abs 2 Strafgesetzbuch ist eine das Tatbild erfüllende Nötigung dann nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung [der] Drohung als Mittel zum angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. […] Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht. […] Schwieriger zu beurteilen sind jene Fälle, bei denen sowohl der Einsatz des Mittels als auch die Erreichung des Zwecks von der Rechtsordnung her erlaubt scheint, sich aber die Frage stellt, ob gerade dieses Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks eingesetzt werden durfte. […] Selbst für den nach der heutigen Wertung der Rechtsgemeinschaft nicht als rechtswidrig bewerteten Streik bedarf es einer Prüfung der eingesetzten Mittel, der angestrebten Ziele und der Mittel-Zweck-Relation. Die beiden Richterinnen stellen sogar explizit das Streikrecht in Frage!

Jetzt geht es also um die ureigenste legale und friedliche Kampagnentätigkeit der Zivilgesellschaft: Der vom Angeklagten verfolgte Zweck war die Veranlassung der angesprochenen Unternehmen zum Ausstieg aus dem gewerblichen Handel mit Pelzprodukten. Eine Drohung mit einer Schädigung am Vermögen, um den derart Angesprochenen zum Ausstieg aus dem Pelzhandel zu veranlassen, stellt keine sachlich gerechtfertigte Mittel-Zweck-Beziehung zwischen Übel und gefordertem Verhalten im Sinne des § 105 Abs 2 Strafgesetzbuch dar.

Die Richterin im Tierschutzprozess habe, so kritisieren die beiden OLG-Richterinnen, nicht erwiderungsbedürftige abstrakte Spekulationen [über den eigentlichen Zweck] konturlos angeführt – „Zweck des Tierschutzes“. […] Bei der Prüfung der Mittel-Zweck-Relation ist aber nur der unmittelbar angestrebte Zweck, der im erzwungenen Verhalten des Genötigten liegt, zu berücksichtigen, nicht aber ein darüber hinausgehendes Fernziel wertend einzubeziehen.

Abgesehen davon, meinen die beiden Richterinnen, würde die Forderung, die Firmen müssten aus dem Pelzhandel aussteigen, mit Tierschutz nicht konform gehen: Nur die Haltung von Pelztieren zur Pelzgewinnung ist in Österreich verboten, hingegen stehen für die Fellgewinnung auch landwirtschaftliche Nutztiere oder Wildtiere zur Verfügung, die nicht unter die Begriffsdefinition [des Verbots im Tierschutzgesetz] fallen (das sind alle Haus- oder Wildtiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse, etwa Häute, Felle oder Leder, dienen). Und die Ausstiegsforderung habe sich schließlich auf alle Pelze bezogen. Stimmt übrigens nicht, es ging bei der Kampagne nur um den Ausstieg aus dem Handel mit Pelzen, deren Produktion in Österreich verboten ist, nicht um z.B. Rinderfellmäntel. Doch seit wann kümmern sich Jelinek und Schwab um solche „Nebensächlichkeiten“!

Und dann argumentieren die beiden Richterinnen noch, dass die Forderung zum Pelzausstieg vielleicht sittenkonform gewesen wäre, wenn man die Kritik auf Pelze aus nicht-artgerechter Tierhaltung eingeschränkt hätte, aber: Der angekündigten Aktion sind einschränkende Vorgaben, etwa auf den bloßen Handel mit Erzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung, […] nicht zu entnehmen. Auf die angestrebte Unterlassung des gesamten Handels mit Pelzprodukten [ohne Einschränkung auf nicht-artgerechte Tierhaltung], wie auch ganz allgemein auf die Ausgestaltung des (sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens haltenden) Warensortiments als Ausfluss der Autonomie des Unternehmers, besteht aber kein Rechtsanspruch unternehmensfremder Personen.

Unglaublich! Die Richterinnen Jelinek und Schwab erklären uns also, dass es sittenwidrig und damit schwere Nötigung sei, von einem Unternehmen zu verlangen, es solle aus allen Pelzprodukten aussteigen. Es gibt aber keine artgerechte Pelztierhaltung, sonst wäre die Pelztierhaltung nicht vollständig gesetzlich verboten worden. Für die Gewinnung von Pelz als Luxusprodukt ist auch die schmerzfreie Tötung von Tieren nicht gerechtfertigt, hat die Gesellschaft entschieden. Aber die beiden Richterinnen haben ihre eigene – verquere – Ansicht von Tierschutz, die sie uns TierschützerInnen aufzwingen wollen. Etwas später konstatieren sie sogar, dass Tierschutz und politischer Aktivismus nichts miteinander zu tun hätten.

Die Konsequenzen

Es bedarf keiner weiteren Ausführung, dass dieses Urteil des OLG-Senats Jelinek und Schwab einen schweren Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und damit auf die Demokratie in unserer Gesellschaft darstellt. Letztlich bedeutet deren Rechtsansicht, dass eine Konsumentin eine Firma nicht anschreiben darf und sagen, dass sie dort nicht mehr einkaufen werde, solange diese Firma weiter Pelz verkaufe (oder nicht fair-trade Produkte, oder Produkte aus Sweatshops, oder nicht nachhaltige etc.), ohne eine Nötigung zu begehen und potentiell dafür jahrelang ins Gefängnis gehen zu müssen. Das ist doch absolut unfassbar!

Der Hintergrund dieser neuen Rechtsansicht ist aber klar: Jelinek und Schwab haben ja schon in ihrem ersten Urteil von Juli 2008 deutlich zu verstehen gegeben, was sie von Tierschutzaktivismus halten. Der Freispruch und die Sympathiewelle in der Öffentlichkeit mit der entsprechenden Kritik an der Justiz danach ist ihnen dann offenbar auf den Magen geschlagen. Jetzt rächen sie sich durch diese absurde These, dass jede Ankündigung der Aufklärung von KonsumentInnen über Produktionsbedingungen bereits eine Nötigung ist. Seltsam nur: von dieser These war im gesamten 112 seitigen Urteil von Juli 2008 noch kein Wort zu lesen. Da hätten sie doch schreiben können, dass die Sachbeschädigungen, die damals noch vorgeworfen wurden, sowieso egal seien, weil auch völlig legale Kampagnen eine Straftat sind. Übrigens finden sich in den polizeilichen Abschlussberichten zahllose solche Kampagnen vieler Personen und Vereine, die dafür nicht angeklagt wurden: der Verein RespekTiere „drohte“ Metro eine Kampagne wegen dem Lebendhummerverkauf an, die Vier Pfoten verschiedenen Supermärkten wegen deren Gänsestopfleberhandel, und es sind zahlreiche Kampagnen gegen Firmen, die Käfigeier nutzten, angeführt, wie alle Supermärkte, aber auch AIDA und Ölz z.B., die der Polizei gegenüber sogar Schadenssummen genannt haben, die ihnen der Umstieg auf Bodenhaltungseier gekostet hat. Alles Nötigungen? Davon findet sich kein einziges Wort im ganzen Akt, bis jetzt, bis der Staatsanwaltschaft und den rachsüchtigen Richterinnen alle Felle davon schwimmen und sie nach diesem letzten Strohhalm greifen, um wenigstens irgendeine Verurteilung zu erreichen. Der finanzielle Bankrott unschuldiger Menschen, den sie verursacht haben, ist ihnen nicht genug.

Sollte Österreich wirklich so provinziell sein, dass selbst die Höchstgerichte ihre privaten Befindlichkeiten ausleben und an sozialen Bewegungen auslassen, die ihnen persönlich nicht passen, dann bleibt nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der diese Idiotie auch nur eine Sekunde lang erwägen muss.

Abgesehen davon begehen wir beim VGT solche „Nötigungen“ andauernd, heuer z.B. gabs wieder eine Kampagne gegen Eybl wegen deren Pelzverkaufs. Deshalb werde ich mich selbst anzeigen und ich würde mich freuen, wenn andere diesem Beispiel folgen, z.B. Personen, die Firmen ankündigen, bei ihnen nicht mehr einzukaufen, solange sie Pelz oder andere ethisch fragwürdige Produkte im Sortiment führen. Da gehe ich mit Henry David Thoreau konform: in einer Gesellschaft, die Menschen ungerechtfertigt einsperrt, ist der richtige Platz der gerechten Menschen das Gefängnis! (Under a government which imprisons unjustly, the true place for a just man is also a prison)

28 Gedanken zu “Oberlandesgericht Wien gibt Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch im Tierschutzprozess in allen Punkten Recht!

  1. Ich finde es unfassbar, dass in einem angeblichen Rechtsstaat Tierquälerei gestattet ist, aber Menschen die sich für Humanität engagieren verurteilt werden können. Dies zeigt leider, dass Grausamkeit und Barbarei, wenn man die entsprechende Lobby hat, staatlich sanktioniert wird. Mit solchen Urteilen geht die Menschheit in der Entwicklung zurück. Es ist unglaublich traurig!!!!

  2. Es wäre interessant, das ganze Urteil lesen zu können und nicht nur einzelne Auszüge daraus. Wäre es möglich, das Urteil im Volltext einzustellen? Danke!

  3. Man fragt sich erstmal wie kompetent diese beiden Damen sind, wenn sie von total falschen Voraussetzungen ausgehen, also gar nicht hinterfragen was ihnen die Polizei (vielleicht) liefert; wenn sie eine Organisation zu erkennen glauben die nicht existiert.

    Dann: Muss man in Österreich seine Unschuld beweisen? Braucht man für Anschuldigungen weder Zeugen noch Sachbeweise? Wird irgendjemand verhaftet weil er zufällig in der Nähe war wenn irgendetwas zerstört wurde? Kommt daher die große Aufklärungsquote? Man sollte die Kriminalstatistik vielleicht neu interpretieren.

    Dann frage ich mich: wie bringt man die Schweine aus dem Stall wenn man sie schlachten will? Gibt es davon Aufnahmen?

    Und wie kann man jemanden am “Vermögen” schädigen welches er noch gar nicht besitzt? “Vermögen” setzt voraus, bereits zu besitzen und nicht, es erst noch vielleicht zu erwerben. Diese Firmen möchten gerne Vermögen erwerben, aber sie haben kein Anrecht auf das Geld irgendwelcher Leute. Die freie Meinungsäußerung potentiellen Kunden gegenüber, bzw. eine Information bezüglich des Warenangebots bedeutet auch nicht zwingend, dass diese Leute deshalb nicht dort einkaufen werden. Es ist auch nicht gesagt, dass sie dort einkaufen würden, hätte es keine diesbezügliche Information gegeben. Steht es in den Sternen, welches potentielle, zukünftige Vermögen vielleicht eingebüßt werden wird? Beschäftigt man dafür eigene Astrologen? Ich verstehe nicht ganz was in den Köpfen dieser Damen abläuft. Halten sie potentielle Kunden für so blöd dass diese nicht imstande sind selbstständig Entscheidungen zu treffen? Halten sie Positiv- und Negativwerbung für Gehirnwäsche? Sieht fast so aus.

    Ich frage mich auch was diese Firmen sich vom Pelzhandel versprechen. Wenn ein Konsument keine Pelze kaufen möchte die aus Folterbetrieben stammen – und das ist reine Folter was da gemacht wird und man sollte es auch so nennen, Tierquälerei klingt irgendwie fast harmlos – dann wird er gar keine Pelze kaufen, auch wenn er andere Pelze vielleicht kaufen würde, weil er nicht unterscheiden kann wie die Tiere gehalten wurden. Ich kaufe prinzipiell nichts was irgendwie nach Pelz aussieht, nichteinmal Webpelz und ich habe das auch noch nie gekauft, auch ohne irgendwelche Aktionen. Und ich lasse mich auch nicht von diesen Richterinnen dazu zwingen in Geschäften einzukaufen die ich nicht mag. Justament nicht!!! 😉

    In Zukunft werde ich genau schauen was man in einem Geschäft alles anbietet – und sehe ich auch nur einen Pelz, oder ein Produkt welches von Kindern in Sklavenarbeit hergestellt wurde (das dürfte man ja auch nicht ablehnen, weil man die Geschäfte sonst schädigen würde), gehe ich wieder und kaufe nichts. Auch nicht wenn man mich deshalb jahrelang inhaftiert.

    Pelz ist unnötig. Wir leben doch nicht mehr in der Steinzeit.

  4. Oje, dann habe ich schon einige Nötigungen begangen! Ich “drohe” Unternehmen regelmäßig damit, bei ihnen nichts mehr zu kaufen. Wenn das kriminell ist, sag ich ihnen in Zukunft halt nicht mehr Bescheid, sondern kauf einfach nicht mehr bei ihnen ein. Dass sie dann keine Chance haben, darauf zu reagieren, ist ja ein super Vorteil für die Unternehmen…?!

  5. Ich bewundere Ihre Integrität. In einer solch kafkaesken Situation würde ich vermutlich resignieren. Hut ab, Herr Balluch (et al.) und alles Gute auf dem weiteren Weg. Hoffentlich endet dieser Albtraum bald für Sie und Ihre Mitstreiter.

  6. Sind diese ehrenwerten Damen vielleicht Jägerinnen, ÖVP-, Bauernbund- und/oder Raiffeisen-Funktionärinnen, Mitglied bei der Damenabteilung einer Burschenschaft oder einfach nur leidenschaftliche Pelzträgerinnen (Hermelin)?

  7. ich hoffe, dass der VGT endlich aufgelöst wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat alles nichts mehr mit Tierschutz zu tun, sondern ist schon längst radikal geworden.

    Ich kann den zwei Richtern nur gratulieren.

  8. Das betrifft eindeutig die gesamte Zivilgesellschaft. Wer jetzt auch noch nicht aufwacht, wird wohl alles über sich ergehen lassen und hat gar nicht den Anspruch eigenverantwortlich leben zu wollen.

    Wenn dieses geisteskranke OLG-Vorurteil in einem Prozess wirklich ausgesprochen wird, dann ist es der eindeutige Beweis dafür, dass sich selbst die Gerichte an keine Gesetze mehr halten. Damit haben sie ihre eigene Grundlage zerstört und es wäre für uns alle unsinnig uns noch an Gesetze halten zu wollen, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.

    Da ist es dann schon besser alle Gesetze zu ignorieren und uns einzugestehen, dass nur noch das Recht der Stärkeren gilt. Dann müssen wir uns jenseits aller Gesetze organisieren und dürfen die alten pseudostaatlichen Organe nicht mehr ernst nehmen. Die Polizei hat damit dann zwar vielleicht noch materiell (waffentechnisch) gesehen ein großes Drohpotenzial, aber sie ist dann keine gemeinschaftlich legitimierte Instanz mehr, sondern bloß noch die Privatmilliz einiger rücksichtsloser und skrupelloser Individuen, gegen die wir uns neu organisieren müssen, wenn wir unabhängig von ihrer Willkür überleben wollen.

  9. Wie funktioniert das mit der Selbstanzeige? Brief/Mail an die Polizei oder ein Gericht? Welche Polizei bzw. welches Gericht – oder muss man da selber hingehn?

  10. ich glaube ich muss diemal zum Prozess nach Wiener Neustadt fahren und ein wenig demonstrieren. Das ist Nötigung der Justiz, dann kann ich mich auch selber anzeigen.

  11. Ich schäme mich.
    Ich schäme mich manchmal ein Österreicher zu sein – wenn das alles in einem anderen Staat passiert wäre würde ich mir keine Gedanken darüber machen – die sind eben noch nicht so weit – würde ich denken. Aber in meinem Land wo sich alle als Saubermänner/Frauen verkaufen und doch dann so agieren und als sogenannte Mächtige allen Anschein nach ihren Einfluss dazu nutzen um einer kleinen recht harmlosen aber leider nicht ruhig gestellten Minderheit als Terroristen verfolgen zu lassen sie ihrer Existenz berauben sie und ihre Familien seelisch fertig machen unsere Meinungsfreiheit unseren Gerechtigkeitssinn und alles an das wir Glauben mit Füssen treten und nicht zuletzt das das alles auch offensichtlich auch möglich ist dann schäme ich mich für mein Land und unsere geistige Führung.
    Ich hoffe das die Bürger meines geliebten Österreich sich das nicht gefallen lassen und unseren Rechtsstaat unsere Demokratie und unsere Verfassung mit ihrem ganzen Inhalt verteidigen. Weiters hoffe ich das einige unserer “Mächtigen” ihren Einfluss dazu nutzen um solchen Aktionen schnell ein Ende zu setzen. Ich weiß das eine Krähe der anderen kein Auge auspickt aber ich weiß auch das die Rechte der kleinen Leute auch die großen schützen und darauf solltet ihr tunlichst achten .
    Ich wünsche mir innigst das ich irgendwann wieder mit stolz sagen kann ” ich bin ein Österreicher – ich muss mich nicht mehr schämen”.

    Hofer Gustl
    Grinzens

  12. was würde dann eigentlich passieren, wenn ich in einer Email ans Justizministerium meine Meinung zu dem Prozess (zusammenfassend: eine Farce, unhaltbar) kund tue? Ist das dann Nötigung des Justizministeriums? Gehe ich dann dafür auch schon ins Gefängnis? Und warum ist dann eigentlich wirklich nur der VgT angeklagt? Fairtrade macht ja sowas ähnliches, oder? Und die Vier Pfoten ebenfalls. Und…..

  13. Sehr, sehr traurig 🙁

    Vielleicht brauchen wir wirklich wieder echte Radikale wie die Bader Meinhoff! Da hatten die Bonzen dann wenigstens wirklich Schiss!

    So werden auf jeden Fall echte Radikale erschaffen! Ungehört und in die Enge gedrängt…

    Aber vielleicht ist dies ja auch gewollt! Dann kann man die Bevölkerung gegen die Gegner aufhetzen und diese finanziell vernichten, oder auch wegsperren bzw. gleich erschießen! Alles schon dagewesen…

  14. Mein Gott, müssen die Angst vor Euch haben!!!!
    Nachdem ich die Doku im Fernsehen gesehen habe, möchte ich zu Euren Anklägern gar nichts mehr sagen, da ich nicht gerne mit einer solchen Energie in Resonanz gehe. Da wird sich vermutlich erst etwas ändern, wenn das kollektive Bewusstsein aus seinem Dämmerzustand erwacht.
    Ich wünsche Euch alle erdenkliche Kraft um das alles psychisch durchzuhalten. @ angst los 100 % Zustimmung

  15. wissend, welche arbeit hinter der so kurzfristig erstellten Zusammenfassungen steckt, ist die Qualität in jeder hinsicht umso bemerkenswerter und unterstreicht das auch den wert und die seriosität aller eurer bisherigen aktivitäten. dass diese rechtens und innerhalb der österreichischen gesetzgebung absolut legal waren und sind, steht dadurch mehr und mehr außer frage!! nur frage ich mich echt, was ihnen die kraft gibt, bei solch fragwürdiger und zermürbender vorgangsweise einer institution, die sich justiz nennt, weiter mit dermaßen großer sorgfalt und bewundernswertem bedacht für ihre sache zu stehen. den tierschutz als lebensaufgabe zu nehmen ist schon toll, dann das aber auch – wenns schwierig wird – noch kompromisslos durchzuziehen, ist eine beneidenswerte lebensqualität und so großer lebensinhalt, den ich allen menschen wünschen würde. auch den beiden richterinnen, die über kurz oder lang ja mal den punkt erkennen werden/müssten, wann sie von ihren skurilen ansätzen wieder ins echte leben zurück finden sollten. auch das kostet kraft, ich gebe aber die hoffnung nicht auf, dass den beiden das gelingen wird und sie dann befreit die mit den goodies ihres tuns belohnt werden und dann auch an vorstellungen zumindest schnuppern können, was das leben wirklich ausmacht. wenn sie dann sogar auch noch zu gesetzesschützern werden, umso besser. ist zwar nicht so organisch wie Tierschutz, kann aber sicher auch ähnlich erfüllend sein. 🙂

  16. es stellt sich die frage, wer menschen vor einem staat schützt, der querdenker mit allen mitteln mundtot machen möchte. österreich hat gezeigt, dass die bespitzelung freier bürgerInnen alleine nicht genügt, auch wenn sich dabei kein einziger verdacht erhärtet hat, es wird hier offensichtlich versucht politische justiz zu etablieren. auf der einen seite zeigt der staat, dass er vor freidenkerInnen angst hat. wo kommen wir da hin, wenn immer menschen kein fleisch essen wollen und rechte von nichtmenschlichen tieren einfordern?

  17. Danke für diese übersichtliche Zusammenfassung, Martin. Die Situation ist so grotesk…
    @Claudia, hier geht es nicht (nur) um Hass. Es geht um Angst:
    1. Bürger, die mit Ihrem (!) eigenen Kopf denken und informiert sind, sind seit jeher unbequem, könnten evt.,auf Dauer, das bestehende System destabilisieren. 2. Fleischindustrie, Jägerschaften &co. basieren ihr Reichtum und Macht genau auf das “Nichtdenken”.
    Was können “wir” machen? Tatenlos zusehen ist noch schmerzhafter.

  18. Ich kann gar nicht glauben,dass Erstgericht und Berufungsgericht personell gleich besetzt ist.Das ist ja unglaublich und kann ja nicht zulässig sein!
    Da spürt man die Hilflosigkeit………..hab bis jetzt immer an eine faire Gerichtsbarkeit geglaubt.
    Werde nie den Hass,den Menschen gegenüber Tierschützern hegen nachvollziehen können.

  19. Ganz offensichtlich wird hier in eigenem oder politischem Interesse geurteilt, ganz wie es in Diktaturen üblich ist. Ein Vernichtungsfeldzug gegen unbequeme Bürger (NGOs).

    Nachdem die Hauptverhandlung wieder in Wr. Neustadt stattfinden wird und der/die nächste RichterIn wohl das Schicksal von Richterin Arleth kennen wird, ist wohl mit “größter Objektivität” zu rechnen.

  20. Wenn in diese Richtung “schwere Nötigung” noch nicht ermittelt wurde, müsste Verjährung vorliegen. Bitte prüfen.

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