Am 2. Mai 2021 jährt sich der Freispruch in allen Anklagepunkten für alle Angeklagten im Tierschutzprozess zum 10. Mal. Damit ging ein grauenhaftes Kapitel der Tierschutzgeschichte Österreichs zuende. Begonnen hat alles bereits am 1. Oktober 2006. An diesem Tag übernahm Staatsanwalt Wolfgang Handler vom Landesgericht Wr. Neustadt den Fall und blähte ihn zu einem riesigen Skandal auf. Die Justizministerin wird später auf Anfrage sagen, dass es sich um einen bürokratischen Fehler gehandelt habe, dass dieser Staatsanwalt zu Zug kam. Ein Fehler mit großen Folgen für den Tierschutz.
Staatsanwalt Handler ermittelte bald nach dem sogenannten Mafiaparagraphen § 278a StGB, d.h. er erhob den Vorwurf, die Tierschutzszene würde eine große gemeinsame kriminelle Organisation bilden. In seinen Augen übrigens von 1988 bis zu Prozessbeginn und darüber hinaus. Involviert sollten zahlreiche Individuen aus verschiedenene Tierschutzorganisationen gewesen sein, mit mir als Chef. Ja, im Prozess nannte er mich den Messias der Tierrechtsbewegung und der angeblichen kriminellen Organisation gab er den Namen „MTG“ für Militante TierrechtsGruppen. Ein Kürzel, das außer ihm niemand verwendete. Außer der sogenannte Verfassungsschutzbericht der politischen Polizei, der jedes Jahr die Bedrohungen für die demokratische Verfassung auflistet, der übernahm diese Diktion.
Ermittlungen nach § 278a erlauben jede Maßnahme, von Spitzeloperationen bis zum Großen Lauschangriff. Und Staatsanwalt Handler bzw. die im April 2007 gegründete SOKO Tierschutz nutzten das auch weidlich aus. Bei einer parlamentarischen Anfrage später erklärte die Justizministerin, dass allein im Jahr 2008 gegen 267 Personen aus dem Tierschutz optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen bewilligt worden sind. Eine große Operation also, die bis zuletzt kolportierte 10 Millionen Euro an Budget überschritten haben soll. Allein in der SOKO waren 35 Spezialbeamt:innen u.a. aus der Mordkommission tätig.
Wir bekamen von all dem nichts mit. Zwar wurde uns einmal mitgeteilt, dass wir telefonisch abgehört wurden, und ein andermal wurde klar, dass die Jägerschaft von im vorhinein von einer Aktion von uns informiert worden sein muss, aber eine Operation in diesem Ausmaß schien auch mir mit Jahrzehnten Erfahrung absurd. Es gab keinerlei erkennbaren Anlass dafür.
In Wahrheit ermittelte die SOKO immer intensiver. Und wie das bei solchen politischen Prozessen ist, wurde nichts gefunden, woraus die Polizei messerscharf schloss, dass wir eine besonders perfide kriminelle Organisation sind, die ihre Straftaten sehr gut verschleiert. Statt zu sagen ok, da gibts nichts zu finden, wurden die Ermittlungsn intensiviert. Bis zuletzt haben wir nie volle Akteneinsicht bekommen, gegen 3 klare Gerichtsurteile, die Verfassung, die Menschenrechtsdeklaration und § 51 der Strafprozessordnung. Aber das, was letztlich an die Oberfläche kam, war erschreckend genug: Es gab einen Großen Lauschangriff, in dessen Folge Mikrophone sogar im Schlafzimmer der Zielpersonen angebracht wurden, es gab GPS Sender auf 2 Autos, 12 Videokameras über den Eingängen von Büros und Privatwohnungen, persönliche Observationen von zahlreichen Aktivist:innen über Monate hinweg, über 1 Jahr telefonische Überwachungen, Emails wurden gelesen, Bankkonten überwacht, Genspuren heimlich aufgenommen, chemische Analysen von Substanzen durchgeführt und mindestens 2 Polizeispitzel mitten in den VGT eingeschleust. Einer davon hatte eine vom Staat erfundene Identität mit allen Schikanen, inklusive erfundener Sozialversicherungsgeschichte.
Als das alles nichts half, griff man zur schon lange geplanten Großaktion. Am 21. Mai 2008, noch mitten in der Nacht, wurden 23 Wohnungen und Büros von bewaffneten und maskierten Polizeieinheiten überfallen. Später folgten weitere 10 Hausdurchsuchungen. Bei mir schlug man mit einem Rammbock die Tür ein, stürmte ins Schlafzimmer, holte mich an den Haaren im Scheinwerferlicht aus dem Bett und stellte mich nackt an die Wand, den Pistolenlauf am Hinterkopf. Dann wurde die Wohnung 6 Stunden lang penibel durchsucht. Mitten dabei ein Filmteam, das mich ständig im Fokus hatte. Erst wenig später sollte ich erfahren, wozu das gut war. Der Staatsanwalt in seinem Fanatismus war mit dem Überfallkommando zu meiner Wohnung gekommen und hatte vom Auto aus per Livestream mitverfolgt, wie man mich aus dem Bett zerrt und drangsaliert. Wozu das gut war, blieb unklar.
Schließlich wurde ich in die Polizeistation in der Roßauer Lände in Wien gebracht und von dort 48 Stunden später in Untersuchungshaft ins Gefängnis von Wr. Neustadt. Anfangs war ich überzeugt, dass ich bei der ersten Haftverhandlung sofort entlassen werden müsste. Doch das war nicht so. Eine äußerst aggressive und unhöfliche Richterin verhängte U-Haft über mich. Später erst erfuhr ich die 4 Gründe dafür: ich hätte Emails verschlüsselt, in anderen Wohnungen seien Tarnanzüge und Einwegspritzen gefunden worden, im Materiallager des VGT habe es verdächtige Gegenstände gegeben und ich hätte „hochspezialisiertes, professionelles Einbruchswerkzeug“. Letzteres war in Wahrheit ein Ring mit Nachsperrschlüsseln für Tierfabriken, den ich zusammen mit dem Polizeispitzel für eine Legebatterie verwendet hatte, in der wir filmen wollten.
Aus Protest trat ich sofort in einen unbefristeten Hungerstreik. Daraus sollten 39 Tage werden. Ab dem 25. Tag lag ich auf der Krankenstation, wurde dann künstlich ernährt, viel 2 Mal in Ohnmacht, ehe ich letztlich langsam wieder zu essen begann. Ich wollte mich bei den folgenden Haftverhandlungen im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verteidigen können, was sich aber als Illusion entpuppte.
Nach 105 Tagen kam ich überraschend aus dem Gefängnis heraus. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte entschieden, dass einfach nicht genug Evidenz gegen uns vorlag. Doch wer gedacht hat, dass die ganze Causa damit zuende gewesen wäre, hat sich getäuscht. Mit gefälschten Dokumenten, indem z.B. der Kaminbrand einer Jagdhütte zu einer Tierschutzbrandstiftung umdefiniert wurde, und der Tatzeitpunkt um 2 Tage verlegt und mit meiner Präsenz in der Nähe der Hütte zu korrelieren, mit fingierten Bestechungsvorwürfen einer Richterin, einem Kronzeugen aus der Tierschutzszene, nämlich Franz Plank (heute Obmann von Animal Spirit), der tatsächlich frei erfunden behauptete, er hätte mich zu einer Masthühnerfabrik gefahren, um sie anzuzünden (glücklicherweise konnten wir seine Lüge widerlegen, weil er damals Tankrechnungen in die Buchhaltung gegeben hatte, die bewiesen, dass er an einem ganz anderen Ort war), und nicht zuletzt ein mit viel Geld gewonnener linguistischer Gutachter, der tatsächlich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mir zahlreiche inkriminierende Schreiben zuordnete. Auch letzteren konnten wir klar widerlegen. So hatte er selbst 176 Fehler in die Texte eingebaut, die er analysiert hatte, und wollte mich anhand dieser Fehler als Autor identifizieren.
Und dann kam tatsächlich die Anklage ins Haus geflattert. 29 Anklagepunkte, alle mit dem Vorwurf, ich sei Chef einer kriminellen Organisation im Tierschutz, ohne konkrete Straftat, wurden vorgelegt. Einer davon war dümmer als der andere. So war das Schreiben meiner Dissertation in Philosophie – später als Buch „Die Kontinuität von Bewusstsein. Das naturwissenschaftliche Argument für Tierrechte“ erschienen – ein Anklagepunkt. Damit würde ich Mitglieder für die kriminelle Organisation rekrutieren. Auch die Veranstaltung von Tierrechtskongressen, den Animal Liberation Weekends (die heute noch vom VGT abgehalten werden) und von Aktionscamps wurden als eigene Anklagepunkte vorgebracht. Der Prozess sollte 14 Monate mit 98 Prozesstagen dauern.
Anfänglich war die Richterin total gegen uns eingenommen. Sie ließ mich kaum zu Wort kommen, obwohl die Strafprozessordnung in Österreich sehr wohl den Angeklagten sehr viel Mitspracherecht gibt. Ich brachte 14 Gutachten zu meiner Verteidigung ein und beantragte 300 Zeug:innen. Nichts davon wurde im Gerichtssaal zugelassen. Doch dann gelang es mir durch einen Hinweis mittels Privatdetektiven die beiden Polizeispitzel aufzudecken und als Zeuginnen vor Gericht zu bekommen. Die Polizei hatte die Spitzeloperationen geleugnet. Darüber war die Richterin entsetzt, dass sie von der Polizei angelogen worden war. Und als die beiden Spitzel absolut nichts von Straftaten durch uns wussten, ja im Gegenteil uns in jeder Hinsicht entlasteten, sprach sie uns am 2. Mai 2011 in allen Anklagepunkten frei.
Der findige Staatsanwalt berief gegen das Urteil in allen Punkten, doch die Oberstaatsanwaltschaft ließ ihn die Berufung gegen den Freispruch wegen Bildung einer kriminellen Organisation zurück ziehen. Es blieben lediglich ein paar Vorwürfe wegen Nötigung und dem Werfen von Stinkbomben gegen 5 Angeklagte übrig. Sämtliche Richter:innen des Landesgerichts Wiener Neustadt weigerten sich, den Prozess in diesen Punkten zu wiederholen. Erst als ein junger Richter aus Wien dazu stieß, konnte der Prozess stattfinden. Dieser Mann agierte souverän, handelte einen Angeklagten nach dem anderen ab, und schloss in wenigen Tagen das Verfahren. Erneuter Freispruch in allen Punkten für alle Angeklagten. Das war das Ende des Tierschutzprozesses. Die gesamte Anklage war in sich zusammen gebrochen.
Doch für viele von uns war die Geschichte nicht ausgestanden. Einerseits blieb die Ermittlung gegen mich wegen Bestechung einer Richterin noch 7 Jahre lang als Damoklesschwert über mir hängen, bis das Verfahren eingestellt wurde. Und andererseits blieb ich auf den 600.000 Euro Verteidigungskosten sitzen. Der Staat gewährte mir gnädig eine Entschädigung von 1.200 Euro. Meine Klage auf Wiedergutmachung wurde bis zum OGH in sämtlichen Instanzen abgelehnt und erhöhte die Schulden um weitere 75.000 Euro.
Zurück bleibt ein sehr fahler Nachgeschmack. Einerseits hat mir die ganze Causa 3 Jahre meines Lebens gekostet., vom Polizeiüberfall am 21. Mai 2008 bis zum Freispruch am 2. Mai 2011. Andererseits hatte ich horrende Schulden. Aber drittens, und das ist das Schlimmste, war jetzt allen klar, die sich im Tierschutz engagieren wollten, dass ihnen so etwas blühen kann. Dass sie kein Rechtsstaat vor politischer Verfolgung schützt. Dass sie überwacht und verfolgt werden. Und dass sie jedes Wort in privaten Emails und jede Aktion des Zivilen Ungehorsams eines Tages in einem Gerichtsverfahren wieder einholen könnte. Mir wurden 18 (!) Jahre alte Emails vorgelegt, zu denen ich sagen sollte, was damit gemeint war. Das Internet vergisst nicht.
Von den damals 13 Angeklagten sind heute nur mehr 5 für den Tierschutz aktiv. Der Rest warf das Handtuch. Und die neuen Generationen von Aktivist:innen scheinen mir die scharfe Kante verloren zu haben, die die Tierschutzszene seinerzeit ausgezeichnet hat. Dafür hat die Klimabewegung diese Laterne übernommen und organisiert jetzt Zivilen Ungehorsam im großen Stil.
Die Tierschutzcausa bleibt ein Lehrstück für politische Verfolgung in einem Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts. Sie sollte nicht in Vergessenheit geraten.
Dazu empfehle ich, mein Buch „Tierschützer. Staatsfeind“ zu lesen, siehe: https://martinballuch.com/tierschuetzer-staatsfeind-ein-buch-ueber-u-haft-und-gerichtsverhandlung-im-tierschutzprozess/
Und der Dokumentarfilm „Der Prozess“ von Igor Hauzenberger ist ein must-see für alle, denen der Rechtsstaat nicht egal ist: