22. Dezember 2024

178 Fehler vom linguistischen Gutachter Schweiger

 

Heute mussten wir Gutachter Schweiger bereits den 5. Tag ertragen – und die Verteidigung konnte noch immer keine Fragen stellen! Dafür hat die Richterin, und das muss man ihr zugute halten, sorgfältig alle Texte angeschaut, die Schweiger begutachtet hat. Es stellte sich dabei heraus, dass es viele Unterschiede zwischen den Originaltexten und jenen Texten gab, die Schweiger begutachtet hat. Mit anderen Worten: Schweiger hat 178 (!) Fehler in die Originaltexte eingebaut, bevor er sie einer Begutachtung unterzog. Und dann interpretierte er in mindestens 5 Fällen die von ihm gemachten Fehler als Hinweise darauf, dass ich die Texte geschrieben haben soll bzw. wie ich Texte schreibe.

In seinem zweiten Gutachten, ON 1255, änderte Schweiger den Originaltext von „Refugium für Tierquäler“ zu „Refugium der Tierquäler“ ab. Dann schrieb er in seinem Befund auf Seite 9, dass genau diese Phrase zeige, wie sehr der Autor Genitive liebe und Balluch liebe Genitive, also sei Balluch der Autor.

In seinem ersten Gutachten ON 1169 hat Schweiger in zwei Leserbriefen (den 8. auf Seite 77 und den 14. auf Seite 83), die beide durchgehend kleingeschrieben verfasst waren, jeweils ein Wort groß geschrieben: Einmal „Sabotageakten“ und einmal „Zivilcourage“. In beiden Fällen erwähnt er das jeweils im Befund und schloss, dass der Autor offenbar normalerweise groß schreibe und sich nur verstelle. Das sei ein Hinweis darauf, dass ich der Autor bin.

Auf Seite 40 seines ersten Gutachtens ON 1169 findet sich ein Text, der aus dem sogenannten Denunziationsreader stammt. Der gesamte Text umfasst 19.580 Wörter und findet sich hier:

http://www.vegan.at/warumvegan/tierrechte/denunziation_und_aufsplitterung_in_der_tierrechtsbewegung.html

Ich bin als Autor dieses Artikels ausgewiesen, was sich unter V. Diskussionen als 5. Beitrag hier findet: http://www.vegan.at/warumvegan/tierrechte.html#Tierrechtsphilosophie

Dieser mir gesichert zugewiesene Text war für Schweiger eine Basis, um die Charakteristika meiner Schreibweise zu finden. Nur, seltsamer Weise nutzte er dafür nur insgesamt 252 dieser 19.580 Wörter, und zwar einen Teil eines Absatzes auf Seite 20 und etwas mehr als einen Absatz auf Seite 23. Doch darüber hinaus baute er 9 Fehler in diese 252 Wörter ein und schloss aus zwei dieser Fehler, die er selbst eingebaut hatte, auf meine Schreibcharakteristik. So wurde „AktivistenInnen“ aus dem bei mir richtigen „AktivistInnen“, worin Schweiger meinen aufgesetzten Zwang, das Binnen–I ohne Rücksicht auf Verluste einzusetzen, identifizierte (Seite 43 seines Gutachtens). Zusätzlich fälschte er das Wort „Denunziationsklima“ zu „Denunzierungsklima“ ab, und schloss daraus, ich hätte die Eigenart, mit Wörtern zu spielen (Seite 42).

Fassen wir das zusammen, weil es so unfassbar ist, dass es schon wieder unglaubwürdig wirkt. Schweiger nimmt einen Text von mir und ändert (versehentlich?) 4% (!) der Wörter ab. Aus diesen Fehlern, die von ihm stammen, schließt er, was für charakteristische Schreibeigenarten ich hätte. Dann nimmt er Texte, die mir zugeordnet werden sollen. Er fügt auch dort eine Reihe von Fehlern selbst ein – insgesamt 178 (!) – und erkennt meine Schreibcharakteristik u.a. an diesen Fehlern wieder! Dann schließt er messerscharf, ich hätte diese Texte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ geschrieben.

Viele seiner 178 Fehler sind im Übrigen für seine Analyse sehr wesentlich. Im Leserbrief Nummer 6 z.B. hat er zwei Punkte, die ein Satzende markieren, durch Beistriche ersetzt und damit den Satz sehr stark verlängert. So erhält er 5 statt 7 Sätze und dadurch einen viel größeren Mittelwert für die Anzahl der Wörter pro Satz und die Teilsätze pro Gesamtsatz und andere solche Parameter. Diese Mittelwerte hält er aber für charakteristisch für meinen Schreibstil. Und solche Fehler finden sich viele bei Schweiger.

Heute hat die Richterin statt um 21 Uhr bereits um 18 Uhr die Verhandlung geschlossen. Die Verteidigung hatte zwar immer noch nicht die Möglichkeit, den Gutachter zu befragen, aber selbst durch ihre eigenen Fragen, die obiges ans Tageslicht brachten, haben sich bei der Richterin offensichtlich erhebliche Zweifel an Schweigers Fachkompetenz eingestellt. In ihrem Schlusssatz gab sie zu verstehen, dass sie ihn zu entheben gedenke. Mit ein bisschen Glück war der 5. auch der letzte Auftritt von Herrn Schweiger im Tierschutzprozess!

10 Gedanken zu “178 Fehler vom linguistischen Gutachter Schweiger

  1. Justizskandal-Gutachterschwindel (Fortsetzung)
    Auf der Justiz-Homepage wird der Gutachter-Schwindler Schweiger als zertifizierter Gerichtsgutachter (zertifiz. bis Ende 2017) ausgewiesen:
    http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/a/W364239!OpenDocument
    Ich frage mich nun, wer ihn zertifiziert hat?
    Das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG) ,BGBl. Nr. 137/1975 ,
    gibt im § 4a Auskunft über das WIE (ein Richter als Kommissionsvorsitzender und mindestens zwei weitere qualifizierte und unabhängige Fachleute), nun wäre noch zu klären: durch WEN ??
    Mich würde nicht wundern, wenn das einges erklären würde …
    Hat jemand eine Idee, wie das herauszufinden ist?

  2. Justizskandale ohne Ende ..
    Dieser Prozess zeigt, wie sich Staatsanwaltschaft und Justiz ‘gekaufter’ willfähriger Gutachter bedienen, welche zwar keine fachliche Qualifikation vorweisen können, aber dafür das von Staatsanwaltschaft gewünschte Ergebnis – unabhängig von den tatsächlichen Fakten- abliefern.
    Dieser Prozess sollte zumindest Anlass sein, den Justizskandal mit den falschen Gutachtern aufzuarbeiten, zumal es sich nicht um Einzelfälle handelt, etwa auch:

    Schwindler höchsten akademischen Grades war Gutachter des Staatsanwalts:
    http://www.dietiwag.org/index.php?id=3530

    Es kann doch nicht sein, dass derartige Misstände in der Justiz ohne Konsequenz bleiben. Hier gibt es noch einiges zu tun!

  3. Laut VE rannte sie noch rasch runter zum ” 278a Buffet”. Ein letzter Hoffnungsschimmer – ein Strohhalm, denn angeblich wurde Schweigers HAPAX Methode erfolgreich für`s Backen von mafiösen Mafins verwendet. Diese Sensation wird er sicher bei den Kongressen ruhmesreich erzählen. *g*

  4. Dieses Verhalten ist mit “Dummheit” oder “Unfähigkeit” nicht abzutun, es ist schwer kriminell.

    Jemanden für 50000 Euro ins Gefängnis zu bringen ist meiner Meinung nach eine Form von Auftragsmord.

  5. Unfassbar! Die Gerichtsverhandlung sollte im Fernsehen übertragen werden, damit alle ÖsterreicherInnen die Möglichkeit haben, die unsagbare Verschwendung unserer Steuergelder zu verfolgen. Wem als Gerichtsgutachter solche Fehler unterlaufen, der ist aus meiner Sicht nicht nur ein geistiger Messie, er wirft auch kein gutes Licht auf den Stand der Gerichtssachverständigen.
    Ohne böse Absicht hier folgender Hinweis: Demenz im Frühstadium erkennt man darin, dass Menschen nicht mehr fähig sind die Uhrzeit zu lesen. Vielleicht sollte man manche in dieses Verfahren Involvierte ab und an fragen, wie spät es ist…

  6. wenn der staatsUNwalt dieses fiasko am gewissen hat, dann soll gefälligst ER die wahnsinnskosten für dieses – eigentlich schon kriminelle – SCHLECHTachten bezahlen!!!
    wenn uns steuerzahlerInnen diese kosten aufgebürdet werden sollten, dann gehört handler dafür ins gefängnis!!!
    eine absolute frechheit, dass er bei einer solch unfähigen “nullnummer” ein gutachten bestellt hat! … na ja, vielleicht ja gerade deshalb …

  7. der ganze prozess und insbesondere die “gutachten” von schweiger sind dermaßen unglaublich; es ist schon fast nicht mehr in worte zu fassen. nicht einmal kafkas romane und erzählungen scheinen so absurd wie die realität zu sein. ich möchte nicht wissen wieviele unschuldige menschen schon durch schweiger’s befundungen hinter gitter gekommen sind. jede_r volkschüler_in kann bessere gutachten erstellen.

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