21. November 2024

Linguistischer Gutachter: „Ich bestimme was Balluch denkt!“

 

Am Mittwoch dem 14. April hat dieser Tierschutzprozess seinen absoluten Tiefpunkt erreicht: das linguistische Gutachten von Wolfgang Schweiger, dem pensionierten AHS-Lehrer aus Graz, war Thema. Dieses Gutachten ist die einzige echte Evidenz gegen mich, besagt es doch, dass ich Bekennerschreiben geschrieben hätte – auch wenn man nicht behauptet, ich hätte an den zugehörigen Straftaten teilgenommen. Letzteres ist sogar ausgeschlossen, aufgrund von Alibis. Aber die SOKO flüchtet sich in die Vorstellung, ich würde alle Bekennerschreiben der angeblichen kriminellen Organisation verfassen und dann für die TäterInnen griffbereit liegen lassen, damit die das nutzen können. Offenbar sind sie zu blöd für eigene Formulierungen.

Diese Vorstellung an sich ist schon etwas abgehoben. Aber abgehoben ist kein Ausdruck für das linguistische Gutachten, das diese Vorstellung untermauern soll. € 35.000 Euro für ein Gutachten, von dem jedes Volksschulkind sofort erkennen kann, was für ein ausgemachter Blödsinn es ist. Tatsächlich kann ich bei allen drei der Bekennerschreiben, die dieses Gutachten mir zuordnet, beweisen, und zwar wirklich beweisen, dass ich das nicht geschrieben haben kann. Also erwartet man am Tag der Präsentation des Gutachtens im Prozess, dass man die Gegenbeweise vorbringen und das Gutachten widerlegen werde. Danach, so die naive Vorstellung desjenigen, der noch immer an den Rechtsstaat glaubt, ist die Sache gegessen.

Schmecks. War das Verfahren bis jetzt schon von Ungeheuerlichkeiten geprägt, so schlug die Präsentation gestern Mittwoch dem Fass den Boden aus. Zunächst erklärte die Richterin, beide unsere Gegengutachten weder anschauen noch in den Akt aufnehmen zu wollen, und keiner unserer Gutachter dürfe im Verfahren Fragen stellen. Aber ich war bestens vorbereitet, hatte etwa 100 A4-Seiten mit Gegenbeweisen und freute mich schon auf das dumme Gesicht des Gutachters. Doch dann sagte die Richterin, man dürfe nur Verständnisfragen stellen, aber das Gutachten nicht durch Zusatzinformationen widerlegen bzw. entkräften. Ich wollte beweisen, dass das erste Bekennerschreiben sich aus einem Brief und einem Flugblatt zusammensetzt, die beide vor meiner Zeit in Österreich entstanden waren. Ich hatte sogar ein hieb- und stichfestes Gutachten, das nachweisen konnte, dass dieser Brief und das Flugblatt nicht von mir sondern von einer bestimmten anderen Person stammten und ich hatte zahlreiche ZeugInnen, die das belegen würden. Was sagt die Richterin? Das interessiere sie nicht. Ich solle den Mund halten, sonst werde ich aus dem Saal geworfen!

Dann übernahmen die VerteidigerInnen die Verständnisfragen und zeigten mittels Akt, dass der zweite vom Gutachter als “Bekennerschreiben” untersuchte Text aus einer Artikelüberschrift, dem eigentlichen Bekennertext, der mit Sternchen und „Originaltextservice“ umrahmt war, und dem Kommentar der Redaktion der Zeitschrift, in der er erschienen war, bestand. Der Gutachter hatte in seinem Gutachten einfach all das zu einer Textwurst kombiniert und mir „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zugeordnet. Was sagte er dazu? Er habe diese Texte kombiniert, weil ihm von Anfang an aufgefallen sei, dass sie von einem einzigen Autor stammen müssten. Auf die Frage, warum er das nicht in seinem Gutachten erwähne, warum er dazu nichts sage, sondern einfach von einer Autorenidentität ausgehe, obwohl es sich doch offensichtlich auf der einen Seite um einen eingesandten Originaltext und auf der anderen um den Kommentar der Redaktion handle, sagte er, sein Gutachten habe sowieso schon so viele Seiten gehabt, er wollte es nicht noch länger machen!

Dann wurde er darauf hingewiesen, dass im Bekennerschreiben Anführungszeichen mit nur einem Gänsefüßchen stehen, im Kommentar der Zeitschrift Anführungszeichen mit zwei Gänsefüßchen. Was sagt er dazu? Achtung, festhalten: wahrscheinlich hat der Autor nach der ersten Texthälfte die Schreibmaschine gewechselt! Die Schreibmaschine? Nächste Frage: glauben Sie nicht, dass man heute mit Computer arbeitet? Arbeiten Sie nicht mit Computer? Ich sicher nicht, sagte er, ich bin viel intelligenter als jeder Computer!

Dann wurde ihm ein Wort gezeigt, das in allen Texten von mir niemals vorkommt, aber in dem Bekennerschreiben schon. In meinen Texten verwende ich immer ein anderes Wort für denselben Begriff. Er dazu: es ist unfair wegen nur einem Wort in der Linguistik eine Entscheidung zu fällen. Unfair! Ein Wort, das ich noch nie im Leben geschrieben habe, steht in dem Text, den er mir „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zuordnet, ihm selber ist das gar nicht aufgefallen, aber darauf aufmerksam gemacht, sagt er, das sei irrelevant. Zusätzlich konnten wir zwei weitere Wortkombinationen aufzeigen, die in den zwei Textteilen jeweils anders formuliert sind und daher auf andere AutorInnen hindeuten. Wieder sagte er, das sei irrelevant.

Was sei also relevant? Er sagt: der Balluch macht immer am Ende seiner Texte einen Tippfehler. Einmal vergisst er ein „n“, einmal ein „an“, einmal schreibt er zwei Mal „den“ usw. Und das mache nur ich? Sonst niemand? Welcher Text, bitte schön, ist tippfehlerfrei? Ach, das sei eben nur ein Indiz, ein weiteres wäre, dass die Texte inhaltlich ähnlich wären. Im Bekennerschreiben steht, man wolle Schaden gegen Tierausbeutung anrichten. Balluch will durch Tierschutzgesetze die Tierindustrie in den Ruin treiben. Schaden hier wie da, also derselbe Autor. Was? Wie?

Einer der beiden Textteile – die sehr kurz sind! – hat zwei Beistrichfehler, der andere keinen. Ein Hinweis auf verschiedene AutorInnen? Mitnichten. Im Gutachten steht, in einem der Bekennerschreiben wurden überhaupt alle Beistriche weggelassen, im Text vom Balluch seien praktisch keine Beistrichfehler. Beim Text ohne Beistriche könne man davon ausgehen, dass der Autor wüsste, wo man die Beistriche setzt, also wieder ein Hinweis auf Balluch als Autor. Was wie ein Scherz klingt, steht wortwörtlich in einem € 35.000 Gutachten!

Die Highlights des Gutachters Wolfgang Schweiger: „Ich bestimme was Balluch denkt!“ und „Niemand kann aus 1500 Worten einen sinnvollen Text machen“. In welcher Welt dieser Mensch lebt, weiß ich nicht. Aber er ist bereit, für € 35.000 Euro einen Unschuldigen ans Gefängnis zu verkaufen! Im Standard legt er mir noch nahe, doch gleich zu gestehen, damit ich die geringstmögliche Strafe bekomme.

Ein Katastrophentag. Es gibt wohl kein verrückteres Gutachten und keine besseren Beweise für dessen Widerlegung, als an diesem denkwürdigen Mittwoch, den 14. April, am Landesgericht in Wr. Neustadt zusammengekommen sind. Aber das österreichische Rechtssystem, zumindest in den Augen der zuständigen Richterin, sieht trotzdem keine Möglichkeit vor, dieses Gutachten zu entfernen. Zu bewerten, was von dem Gutachten zu halten sei, so erklärte die Richterin, wäre ausschließlich ihre Angelegenheit. Wir dürften nur Fragen stellen, um ihr zu erleichtern zu verstehen, was dieses Gutachten uns sagen will. Für Kritik an einem Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen sei an einem österreichischen Gericht kein Platz!

In etwa einem Monat wird die Befragung des Gutachters fortgesetzt. Nur zu Verständniszwecken, versteht sich.

39 Gedanken zu “Linguistischer Gutachter: „Ich bestimme was Balluch denkt!“

  1. Sollte natürlich heißen “hiermit bestätige ich, dass die Bekennerschreiben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von….beliebige Person einsetzbar… sind.

  2. Wer kann das lesen und noch unseren “Rechtsstaat” respektieren? Vor allem wenn diese Person schon zu oft Amtsmissbrauch bei uniformierten PolizistInnen erlebt hat wenn Sie BürgerInnen über Ihre Rechte und Pflichten belogen haben…

  3. machen Sie eine Amtshaftungsklage und eine Amtsmissbrauchsanklage (sofort) gegen diese Richterin – werfen Sie öffentlich dem Gutachter Unfähigkeit vor; verweigern Sie jegliche Zahlung des Gutachterhonorars…

    So eine schlampige und unfähige Justiz ist zum grausen.

  4. Wer kann das lesen und noch unseren “Rechtsstaat” respektieren? Vor allem wenn diese Person schon zu oft Amtsmissbrauch bei uniformierten PolizistInnen erlebt hat wenn Sie BürgerInnen über Ihre Rechte und Pflichten belogen haben…

  5. Die ganze Angelegenheit wird zusehends unappetitlicher: Die Wahl dieses Gutachters – SOKO – war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Zufall, das Gutachten ist offensichtlich reiner Unfug (um einen Freundschaftspreis von läppischen 35.000,- Euro) und obendrein will diese “Koryphäe” dem Beschuldigten auch noch persönlich eins auswischen.

    Und die Richterin: sie versucht mit allen Mitteln den Prozess so einseitig wie nur möglich zu führen. So eine unqualifizierte Person in einem so verantwortungsvollen Amt ist eine Schande – möchte nicht wissen wie viele Menschen unschuldig bzw. mit zu hohen Strafen im Gefängnis einsitzen müssen.

    Ja, so läuft das eben in Österreich, dem Eldorado für Freunderlwirtschaft und Korruption.

  6. Wer kann das lesen und noch unseren “Rechtsstaat” respektieren? Vor allem wenn diese Person schon zu oft Amtsmissbrauch bei uniformierten PolizistInnen erlebt hat wenn Sie BürgerInnen über Ihre Rechte und Pflichten belogen haben…

  7. Sollte natürlich heißen “hiermit bestätige ich, dass die Bekennerschreiben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von….beliebige Person einsetzbar… sind.

  8. Um das Ganze zumindest zeitlich etwas zu verkürzen, hätte der Gutachter einfach nur schreiben brauchen, “hiermit bestätige ich, dass das Gutachten von …beliebiger Name einsetzbar… ist,” …. und sich jede nähere Erläuterung sparen können.

  9. ich war an diesem tag auch anwesend, und durfte sogar bis zum schluss bleiben (die meisten zuschauerInnen wurden um halb 2 wegen wiederholtes gelächter aus dem gerichtssaal geschmissen, darunter auch der vater einer angeklagten, weil er dummerweise eine unglückliche platzkarte bekommen hatte). als es endlich soweit war, dass die verteidigung ihre fragen stellen durfte (bzw. einen bruchteil der fragen), saß ich bereits wie auf heißen kohlen. der werte herr dr. schweiger hatte bis dahin schon solche haarsträubenden unsinnigkeiten von sich gegeben, dass ich mir wie im theater vorkam. realsatire vom feinsten. aber nungut. jedenfalls machte mich nicht nur die ständige abweisung von fragen der verteidigung durch die richterin fassungslos, sondern auch ihr stetiges und überdeutliches nicken während schweiger seine “antworten” auf die gnädigerweise doch zugelassenen fragen zum besten gab.
    ihre sichtbare blinde zustimmung zu allem, was schweiger sagte, macht mich insofern auch stutzig, weil sie die ein, zwei stunden zuvor sichtlich überhaupt keine ahnung hatte, wovon überhaupt die rede war. bei den einfachsten ausführungen rief sie ständig “langsamer sprechen, so dass es ein laie auch verstehen kann” dazwischen.
    “step by step” hat sie mich an diesem tag von ihrer völligen inkompetenz überzeugt.

    1. kalter schauer befällt meinen rücken. irrsinn im gerichtssaal. dr.schweiger in tripelconférence mit anklage aber auch mit richterin. theater mit gelächterverbot. eine farce. wie hieß die richterin? staatsanwältin?`

  10. Respekt Herr Balluch und all den Anderen Angeklagten die durch diese ” Gerichtsmühle ” durch müssen !
    Hier ein Text, leicht verändert : Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation ( einer Justiz ) kann man daran messen wie sie ihre Tiere behandelt, bzw. wie sie Menschen behandelt die sich für d a s L e b e n der Tiere einsetzen………

  11. Wer kann das lesen und noch unseren “Rechtsstaat” respektieren? Vor allem wenn diese Person schon zu oft Amtsmissbrauch bei uniformierten PolizistInnen erlebt hat wenn Sie BürgerInnen über Ihre Rechte und Pflichten belogen haben…

  12. Die ganze Angelegenheit wird zusehends unappetitlicher: Die Wahl dieses Gutachters – SOKO – war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Zufall, das Gutachten ist offensichtlich reiner Unfug (um einen Freundschaftspreis von läppischen 35.000,- Euro) und obendrein will diese “Koryphäe” dem Beschuldigten auch noch persönlich eins auswischen.

    Und die Richterin: sie versucht mit allen Mitteln den Prozess so einseitig wie nur möglich zu führen. So eine unqualifizierte Person in einem so verantwortungsvollen Amt ist eine Schande – möchte nicht wissen wie viele Menschen unschuldig bzw. mit zu hohen Strafen im Gefängnis einsitzen müssen.

    Ja, so läuft das eben in Österreich, dem Eldorado für Freunderlwirtschaft und Korruption.

  13. ich war an diesem tag auch anwesend, und durfte sogar bis zum schluss bleiben (die meisten zuschauerInnen wurden um halb 2 wegen wiederholtes gelächter aus dem gerichtssaal geschmissen, darunter auch der vater einer angeklagten, weil er dummerweise eine unglückliche platzkarte bekommen hatte). als es endlich soweit war, dass die verteidigung ihre fragen stellen durfte (bzw. einen bruchteil der fragen), saß ich bereits wie auf heißen kohlen. der werte herr dr. schweiger hatte bis dahin schon solche haarsträubenden unsinnigkeiten von sich gegeben, dass ich mir wie im theater vorkam. realsatire vom feinsten. aber nungut. jedenfalls machte mich nicht nur die ständige abweisung von fragen der verteidigung durch die richterin fassungslos, sondern auch ihr stetiges und überdeutliches nicken während schweiger seine “antworten” auf die gnädigerweise doch zugelassenen fragen zum besten gab.
    ihre sichtbare blinde zustimmung zu allem, was schweiger sagte, macht mich insofern auch stutzig, weil sie die ein, zwei stunden zuvor sichtlich überhaupt keine ahnung hatte, wovon überhaupt die rede war. bei den einfachsten ausführungen rief sie ständig “langsamer sprechen, so dass es ein laie auch verstehen kann” dazwischen.
    “step by step” hat sie mich an diesem tag von ihrer völligen inkompetenz überzeugt.

  14. Respekt Herr Balluch und all den Anderen Angeklagten die durch diese ” Gerichtsmühle ” durch müssen !
    Hier ein Text, leicht verändert : Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation ( einer Justiz ) kann man daran messen wie sie ihre Tiere behandelt, bzw. wie sie Menschen behandelt die sich für d a s L e b e n der Tiere einsetzen………

  15. Jetzt aber bitte alle mal bitte Ruhe im Hühnerstall !!

    Herr Prof. Mag. Dr. humoris causa Schweiger hat doch auch schon – “step by step” – ganz viele beweiskräftige “Indizien” gegen Martin Balluch gesammelt.

    Eines betrifft – wie gesagt – die Entstehung des Bekennerschreibens Knie (aus Jänner 2000): Die beiden kurzen Teile wurden von Martin Balluch zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen SCHREIBMASCHINEN getippt. Die erste Maschine war noch eine Hebelmaschine aus der Miss-Marple-Zeit, wie Schweiger sie auch während seines Germanistik-Studiums vor dem 2. Weltkrieg verwendet hat. Daher nur die Einfach-Striche für die Anführungszeichen. Die zweite Schreibmaschine (für Teil 2) war dann bereits eine “hochmoderne” IBM-Kugelkopf-Maschine, die schon doppelte Anführungszeichen hatte. – Noch Fragen?

    Dass Martin Balluch sich dann im zweiten Teil des Bekennerschreibens Knie aus einer völlig anderen Perspektive heraus – fast wie bei einer doppelten Persönlichkeit – selbst kommentiert, ist (nach Schweigers Statistik) typisch für “doppelte Doktoren”.

    Da sind wir doch dankbar, dass Schweiger seinen zweiten Doktortitel nicht angestrebt hat, sondern ein anständiger Sachverständiger geworden ist.

    Wenn Balluch aber im Wald herumlungerte, um Tiere zu beobachten oder gar anständigen Jägern aufzulauern, konnte er natürlich keine schwere Schreibmaschine in seinem Rucksack mitschleppen. Daher schrieb er das Bekennerschreiben Nerz (aus 1997) “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” in der freien Natur – unter Verwendung seiner stets mitgeführten Schreibschablone.

  16. Ein Staatsanwalt oder Richter bestellt also bei einem ausgesuchten Freund ein Gefälligkeitsgutachten zu einem extrem überteuerten Honorar auf Steuerzahlerkosten, der Gutachter darf in dieses Gutachten jeden nur erdenklichen Blödsinn hineinschreiben und der durch das Gutachten Belastete darf es nicht widerlegen.

    Super, so habe ich mir einen Rechtsstaat immer schon vorgestellt.

    Hat sich seit Freisler anscheinend wenig geändert. Mögen auch Reiche vergehen, der Volksgerichtshof bleibt bestehen.

  17. “Doch dann sagte die Richterin, man dürfe nur Verständnisfragen stellen, aber das Gutachten nicht durch Zusatzinformationen widerlegen bzw. entkräften.”

    Kann es sein daß dieses Vorgehen formal so vorgeschrieben ist? Was sagen die Verteidiger dazu?

    Is nur so eine Idee (bin juristischer Laie) um nicht auch noch die verbliebenen kümmerlichen Reste meines Glaubens an den Rechtsstaat zu verlieren.

    Jan

    1. … das frage ich mich auch. wenn falsifizierung per se verboten ist, ist wissenschaftlichkeit ausgeschlossen und damit ist das gutachten für die jauchgrube, da es nichts gibt, was man erörterung nennen könnte. wissenschaftstheoretische ahnungslosigkeit ist ja beim rechtspersonal nie auszuschließen, aber fordert nicht die verfahrensordnung ein mindestmaß an wissenschaftlichkeit?

  18. Danke für diese darstelleung. Ich verfolge den prozess immer auf Twitter, da geht dann doch einiges unter.

    Unglaublich das alles….

    Nebenbei: Im ersten Satz ist vom 15. April die rede, ein kleiner anflug von sarkasmus? (Ein Fehler am anfang des textes, eindeutig Balluch, kein zweifel 😉

  19. ich war selbst anwesend und verstehe seitdem die welt nicht mehr,…. dieses gutachten ist das dümmste, was ich je gehört habe. und ich habe “nur” einen hauptschulabschluss. trotzdem glaube ich seriösere gutachten als dieser schweiger erstellen zu können. das verhalten der richterin hat das ganze dann noch auf die spitze getrieben. jedesmal wenn die verteidigung/ die angeklagten gegenbeiweise macht die richterin das eiskalt zur nichte. es wirkt überhaupt nicht so als ob dieses verfahren fair und objektiv ist. ich habe seit mittwoch echt den eindruck, dass das ganze ein zu 100% abgekartertes spiel ist. ich mein wenn die richterin dieses gutachten für bahre münze nimmt, dann kann man ihr echt kein vertrauen schenken 🙁

  20. interessanter ansatz, dass man als angeklagter im beweisverfahren keine gegenbeweise bringen darf. in diesem prozess wird die österreichische strafprozessordnung neu geschrieben.

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