Die Geschichte meiner Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich nach dem Tierschutzprozess ist auf meinem Blog gut dokumentiert: https://martinballuch.com/category/repression/tierschutzprozess/schadensersatzklage/. Zuletzt hat die Richterin meine Klage zurückgewiesen, weil sie verjährt sei. Ich hätte schon während meiner U-Haft gewusst, dass ich unschuldig verfolgt werde, und deshalb klagen müssen. Nun sei es zu spät.
Dagegen richtete sich unsere Berufung an das Wiener Oberlandesgericht (OLG), das nach einigem Hin und Her mit dem Obersten Gerichtshof nun doch entschied. Das Urteil ist erfreulich, die Verjährung sei noch nicht eingetreten:
Die Begründung:
Aber das OLG sieht auch jenen Aspekt des Ersturteils problematisch, bei dem die Richterin das Zurückhalten der Spitzelberichte als berechtigt ansieht.
Wie geht es weiter? Zum Abschluss gibt das OLG die Neudurchführung des Verfahrens wieder an die Richterin der ersten Instanz zurück. Beunruhigend, weil diese Richterin war in jeder Hinsicht auf der Gegenseite:
Natürlich bleibt bei einer nochmaligen Zurückweisung meiner Klage durch diese Richterin erneut der Weg zum OLG offen. Andererseits könnte aber auch die Republik Österreich in unser aller Namen gegen dieses OLG-Urteil berufen und zum Obersten Gerichtshof gehen. Der müsste dann doch noch über die Frage der Verjährung entscheiden. Im Gegensatz zu normalen Zivilrechtsverfahren dieser Art über Schadenersatzfragen spielt bei einem Prozess gegen die Republik Österreich für diese das Kostenrisiko ja keine Rolle, sodass automatisch alles bis zur letzten Instanz bekämpft wird. Das OLG-Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
2 Gedanken zu “Schadenersatzklage Tierschutzprozess: OLG hebt Verjährungsurteil auf”