Das Wiener Oberlandesgericht hat neben der Aufhebung des Verjährungsurteils im Schadenersatzprozess für die Verteidigungskosten im Tierschutzverfahren, siehe https://martinballuch.com/schadenersatzklage-tierschutzprozess-olg-hebt-verjaehrungsurteil-auf/, auch noch in Sachen finanzieller Verfahrenshilfe für dieses Verfahren das Ersturteil zu meinen Gunsten verändert. Die Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte mir nur die halbe Verfahrenshilfe zugesprochen:
Dagegen richtete sich, man höre und staune, ein Rekurs unserer lieben Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur. Diese wollte nämlich, dass ich die gesamten Prozesskosten meiner Schadenersatzklage zu tragen hätte, und zwar weil von mir diese Klage MUTWILLIG eingebracht worden wäre:
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien lehnte diesen Rekurs ab und stellte fest, dass meine Schadenersatzklage nicht als aussichtslos zu qualifizieren ist (hört!, hört!):
Dann änderte das OLG das Urteil der Erstrichterin dahingehend ab, dass mir die gesamte (und nicht nur die halbe) Verfahrenshilfe zustehe, abzüglich eines Selbstbehalts von € 3000:
Der konkrete Beschluss im Juristendeutsch lautet nun:
Auch dieses Urteil des OLG ist beeindruckend, ein Stimmungswandel. Ich bin gespannt, was das für das weitere Verfahren bedeuten wird.
Hier übrigens meine Presseaussendung von heute zum Urteil des OLG: https://vgt.at/presse/news/2015/news20150505es.php
Ein Gedanke zu “Schadenersatz Tierschutzprozess: OLG gewährt Verfahrenshilfe”