21. November 2024

Rekurs zum Urteil: Schadensersatz der Verteidigungskosten im Tierschutzprozess

Das Urteil, in dem meine Forderung von Schadensersatz für die Verteidigungskosten im Tierschutzprozess abgelehnt wurde, hat 185 Seiten. Die ersten 30 davon wiederholen nur die Argumente von unserer Klagsschrift und der Antwort der Anwälte der Republik Österreich, wie das bei Urteilen so üblich ist. Danach gibt die Richterin die zentralen Teile des Strafantrags wieder, der die Existenz einer kriminellen Organisation zeigen soll, sowie alles, was mich laut Staatsanwalt damals verdächtig machte. Auf den Seiten 103-112 des Urteils zitiert sie die Begründungen für den Freispruch im Tierschutzprozess und versucht zu zeigen, dass die damalige Richterin in vielen Punkten keinen Bezug zu den Berichten der Verdeckten Ermittlerin (VE) und der Vertrauensperson (VP) nahm. Auf den Seiten 113-143 des Urteils zitiert sie eine Liste von Punkten, die wir in der Klage angeführt haben, die zeigen, dass die Berichte der VE und der VP sehr wichtig für den Freispruch waren, und kommentiert jedes Mal, dass sie das nicht so sehe. Auf den Seiten 144-163 des Urteils zitiert sie den Bericht der VE und kommentiert zu jedem Absatz, dass das nicht entlastend wäre, vor allem weil die VE von mir ja vorsätzlich getäuscht hätten worden sein können, weil ich ihr nicht vertraut habe. Auf den Seiten 164-185 schließlich zählt sie noch einmal die Fälle auf, bei denen die VE direkte Beobachtungen bzgl. meiner Tierschutzaktivitäten gemacht hat, und sagt erneut, dass das nicht entlastend sei, weil die VE nicht bis in die kriminelle Organisation vorgedrungen sei. Der typische Teufelskreis in der Argumentation, der mir im Tierschutzprozess ständig begegnet ist: wenn die Ermittlungsbehörden nichts strafrechtlich Relevantes gefunden haben, dann wurde daraus nicht geschlossen, dass ich nichts strafrechtlich Relevantes getan hatte, sondern, dass ich besonders schuldig wäre, weil ich meine kriminellen Aktivitäten so gut verbergen könne.

Zu diesen Punkten habe ich im Wesentlich zusammenfassen folgenden Rekurs geschrieben, wobei ich mir noch die Mühe gemacht habe, zu jedem ihrer Kommentare noch einmal konkret anzuführen, warum sie falsch sind. Aber hier die Zusammenfassung:

Der gesamte Verdacht gegen Martin Balluch im Tierschutzprozess, der zur Anklage nach § 278a StGB geführt hat, war auf einer Indizienkette aufgebaut, es gab weder konkrete Anhaltspunkte einer Straftat, noch letztlich deswegen eine Anklage. Aufgrund von Indizien bestand lediglich der Verdacht, Martin Balluch würde Mitglied einer kriminellen Organisation sein. Eine Indizienkette wirkt durch die Summe an Indizien, die einen Verdacht wahrscheinlich machen, wobei kein einziges Indiz alleine überzeugt. Entsprechend wirken daher der Wegfall eines Indiz oder ein gegen den Verdacht sprechendes Indiz, entlastend. Sehr viele der von der Kriminalpolizei nicht weiter gegebenen Ermittlungsergebnisse haben aber diese Eigenschaft, insbesondere die Berichte der VE und VP, aber auch z.B. der Laborbericht von der chemischen Analyse der Flüssigkeiten aus dem Materiallager des VGT oder der Bericht mit den Daten des GPS-Trackers am Auto von Martin Balluch.

Natürlich beweisen 5 Monate Aufzeichnungen der Bewegungen des Autos von Martin Balluch, die belegen, dass damit keine Straftat verübt wurde, nicht, dass Martin Balluch keine Straftat begangen haben kann. Aber dieses Ermittlungsergebnis macht es unwahrscheinlicher, da doch davon auszugehen ist, dass er sein Auto benutzt hätte. Die Daten des GPS-Trackers sind also ein Indiz, das gegen einen Verdacht gegen Martin Balluch spricht und wirken dadurch entlastend.

Konkret gilt das in sehr hohem Maße für die Berichte der VE und VP. Das Gericht mutmaßt, dass die beiden nicht in den inneren Teil der nicht vorhandenen kriminellen Organisation vorgedrungen wären und daher ihre Erfahrungswerte nicht entlastend seien. Faktum ist aber in jedem Fall, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit existiert hat, dass VE und VP Straftaten, deren Planung oder auch nur Ratschläge für ihre Durchführung, hätten beobachten können. Dass sie das nicht getan haben, macht es daher unwahrscheinlicher, dass diese Straftaten von Martin Balluch ausgegangen sind oder von ihm organisiert wurden oder auf seinen Ratschlägen basieren. Daher handelt es sich bei den Berichten der VE und VP um zahlreiche entlastende Indizien.

Und diese entlastende Wirkung ist umso schwerwiegender, wenn man bedenkt, dass die VE 19 Monate im Umkreis von Martin Balluch aktiv war, dabei oft 4 Tage pro Woche im Büro des VGT, also der Arbeitsstätte von Martin Balluch, dass sie mit ihm auf nächtliche Recherchen bzgl. Jagden gefahren ist, dass sie an illegalen Aktionen des Zivilen Ungehorsams, wie einer Blockade eines Tiertransporters, beteiligt war, wofür wohl nur vertrauenswürdige AktivistInnen infrage kamen, und dass sie an insgesamt 10 Jagdsabotageaktionen teilgenommen hat. Zusätzlich war sie mit Martin Balluch in der Nacht auf Plakatieraktionen und wurde von ihm instruiert, unter welchen Umständen und wie man dabei von der Polizei flüchten soll. Der VE wurde auch ganz deutlich gesagt, dass es nur wenige vertrauenswürdige Personen gibt, die, wie sie, über Jagdsabotagetermine informiert werden, und sie deshalb diese Informationen nicht einfach weitergeben soll. Martin Balluch hat, als Administrator des internen Diskussionsforums Fadinger, das vom Staatsanwalt als „Infrastruktur der kriminellen Organisation“ bezeichnet wurde, die VE auf das Fadingerforum eingeladen und sie damit in den inneren Kreis der AktivistInnen eingeführt. Die VE hat bei ihrer Einvernahme deutlich gesagt, dass sie den Eindruck hatte, dass Martin Balluch ihr vertraut habe.

Die VP war bereits im Jahr 1999 und noch einmal im Jahr 2007 für jeweils etwa 6 Monate beim VGT unmittelbar mit Martin Balluch aktiv. Er ermöglichte ihr, dass sie im Büro arbeitete und einen Account auf den VGT-Computern erhielt, was wohl ein gewisses Vertrauen voraussetzt. Sie war ebenfalls, schon 1999, mit Martin Balluch nur zu zweit auf gemeinsamen Fahrten in Tierschutzmission unterwegs. Ihre generelle Meinung zu Martin Balluch und zum VGT ist durch ihr Erstaunen darüber belegt, wie wenig radikal es in diesem Verein zuging. Sie hätte sich viel mehr Radikalismus erwartet.

Die VE und die VP haben ganz konkrete persönliche Erfahrungen gemacht, die jeweils für sich als Indiz entlastend wirken, weil sie die Wahrscheinlichkeit verringern, dass es im VGT eine kriminelle Organisation gab. Ein Beispiel dafür ist die Feindschaft zwischen BAT und VGT, die beiden offensichtlich war. Das Gericht argumentiert, dass auch verfeindete Gruppen im Rahmen einer kriminellen Organisation zusammenarbeiten können, aber das ist eben deutlich unwahrscheinlicher, als wenn diese Gruppen eng befreundet gewesen wären. Ähnliches gilt für den Vorwurf des aggressiven Flugblattverteilens bei Demonstrationen vor pelzführenden Geschäften, den die Polizei erhoben hat. Sowohl die VE als auch die VP waren bei zahllosen solchen Demonstrationen dabei und haben nie ein aggressives Flugblattverteilen beobachtet. Das schließt nicht aus, dass es so etwas gegeben hat, aber macht es eben unwahrscheinlicher, was in einem Indizienprozess entlastend wirkt. Ein weiteres Beispiel ist der Vorwurf einer Doppelstrategie, den die Staatsanwaltschaft erhob, basierend auf Erfahrungen der Polizei in England, ohne konkrete Evidenz für Österreich. Die VE konnte aus erster Reihe die Zusammenarbeit des VGT mit den Vier Pfoten in der zentralen Kampagne von Martin Balluch im Jahr 2007, der Kampagne für ein Verbot der Käfighaltung von Fleischkaninchen, beobachten. Da wurde explizit ausgemacht, dass die Vier Pfoten gemäßigt und der VGT radikal auftreten solle, man aber in Wahrheit völlig zusammenarbeitet und sich gegenseitig informiert. Bei dieser Kampagne kam es zu keinerlei Straftaten. Wiederum macht diese Erfahrung der VE es eben um einiges unwahrscheinlicher, dass derselbe Martin Balluch in einer anderen Kampagne Straftaten setzt oder eine andere Art von „Doppelstrategie“ mit krimineller Intention verfolgt.

Generell ging es Martin Balluch und dem VGT in vieler Hinsicht um ihr Image in der Öffentlichkeit, um den Aufbau einer Sympathie für ihre Anliegen. Die VE und die VP konnten das miterleben. Die entsprechenden Aussagen von Martin Balluch in verschiedenen Emails wurden dann von der Polizei genutzt, um das falsche Bild zu zeichnen, dass Martin Balluch die Sympathie in der Öffentlichkeit wünscht, um Straftaten zu kaschieren. Die VE und die VP konnten aber bezeugen, dass Martin Balluch diese Sympathie generell sehr wichtig war, weil, einerseits, der Verein nur von Spenden lebt, die wohl nur sympathisierende Personen einzahlen, und andererseits nur mit Sympathie der Bevölkerung ein öffentlicher Druck zu erzeugen ist, der eine politische Änderung ermöglicht. Mit den Aussagen der VE und der VP hätten also zentrale Aspekte des von der Polizei konstruierten Bildes eines Verdachts gegen Martin Balluch völlig aufgelöst und neutralisiert werden können.

Allgemeiner gilt diese neutralisierende Wirkung der Aussagen von der VE und der VP für den Verdacht gegen Martin Balluch überhaupt. Das deshalb, weil es ja keine konkrete Evidenz gegen ihn gab. Der Verdacht basierte auf 3 Säulen:

– der Konspirativität (Computerverschlüsselung, Handypool, Codeworte am Telefon etc.)
– radikale Äußerungen auf dem Fadingerforum
– Vorhandensein von Gegenständen wie Sperrwerkzeugen, Funkgeräten etc., die für Straftaten verwendbar wären

Faktum ist, dass die VE insbesondere jede dieser 3 Bereiche aus erster Reihe beobachten konnte und selbst überhaupt nicht verdächtig fand. Das deshalb, weil sie aufgrund ihrer Erfahrungen verstand, warum Martin Balluch und andere Tierschutzaktive so handeln. Es gibt nun einmal ein erhöhtes Interesse von Großkonzernen und der Polizei an den Aktivitäten von TierschützerInnen, und es würden zahlreiche legitime Aktionen, die nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun haben, verunmöglicht, würden die Großkonzerne oder die Polizei vorher davon Wind bekommen. Da geht es sowohl um Recherchen z.B. in Tierversuchslabors oder Tierfabriken, als auch um Blockadeaktionen von Tiertransportern und ähnliches.

In diesem Kontext verstand die VE, als Mitglied des Fadingerforums und als Person, die Martin Balluch und die anderen DiskutantInnen genau kannte, Emails von Martin Balluch in ihrer Intention und wertete sie als nachvollziehbar und unverdächtig, obwohl sie für unbedarfte äußere BeobachterInnen als möglicherweise radikal und daher als Indiz für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation interpretiert werden könnten. Sie hat ja sämtliche Fadingeremails der Kriminalpolizei zur Verfügung gestellt, sich aber dabei nicht gedacht, dass das inkriminierend wäre. Tatsächlich gab sie vor Gericht an, höchst überraschend gewesen zu sein, als es plötzlich durch die Sonderkommission zu Hausdurchsuchungen kam. Die Polizei müsse, so ihre Erklärung vor Gericht, von Beweisen wissen, die sie nicht kenne. In Wirklichkeit basierte der Verdacht, der keiner war, auf praktisch ausschließlich jenen Umständen, die die VE der Polizei zugetragen hatte.

Auch die angeblich „verdächtigen“ Gegenstände, wie Sperrwerkzeug und Funkgeräte etc., hätte die VE zwanglos erklären können, hätte man sie frühzeitig gefragt. Die VE sah das Sperrwerkzeug im Besitz des VGT und wusste genau, wofür es verwendet wurde. Sie konnte dazu sogar einen Vortrag von Martin Balluch hören. Mit diesem Werkzeug wurden Türen von Tierfabriken nachgesperrt, um ohne Sachbeschädigung an Filmmaterial zur Haltung von Nutztieren zu kommen. Diese Erklärung für das Sperrwerkzeug ist nachvollziehbar und unverdächtig. Wirklich verdächtig wäre das Sperrwerkzeug nur, wenn es keine nachvollziehbare Erklärung dafür gegeben hätte. Aber die gab es, nur wurde sie von der Kriminalpolizei vertuscht, indem man die Berichte und Aussagen der VE geheim hielt. Ähnliches lässt sich zu den Funkgeräten sagen, die die VE bei mehreren Aktionen sogar selbst benutzte. Für diese Aktionen, wie z.B. eine Tiertransportblockade oder zehn Jagdsabotagen, waren sie essentiell. Diese Verwendung ist aber nachvollziehbar und unverdächtig. Dass die Funkgeräte auch für andere, kriminelle Zwecke dienen könnten, ist damit zwar nicht ausgeschlossen, aber eben deutlich unwahrscheinlicher, als wären die Funkgeräte ohne erkennbare unbedenkliche Verwendung im Besitz des VGT gewesen.

Die VE und die VP beteiligten sich an Kampagnen des VGT, wie z.B. der Kampagne gegen die Käfighaltung von Fleischkaninchen. Sie wussten daher, wie solche Kampagnen ablaufen, nämlich dass zunächst die Zustände in solchen Betrieben recherchiert werden und dass dann die Händler von Käfigkaninchenfleisch kontaktiert werden, dass sogenannte „Targets“ ausgesucht werden, also Betriebe, die man besonders gut, d.h. öffentlichkeitswirksam, publik machen kann, usw. Alle diese Aspekte wurden von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft als typisch für eine kriminelle Organisation und damit als verdächtig bezeichnet. Doch die VE und die VP hätten erklären können, dass sie in Wahrheit für Tierschutzkampagnen normal und völlig nachvollziehbar und unverdächtig waren. Dafür wäre es allerdings notwendig gewesen, nicht nur die Berichte der VE und der VP herzunehmen, sondern sie auch persönlich über ihre Eindrücke zu befragen.

Das Gericht hat in seinem Urteil gemutmaßt, wie die VE über Martin Balluch und den VGT gedacht haben könnte. Das versuchte sie aus den Berichten indirekt zu schließen. Stattdessen hätte sie, wie von Martin Balluch beantragt, die VE (und die VP) einfach als Zeugin laden und einvernehmen müssen.

Dasselbe gilt für die Mutmaßungen des Gerichts über die Rolle, die die Richterin im Tierschutzprozess den Aussagen der VE beigemessen hat. Tatsächlich änderte die Richterin im Tierschutzprozess ihre Einstellung ganz offensichtlich um 180 Grad in genau dem Moment, in dem sie von der VE und ihren Berichten erfuhr. Ab diesem Zeitpunkt wollte sie nur noch die VE und dann die VP einvernehmen. Danach beendete sie das Verfahren in Bezug auf § 278a StGB und handelte nur noch die konkreten Anklagepunkte gegen andere Personen als Martin Balluch ab. Sämtlich 300 EntlastungszeugInnen, die Martin Balluch beantragt hatte, wurden nicht mehr geladen, weil die Richterin nach den Aussagen der VE und VP, die sie sehr detailliert einvernommen hatte, überzeugt war, dass keine kriminelle Organisation vorlag. Hätte das Gericht die Richterin im Tierschutzprozess als Zeugin einvernommen, wie Martin Balluch es beantragt hat, dann wäre genau dieser Umstand bestätigt worden. Die Würdigung sämtlicher Aussagen, Beweise und Indizien, die sie dann in ihrem Freispruch nutzte, basierten darauf, dass die VE und die VP ihre detaillierten, nachvollziehbaren und glaubwürdigen Aussagen getätigt hatten und dadurch für die Richterin ein Bild der Persönlichkeiten und Aktivitäten der Angeklagten entstanden war. Dieses Bild brachte die Richterin dazu, den Angeklagten in ihren Aussagen vor Gericht zu glauben. Das beweist, dass die Aussagen der VE und der VP die zentralen Beweismittel waren, die unmittelbar zum Freispruch führten.

Letztlich war Martin Balluch in 30 Punkten angeklagt, sämtliche wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation durch Förderung der Organisation selbst oder ihrer strafbaren Handlungen. Dabei ging es um internationale Kontakte zu ausländischen TierschützerInnen, das Aufstellen von Verhaltensregeln, Emails im Fadinger Forum und dessen Administration, um Recherchen, das Zurverfügungstellen von Gegenstände wie Funkgeräten und EDV, um die Entwicklung von Strategien für Kampagnen, um taktische Ratschläge, um ein Vordenken in Tierschutzfragen, um Tarnung, Rekrutierung und Schulung von AktivistInnen und die Archivierung von Fakten u.a. zu Straftaten mit Tierschutzbezug. Zu den Vorwürfen in 16 Anklagepunkten hat die VE persönliche Wahrnehmungen gemacht, war also persönlich anwesend und beteiligt. Bei 6 weiteren Anklagepunkten hätte sie erklären können, dass diese nicht vorliegen bzw. die entsprechenden Indizien in Wahrheit nicht verdächtig sind, weil sie ganz analoge Vorfälle selbst beobachtet hatte. Bei einem weiteren Anklagepunkt, dem Kunstsymposium aus dem Jahr 2001, dass Martin Balluch zusammen mit den Grünen im Burgenland organisiert hatte, war eine andere Verdeckte Ermittlerin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung anwesend, deren Bericht ebenfalls vertuscht wurde. Und die restlichen 7 Anklagepunkte bezogen sich auf das Verfassen von Bekennerschreiben, das durch einen Sprachgutachter belegt werden sollte. Allerdings war dieses Gutachten so schwach, dass es nicht für eine Anklage zu den konkreten Straftaten ausreichte. Abgesehen davon konnten die Berichte und Aussagen der VE und der VP auch diese Vorwürfe entschärfen, weil die beiden Martin Balluch sehr gut kannten und daher wussten, dass es sehr unwahrscheinlich war, dass er diese Bekennerschreiben selbst verfasst hätte. In Wahrheit hat er sie nur aus dem Internet bzw. von Medienberichten bezogen und archiviert. Sowohl die VE als auch die VP wussten, dass Martin Balluch, als Pressesprecher des VGT und Journalist für das Radio Orange, neben unzähligen anderen Medienberichten mit Tierschutzbezug auch diese Fakten sammelte.

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