19. Dezember 2024

Urteil: Richterin verbietet mir Kritik an Putenversuchen!

Die Mayr-Melnhof-Prozesse in Salzburg sind ja schon ziemlich ernüchternd, was den Glauben an den Rechtsstaat betrifft. Wie in meinen Berichten festgestellt – und durch die Befangenheitserklärung einer Richterin bestätigt – geht da nicht so alles mit rechten Dingen zu. Aber leider nicht nur in Salzburg. Am Handelsgericht Wien wurde nun ein Urteil erlassen, das wirklich absolut bemerkenswert einseitig ist. Um das zu unterstreichen, habe ich zunächst alle Argumente veröffentlicht, die ich im Gerichtsverfahren vorgebracht habe: https://martinballuch.com/sammlung-der-fakten-gegen-die-klage-von-tierexperimentator-michael-hess/

Und hier nun das Urteil dieser Richterin. Zunächst der Schuldspruch mit der Verpflichtung auf Widerruf:

Die Beweiswürdigung findet man nun vollständig und wortwörtlich hier, um zu sehen, wie dürftig sie auf die Fülle an Beweisen und Belegen eingeht:

Zunächst stellt sie fest, dass sie dem Tierexperimentator alles glaubt. Die Hälfte ihrer Ausführung bezieht sich auf einen winzigen Punkt meiner langen Beweisliste, nämlich die Erfahrung des Obmanns vom Tierparadies Schabenreith mit dem Kläger Michael Hess. Das Tierparadies wollte nämlich ein Rind operieren lassen und wurde daran vom Kläger mit den Worten gehindert, dass er nicht zulasse, dass für ein Nutztier mehr Geld ausgegeben wird, als es wirtschaftlich wert ist. Die Richterin wollte unseren Zeugen nicht anhören, würdigt aber dann in ihren Ausführungen seine Aussage einfach weg. Zusätzlich spricht sie davon, dass ich “Stimmung machen” würde, indem ich von dem Rind rede und Fotos von Puten aus der Klinik des Klägers zeige. Die vielen Seiten Beweise, z.B. wieviele Puten der Kläger über die Jahre leiden ließ und dass er dafür als Zweck regelmäßig an verschiedenen Stellen wirtschaftliche Interessen der Putenindustrie anführt, ignoriert sie komplett!

Ihre rechtlichen Folgerungen sind auch sehr kurz und passen auf eine dreiviertel A4-Seite, hier vollständig wiedergegeben:

Unfassbar in vielfacher Hinsicht! Das Wiener Oberlandesgericht hat mir bereits Recht gegeben und festgestellt, dass meine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Und jetzt sagt das niedrigere Handelsgericht in Erster Instanz, dass sich das Oberlandesgericht hier irrt!! Die Erste Instanz overruled die Zweite. Hat man so etwas schon gehört?

Wir werden natürlich Berufung einbringen und hoffen, dass das Wiener Oberlandesgericht zu seinem Ersturteil stehen wird.

Ein Gedanke zu “Urteil: Richterin verbietet mir Kritik an Putenversuchen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert