STRAFANZEIGE
wegen Verdachts der Nötigung (§ 105 StGB) oder schweren Nötigung (§ 106 StGB)!
TäterInnen:
XXX
XXX
XXX
Alle: Vier Pfoten Österreich
Linke Wienzeile 236
1150 Wien
XXX
RespekTiere
Glitzenweg 3
5101 Bergheim
XXX
XXX
Alle: Verein Gegen Tierfabriken
Waidhausenstraße 13/1
1140 Wien
Sachverhaltsdarstellung:
Aus den insgesamt 17 Beilagen, die alle Auszüge aus dem Gerichtsakt des Tierschutzprozesses HV: 41 HV 68 09d darstellen, geht hervor, dass die TäterInnen Protestkampagnen gegen die Firmen METRO (Stopfleber), Latschenberger (Käfigeier), METRO (Hummerhaltung), AIDA (Käfigeier), Sorger (Käfigeier), Auer (Käfigeier), noch auszuforschende Cafehäuser und Restaurants in der Salzburger Altstadt (Käfigeier), alle Supermärkte (Käfigeier), Ölz (Käfigeier), SPAR (Pelz), Sacher (Käfigeier), Ströck (Käfigeier), Wolf (Käfigeier) und ZARA (Pelz) durchgeführt haben, um die jeweiligen Firmen zu einer Änderung ihrer Geschäftspraktiken zu bewegen. Sie haben diese Protestkampagnen auch durchwegs telefonisch oder per Email angekündigt, sollten sich die jeweiligen Firmen nicht ihren Forderungen fügen.
Tatbestand Nötigung oder schwere Nötigung:
Die Staatsanwaltschaft möge untersuchen, ob die TäterInnen im Lichte des neuen Urteils des OLG Wien 19 Bs 491/12p vom 23.05.2013 die Tathandlung einer Nötigung oder schweren Nötigung begangen haben.
Die Nötigung bzw. schwere Nötigung ergebe sich wie folgt (siehe OLG-Urteil Seiten 39-50):
- Die Drohung mit Information von potentiellen KundInnen über unethische Geschäftspraktiken ist als Ankündigung eines Angriffs auf das Vermögen einer Firma zu werten (Seite 39)
- Denn die betroffene Firma würde dadurch für die Zukunft die Grundlage ihrer vermögensrechtlichen Stellung verlieren, mag die Realisierung einer solchen Drohung selbst auch unter keinen Tatbestand der Vermögensdelikte fallen (Seite 40)
- Aus objektiver Sicht ist die Ankündigung einer groß angelegten „Protestkampagne“, konzentriert auf ein einziges Unternehmen, jedenfalls geeignet, bei einem durchschnittlichen Unternehmer begründete Besorgnis hervorzurufen (Seite 44)
- Fehlt ein Rechtsanspruch auf die Leistung, zu deren Realisierung der Täter die angeführten Mittel der Protestkampagne einsetzt, liegt Nötigung vor, unabhängig davon, ob der Einsatz des Mittels selbst ein erlaubter ist oder nicht (Seite 46)
- Die Nötigung ist dann nicht strafbar, wenn der Täter das Recht auf das begehrte Verhalten und auf den Vollzug des angedrohten Übels besitzt (Seite 47)
- Eine Drohung mit einer Schädigung bzw. Verletzung am Vermögen, um den derart Angesprochenen zum Ausstieg aus dem Handel mit Käfigeiern, Pelz, Lebendhummern oder Stopfleber zu veranlassen, stellt keine sachlich gerechtfertigte Mittel-Zweck-Relation zwischen Übel und gefordertem Verhalten im Sinne des § 105 Abs 2 StGB dar (Seite 48)
- Auf die angestrebte Unterlassung wie auch ganz allgemein auf die Ausgestaltung der (sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens haltenden) Unternehmensprojekte als Ausfluss der Autonomie des Unternehmers, besteht aber kein Rechtsanspruch unternehmensfremder Personen (Seite 49)
Ich ersuche um Information über den Ausgang des Verfahrens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
[Name bekannt]
PS: 17 Beilagen [davon auszugsweise]
@Angelika Pfaff-Evers:
Die Käfighaltung von Legehühnern ist in Österreich seit 2009 verboten, nicht aber der Verkauf von aus dem Ausland importierten Käfigeiern. In Deutschland übrigens auch nicht. Aber Achtung: es handelt sich bei dem Angezeigten zwar um aktuelle Anzeigen, aber nicht um aktuelle Kampagnen. Die Kampagnen gegen Käfigeierverkauf fanden mehrheitlich in den Jahren bis 2007 statt.
Finde ich als Konsument sehr gut von ngos aufgeklärt zu werden den im stressigen Alltag kann ich mir nicht immer die zeit zum recherchieren nehmen. Welche Firmen ethische richtig handeln und ich zahle lieber mehr und bei den richtigen Firmen
Ich kaufe nicht in Österreich ein, aber bei Real (Metro) und Zara kaufe ich regelmäßig. Möchte diesen Sachverhalt weiter verfolgen – und gegebenen falls werde ich mein Kaufverhalten natürlich sofort ändern – Käfigeierhaltung ist in DE bereits verboten – warum nicht in Österreich? Stopfleber aus Ungarn – wie eckelig – die Leber ist verfettet und krank. Was könnten wir Verbraucher wirksames tun?
Oooch, die armen Firmen ;-).
Echt, ich habe kein Mitleid mit diesen Firmen und auch kein Verständnis für diese Anzeigen wegen Nötigung.
Diese Firmen machen Gewinne mit dem Leid der Tiere und sie wissen es ganz genau.
Wir Verbraucher haben die Macht, endlich etwas zu ändern. Ich werden diese Firmen boykottieren und nichts mehr von ihnen kaufen.
MENSCH wache auf und begreife endlich, daß auch TIERE LEBEWESEN sind!
angst – wirtschaftsdiktatur.