Um die Zeittafel vor Augen zu haben:
- Seit Oktober 2006 ermittelt Staatsanwalt Wolfgang Handler gegen den Tierschutz (Gegenwart statt Vergangenheit: gegen mich sind noch immer Ermittlungen im Laufen, nämlich aufgrund der Beschuldigungen eine UVS-Richterin „zum Amtsmissbrauch bestimmt“ und vor 12 Jahren ein Zirkuszelt angezündet zu haben)
- Seit April 2007 ermittelte die SOKO
- Seit 21. Mai 2008 lagen viele Gegenstände bei der Polizei, die bei mir beschlagnahmt worden waren
- 4 Jahre später wurden sie jetzt zurückgegeben!
Die letzten Gegenstände, die ich jetzt zurückbekommen habe, sind:
- Meine Dissertation zu Tierrechten in Philosophie an der Uni Wien
- Ein Heft, in das ich Zitate aus ca. 60 Büchern notiert habe, zur raschen Referenz
- 3 VHS-Kassetten mit Aufnahmen von ORF-Filmen über Tierschutz vor 10 Jahren
- Ein Heft über die Geschichte der englischen Tierschutzbewegung
- Skizzen für Vorträge von mir während meines Philosophiestudiums an der Uni Wien
- Meine Taschenkalender der letzten Jahre vor 2008
- 2 Bücher über Schlösserknacken und Tierschutzaktivismus
- Mein „hochspezialisiertes, professionelles Einbruchswerkzeug“
Letztere Bezeichnung ist wörtlich dem Protokoll eines Gesprächs zwischen Untersuchungsrichterin und operativem Chef der SOKO, Josef Böck, entnommen, während ich in Haft war. Tatsächlich handelt es sich um Nachsperrwerkzeug wie auf den Fotos unten zu sehen ist. Die SOKO wusste durch ihren Spitzel lange vor der Hausdurchsuchung von diesem Werkzeug und wofür wir es benutzt haben, nämlich zum Filmen in Tierfabriken. Doch davon sagte sie widerrechtlich nichts der Richterin, sondern ließ diese vielmehr im falschen Glauben, dass es sich um Einbruchswerkzeug für Verbrechen handle. Vor allem aufgrund dieses Vorwurfs wurde die U-Haft gegen mich ausgesprochen und zuletzt sogar vom Obersten Gerichtshof bestätigt, wobei natürlich auch dieser nicht wusste, was tatsächlich mit „hochspezialisiertes, professionelles Einbruchswerkzeug“ gemeint war und wofür ein Tierschutzverein so etwas hat.
Dass ich dieses „Einbruchswerkzeug“ jetzt wiederbekommen habe, sehe ich als Bestätigung, mit seiner Nutzung keine Gesetzesverletzungen zu begehen. Bedenklich stimmt allerdings, dass die Übergabe ganze 4 Jahre gedauert hat!