5. November 2024

Fortführungsantrag zu Anzeige gegen linguistischen Gutachter Schweiger

Zum Thema dieses Artikels gibt es auch eine Tierrechtsradiosendung von mir:
http://www.tierrechtsradios.at/audio/tierrechtsradio-2012-01-27-tierschutzprozess-linguist-wolfgang-schweiger.mp3

Wir erinnern uns: Schweiger war die Lachnummer des Tierschutzprozesses. Zugegeben, er hat sich tatsächlich ein bisschen verrückt präsentiert und gleich 178 Fehler in jene Texte eingebaut, die er dann linguistisch analysieren sollte. Es war auch Schweiger, der diese Fehler mit seinem „ultimate power scanner“ erklären wollte.

Allein, ich habe das untrügliche Gefühl seine „Verrücktheit“ hatte System. Er wusste schon genau, was er wollte. Und das war jedenfalls eine fürstliche Bezahlung für sein Gutachten. Er erhielt € 50.000 dafür, und zwar deswegen, weil er Computer für dumm erklärte und statt den überall erhältlichen Softwareprogrammen für Wortstatistiken selbst mit der Hand 10.000e Worte und 100.000e Buchstaben zählte. Er nannte das die „Hosenbodenmethode“.

Auch ein ziemlich verrückter Mensch muss eigentlich wissen, dass so ein Computerprogramm diese Statistiken innerhalb von Millisekunden korrekt ausspuckt, während man mit der Hand dafür nicht nur Monate braucht, sondern  auch mit Sicherheit zahlreiche Fehler einbaut. Hätte Schweiger diese Computerprogramme benutzt, hätte sein Gutachten viel kürzer gedauert und er hätte nur die üblichen € 2500 verrechnen können. So bekam er € 50.000. Soll das Zufall gewesen sein oder könnte Schweiger nicht von vornherein den höheren Geldbetrag anvisiert haben – vielleicht weil er wusste, dass sein Gutachten das einzige konkrete Beweismittel gegen mich in diesem Verfahren sein wird und sich der Staatsanwalt das daher sehr viel kosten lassen würde? Abgesehen davon waren die Aussagen des Gutachtens so offensichtlich falsch, dass die Erstellung doch ein gewisses Risiko mit sich brachte, später dafür strafrechtlich belangt zu werden. Wollte Schweiger dieses Risiko abgegolten haben?

Die Staatsanwaltschaft hat, wir wissen es schon, das Verfahren aufgrund unserer Anzeige gegen Schweiger wegen Erstellen eines falschen Gutachtens bereits eingestellt. Die Begründung war, dass Schweiger vielleicht einen Blödsinn geschrieben hat, aber Blödheit ist eben nicht strafbar, es fehlt ihm der Vorsatz, obwohl das Strafrecht nur vorsieht, dass der Gutachter es hätte besser wissen müssen, um ihn wegen eines falschen Gutachtens bereits belangen zu können. Laut Staatsanwaltschaft hätte es Schweiger nicht besser wissen können.

Es gibt eine Reihe von ganz direkten Belegen, dass Schweiger den konkreten Auftrag bekam, ein gewisses Ergebnis zu erzielen. Das beginnt schon mit der Frage von Chefinspektorin Bogner an Schweiger vor dessen Bestellung, ob er Tierschützer sei. Erst nachdem Schweiger dies nicht nur verneinte sondern garantierte, gegen Tierschutz zu sein, wurde ihm der Auftrag erteilt. Schweiger schrieb in einem Brief „ich habe zu Hunden keine gute Beziehung sondern empfinde sie als stinkende Köter, die Wohnungen verdrecken“ und untermauerte damit seine tiefe Verachtung von Tieren und Tierschutz. Auch Schweigers Brief an Bogner, er habe bereits heiße Spuren, bestätigt sein großes Interesse ein gewünschtes Ergebnis bieten zu können, und seine Stellungnahmen in der Öffentlichkeit beweisen jenseits jedes vernünftigen Zweifels, dass er sich als Mittel zum Zweck sah, die Angeklagten zur Verurteilung zu bringen.

Schweiger erhielt von Bogner eine Kopie einer Seite aus einer Ausgabe des sogenannten Tatblattes mit einem Bekennerschreiben. Darin war eine Überschrift zu sehen, dann das mit Sternen und dem Text „Tatblatt Originaltextservice“ umrahmte Bekennerschreiben und eine Hintergrundinformation der Tatblattredaktion zu dem Vorfall. Auch ein 2 jähriges Kind erkennt an dieser Struktur, was hier das Bekennerschreiben ist und was nicht. Soferne Schweiger also zurechnungsfähig ist, muss auch er das erkannt haben.

Nun hatte Schweiger das Problem, dass dieses Bekennerschreiben aber viel zu kurz war, um ein für einen Schuldspruch ausreichend sicheres Ergebnis zu liefern. Deshalb nahm er einfach den Gesamttext und führte mit diesem seine Statistiken durch. Hätte er dafür nur das Bekennerschreiben selbst gewählt, wäre keine Übereinstimmung herausgekommen. Schweiger war das natürlich bewusst und so erweiterte er einfach wider bessren Wissens den von ihm analysierten Text um die Texte der Tatblattredaktion.

Als ihm dieses Vorgehen als fehlerhaft nachgewiesen wurde, stellte er rasch seine Strategie um. Jetzt sagte er in der Verhandlung, er habe sowieso den Text zuerst alleine analysiert, habe dann gefunden er müsse zwingend vom selben Autor stammen, wie der Text der Tatblattredaktion, und dann habe er den auf diese Weise zur doppelten Länge vergrößerten Textkörper statistisch mit meinen Texten verglichen. Schweiger hat an dieser Stelle aber gelogen. Die einzelnen Texte hatten auch nach seiner Statistik eine völlig andere Charakteristik, nur wollte Schweiger das verheimlichen, um seinen Auftrag durchführen zu können. Er log also und behauptete einfach, die Texte seien vom selben Autor und dieser sei ich, weil ich – so seine falsche Aussage – Teil der Tatblattredaktion war. Diese Behauptung konnte im Verfahren leicht widerlegt werden. Dabei stellte sich heraus, dass Schweiger die Zeitung Tatblatt für ein Tierschutzmagazin gehalten hatte und daher meinte, er werde mit seiner Falschaussage schon durchkommen. Doch das Tatblatt hatte in der Realität mit Tierschutz und mir nicht das Geringste zu tun.

Schweiger gab bei der Befragung durch die Richterin im Verfahren zu, dass er jene statistischen Parameter einfach verwarf, die mit den Werten, die er in meinen Texten gefunden hatte, nicht viel gemeinsam hatten. Jeder ernst zu nehmende Wissenschaftler weiß aber genau, dass eine statistische Differenz das Vorhandensein von Unterschieden belegt. Der Umstand, dass Schweiger also genau jene Parameter verwarf, die Unterschiede zeigten, und nur jene Parameter zu seinem Gutachten heranzog, die Ähnlichkeiten aufwiesen, belegt seine Intention, eine Übereinstimmung zu finden und Unterschiede zu vertuschen.

Schweiger sollte u.a. die Frage beantworten, ob 16 Leserbriefe von der Webseite der Zeitung „Die Presse“ von mir stammen würden. Wieder sah er seinen Auftrag darin, das zu bestätigen. Wieder hatte er das Problem, dass diese Leserbriefe ein viel zu geringes Textvolumen hatten, um mit statistischen Methoden auch nur zu irgendeiner Aussage zu kommen. Deshalb verfiel er wider bessren Wissens auf den Trick, nur eine grobe Gesamtaussage zu treffen, die aus dem Zusammenzählen der Worte und Sätze aller Leserbriefe gemeinsam gezogen werden sollte. Er sagte, ich hätte den Großteil wenn nicht alle Leserbriefe geschrieben, das aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Diese Aussage entlarvt Schweiger als Lügner und Scharlatan. Man kann wissenschaftlich nicht von 16 Texten sagen, sie stammen ganz sicher Großteils von einem bestimmten Autor, aber man könne nicht sagen welche genau. Schweiger selbst verglich an anderer Stelle, wenn ihm das in den Kram passte, die Linguistik mit der DNA-Analyse und meinte die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit seiner Ergebnisaussage basiere auf linguistischen Fingerabdrücken. Nun, wenn man 16 Tatspuren mit Fingerabdrücken hat und diese mit denen des Verdächtigen vergleicht, dann wird niemand sagen, sie würden Großteils übereinstimmen, aber welche Tatspur jetzt genau mit dem Fingerabdruck des Täters übereinstimme wisse man nicht. Das wäre verrückt und unwissenschaftlich. Genauso trifft das aber auf die Linguistik zu. Wenn es 16 Täterprofile gibt, dann muss man sagen können, welche davon mit dem Profil des Verdächtigen übereinstimmen, oder man kann dazu gar nichts sagen, aber zu behaupten, der Großteil stimme überein, welcher genau sei unbekannt, ist hanebüchen. Wenn Schweiger Vernunft besitzt, was für ihn als gerichtlich beeideten Sachverständigen vorausgesetzt werden muss, dann kann er also diese seine Behauptung nur als Schutzbehauptung gemeint haben, um die Unmöglichkeit zu vertuschen, aus dem vorhandenen Material mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine Autorenschaft schließen zu können.

Tatsächlich hat ein Zeuge glaubwürdig bestätigt, Autor eines der 16 Leserbriefe zu sein. Und die Analyse von meinem Computer durch die Polizei lieferte das Ergebnis, dass die verschiedenen Leserbriefe alle durch „copy&paste“ von der Webseite der Presse heruntergenommen worden waren, also nicht von mir stammen konnten.

Besonders eindrucksvoll lässt sich Schweigers Lügengebäude durch seine Aussagen zum sogenannten „Bekennerschreiben zur Nerzbefreiung“ zum Einsturz bringen. Dieser Text hatte bei weitem genügend Worte, um mittels Statistik irgendwelche Aussagen treffen zu können. Schweiger wählte wieder nur jene Parameter aus, die das von ihm gewünschte Resultat unterstützten und ignorierte jene Parameter, die dem von ihm gewünschten Resultat widersprachen. Aber weil er sich damit in seinen Augen ausreichend abgesichert hatte, interessierte er sich sonst für keine Auffälligkeiten im Text, wie z.B. ein Kongruenzfehler. Dieser schien ihm nebensächlich, wie seinem Gutachten zu entnehmen ist.

Dann aber fanden wir diesen von Schweiger begutachteten Text in der Nationalbibliothek, wo er von dessen Autor, der sich von mir unterscheidet, eigenhändig im Jahr 1998 abgegeben worden war. Nur in einer Reihe von winzig kleinen Textstellen unterscheidet sich dieser Text „Nationalbibliothek 1998“ vom „Bekennerschreiben Nerzbefreiung“. Schweiger sah sich also plötzlich genötigt, in seiner Argumentation völlig umzuschwenken, um seinen Auftrag weiterhin erfüllen zu können, mich als Autor nachzuweisen. Aufgrund der geringen Textunterschiede war klar, dass statistische Parameter nicht mehr verwendbar waren. Also schaute Schweiger jetzt plötzlich auf textliche Eigenheiten und erkannte, dass der Kongruenzfehler im „Bekennerschreiben Nerzbefreiung“ vorhanden war, aber im Text „Nationalbibliothek 1998“ nicht. Schweiger behauptete deshalb plötzlich und aus heiterem Himmel, dieser Kongruenzfehler sei der größte linguistische Fingerabdruck, der ihm jemals begegnet sei, obwohl er genau wusste, dass Kongruenzfehler dieser Art sehr häufig auftreten. Ja, Schweiger selbst hat in seinem Gutachten einen gleichen Kongruenzfehler gemacht. Als Linguist weiß Schweiger das sehr genau, seine Behauptung, dieser Kongruenzfehler sei der größte linguistische Fingerabdruck seiner Laufbahn war also eine reine Lüge, um auftragsgemäß mich der Autorenschaft beschuldigen zu können.

Doch dann machte ihm das Schicksal einen Strich durch die Rechnung. Wir fanden einen Vorläufertext vom selben Autor wie „Nationalbibliothek 1998“ aber schon aus dem Jahr 1994, im Weiteren „Nationalbibliothek 1994“ genannt. Und dieser Ursprungstext hatte noch den Kongruenzfehler drin. Mit anderen Worten, in der Urversion von 1994 befand sich dieser Kongruenzfehler, in der Version „Bekennerschreiben Nerzbefreiung“ von 1997 auch noch, aber in der Textversion „Nationalbibliothek 1998“ ein Jahr später war er bereits ausgebessert worden. Schweigers größter linguistischer Fingerabdruck aller Zeiten entpuppte sich also als der beste Beweis, dass er wider bessren Wissens Argumente erfand, um ein auftragsgemäßes Ergebnis zu erhalten.

Die Texte „Nationalbibliothek 1994“ und „Bekennerschreiben Nerzbefreiung“ unterscheiden sich nur mehr an 4 winzigen Stellen, einmal ist das Wort „drollig“ dazu gefügt, einmal wird „verdanken tun wir“ zu „wir verdanken“, einmal steht statt „zu zweit“ die Phrase „zu mehrt“ und einmal tritt die Abkürzung „z.T.“ zwei Worte später im selben Satz auf. Wollte Schweiger also an seinem auftragsgemäßen Ergebnis festhalten, musste er wieder ein neues Argument erfinden, um aus diesen vier winzigen Unterschieden eines langen Textes schließen zu können, dass nur ich diese Unterschiede in den Text einer anderen Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingebaut haben konnte. Allein an dieser Problemstellung erkennt man schon den Vorsatz von Schweiger, ein falsches Gutachten zu erstellen. Kein vernünftiger Mensch kann ernsthaft der Meinung sein, aus vier so geringen Textänderungen mit maximaler Wahrscheinlichkeit schließen zu können, wer für diese Änderungen verantwortlich zeichnet.

Schweiger behauptete nun, die Phrase „zu mehrt“ würde mich als jene Person entlarven, die diese Änderungen in den Text „Nationalbibliothek 1994“ eingefügt hat. Das deshalb, weil ich „zu mehrt“ erfunden hätte. Schweiger behauptete das, ohne diese Phrase je in irgendeinem Text von mir gefunden zu haben. Wiederum wird klar: Schweiger lügt vorsätzlich. Wie kann ein vernünftiger Mensch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behaupten, irgendjemand habe die Phrase „zu mehrt“ erfunden, ohne dass diese Person diese Phrase je in ihren Texten niedergeschrieben oder in ihren Vorträgen ausgesprochen hatte!!

Wir konnten aber nachweisen, dass „zu mehrt“ bereits in einem Buch aus dem Jahr 1933 zu finden ist, vor meiner Geburt. Derart in die Ecke gedrängt und als Lügner entlarvt stammelte Schweiger, auch das Rad sei mehrmals erfunden worden. Aber diese Ausrede kann nichts daran ändern, dass diese Rekonstruktion der „Argumente“ von Schweiger lückenlos nachweist, dass Schweiger eine vorsätzliche Lüge nach der anderen bemühte, immer neue Lügen, von denen er genau wusste, dass sie nicht die Wahrheit sind, um sein auftragsgemäßes Ergebnis weiterhin abliefern und seine € 50.000 Belohnung kassieren zu können.

Als Schweiger in der Schlussphase seiner Präsentation vor Gericht auch nachgewiesen wurde, dass seine Statistik niemals für seine Schlussfolgerungen herhalten kann, erfand Schweiger eine neue Methode, um sein auftragsgemäßes Ergebnis angeblich bestätigen zu können. Er nannte eine Reihe von Charakteristiken eines Textes, aus denen man angeblich eindeutig auf mich als Autor schließen könne. Mangels echter Charakteristika dieser Art sah sich Schweiger gezwungen, auf sehr allgemeine Textcharakteristika Rekurs zu nehmen.

So behauptete Schweiger, wenn ein Text inhaltlich die Aussage habe, „ich will die Gesellschaft verändern“, dann sei das bereits für sich allein genommen ein sehr deutliches Indiz für mich als Autor. Die Staatsanwaltschaft kann doch nicht ernsthaft der Meinung sein, diese Aussage habe Schweiger nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, dass es sich um seine fachliche Meinung als gerichtlich beeideter Sachverständiger handle. Milliarden von Texten, die nichts mit mir zu tun haben, haben das Ziel gesellschaftsverändernd zu wirken. Jedes Kind weiß das, also auch Schweiger. Es ist schlechterdings unmöglich, dass Schweiger ernsthaft und ehrlich diese Meinung vertreten würde. Also muss diese Aussage ein vorgeschobenes Argument von Schweiger sein, um das beauftragte Ergebnis in seinem Gutachten zu erhalten.

In diesem Zusammenhang versuchte Schweiger krampfhaft weitere Balluch-Charakteristika zu isolieren und behauptete u.a., die Phrase „Tiere sind auch Menschen“ oder „Menschen sind Tiere“ seien ebenfalls ein direkter Hinweis auf meine Autorenschaft. Tatsächlich wird jeder Text aus der Tierrechtsphilosophie – ein weites akademisches Feld weltweit – derartige Textphrasen enthalten. Auch das ist absolut jedem Menschen klar, der auch nur ein Fünkchen Verstand sein eigen nennt.

Dass die Richterin am Ende ihrer Befragung von Schweiger dessen Aussagen vollständig verwarf und sogar meinte, er müsse aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen werden, spricht auch Bände.

Mit diesen und noch mehr Argumenten haben wir einen Fortführungsantrag gestellt. Schweiger soll nach § 288 (1) StGB wegen Erstellung eines falschen Gutachtens verfolgt werden. Jetzt wird einE RichterIn entscheiden, ob dieses Verfahren eingeleitet wird oder nicht.

7 Gedanken zu “Fortführungsantrag zu Anzeige gegen linguistischen Gutachter Schweiger

  1. Wenn man das so liest wird man zum Verschwörungstheoretiker, ohne an Paranoia zu leiden. Kann man denn nicht feststellen wer einen Leserbrief (oder waren das Foreneinträge?) geschrieben hat? Wozu braucht man dazu überhaupt so einen “Sachverständigen”? Vielleicht wurden manche Briefe gar mit Absicht verfasst? Wundern würde es mich nicht. Den österreichischen Behörden (und auch so manchen ausländischen) gegenüber bin ich schon länger sehr skeptisch eingestellt, aber seit diesem Prozess weiß ich, dass man solchen Leuten niemals trauen darf.

  2. Erschütternd! Leute wie dieser Schweiger haben in solchen heiklen, verantwortungsvollen Positionen (wo sie de facto Leben ruinieren können) absolut nichts verloren. Bösartige bis psychopathische Gutachter haben allerdings leider schon Tradition in Österreich: Man erinnere sich an an den meistbestellten Gerichtsgutachter der 2. Republik “Heinrich Gross”, der nachweislich an der Ermordung von 9 Spiegelgrund-Kindern beteiligt war (http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross). “Johann Szilvassy” wiederum war als Gutachter ernsthaft der Ansicht wissenschaftlich eine Alterbestimmung an Schwarzafrikanern durch Vermessen ihrer Geschlechtsteile vornehmen zu können (http://no-racism.net/old/staatsrassismus/afrikaner01.htm).

  3. Ich weiss nicht, ob es dir aufgefallen ist, aber in deinem log vom 24.12.2011 hat sich ein Tipfehler mit Ultimate Power eingeschlichen, und zwar gleich in der Überschrift. das heisst “DIE” Erkenntnis und nicht “DAS” Erkenntnis. (…hat bestimmt etwas mit England zu tun)
    Nein, Spaß beiseite, “das” kann in dem Zusammenhang stimmen, ich kann aber trotzdem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Blog von dir stammt.
    Vielleicht sollte ich Gutachter werden, die verdienen ja angeblich gar nicht so schlecht….

  4. @alle empörten poster:
    bitte nicht nur hier empören, sondern auch gegenüber den Verantwortlichen und unseren “Volksvertretern”
    UND ein mail an die ORF innenpolitik-redakteurInnen, daß sie das thematisieren sollen!

  5. Danke für diesen gut zusammengefassten Artikel. Ich finde es schlimm, dass wir in einem Land leben, in welchem es “gerichtlich beeidigte Gutachter” gibt, welche eine “Ultimate Power Methode” oder sonstiges unglaubwürdiges einfach so erfinden können und auch noch vor Gericht verwenden können! So kann man im Allgemeinen den Berufsstand der gerichtlichen Sachverständiger und Gutachter in Frage stellen.

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