Die Clownerie rund um den linguistischen Gutachter im Tierschutzprozess, Wolfgang Schweiger, ist ja schon legendär. Auf meinen Blogeinträge kann man die Story chronologisch verfolgen: https://martinballuch.com/?tag=linguistisches-gutachten
Wir haben Gutachter Schweiger wegen Erstellung eines falschen Gutachtens nach §288 (1) StGB angezeigt. Naja, wenn dieses Gutachten nicht falsch war, welches dann. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil Dummheit nicht strafbar sei. Schweiger sei einfach zu doof, um zu verstehen, wie falsch sein Gutachten ist, er habe es aus Inkompetenz, nicht mit Vorsatz mir zu schaden, erstellt. Wir haben einen Fortführungsantrag gestellt. Dieser wurde jetzt von Gericht abgewiesen, d.h. es wird kein Verfahren gegen Gutachter Schweiger wegen Erstellung eines falschen Gutachtens geben. Begründet wird das so:
„Nach dem Anklagegrundsatz obliegt die Entscheidung darüber, ob die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eine Anklageerhebung, ein diversionelles Vorgehen indizieren, oder umgekehrt die Verfahrenseinstellung nahelegen, ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Ein Rechtsschutz gegen diese Beurteilung (iS einer gerichtlichen Kontrolle der Einstellungsentscheidung) ist demzufolge nur in dem Maße sachgerecht, als die Staatsanwaltschaft den Rahmen pflichtgemäßen Ermessens überschreitet und damit gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt.“ Und das sei nicht der Fall gewesen.
Dabei hatte Richterin Arleth in ihrem Urteil zum Tierschutzprozess folgendes über Schweiger zu sagen:
„Die Feststellung, wonach nicht festgestellt werden konnte, dass der Erstangeklagte Bekennerschreiben verfasst hat, gründet sich nicht auf das Sachverständigengutachten des Linguistikers Dr. Wolfgang Schweiger, es wurde dem Beweisverfahren nicht unterzogen.“
„Aus der Zusammenschau der Zeugenaussagen des XXX und des YYY, die beide damals im Vorstand der TATblattredaktion waren, ergibt sich in glaubwürdiger und nachvollziehbarer Weise, dass das Bekennerschreiben [Zirkus Knie] nicht vom Erstangeklagten verfasst wurde.“
„Letztendlich [wurde] das ‚umstrittene‘ SV-Gutachten des Dr. Schweiger nicht einer Beweiswürdigung unterzogen, zumal der Befund (teilweise) unbestimmt, das Gutachten nicht nachvollziehbar war.“
„[Schweiger] selbst habe [für sein Gutachten] eine neue Methode [der Linguistik], nämlich die Ranking-Methode, entwickelt.“
„In der Hauptverhandlung wurden die dem Sachverständigen Dr. Schweiger im Ermittlungsverfahren übergebenen Texte mit den in den Gutachten eingearbeiteten Texten verglichen, es lagen teilweise Abweichungen in Details vor. Damit konfrontiert erläuterte der Sachverständige zunächst nachvollziehbar, dass er zuerst die Originaltexte begutachtete und dann in die Gutachten hineinkopierte, es sich lediglich um Übertragungsfehler bzw. Schreibfehler handle, die an den unabhängig davon gezogenen Sachverständigenschlussfolgerungen nichts ändern würden. In drei beispielhaft herausgegriffenen Fällen konnte herausgearbeitet werden, dass der Sachverständige Texte begutachtete, die Übertragungsfehler enthielten. Daraus kann geschlossen werden, dass bei diesen Texten die Begutachtung offenbar erst nach der Übertragung und somit nicht anhand des Originaltextes durchgeführt worden sein muss.“
„Befundet wurde also eindeutig ein im Vergleich mit dem Original veränderter Text, aber auch das nicht durchgehend. Denn am Beispiel ‚hängig‘-‚anhängig‘ ist zu erkennen, dass der Sachverständige – hiebei – doch wieder das Original in Händen gehabt haben muss. Insgesamt wird an dem Beispiel deutlich, dass der Sachverständige unter Umständen nicht das Original begutachtete, sondern einen von ihm teilweise falsch übertragenen Text bzw. nicht von ihm überprüften gescannten Text. Im Fall dieses Bekennerschreibens ‚Nerzbefreiung‘ bestritt der Sachverständige sogar, dass es sich bei dem Text um den von ihm befundeten handelte bzw. dass ihm sicher kein Übertragungsfehler passiert sei, obwohl ihm jener vorgehalten wurde, den er selbst dem Gericht als den von ihm analysierten übergeben hatte. Später gab der Sachverständige im Zusammenhang mit hängig/anhängig an, dass er offenbar selbst ‚hängig‘ auf ‚anhängig‘ ausgebessert habe.“
„Auf den Vorhalt dieses Unterschieds [in den Leserbriefen] zwischen Original-Text und Gutachtenstext führte der Sachverständige lediglich aus, dass er das möglicherweise selbst korrigiert habe. Damit wäre dem Gutachtensauftrag nicht entsprochen, weil die Begutachtung eines veränderten Textes naturgemäß nicht die Begutachtung des Original-Textes bedeuten kann.“
„Nach Vorhalt dieses Unterschiedes zwischen Original-Text und Gutachtenstext konnte der Sachverständige nicht erklären, wie es zu dieser Differenz kam, er könne sich nicht mehr erinnern.“
„So hält die Gutachtenserstattung insgesamt der vom Gericht vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle nicht stand. Eine durch und durch (!) logisch nachvollziehbare Befundung ist dem Gutachten nicht zu entnehmen.“
„So konnte der Sachverständige die Unklarheitsursache nicht eruieren, was den letztlich zwingenden Schluss bedingte, dass der Befund unbestimmt war. Zusammengefasst ist den Ausführungen des Sachverständigen letztlich nicht klar und eindeutig zu entnehmen, welche Texte er konkret begutachtet hat.“
Auf der Basis dieser richterlichen Beurteilung von Wolfgang Schweiger haben wir jetzt eine Klage auf Ersatz der durch ihn entstandenen Kosten von insgesamt € 60.000 eingereicht. Diese Kosten ergeben sich durch die Verteidigungskosten der Gerichtstage, die nur wegen Schweiger nötig waren, und durch die Kosten der Gegengutachten, sowie durch die Spesen für die Anreise eines Gegengutachters aus Deutschland für einen Verhandlungstag.
gerichtsgutachter, ein job mit zukunft, mit garantiertem höchststundensatz, deppensicher. bei unnachvollziehbarkeit ist es “unbestimmt”. honorarhöhe obliegt allein dem ersteller. keine obergrenze. somit wucher unmöglich. kommt es dennoch zur anzeige: einstellung, weil dummheit vorsatz ausschließt und überhaupt: vor dem gesetz schützt. dummheit schützt aber nicht davor gerichtsgutachter zu werden…. gute nacht
Fakt ist, dass GutachterInnen eine unglaubliche Macht haben – und dies auf oft völlig unwissenschaftlicher Basis. Wen’s interessiert: Der Fall “Gustl Mollath” aus Deutschland zeigt bis ins Detail dokumentiert, wie solche “Gutachter” Menschen ruinieren können, ins Gefängnis oder noch öfter in die Psychiatrie bringen. Die überlasteten Richter sparen sich Arbeit und Zeit, indem Gutachter über Fakten und Beweise etc. urteilen dürfen. Die Gerichte übernehmen diese Meinungen oft völlig unhinterfragt. Du, M. Balluch, hattest Glück im Unglück, dass die Richterirn das Gutachten hinterfragt hat.
Wo kann ich als Person helfen, dass diese Korruptionen in Oe geringer werden ?
Die Frechheit, für ein solch dilettantisches Gutachten auch noch € 50.000,- zu verlangen, ist wahrlich kaum zu überbieten. Bei der Bezahlung eines sinnlosen Gutachtens ist die Republik Österreich überaus großzügig, bei der Wiedergutmachung gegenüber den Freigesprochenen zeigt sich jedoch das wahre Gesicht dieses Staates. Aber nachdem der Gutachter ja ein “Freund” des beförderten Staatsanwalts in Wr. Neustadt ist, kann ihm doch de facto eh nichts passieren – in diesem Fall würde ich allerdings liebend gerne unrecht behalten.