28. März 2024

Justizministerin prüft aufmüpfige Staatsanwaltschaften „aufsichtsbehördlich“

Am 28. Oktober 2010 habe ich einen Brief an die Justizministerin geschrieben:
https://martinballuch.com/?p=262

Damals hatte die Staatsanwaltschaft Linz die Selbstanzeige der oberösterreichischen Kampagnenleiterin des VGT, die sich 1:1 an der Anklage gegen den Tiroler VGT-Kampagnenleiter orientiert hatte, niedergelegt. Ich wollte von der Justizministerin wissen, wie es zu erklären ist, dass dieselbe Anklage, die auf ihre Weisung hin von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eingebracht wurde, von der Staatsanwaltschaft Linz (und mittlerweile auch von Wien) als irrelevant niedergelegt worden ist.

Wörtlich schrieb ja die Staatsanwaltschaft Linz zur Selbstanzeige:

„[Ihre] Angaben liefern kein konkretes Sachverhaltssubstrat dahingehend, dass massive – von den §§278ff StGB erfasste – strafbare Handlungen mit Ihrem Wissen und Willen durchgeführt wurden und werden, die von Ihnen geschilderten Handlungen vermögen einen Anfangsverdacht in Richtung §278a StGB nicht zu begründen.“

Die Staatsanwaltschaft Wien meinte:

„Die ins Treffen geführten Schulungen und Vorbereitungen für Kampagnen sind strafrechtlich nicht relevant.“

Nehmen wir die beiden Staatsanwaltschaften ernst und bedenken weiters, dass die polizeilichen Ermittlungen gegen Chris Moser und Elmar Völkl auch nicht mehr als genau die gleichen Handlungen, Schulungen und Vorbereitungen für Kampagnen ergeben haben, können also die in den Anklagen gegen Moser und Völkl genannten Vorwürfe auch keinen Anfangsverdacht begründen und strafrechtlich nicht relevant sein.

Das Justizministerium hat aber am 23. Juli 2009 unter der Geschäftszahl BMJ-4031956/0004-IV 3/2009 eine Weisung an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erteilt, der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt aufzutragen, mit genau diesen Vorwürfen Anklage zu erheben und im Strafantrag „klar zu stellen, dass DDr. Balluch – wie die Beschuldigten Moser und DI Völkl – nach dem §278a StGB zu bestrafen sein wird.“

Dazu schrieb mir das Justizministerium jetzt einen Brief. Die Justizministerin würde mich zwar nicht persönlich treffen, weil „Gesprächstermine bei der Frau Bundesministerin zur Erörterung von Einzelfällen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich sind.“ Aber man teilte mir mit, dass der von mir erhobene Vorwurf der Ungleichbehandlung der Angeklagten im Tierschutzprozess im Vergleich zu den SelbstanzeigerInnen, deren Verfahren eingestellt worden sind, „einer aufsichtsbehördlichen Prüfung unterzogen wird, von deren Ergebnis Sie informiert werden.“

 

Das klingt ja fast wie eine Drohung. Es soll also eine „aufsichtsbehördliche Prüfung“ der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaften Wien und Linz geben. Ich bin ja gespannt, zu was für einem Ergebnis diese Prüfung kommt. Vielleicht zu einer weiteren Weisung der Justizministerin, dass die SelbstanzeigerInnen aus Linz und Graz angeklagt werden müssen? Wenn nein, wie will sie dann den Kopf aus der Schlinge ziehen? Wer hat denn diese Weisung des Justizministeriums zur Anklage im Tierschutzprozess zu verantworten? Wir dürfen gespannt sein, was da herauskommt. Wie ich aber Österreich kenne, wird man auch diesen offensichtlichen Widerspruch einfach aussitzen. Die Lieblingsbeschäftigung der Bürokratie, wenn sie auf Widersprüche und Willkür aufmerksam gemacht wird: Kopf in den Sand und schweigen.

8 Gedanken zu “Justizministerin prüft aufmüpfige Staatsanwaltschaften „aufsichtsbehördlich“

  1. zu kommentar W. Schröter: absolut richtig, ABER.. und jetzt kommts.. es gibt alternativen, es gibt möglichkeiten, andere parteien zu wählen. es ist traurig aber wahr->mangels alternative und mangels wirklichem ERKENNEN was alles falsch läuft, kann man nur fpö wähler werden. es ist todtraurig, denn im grunde meines herzens bin ich sozialistin durch und durch. nur das was mir HIER als sozialismus präsentiert wird (mit der övp im gemeinsamkeit) das spottet jeder demokratischen beschreibung. und hier gibt es nur eines:wählen bis sie endlich endlich aus dem haus sind.ich finde zumindest MOMENTAN keine alternative zu DIESEM handeln. denn wenn was nicht sein kann was nicht sein kann kann es nur so lang nicht sein, als man eine wahl verliert. und da müssen wir hin.genau dorthin.sie verstehen es nur so. leider.leider. raus aus allen “pfründen”, raus aus der geldverdienmaschinerie…. hoffe es gelingt doch bei der nächsten wahl. bandrion ist ein guter “anfang”, dieses ziel zu erreichen, die bringt sich selber ins off…..viel kraft an alle, die widerspruch in sich haben und ihn auch rauslassen!!!!! eva

  2. Anstatt die schwachsinnige Anklage der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt noch einmal genau unter die Lupe zunehmen, läßt unsere allseits beliebte und vernunftsresisdente Justizministerin jene Entscheidung der zwei Staatsanwaltschaften ausichtsbehördlich prüfen, welche offensichtlich mit dem nötigen Augenmaß vorgegangen sind und letztendlich auch danach entschieden haben.

    Nun: aber was nicht sein kann, darf natürlich auch nicht sein. Und nachdem dies der schwarzen Front gegen den Tierschutz – Partei der Fortschrittsverweigerer (Fortschritt im positiven Sinn gemeint) – nicht in den Kram passt, werden eben die unpassenden aber rechtskonformen Entscheidungen angezweifelt.

    Eigentlich gibt es jetzt nur noch zwei rechtsstaatlich akzeptable Möglichkeiten: Entweder es gibt zwei weitere Angeklagte oder das Verfahren in Wr. Neustadt muss eingestellt werden … ja, oder es wird auf Zeit gesetzt und es passiert garnix, leider die wohl wahrscheinlichste Variante …

  3. Zunächst: Kommentar von Hr. Schröter finde ich GROSSARTIG!
    Hier noch einige Anmerkungen zu Hrn. Klenk und zur Justiz (ministerin): Ich habe Hr. Klenk im August 09 Unterlagen betreff meiner Erlebnisse am BG Wien-Liesing gebracht. Ich fand dort in meinem Sachwalterschafts-Akt eine Notiz über die Intervention des BMF beim BG Liesing. Ich wurde im Auftrag des BMF besachwaltet. Hr. Klenk hat in keiner Weise reagiert. Er hat einen großen Komplex wg. seines nicht abgeschl. Jus-Studiums. Er dreht sich in die Geldrichtung, hält seine Hände auf, wo es etwas zu holen gibt. Briefe an Fr. Bandion sind SINNLOS, sie hat genug mit ihren Machenschaften zu tun. Sie ist ja als Belohnung dafür Justizministerin geworden, dass sie die Geldwäsche der Raiffeisen, ERSTE Bank etc….nicht strafrechtlich verfolgt.
    Siehe dazu Geldversteck Liechtenstein (ARTE TV Juni 2009)! Ich wünsche allen angeklagten TierschützerInnen, dass der Prozess bald beendet ist, es keine finanziellen Verluste gibt und natürlich lauter Freisprüche! Die Richterin Arleth kann nach dem Prozess-Ende in die wohlverdiente Frühpension gehen. Vielleicht geht sie ja auch mit Grasser und CO zu Gerald Mikscha nach Paraguay. Das wird noch eine HETZ! Genießt das Leben und lasst es Euch nicht verbittern!

  4. Schlussfolgerung aus obigen Beiträgen :
    Die hohe Politik, die Justiz und die Polizei
    machen, was sie wollen !
    Sie sind bemüht, sich dabei nicht in die Karten schauen zu lassen.
    Wenn aber doch einmal Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden –
    wurscht !!!
    Sie sitzen es einfach aus.
    Die wissen ja, sie haben keine Folgen zu tragen.
    Und : Sie machen einfach weiter wie gehabt !
    ———————————————————–
    Die Erfolgsgarantie dieser Machthaberer :
    Nur wenige Menschen interessieren sich für Dinge,
    die sie nicht unmittelbar betreffen.
    Noch weniger engagieren sich für andere.
    Weiters :
    Viele Menschen wählen IMMER die Partei,
    die schon Oma und Opa gewählt haben –
    egal was passiert !
    ( In meiner Heimatstadt Klosterneuburg die ÖVP ! )
    Nur keine Experimente !
    Nur keine Veränderung !
    ——————————————————-
    Die Machthaberer wissen das.
    Sie bauen auf die Gleichgültigkeit, die Feigheit und
    den Egoismus der breiten Massen.
    Aber es gibt immer noch Menschen,
    die Sand in diesem Getriebe sind.
    Menschen wie die Balluch-Brüder und ihre
    (gar nicht so wenigen) Mitstreiterinnen und Mitstreiter.
    Eine tröstliche Erkenntnis.
    Macht weiter so !!!
    ———————————————
    Wolfgang Schröter

  5. ach ja, das wollte ich noch sagen: das anachronistische wort “aufmüpfig”, das in einer modernen demokratischen gesellschaft eigentlich keine daseinsberechtigung hat, höre ich seit ich von wien in eine schwarze gemeinde ins schwarze niederösterreich gezogen bin, immer wieder. wenn man nicht einer meinung mit der obrigkeit ist, ist man aufmüpfig, unverträglich, und ein querulant. die feudalherrschaftliche, demokratiefeindliche gesinnung zieht sich durch die övp vom kleinen bürgermeister über den landeshauptmann bis in die regierungsspitzen. überall das gleiche …….

  6. ja, auf das ergebnis dieser überprüfung bin ich auch gespannt, und darauf, was övp und justizministerin meinen, den österreicherInnen noch alles ohne wählerverluste “auf’s aug’ drücken” zu können. ich habe bei einer orf-debatte ihre dümmlichen argumente für die aufhebung der gynäkologen-haftung für diagnosen gehört, und hatte wieder einmal das gefühl, daß hier leider jemand das sagen hat, der alle außerhalb der övp-politikerriege für geistig minderbemittelt und unmündig hält.

  7. “Die Lieblingsbeschäftigung der Bürokratie, wenn sie auf Widersprüche und Willkür aufmerksam gemacht wird: Kopf in den Sand und schweigen.” hahaha das trifft den nagel auf den kopf. lass dich nicht unterkriegen martin! sobald ich wieder in europa bin moechte ich nachdem ich vor etwa 12 jahren ausgetreten bin wieder vgt mitglied werden!

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