5. November 2024

Nach Schweiger: Ich bin Autor eines Presse-Artikels

Der linguistische Gutachter im Tierschutzprozess, Wolfgang Schweiger, hat eine neue Methode, das “Indizienranking”, erfunden, um zu beweisen, dass ich Autor verschiedener Texte bin. Diese Methode wird detailliert im Folgenden getestet. Dabei ergibt sich, dass ich laut dieser Methode mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor eines Presseartikels von Manfred Seeh sein muss!

Überprüfung von Schweigers neuer Methode „Indizienranking“

Der gerichtlich beeidete Gutachter Wolfgang Schweiger hat im Tierschutzprozess eine neue Methode der forensischen Linguistik entwickelt, diese nennt er das „Indizienranking“. Mithilfe dieser Methode will der Gutachter festgestellt haben, dass ich mehrere Bekennerschreiben verfasst haben soll.

Da diese Methode bisher noch nie auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft wurde, es sich also um keine wissenschaftlich abgesicherte Methode handelt, soll nun hier in Form eines einfachen Experiments nachgeprüft werden, ob die Methode ein brauchbares Ergebnis liefert.

Das Experiment

Zu diesem Zweck wird die Methode „Indizienranking“ auf den Text eines bekannten Autors angewandt. In unserem Fall haben wir dafür den am 23. 2. 2011 in der Online-Ausgabe der Zeitung „Die Presse“ erschienenen Artikel „Gutachten wackelt: Zeugen entlasten Tierschützer“ (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/636797/Gutachten-wackelt_Zeugen-entlasten-Tierschuetzer) von Manfred Seeh herangezogen. Sollte die Methode „Indizienranking“ zu dem Ergebnis führen, dass ich diesen Text mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfasst habe, so wäre bewiesen, dass Schweigers neue Methode keine richtigen Ergebnisse liefert. Das deshalb, da laut den Informationen der „Presse“ Manfred Seeh der Autor dieses Artikels ist und kein Grund vorliegt, an dieser Angabe zu zweifeln. Hier der Artikel:

Vorgangsweise

In weiterer Folge werden alle im „Indizienranking“ aufgezählten Merkmale der Reihe nach durchgegangen. Zur Bewertung, ob ein Merkmal erfüllt ist oder nicht, dient als Referenz Schweigers Gutachten bzw. vor allem dessen vorgenommene Bewertung der von ihm bearbeiteten Texte. Das wird zu jedem Punkt einzeln diskutiert.

Von den insgesamt 56 gelisteten Merkmalen handelt es sich beim 3. bis zum 36. um von Schweiger errechnete statistische Parameter. In diesen Fällen werden dieselben Parameter für den Vergleichstext von Manfred Seeh („Gutachten wackelt: Zeugen entlasten Tierschützer“) berechnet.

Gegenüberstellung

In der folgenden Tabelle werden nun zu jedem der 56 von Schweiger angeführten Merkmale die Bewertung der Bekennerschreiben der Bewertung des Vergleichstextes (Artikel in „Die Presse“ von Manfred Seeh) gegenübergestellt.

Die Werte zu den Bekennerschreiben finden sich in den Spalten „Nerze“ (aus dem Jahr 1997), „Hühner“ (aus dem Jahr 2000) und „Zirkus“ (aus dem Jahr 2000).

Sofern vom Gutachter dazu statistische Parameter angegeben wurden, werden sie in der Tabelle angeführt. In allen anderen Fällen steht „1“ für zutreffend und „0“ für nicht zutreffend. Alle erfüllten Merkmale sind hellblau hinterlegt.

Um einen unmittelbaren Vergleich der statistischen Parameter mit jenen der vom Gutachter herangezogenen Referenztexte von mir zu ermöglichen, werden immer auch die entsprechenden Werte dieser Referenztexte angegeben. Diese findet man in den Spalten mit den Überschriften „Denunziationsreader“ und „Aussage“.

Sämtliche Angaben zu den Referenztexten von mir und zu den Bekennerschreiben sind genau so aus dem Gutachten übernommen, wie sie dort stehen. Unterhalb der Tabelle wird die Bewertung jedes zu überprüfenden Merkmals des Vergleichstextes, nämlich des Artikels „Gutachten wackelt: Zeugen entlasten Tierschützer“ aus „Die Presse“ von Manfred Seeh diskutiert.

Diskussion der Merkmale

„UltimatePower“

Mit „UltimatePower“ bezeichnet Schweiger im dritten Gutachten nun das, was er zuvor „linguistischen Fingerabdruck“ genannt hatte. Es soll sich um linguistische Spuren in einem Text handeln, die in ihrer Beweiskraft einem menschlichen Fingerabdruck nahe kommen. Skurril ist nun, dass sich im Verfahren herausgestellt hat, dass der Urheber dieser „linguistischen Fingerabdrücke“ nicht ich sondern Franz-Joseph Plank war.

1. Übersetzungsfehler

Hiermit meint Schweiger den „ärgsten linguistischen Fingerabdruck“, den er je in seinem Leben irgendwo gefunden habe. Diesen meint er in folgender Wendung zu erkennen: „Der Futterbrei wird den Tieren auf das Käfigdach gespritzt; es enthält Frostschutzmittel, damit es nicht festfriert.“ Da hier bezogen auf „Futterbrei“ fälschlicher Weise mit „es“ referenziert wird statt mit „er“, hält das Schweiger für einen Übersetzungsfehler aus dem Englischen. Das deshalb, da im Englischen auf Sachen immer mit „it“, also „es“, referenziert wird.

Da ich einige Jahre in England gearbeitet habe, geht Schweiger davon aus, dass ich nur mehr Englisch denken würde. Da ich also nun laufend meine Worte, bevor ich sie niederschreibe, aus dem Englischen ins Deutsche übersetzen müsse, hält Schweiger den oben zitierten Fehler für einen praktisch zwingenden Beweis, dass ich diesen Text verfasst hätte.

Das Verfahren hat allerdings ergeben, dass der fragliche Text inklusive des „linguistischen Fingerabdrucks“ aus einem Flugblatt aus dem Jahr 1994 stammt. Dieses Flugblatt liegt in der österreichischen Nationalbibliothek auf und der Autor ist Franz-Joseph Plank, der ehemalige Geschäftsführer des VGT. Plank hat in der Verhandlung unumwunden seine Autorenschaft bestätigt. Im Jahr 1994 bestand auch nachweislich noch gar kein Kontakt zwischen mir und dem VGT. Dieser ergab sich erst im Herbst 1997.

In dem zu untersuchenden Text von Manfred Seeh findet sich kein vergleichbarer Fehler. Allerdings ist davon auszugehen, dass Texte, die in der „Presse“ veröffentlicht werden, zuvor nicht nur durch eine elektronische Rechtschreibprüfung gelaufen sind, sondern auch von einem Lektor/einer Lektorin geprüft worden sein dürften. Beide Prüfinstanzen hätten wohl derartig schwere Fehler, wie jene auf die hier abgezielt wird, erkannt und ausgebessert.

Dementsprechend kann die Abwesenheit derartiger Fehler in der Veröffentlichung als nicht schwerwiegende Abweichung angesehen werden.

2. Kongruenzfehler

Für die Kongruenzfehler gelten ganz analog die Ausführungen, die unter Punkt 1 „Übersetzungsfehler“ gemacht worden sind.

Bemerkenswert erscheint auch hier, dass im Text von Plank, der offensichtlich als Vorlage für den fraglichen Text über die Nerzfreisetzung im Jahr 1997 herangezogen worden war, insgesamt zwei derartige Kongruenzfehler aufscheinen, die Schweiger als „linguistische Fingerabdrücke“ von mir gewertet hatte.

Ein dritter Kongruenzfehler, den der Gutachter in seinem letzten Ergänzungsgutachten nunmehr als besonders entscheidend darstellt, war ihm zum Zeitpunkt der ursprünglichen Gutachtenserstellung noch gar nicht aufgefallen. Er fehlt nämlich in der Auflistung der Fehler, die der Gutachter damals angefertigt hatte (ON 1255 AS 13 f).

Es handelt sich um folgenden Satz: „Anstatt durch ein bundesweites Tierschutzgesetz diese Massenquälerei um des Profits und der menschlichen Eitelkeit willen in Österreich für immer zu verbieten, soll hier unter der Schirmherrschaft des LR Wagner in einem Bundesland – entgegen aller vollmundiger Versprechungen rund um die angeblich so fortschrittliche § 15a-Vereinbarung – sogar noch Rückschritte im Tierschutz angestrebt werden.“

Das Subjekt „Rückschritte“ im Plural korreliert nicht korrekt mit dem finiten Verb „soll“ im Singular. Dieser Fehler sei „so wesentlich“ (Ergänzungsgutachten Seite 25), dass der Gutachter behauptet, „mit absoluter Sicherheit“ ausschließen zu können, dass Plank diesen Fehler gemacht haben könne (Ergänzungsgutachten Seite 16). Abgesehen davon, dass der Gutachter damit eine neue (unseriöse) Wahrscheinlichkeitsstufe einführt, nämlich die „absolute Sicherheit“, bleibt er jede Erklärung schuldig, warum Plank im selben Text ein ganz ähnlicher Fehler unterlaufen kann, nämlich „Ihr Lebensraum sind […]“ statt „Ihr Lebensraum ist […]“, es aber laut Gutachter „absolut sicher auszuschließen“ ist (Ergänzungsgutachten Seite 18), dass der analoge Fehler „soll […] Rückschritte angestrebt werden“ statt „sollen […] Rückschritte angestrebt werden“ von ihm stammen kann.

Bezogen auf den zu untersuchenden Text von Manfred Seeh muss aber auch hier wie unter Punkt 1 festgestellt werden, dass der Text keinen Kongruenzfehler und damit kein „UltimatePower“-Merkmal enthält.

Nichts desto weniger kann die Abwesenheit dieser Fehler auch mit der seit 1997 verbesserten elektronischen Rechtschreibprüfung, über die mittlerweile fast jedes Textverarbeitungsprogramm verfügt, in Zusammenhang stehen oder mit dem professionellen Lektorat, dem in der „Presse“ veröffentlichte Texte wohl unterzogen werden.

„FullPower“

Die von Schweiger so genannten „FullPower“-Merkmale sind fast alle statistische Parameter aus den Bereichen der Wortgrammatik, der Satzgrammatik, der Subjektgestaltung, der Wortartenverteilung und des Wortschatzes.

Befundung der statistischen Werte

Bei Schweiger selbst bleibt die Berechnung dieser Parameter allerdings im Dunkeln. Er liefert zwar konkrete Angaben, welche Eigenschaften jeweils gezählt und in Beziehung gesetzt werden müssen, im Detail schweigt er sich aber darüber aus, nach welchen Regeln er die Merkmale zuteilt und zählt. Er begründet das damit, dass es nicht entscheidend sei, „wie etwas betrachtet und beurteilt“ werde, sondern nur, dass „von demselben Blickpunkt aus und nach denselben Gesichtspunkten beurteilt“ werde, um vergleichbar zu sein (ON 1169 AS 7 und Ergänzungsgutachten Seite 10).

Schweiger selbst verfolgt keine fixen Regeln, nach denen er die Einteilung und Zählung vornimmt. In der Hauptverhandlung am 28. 2. 2011 gab er dazu an (Protokoll Seite 16), dass er, in der Hoffnung ähnliche Einteilungen zu treffen, deshalb versuche Texte immer möglichst kurz hintereinander, also innerhalb weniger Stunden, zu befunden, „damit der Vergleich fair“ ist und „damit das unter dem gleichen Blickwinkel angeschaut“ wird.

Selbstverständlich wird das Nachvollziehen des gutachterlichen Befunds damit sehr erschwert und teilweise sogar verhindert. Das umso mehr, als von Schweiger auch keine Liste bereitgestellt wird, anhand derer nachvollziehbar wäre, wie die Einteilung und Zählung in den konkret bearbeiteten Texten von ihm letztendlich vollzogen worden ist.

In dieser Untersuchung ist das anders. Die Errechnung der statistischen Parameter des Textes von Manfred Seeh werden nachvollziehbar gemacht, indem zu jedem Satz und zu jedem Wort vermerkt wird, wie es bewertet und gezählt wurde.

Die Zusammenstellung, aus der das hervorgeht ist, ist folgende Konkordanztabelle:

http://www.tierrechtsradios.at/files/Analyse-GutachtenWackelt-ManfredSeeh.pdf

Bewertung

Aber auch das Nachvollziehen der gutachterlichen Schlüsse, nämlich des jeweils von Schweiger durchgeführten Vergleichs zweier statistischer Parameter auf ihre Ähnlichkeit, bereitet größte Schwierigkeiten. Schweiger gibt nie Referenzbereiche an, von denen gesagt werden kann, dass sofern ein Parameter in diesen Bereich fällt, das Merkmal als zutreffend und damit ähnlich mit den Merkmalen der Texte von mir aufzufassen ist. Schweiger begründet auch nie, wann zwei Zahlen als ähnlich gelten und wann nicht. In den seltenen Fällen, wenn er das doch tut, wird das in der unteren Diskussion angeführt. Ansonsten wurde im Allgemeinen so verfahren, dass ein Wert dann als ähnlich bewertet wurde, wenn Schweiger in seinen eigenen Bewertungen Werte als ähnlich eingestuft hatte, die weiter von den Referenzwerten der Balluch-Texte entfernt waren, als die aus dem Presse-Artikel ermittelten Werte.

Statistische Verlässlichkeit

Der untersuchte Presse-Artikel enthält 401 analysierbare Worteinheiten. Damit liegt er im guten Mittelfeld im Vergleich zu den von Schweiger untersuchten Texten. So weist der Presse-Artikel von Manfred Seeh mehr Wörter als die Texte „Zirkus“ (201 Wörter), „Hühner“ (274 Wörter) und „Denunziationsreader“ (252 Wörter) und weniger als „Nerze“ (931 Wörter) und „Aussage“ (2.698 Wörter) auf. Im Sinne Schweigers kann damit von einer ausreichenden statistischen Absicherung ausgegangen werden.

In Wirklichkeit darf diese behauptete Verlässlichkeit der statistischen Werte stark angezweifelt werden, was ein Blick auf die Standardabweichungen nachdrücklich zeigt. Aber auch die Abweichung der von Schweiger ermittelten Parameter des Balluch-Textes „Aussage“ zum Balluch Text „Denunziationsreader“ hinterlässt beim kritischen Betrachter viele Fragezeichen.

Da der von Schweiger untersuchte Balluch-Referenztext „Aussage“ bedeutend länger als der Balluch-Referenztext „Denunziationsreader“ ist, wird ersterer von Schweiger als verlässlicher und damit als Hauptreferenz betrachtet (z.B. Hauptverhandlung am 11. 3. 2011).

3. Hapax Untersuchung

Mit Hapax Untersuchung meint Schweiger eine Berechnung zum verwendeten Wortschatz in einem Text. Einerseits wird bestimmt, aus wievielen verschiedenen Wörtern der Text besteht. Andererseits wird gezählt, wieviele Wörter nur einmal im Text verwendet werden. Die Anzahl der nur einmal verwendeten Wörter nennt Schweiger den „Hapax legomena“. Letztendlich berechnet er den prozentualen Anteil der nur einmal verwendeten Wörter von allen verschiedenen im zu untersuchenden Text verwendeten Wörtern.

Selbstverständlich nimmt nun der Anteil der nur einmal verwendeten Wörter mit zunehmender Textlänge ab, zumindest im Bereich der Textlängen, die hier untersucht werden sollen. Jedenfalls ist es aber nun so, dass sich die Anteile an „Hapax“ nur vergleichen lassen, wenn man den Wert jeweils für einen gleich langen Text bestimmt.

Schweiger gibt aber nun überhaupt keine für mich typischen Hapax Werte an. Ja, er hat sie offenbar auch überhaupt nicht berechnet. Selbst von den Texten, die hier jeweils verglichen werden sollen, wurden Hapax Werte von Schweiger nur vereinzelt berechnet. So hat er den Hapax-Anteil des Textes „Denunziationsreader“ und des Textes „Hühner“ berechnet. Zum Text „Zirkus“, „Nerze“ und „Aussage“ wurden von Schweiger keine Werte angegeben.

Abgesehen davon zeigt sich, wenn man die Werte nachrechnet, dass selbst die wenigen berechneten Werte falsch berechnet wurden.

Trotz dieser drei eklatantesten Mängel (falsche Werte, keine Vergleichswerte von gleich langen Balluch-Texten und nicht einmal berechnete Werte zu den Texten „Zirkus“ und „Nerze“) behauptet Schweiger unbeirrt, dass die Untersuchung ergeben hätte, dass alles dafür spreche, dass das Merkmal „Hapax“ für alle Texte erfüllt sei.

Mit derselben Berechtigung lässt sich auch für den Presse-Artikel (Hapax-Anteil 71%) behaupten, dass das Hapax-Merkmal erfüllt sei.

4. TS / GS

Hier ist die Relation der Gesamtanzahl der Teilsätze (TS) zur Gesamtanzahl der Gesamtsätze (GS) gemeint. Mit einem Quotienten von 1,67 liegt der Presse-Artikel nur 7 Hundertstel vom Quotienten der Balluch-Hauptreferenz „Aussage“ (1,74) entfernt. Das Merkmal kann damit als erfüllt angesehen werden.

5. Pos / GS

Hier ist die Relation der Gesamtanzahl der Positionen (Pos) zur Gesamtanzahl der Gesamtsätze (GS) gemeint. In der Regel besteht jeder Teilsatz aus einer Position. Ein Teilsatz besteht nur dann aus mehreren Positionen, wenn der Teilsatz durch einen anderen Teilsatz unterbrochen und nach dem eingeschobenen Teilsatz wieder fortgesetzt wird.

Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn der Wert rund 1,8 beträgt.

Mit einem Quotienten von 1,79 liegt der Presse-Artikel nur 1 Hundertstel vom Quotienten der Balluch-Hauptreferenz „Aussage“ (1,80) entfernt und dieses Merkmal kann damit als erfüllt angesehen werden.

6. HW im Text

Dieser Parameter bezeichnet den prozentualen Anteil der Hauptwörter an allen Wörtern. Laut Schweiger ist dieses Merkmal erfüllt, wenn der Anteil rund 25% beträgt (ON 1255 AS 23).

Der Presse-Artikel liegt mit 32,50% zu weit von 25% entfernt. Schweiger wertet selbst 27,86% (Text „Zirkus“) als nicht ähnlich.

Dieses Merkmal ist daher nicht erfüllt.

7. HW im reinen Fall

Dieser Parameter meint den prozentualen Anteil der Hauptwörter im reinen Fall an allen Hauptwörtern. Laut Schweiger ist dieses Merkmal erfüllt, wenn die Verwendung von Hauptwörtern im reinen Fall und Hauptwörtern im Vorwortfall „zu etwa in gleichen Teilen“ erfolgt (ON 1255 AS 23). Das bedeutet laut Schweiger, dass die Werte in einer Schwankungsbreite von 45 – 55% liegen (ON 1255 AS 23).

Da im Presse-Artikel 54,62% der Hauptwörter im reinen Fall vorliegen, ist dieses Merkmal erfüllt.

8. HW im Vorwortfall

Dieser Parameter bezeichnet den prozentualen Anteil aller Hauptwörter im Vorwortfall an allen Hauptwörtern. Es handelt sich also um denselben Parameter, wie unter Punkt 7.

Da das Merkmal „HW im reinen Fall“ erfüllt ist, ist logischer Weise auch das Merkmal „HW im Vorwortfall“ erfüllt.

9. W / GS

Hier ist der Quotient Wörter (W) zu Gesamtsätze (GS) angesprochen. Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn dieser Wert bei rund 17 Wörtern liegt (ON 1255 AS 13).

Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal, da er mit einem Quotienten von 16,67 näher an der Balluch-Hauptreferenz „Aussage“ (16,63) liegt, als sowohl der Text „Nerze“ (16,92) als auch der Text „Hühner“ (17,12), für die Schweiger bei beiden dieses Merkmal als erfüllt anerkennt.

10. W / TS

Wörter (W) pro Teilsatz (TS): Dieses Merkmal ist laut Schweiger erfüllt, wenn der Quotient rund 9 beträgt (ON 1255 AS 13).

Der Presse-Artikel weist einen Quotienten von 10,00 auf, das ist deutlich näher am Zielwert als der Quotient des „Zirkus“-Textes (10,57), für den Schweiger dieses Merkmal als erfüllt bewertet hat. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal also.

11. W / Pos

Wörter (W) pro Position (Pos): Auch hier ist zu beobachten, dass der Presse-Artikel mit einem Quotienten von 9,30 sehr nah am Balluch-Hauptreferenztext „Aussage“ (9,21) liegt. Jedenfalls deutlich näher als der „Zirkus“-Text (10,05), der nach Schweiger dieses Merkmal erfüllt. Der Presse-Artikel erfüllt also auch dieses Merkmal.

12. B / W

Buchstaben (B) pro Wort (W): Für die Ermittlung dieses Quotienten schließt Schweiger gewisse Wörter von der Zählung aus. Welche das genau sind, ist unbekannt, jedenfalls sind es aber Eigennamen, Datumsangaben, Zahlen und Ziffern, Monatsnamen und Abkürzungen (HV-Protokoll 149, Seite 32).

Für den Presse-Artikel ergibt sich ein Quotient von 6,16. Dieses Merkmal ist laut Schweiger dann erfüllt, wenn der Wert rund 6 beträgt. Da Schweiger auch den Wert von 6,20 als ähnlich bewertet, erfüllt der Presse-Artikel dieses Merkmal.

13. 7 u. m. B / W

Dieser Parameter bezeichnet den prozentualen Anteil der Wörter mit 7 und mehr Buchstaben an allen Wörtern. Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn mehr als 30% aller Wörter 7 oder mehr Buchstaben aufweisen.

Mit einem Wert von 36,76% erfüllt der Presse-Artikel dieses Merkmal.

14. 7 – 9 B / W

Hier wird der prozentuale Anteil der Wörter mit 7 bis 9 Buchstaben an allen Wörtern angegeben. Mit 18,53% weicht der Parameter des Presse-Artikels offenbar laut Schweiger zu weit vom Wert des Balluch-Hauptreferenztextes „Aussage“ (16,04%) ab. Auch den Wert von 17,22% (Text „Hühner“) hat Schweiger schon als zu weit abweichend befunden. Allerdings weicht der Parameter des zweiten Balluch-Textes „Denunziationsreader“ mit 18,80% noch weiter ab.

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt.

15. 10 u m B / W

Prozentualer Anteil der Wörter mit 10 und mehr Buchstaben an allen Wörtern: Dieses Merkmal wird vom Presse-Artikel erfüllt, da 18,24% innerhalb jenes Bereiches liegt (17,32% „Nerze“ und 19,52% „Zirkus“), den Schweiger als ähnlich einstuft.

16. Wortlänge > 20

Prozentualer Anteil der Wörter mit mehr als 20 Buchstaben: Laut Schweiger ist das Merkmal dann erfüllt, wenn der Text Wörter mit mehr als 20 Buchstaben enthält (ON 1255 AS 23). Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal.

17. W < 7 B / W

Wörter mit weniger als 7 Buchstaben: Bei diesem Parameter handelt es sich um denselben wie unter Punkt 13, Wörter mit 7 und mehr Buchstaben. Die Argumente sind daher selbstverständlich auch dieselben wie bei Punkt 13.

Dieses Merkmal wird vom Presse-Artikel also auch erfüllt.

18. alleine stehende HS

Prozentualer Anteil jener Gesamtsätze, die nur aus einem Hauptsatz bestehen.

Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn mehr als 40% der Gesamtsätze in einem Text nur aus Hauptsätzen bestehen (ON 1255 AS 13). Da im Presse-Artikel 45,83% der Gesamtsätze nur aus Hauptsätzen bestehen, erfüllt der Presse-Artikel dieses Merkmal.

19. HSR

Prozentualer Anteil jener Gesamtsätze, die aus Hauptsatzreihen gebildet werden. Eine Hauptsatzreihe ist im Allgemeinen ein Gesamtsatz der aus zwei oder mehr gleichwertigen Hauptsätzen besteht.

Der Balluch-Hauptreferenztext „Aussage“ hat einen Anteil von 9,14% Hauptsatzreihen. Der Text „Nerze“ erfüllt laut Schweiger dieses Merkmal mit einem Wert von 10,9%. Der Presse-Artikel enthält 8,33% Hauptsatzreihen und ist damit deutlich näher am Zielwert als der Text „Nerze“. Der Presse-Artikel erfüllt daher dieses Merkmal.

20. 2 teilige GS

Prozentualer Anteil jener Gesamtsätze, die aus 2 Teilsätzen bestehen.

Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn mehr als 30% der Gesamtsätze aus zwei Teilsätzen bestehen.

Mit 41,67% erfüllt der Presse-Artikel dieses Merkmal.

21. 3 teilige GS

Prozentualer Anteil der Gesamtsätze, die aus 3 Teilsätzen bestehen. Um eine vorsichtige Bewertung vorzunehmen, wird hier davon ausgegangen, dass dieses Kriterium vom Presse-Artikel nicht erfüllt wird. Tatsächlich liegt der Wert des Presse-Artikels (12,5%) nur etwa 4% vom Wert des Balluch Hauptreferenztextes „Aussage“ entfernt und weniger als 1% vom Wert des zweiten Balluch-Textes „Denunziationsreader“.

22. 4 teilige GS

Prozentualer Anteil der Gesamtsätze, die aus 4 Teilsätzen bestehen. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Kriterium nicht, da der Presse-Artikel keine 4 teiligen Gesamtsätze enthält und laut Schweiger der „Zirkus“-Text, der ebenfalls keine 4 teiligen Gesamtsätze enthält, als bezüglich dieses Merkmals unzutreffend eingestuft worden ist.

23. NS im 3. Grad

Anteil der Nebensätze im 3. Grad an allen Teilsätzen: Laut Schweiger ist dieses Merkmal dann erfüllt, wenn ein Text keine Nebensätze im 3. Grad enthält.

Dieses Merkmal wird vom Presse-Artikel erfüllt.

24. NS vor HS

Prozentualer Anteil aller Gesamtsätze, die mit einem Nebensatz beginnen. Dieses Merkmal wird für den Presse-Artikel als zutreffend bewertet, da Schweiger den „Nerze“-Text, der einen sehr ähnlichen Wert enthält, ebenfalls als zutreffend eingestuft hat. Abgesehen davon liegt der Wert des Presse-Artikels (12,5%) genau zwischen den Werten der beiden Balluch-Referenztexte „Aussage“ (3,04%) und „Denunziationsreader“ (20%).

25. in andere geschachtelte S

Prozentualer Anteil der Gesamtsätze, die ineinander verschachtelte Teilsätze enthalten. Auch dieses Merkmal wird für den Presse-Artikel als erfüllt eingestuft, da der Anteil mit 12,5% genau zwischen den Werten der Balluch-Referenztexte liegt („Aussage“ 6,09% und „Denunziationsreader“ 20%).

26. Nfg als NS

Prozentualer Anteil der Nennformgruppen an den Teilsätzen. Dieses Merkmal wird für den Presse-Artikel als nicht zutreffend eingestuft.

27. Sj in Spitzenstellung / dahinter

Hier wird der prozentuale Anteil der Subjekte angegeben, die im Satz vor dem Prädikat stehen. Laut Schweiger muss dieser Wert zwischen 45% und 55% liegen, um dieses Merkmal zu erfüllen (ON 1255 AS 13). Der Presse-Artikel mit 52,78% erfüllt daher dieses Kriterium.

28. Sj in 2 teiliger Form

Prozentualer Anteil der Subjekte, die in 2-teiliger Form gestaltet sind. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal, da er mit 11,11% näher am Zielwert des Balluch Hauptreferenztextes „Aussage“ liegt (11,74%), als die beiden von Schweiger als zutreffend bewerteten Texte „Nerze“ (12,58%) und „Hühner“ (12,50%).

29. Sj in 4 teiliger Form

Prozentualer Anteil der Subjekte, die in 4-teiliger Form gestaltet sind. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Kriterium nicht.

30. Sj in 5 teiliger Form

Prozentualer Anteil der Subjekte, die in 5-teiliger Form gestaltet sind. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal, da er mit 2,78% deutlich näher am Zielwert (1,21%) liegt, als der „Hühner“-Text (4,16%), der von Schweiger aber als das Kriterium erfüllend beurteilt worden ist.

31. Sj in 6 teiliger Form

Prozentualer Anteil der Subjekte, die in 6-teiliger Form gestaltet sind. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Merkmal, da er mit 2,78% relativ nahe am Wert des Balluch-Hauptreferenztextes liegt und genau zwischen den Werten der beiden Balluch-Texte („Aussage“ 0,8% und „Denunziationsreader“ 2,94%).

32. Sj > 6 teiliger Form

Prozentualer Anteil der Subjekte, die in mehr als 6-teiliger Form gestaltet sind. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Kriterium, da er mit 8,33% näher am Zielwert (1,6%) liegt, als der „Zirkus“-Text (10%), der von Schweiger als dieses Kriterium erfüllend beurteilt worden ist.

33. finit gebrauchte Verba

Schweiger teilt die Wörter in vier Wortarten (finit gebrauchte Verba, infinit gebrauchte Verba, deklinierbare und unveränderliche Wörter) und berechnet jeweils den Anteil einer dieser Wortarten an allen Wörtern. Unter der Bezeichnung „finit gebrauchte Verba“ zählt Schweiger alle prädikativ verwendeten Verba, die im Text vorkommen, und zwar jede Form einzeln.

Der Presse-Artikel erfüllt das Merkmal der finit gebrauchten Verba, da er mit einem Anteil von 8,96% näher am Zielwert (10%) liegt als die beiden von Schweiger als dieses Kriterium erfüllend bewerteten Texte „Nerze“ (8,86%) und „Hühner“ (8,69%).

34. infinit gebrauchte Verba

Unter dieser Bezeichnung berechnet Schweiger den prozentualen Anteil aller infinit gebrauchten Verba innerhalb eines Textes. Der Presse-Artikel erfüllt dieses Kriterium, da er mit 5,08% näher am Zielwert (5%) liegt, als die beiden von Schweiger als dieses Merkmal erfüllend eingestuften Texte „Nerze“ (4,85%) und „Zirkus“ (5,3%).

35. deklinierte W

Hiermit ist der Anteil der deklinierbaren Wörter gemeint.

Dieses Merkmal wird vom Presse-Artikel nicht erfüllt.

36. Partikel

Hiermit ist der Anteil der im Text verwendeten unveränderlichen Wörter (= Partikel) gemeint.

Dieses Merkmal wird vom Presse-Artikel nicht erfüllt.

37. eigene Wortschöpfungen

Der Autor des Presse-Artikels zeigt keine Scheu, eigene Wörter zu kreieren. Beispiele dafür sind:

  • „Balluch-Verteidiger“
  • „Prozesskritikerin“
  • „Tierschützerprozess“

Alle diese Wörter sind weder im Österreichischen Wörterbuch noch im Duden zu finden. Dieses Merkmal ist daher erfüllt.

„HighPower“

38. Attribuierung der Attribute

Dieses Merkmal ist erfüllt.

Beispiele:

  • „Bekennerschreiben zu einem Anschlag auf den Zirkus Knie (Jahr 2000)“
  • „die Expertise des gerichtlich bestellten linguistischen Gutachters Wolfgang Schweiger“
  • „zwei Zeugen aus der Redaktion des Blattes“
  • „unterschiedliche Versionen des inkriminierten Textes“
  • „in einem von Balluch am Rande des Prozesses präsentierten Schriftstücks der Verteidigung“
  • „die vielfach (auch von den Angeklagten im Tierschützerprozess) kritisierten Bestimmungen zur terroristischen Vereinigung und zur kriminellen Organisation“
  • „ein im Jänner 2000 in der Online-Ausgabe der Presse erschienenes Posting“
  • „Thema bei der Eröffnung des von der Richtervereinigung organisierten Strafrechtsseminars im niederösterreichischen Ottenstein“
  • „die Expertise des gerichtlich bestellten linguistischen Gutachters Wolfgang Schweiger“
  • „die im Landesgericht Wiener Neustadt laufende Verhandlung gegen 13 Tierschützer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“

39. Vielzahl der Attribute an einem Gliedkern

Dieses Merkmal ist erfüllt.

Beispiele:

  • „ein im Jänner 2000 in der Online-Ausgabe der Presse erschienenes Posting“
  • „die Expertise des gerichtlich bestellten linguistischen Gutachters Wolfgang Schweiger“
  • „Forschungsassistent Erwin Lengauer von der Uni Wien“
  • „Thema bei der Eröffnung des von der Richtervereinigung organisierten Strafrechtsseminars im niederösterreichischen Ottenstein“
  • „die im Landesgericht Wiener Neustadt laufende Verhandlung gegen 13 Tierschützer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“
  • „massive Kritik an der Verhandlungsführung“
  • „unterschiedliche Versionen des inkriminierten Textes“
  • „Die Befassung des Staatsanwalts mit der Materie“
  • „die vielfach (auch von den Angeklagten im Tierschützerprozess) kritisierten Bestimmungen zur terroristischen Vereinigung und zur kriminellen Organisation“

40. Richtiger (üppiger) Gebrauch des Genitivs, v.a. im Attribut

Dieses Merkmal ist erfüllt.

Beispiele:

  • „Expertise des […] Gutachters Wolfgang Schweiger“
  • „Redaktion des Blattes“
  • „unterschiedliche Versionen des inkriminierten Textes“
  • „Online-Version des ‘Tatblattes’“
  • „Enthebung des Gutachters“
  • „Rande des Prozesses“
  • „Schriftstück der Verteidigung“
  • „Online-Ausgabe der ‘Presse’“
  • „Eröffnung des […] Strafrechtsseminars“
  • „Befassung des Staatsanwaltes“
  • „Vizepräsident der Richtervereinigung“
  • „Präsidenten der Richtervereinigung“

41. Falscher Gebrauch des Genitivs bei Präpositionen

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt, was aber auch auf die elektronische Rechtsschreibprüfung und auf das Lektorat der Zeitung „Die Presse“ zurückzuführen sein könnte.

42. Verwendung der alten RS nach 1998

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist aber, dass Schweiger auch in einem Text von 1997 („Nerze“) dieses Kriterium als erfüllt ansieht, obwohl die neue Rechtschreibung erst 1998 eingeführt wurde. Für einen anderen Text, nämlich „Hühner“, behauptet Schweiger die Verwendung der alten Rechtschreibung, obwohl es keinen Hinweis darauf gibt, ja „dass“ sogar so, wie in der neuen Rechtsschreibung richtig, mit Doppel-S statt mit scharfem S geschrieben wird.

43. Kleinschreibung hauptwörtlich gebrauchter W

Dieses Kriterium ist nicht erfüllt. Auch das könnte aber mit dem von der Zeitung „Die Presse“ durchgeführten Lektorat in Zusammenhang stehen.

44. Minimale Syntax

Die Verwendung einer nur minimalen Syntax geht aus dem Faktum hervor, dass etwa 87% der Sätze nur ein- oder zweiteilig aufgebaut sind. Etwa 46% der Sätze bestehen nur aus einem Hauptsatz. Kein einziger Satz besteht aus mehr als 3 Teilsätzen.

Den Satzbau bestimmt ein deutlicher Hang zur Kürze und Präzision. Die Möglichkeiten unserer Grammatik werden kaum genützt.

Dieses Merkmal ist erfüllt.

45. Üppige Lexik bei minimaler Syntax

Der Presse-Artikel zeichnet sich, wie für eine gehobene Sprachschicht üblich, durch eine üppige Lexik aus. Seltene Wörter wie „Anklagebehörde“ oder „kursieren“ werden ebenso selbstverständlich genutzt, wie Fremdwörter. Dazu gehören z.B. „evaluiert“, „analysierte“, „Expertise“, „Persona non grata“ und „linguistisch“.

Auch englische Begriffe werden bedenkenlos in den Text eingebaut, wie z.B. „Online-Ausgabe“, „Online-Version“ oder „Posting“.

Dieses Merkmal ist erfüllt.

46. Üppige Verwendung der Anführungszeichen

Dieses Merkmal ist erfüllt.

Beispiele dafür (zusätzlich zu den zwei Zitaten in direkter Rede):

  • „Tatblatt“
  • „Tatblattes“
  • „Presse“
  • „Hochstapler“
  • „Fehler“
  • „nochmals kritisch evaluiert werden sollten“

47. Aussage: „Ich verändere die Gesellschaft“

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt. Allerdings hängt das zwingend mit der Textsorte zusammen, da ein Zeitungsartikel, bei dem es sich um kein Kommentar handelt, der Objektivität verpflichtet ist und keine persönlichen Anliegen und Ziele beschreibt.

48. Aussage: „Schaden anrichten ist Hilfe für Tiere“

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt. Auch hier gilt, dass das zwingend mit der Textsorte zusammen hängt, da es wohl undenkbar ist, dass in einem Zeitungsartikel, bei dem es sich um kein Kommentar handelt, derartige persönliche Ansichten vertreten werden könnten. Selbstverständlich ist eine derartige Aussage aber in der Textsorte „Bekennerschreiben zu Tierschutzkriminalität“ grundsätzlich zu erwarten.

Wieso eine derartige Eigenschaft eines Tierschutz-Bekennerschreibens auf einen gewissen Autor hinweisen kann, bleibt rätselhaft.

„MediumPower“

49. Verwendung der „consecutio temporum“ (Plusquamperfekt)

Dieses Kriterium ist erfüllt.

Zwei Beispiele:

  • „Wie berichtet hatte die Vereinigung den Staatsanwalt eingeschaltet, nachdem die Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten (als eine von vielen) massive Kritik an der Verhandlungsführung vorgebracht hatte.“
  • „Die Anklagebehörde hatte, wie erwartet, keinerlei Grund gesehen, gegen die Wissenschaftlerin vorzugehen.“

50. Häufige Verwendung modifizierender Verba

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt.

51. Häufige Verwendung des Passivs

Wie in Texten der gehobenen Sprachschicht üblich, weist der Text eine größere Zahl passiv gebildeter Prädikate auf.

Dazu gehören:

  • 2x „Bekennerschreiben wurden verfasst“
  • „der Text sei verfasst worden“
  • „dieser wird bezeichnet“
  • „ein Posting wird zugeordnet“
  • „Prozess wird fortgesetzt“
  • „Übereinstimmung wurde erzielt“
  • „Bestimmungen sollen evaluiert werden“

Dieses Merkmal ist erfüllt.

„LowPower“

52. Verwendung des Doppelpunkts als Beistrich

Dieses Kriterium ist erfüllt.

Beispiele:

  • „Die […] Verhandlung […] sorgte […] für Aufregung: die Expertise […] geriet erneut ins Wanken.“
  • „Gutachten wackelt: Zeugen entlasten Tierschützer“

53. Altertümliches Deutsch im normalen Text

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt.

54. Üppige Verwendung von Appositionen

 

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt.

55. Übertreibungen (KZ, Tier als Mensch…)

Dieses Merkmal ist nicht erfüllt. Das mag aber auch mit der Textsorte in Zusammenhang stehen, da in einem Artikel, bei dem es sich um kein Kommentar handelt, Übertreibungen keinen Platz haben.

56. Platzierung der Fehler

Zitat Schweiger: „Irgendetwas ist immer falsch.“ In diesem Fall handelt es sich um die Dativ-Konstruktion im zweiten Satz. Dort steht „dem linguistischem Gutachter“, richtig wäre „dem linguistischeN Gutachter“. Wahrscheinlich wurden diese Unterüberschriften, so wie in Redaktionen häufig üblich, in aller Eile ganz zuletzt dem Text beigefügt.

Dieses Merkmal ist erfüllt.

Zusammenfassung:

In dieser Darstellung ist die unterschiedliche Gewichtung der „Indizien“ noch gar nicht berücksichtigt. Obwohl die meisten der vom Presse-Artikel erfüllten „Indizien“ aus dem stark gewichteten Bereich der „FullPower-Indizen“ stammt, zeigt schon eine simple Addition der erfüllten Merkmale, dass der Presse-Artikel 37 Übereinstimmungen aufweist, während der „Hühner“-Text nur 36 Übereinstimmungen aufzuweisen hat und der „Zirkus“-Text gar nur 31.

Aber sowohl für den „Zirkus“-Text als auch für den „Hühner“-Text kam Dr. Schweiger anhand des „Indizienrankings“ zur Schlussfolgerung, dass ich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Autor dieser Texte wäre.

Da der Presse-Artikel mehr Übereinstimmungen als die eben genannten Texte aufweist, muss die Schlussfolgerung, dass ich der Autor des Presse-Artikels bin, umso mehr gelten.

Damit ist aber bewiesen, dass die von Schweiger entwickelte Methode falsche Ergebnisse liefert. Der Presse-Artikel ist nämlich nicht von mir sondern von Manfred Seeh verfasst.

PS: Ein weiteres Kuriosum ist, dass es sich beim „Nerze“-Text zu 5/6 um ein von Plank verfasstes Schreiben handelt. Obwohl dieser Text also offensichtlich den linguistischen Stempel von Plank trägt, ergibt die „Indizienranking“-Methode, dass ich der Autor dieses Textes wäre.

Ähnlich Absurdes gilt für den „Zirkus“-Text, für den nach den Angaben der Tatblatt-Redaktion zu 66% selbige selbst die Urheberschaft in Anspruch nimmt.

9 Gedanken zu “Nach Schweiger: Ich bin Autor eines Presse-Artikels

  1. Lieber Herr Seeh, so sind Sie nun zu einer detailierten Gratisanalyse Ihres Artikels gekommen, obwohl es doch garnicht möglich ist, dass dieser von Ihnen persönlich verfasst wurde … 😉

  2. Soviel kann ich bestätigen: Der genannte Artikel ist mit absoluter Sicherheit von mir. Dass er “fehlerfrei” ist und sich zudem durch eine “üppige Lexik” auszeichnet, freut mich, beste Grüße, Manfred Seeh, Redakteur “Die Presse”

  3. Ich verneige mich vor den TierschützerInnen, die mit Rückgrat eine große Ehrfurcht vor der Schöpfung und den Tieren zeigen. Die Waffenlobby, die Atomlobby und eine große Partei in Österreich wirkt eifrig mit an der Zerstörung dieses Planeten Erde. Allerdings werden diese Menschen zu spät erkennen, dass sie die Milliarden nicht essen können, wie auch schon die CREE-Indianer voraussagten. Ich frage mich: Wer rettet Österreich und die Österreicherinnen vor der Zerstörungskraft dieser Partei?

  4. warum denn nicht die fpö, kpö, grüne, övp usw. nach paragraph 278a anzeigen, viele von diesen partein weisen extreme randgruppen auf, die auch gewalt anwenden… (in manchen fällen sogar nachweisliche verbindungen (stichwort 3. nationalratspräsident) zu fragwürdigen organisationen (burschenschaften), die mit dem rechtsextremismus in verbindung stehen)

  5. is ja logisch das bei euch das falsche rauskommt! da hab ihr die schweiger-methode nicht verstanden, ihr müsst den presse-artikel mit einem zauberscanner scannen, ausdrucken, 4-6 mal mit einem zauberkopierer kopieren, falsch abtippen, das magische rechtschreibprogramm drüber rennen lassen und DANN kommt als autor Manfred Seeh heraus.

  6. Martin, sind wir nicht alle ein bisschen Balluch?

    Ich verfolge die Berichterstattung auf derstandard.at und bin überzeugt davon, dass ihr das Guthaben derart zerpflücken werdet, dass aus den übriggebliebenen Fetzen nicht mal die Arleth noch was heraus lesen kann.

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