Eine Errungenschaft der Aufklärung, so die Folklore, sei, dass alle vor dem Gesetz gleich wären. Unser Bundesverfassungsgesetz spezifiziert das in seinem Artikel 7 Absatz (1):
Doch kaum steht der Tierschutz gegen die Feudaljägerschaft mit Wurzeln im ehemaligen Adel, ist alles ganz anders. Da darf in Richtung TierschützerInnen geschossen werden, da darf man sie stoßen und prügeln, mit dem Zerschlagen der Kamera drohen oder die Kamera auch tatsächlich demolieren, und die Staatsanwaltschaft stellt mit dem monoton wiederholten Satz, dass kein “Anfangsverdacht” für eine Straftat vorliege, das Verfahren sofort ein. So auch am 8. Oktober 2016 in Gattendorf im Nordburgenland. Einer der Jäger stand am Ende der Jagd am Tor zu jenem Gasthof, in dem die restlichen JägerInnen gerade eingekehrt waren, und nannte mich einen Analphabeten und anderes mehr. Dann meinte er wörtlich “Du gehörst sofort …” und machte mit der rechten Hand eine Halsabschneidebewegung. Das Foto dazu ist oben zu sehen, der Film hier: https://www.facebook.com/martinballuch/videos/10154603032459233/
Ich habe wegen gefährlicher Drohung Anzeige erstattet:
Überraschung: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren umgehend ein, weil kein Anfangsverdacht vorliege.
Nur 5 (!) Tage nach dieser Einstellung fand am Landesgericht für Strafsachen in Wien unter der Aktenzahl 021 EHv 53/16 i ein Prozess statt:
Eine Frau hat mit einem Taxifahrer mit ägyptischen Wurzeln gestritten. Daraufhin sagte dieser Taxifahrer “Solche Leute wie Sie werden als erste …” und machte eine Halsabschneidebewegung dazu. Das jedenfalls wurde durch zwei Zeugen bestätigt. Der erste meinte:
Der zweite bestätigte das:
Die betroffene Frau gab zu Protokoll:
Das Urteil:
Also fassen wir zusammen: Einmal macht ein Feudaljäger zu einem Tierschützer eine Halsabschneidegeste und sagt dazu “Du gehörst sofort …”, mit einer Filmaufzeichnung bewiesen. Das andere Mal macht ein Taxifahrer mit Migrationshintergrund zu einer Österreicherin eine Halsabschneidegeste und sagt dazu “Leute wie Sie gehören als erste …”, mit 3 Zeugenaussagen bewiesen. Im ersten Fall gibt es keinen Anfangsverdacht, im zweiten Fall 3 Monate Haft samt Verfahrenskosten. Wie war das noch einmal mit der Gleichheit vor dem Gesetz?
Genau das meine ich! Wenn es um Tierrechte geht wofür wir uns einsetzen und es werden immer wieder solche Vorfälle vorkommen, dann wird das einfach ignoriert letztenendes!
DAS MUSS SICH ÄNDERN! Es ist traurig, dass wir uns für Tiere einsetzen und dafür werden wir auch noch “bestraft” in dem die Staatsanwaltschaft nichts unternimmt! Eine Schande über die Staatsanwaltschaft!
Die unterschiedliche Vorgangsweise ist schon nachvollziehbar !
Der Jäger sagte: “Du gehörst sofort …“
Der Taxler sagte: „Solche Leute wie Sie werden als erste …“
Der Jäger gab durch das vertraute “Du-Wort” der Situation ein entspannte Atmosphäre, während der Taxler durch das distanzierte “Sie” die Atmosphäre ja förmlich aufheizte. Dem Jäger ist sozusagen der ‘situationselastische Diminutiv” mildernd anzurechnen.
Alles klar, Frau Strnad ?
Das ist ja wieder einmal unglaublich! Kann man sich da wo beschweren?