Unser Generalsekretär Heinz Patzelt wurde im kritisierten Interview [im Standard] offensichtlich aus Platzgründen so verkürzt wiedergegeben, dass manche der Aussagen nicht mehr seine Interview-Erläuterungen wiedergeben:
Thema war das Maß der menschenrechtlichen Übereinstimmung der innerösterreichischen Rechtslage zum Thema Nötigung und gefährliche Drohung an Hand der aufhebenden und an das Erstgericht zurückverweisenden Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts in der TierschützerInnen-Causa.
Die sehr kurze zusammenfassenden „Zitierung“ versucht ein fast einstündiges Gespräch wiederzugeben, das neben einer menschenrechtlichen Bewertung auf Bitte der Journalistin auch eine Menge an strafrechtlichen Hintergrund-Erläuterungen beinhaltet hat.