Herr Schmickl,
das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hat eine hehre Aufgabe. Es soll unsere Gesellschaft vor der Gefahr des Terrorismus schützen und unsere Verfassung und rechtsstaatliche Ordnung bewahren. Das LVT ist also in seiner Grundkonzeption eine Menschenrechtsorganisation. Nur, was haben Sie daraus gemacht?