Es ist soweit, unser seit 2 Jahren gefordertes Kampagnenziel wurde erreicht: am 6. April 2017 wird der Bundesrat den Beschluss des Parlaments für eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes durchwinken, und darin steht
§ 5 (2) Tierquälerei begeht, wer
14a. ein in Gefangenschaft gezüchtetes Wildtier aussetzt, das zum Zeitpunkt des Aussetzens in freier Natur nicht überlebensfähig ist