Erschreckender Weise hat das Wiener Oberlandesgericht ja meine Forderungen nach Schadenersatz für die Verteidigungskosten im Tierschutzprozess abgewiesen, siehe https://martinballuch.com/unfassbar-wiener-oberlandesgericht-lehnt-schadenersatz-tierschutzprozess-ab/. Die Begründung ist leider erwartungsgemäß, dass ich mich durch „radikale Emails“ selbst verdächtig gemacht hätte. Einem Angeklagten in einem Strafprozess in Österreich, der nach erwiesener Unschuld freigesprochen wird, wie ich, steht kein Ersatz seiner Verteidigungskosten über € 1.200 hinaus zu. Die Verteidigungskosten konnte ich nur über die Amtshaftung geltend machen. Weil die Polizei zahlreiche entlastende Ermittlungsergebnisse rechtswidrig und unvertratbar verheimlicht hat, um einen Verdacht zu konstruieren, kam es überhaupt zu Hausdurchsuchungen, U-Haft und Anklage. Hätte die Polizei alle Karten auf den Tisch gelegt, wäre es zu keinem Gerichtsverfahren gekommen. Deshalb ist die Polizei und dadurch der Staat für meine Verteidigungskosten haftbar. So mein Argument.
Schadenersatz
Republik Österreich beruft gegen OLG-Aufhebung des Verjährungsurteils Schadenersatz Tierschutzprozess
Bei so viel juristischem Hin und Her verliert man leicht den Überblick! Daher eine kurze Zusammenfassung der Situation, siehe auch https://martinballuch.com/schadenersatzklage-tierschutzprozess-olg-hebt-verjaehrungsurteil-auf/: