21. November 2024

Tierschutzprozess Schadenersatzklage: Geplänkel beim Obersten Gerichtshof

Manche mögen es bereits vergessen haben, aber ich sitze noch immer auf den Schulden, die durch die Verteidigungskosten im Tierschutzprozess entstanden sind. Ich habe dagegen eine Amtshaftungsklage eingebracht, d.h. ich habe die gesamten € 600.000 Kosten von der Republik verlangt, weil ihre BeamtInnen in Person der SOKO-Chefs einfach entlastende Beweise zurückgehalten und so den Prozess erst verschuldet haben. Der erste und einzige Verhandlungstag fand am 26. Juni 2014 im Justizpalast in Wien statt. Ende Juli kam das Urteil: Abweisung wegen Verjährung, zusätzliche Kosten von € 25.000. Nach einem Spendenaufruf, dem dankenswerter Weise sehr viele Menschen folgten, konnten wir dagegen Mitte September 2014 zeitgerecht eine Berufung einbringen. Seitdem warten wir auf eine Reaktion des Wiener Oberlandesgerichts. Die Geschichte meiner Schadenersatzklage: https://martinballuch.com/category/repression/tierschutzprozess/schadensersatzklage/

Nun stellt sich erstaunlicherweise heraus, dass das Wiener Oberlandesgericht sich für befangen erklärte, weil es schon über die Zulässigkeit meiner U-Haft entschieden hatte, und das Verfahren an den Obersten Gerichtshof weiterleitete. Davon wurden weder ich noch mein Anwalt in Kenntnis gesetzt. Jedenfalls hat der Oberste Gerichtshof Anfang Dezember 2014 den Fall wieder an das Oberlandesgericht zurückgereicht. Die U-Haft sei sowieso schon abgegolten, in der Amtshaftungsklage ginge es nicht um das strafrechtliche Entschädigungsgesetz. Ich bin zu wenig juristisch versiert, um die Bedeutung dieses Urteils irgendwie einschätzen zu können, aber es wäre mir schon recht, wenn endlich in dieser Sache entschieden würde. Wir stehen ja in den Startlöchern, das Verfahren bis an den Europäischen Gerichtshof zu tragen.

Hier die Begründung des Urteils aus dem Rechtsinformationssystem:

OGHBeschluss2

2 Gedanken zu “Tierschutzprozess Schadenersatzklage: Geplänkel beim Obersten Gerichtshof

  1. Nächstens werden dann auch noch die Gerichte befangen sein? …. leider können wir ihren Fall nicht weiter verfolgen, wir sind befangen. Wenden sie sie sich an ein anderes Gericht? 🙂

  2. Kann denn eine Instanz überhapt befangen sein? Ich verstehe wenn einzelne Personen befangen sind, aber wenn das auch ein Instanz sein kann, dann hat das doch ziemlich absurde Konsequenzen.

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