Es ging um das Jagdgatter in Mailberg in NÖ, wo plötzlich außerhalb der erlaubten Saison eine Gatterjagd stattgefunden hat. Das wurde dem VGT von AnrainerInnen mitgeteilt und gleichzeitig kam die Meldung eines Vorfalls samt Videofilm dazu. Wir veröffentlichten dazu Berichte und informierten die Medien, siehe https://martinballuch.com/?s=Lebersorger. Im Kurier schrieb Jäger Wammerl einen Artikel, in dem Peter Lebersorger, der Generalsekretär der Landesjagdverbände, so zitiert wird: “Es wird vom VGT mit Lügen ein falsches Bild in der Öffentlichkeit dargestellt. Wir werden nun entschieden dagegen vorgehen.”
Entschieden dagegen vorgegangen ist dann der VGT und rief das Gericht um Hilfe. Das Wiener Oberlandesgericht erließ zunächst gegen Lebersorger eine Einstweilige Verfügung, den VGT nicht mehr der Lüge zu bezichtigen. Die Richterin vom Wiener Handelsgericht legte nun mit ihrem Urteil nach, das dem Generalsekretär der Landesjagdverbände aufträgt, dem VGT über € 7000 zu überweisen und einen Widerruf im Kurier zu schalten.
Die Begründung liest sich so:
Kaum zu glauben. Zumindest beginnt das Jahr einmal mit einem positiven Ereignis.