17. November 2024

Verurteilter Schlägerpolizist gewinnt Klage gegen sein Opfer

Ein Polizist war verurteilt worden, einen Tierschützer hinterrücks niedergeschlagen zu haben. Das Video von dem Vorfall auf der VGT-Homepage wollte er gerichtlich entfernen lassen. Ich hatte von der Klage hier berichtet: https://martinballuch.com/schlaegerpolizist-klagt-vgt/

Mit einer astronomischen Schadenssumme von € 36.000 wandte sich der verurteilte Schlägerpolizist an das Handelsgericht Wien. Er sah sein Urheberrecht dadurch verletzt, dass der VGT ein Video seiner Gewaltattacke veröffentlicht hatte. Unser Standpunkt war, dass es im öffentlichen Interesse ist, zu wissen, dass PolizistInnen durchaus auch friedliche TierschützerInnen niederschlagen und diese dann zu verleumden versuchen, indem sie fälschlich behaupten, der Tierschützer hätte die Polizei angegriffen. Der Polizist wurde schließlich aufgrund des von uns veröffentlichten Videos wegen Körperverletzung, Verleumdung, Amtsmissbrauch und Nötigung verurteilt. Natürlich ist er mittlerweile wieder im Dienst, die Strafe war im großteils bedingt nachgesehen worden.

Das Handelsgericht anerkannte zwar grundsätzlich das öffentliche Interesse vor Verurteilung des Polizisten, das Video zu veröffentlichen, aber nicht mehr danach. In einer sogenannten Einstweiligen Verfügung wurden wir nun gezwungen das Video zu entfernen und die Kosten des Prozesses zu tragen. Laut Richterin hätte es ausreichen müssen, in Worten zu schreiben, dass ein Polizist strafrechtlich verurteilt wurde, weil er den stellvertretenden VGT-Obmann geschlagen hatte. Das Video zu zeigen ginge zu weit.

Hier die Urteilsbegründung im Wortlaut:

EVSchlägerpolizist01EVSchlägerpolizist02EVSchlägerpolizist03EVSchlägerpolizist04

Ein Gedanke zu “Verurteilter Schlägerpolizist gewinnt Klage gegen sein Opfer

  1. Amtshandlungen sind keine privaten Aktivitäten. Wer zusätzliche Befugnisse hat, muss auch zusätzliche Verantwortung tragen und kann sich meiner Meinung nach nicht auf die selben Rechte wie Privatpersonen berufen. Das verletzt die Chancengleichheit. Besonders weil beim Täter offensichtlich Wiederholungsgefahr besteht, da er weiter seines Amtes walten darf. Ihm wurde durch das Urteil schließlich praktisch nicht klar gemacht, dass das Verprügeln und Verleumden jener, die um polizeiliche Hilfe baten, unerwünscht wäre. Er wurde praktisch darin bestätigt. Dem entsprechend ist dieser Beamte weiterhin eine Gefahr. Er hat offensichtlich keinen Anlass in Zukunft anders zu handeln. Damit ist er untragbar in so einer Machtposition.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert