19. Dezember 2024

Vorwurf Kriminelle Vereinigung § 278 StGB: offener Brief an die Identitären

Wie bekannt wurde ich als Hauptangeklagter zusammen mit 12 anderen Tierschutzaktivist_innen im Rahmen der Tierschutzcausa wegen Bildung einer Kriminellen Organisation nach § 278a StGB verfolgt. Es gab zahlreiche Hausdurchsuchungen, U-Haft für 10 Personen und einen 14 monatigen Prozess der mit völligen Freisprüchen in allen Punkten für alle Angeklagten endete. Geblieben sind uns die großen Schulden aufgrund der entstandenen Verteidigungskosten, die uns der Staat nie beglich. Zuletzt kam ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das mir quasi die Schuld für dieses Verfahren zuwies. Weil ich mich durch radikale Emails verdächtig gemacht habe, müsse ich auch die Verteidigungskosten von € 600.000 tragen. Wem diese Kosten hoch vorkommen, der sollte sich überlegen, was ein Anwalt kostet, der 14 Monate ständig den ganzen Tag vor Gericht verbringen muss und 105 Tage die Verteidigung in der U-Haft übernommen hat, sowie was 14 Expertengutachten und 2 Detektive kosten, die notwendig waren, um gegen die haltlosen Verdrehungen der Staatsmaschinerie vorzugehen. Die Detektive deckten 2 Spitzel auf, deren Aussagen letztlich zum Freispruch führten, und 2 der Experten waren z.B. Linguisten, die dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft begegneten, ich hätte gewisse inkriminierte Texte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ geschrieben.

Nun gut, jetzt liegt das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine sehr große Belastung, finanziell und psychisch, war das Ganze allemal. Unser Argument war immer, dass man niemanden wegen Bildung einer kriminellen Organisation anklagen könne, der sich nur radikal äußert. Ideologie kann nicht strafbar sein – mit Ausnahme von nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die aufgrund unserer Geschichte eine Sonderrolle hat, und Verhetzung oder dergleichen. Aber auch diese Straftatbestände können separat angeklagt werden, dazu darf man keinen Organisationsparagraphen missbrauchen.

Aufgrund dieser Vergangenheit hat sich nun eine Aktivistin der Identitären an den VGT gewandt, um Unterstützung gegen deren Verfolgung nach § 278a StGB Bildung einer Kriminellen Vereinigung zu erhalten. Wir werden gebeten, eine Petition zu unterschreiben, die besagt, dass man zwar nicht mit den Zielen der Identitären übereinstimmen muss, aber dennoch protestiert, wenn sie wegen einem Organisationsdelikt verfolgt und angeklagt werden.

Eines gleich vorweg. Diese Petition werden weder der VGT noch ich unterschreiben. Allein schon die Formulierung, dass man nicht mit den Zielen der Identitären übereinstimmen „muss“, ist mir dafür viel zu harmlos. Auf der anderen Seite bin ich tatsächlich dagegen, die Identitären mit diesem Paragraphen zu verfolgen. Ich halte diese Sachlage gar nicht für kompliziert, meine Meinung dazu ist klar. Deswegen richte ich mich nun mit folgendem offenen Brief an die Identitären.

Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass die rechtsradikale Bewegung in Europa und in Österreich zu Mitteln der Aktionen des Zivilen Ungehorsams greift, um ihre Ziele zur Diskussion zu stellen. Als Verfechter einer liberalen Demokratie, deren Basis die Toleranz gegenüber anderen Ideologien, Kulturen und Religionen als der eigenen ist, halte ich Aktionen dieser Art für legitim, solange sie gewaltfrei nach den Prinzipien durchgeführt werden, wie ich sie in meinem Buch „Widerstand in der Demokratie“ dargelegt habe. Die Legitimität der Methode der politischen Agitation muss unabhängig vom politischen Inhalt ihrer Botschaft sein, weil die Mächtigen natürlich kritische Inhalte ablehnen, sich diese Aktionsformen aber immer gegen den Status Quo in der Gesellschaft wenden. Würde man sagen, nur gewisse Ideologien dürfen Zivilen Ungehorsam leisten, dann setzt man entweder dafür einen objektiven Maßstab der Ideologiebewertung voraus oder man will die Etablierung einer staatlichen Kommission, die über den Ideologiewert entscheidet. Letzteres ist indiskutabel, ersteres inexistent. Die öffentliche und offene Diskussion ist Definitionskriterium einer Demokratie und wer sich also dieser Staatsform als der Besten aller real Möglichen verschreibt, muss diese Diskussion zu allen Themen zulassen. Das ist meine Ansicht.

Damit einhergehend halte ich die Verfolgung einer Ideologie mit Hilfe der Krücke eines Organisationsparagraphen nach dem Strafrecht für klar demokratiewidrig. Im Wesentlichen wird da nämlich argumentiert, jemand sei schuldig, weil er oder sie eine Meinung vertritt, die auch andere, meistens Unbekannte Personen vertreten, die u.U. eine Straftat begangen haben. Im Fall von uns Tierschützer_innen ging es noch darüber hinaus, indem einfach die legitime Kampagne als Nötigung und damit als Straftat einer kriminellen Organisation interpretiert wurde, und alle, die diese Kampagne wenn auch nur ideologisch unterstützen, mitgefangen und mitgehangen sind. Gibt es Straftaten, dann sind die Schuldigen mit den normalen Mitteln des Strafrechts zu verfolgen. Wird die Ideologie als Brücke des Zusammenschlusses von Personen gesehen, die sich nicht einmal kennen, um sie gemeinsam zu kriminalisieren, dann verkommt das Gesetzbuch zum Feindstrafrecht. Ideologische Feinde werden mit Mitteln verfolgbar, die für normale Straftäter_innen nicht zur Verfügung stehen. Das widerspricht diametral den Grundsätzen der liberalen Demokratie und der Ideologientoleranz, die eine Demokratie auszeichnen müssen.

Nach allem, was ich von den Aktionen der Identitären gelesen habe, bin ich daher ganz klar gegen eine Verfolgung dieser Gruppierung als kriminelle Vereinigung. In den Medien wurden lediglich Dachbesetzungen, Störaktionen bei Veranstaltungen und Run Ins erwähnt, die zusammen eine kriminelle Ausrichtung ausmachen würden. Kam es zur Verhetzung, soll wegen Verhetzung angeklagt werden. Kam es zur Wiederbetätigung, dann soll wegen Wiederbetätigung angeklagt werden. Aber wegen klassischen Aktionen des Zivilen Ungehorsams ist keine derartige Verfolgung legitim.

Ich halte deshalb auch die Kritik in manchen Bereichen der Gesellschaft an diesem Aktionismus per se der Identitären für problematisch. Wenn die Identitären keine Events stören, keine Dächer besetzen und in keinen Büros protestieren dürfen, warum dann wir? Man darf nicht in die Falle tappen, die die Identitären vermutlich stellen, indem sie genau jenen Aktivismus der liberalen Demokratie verwenden, den sie selbst ablehnen, um den Rest der Gesellschaft dazu zu bringen, den Liberalismus selbst kritisch zu sehen. Es sind nicht ihre Methoden schlecht, es sind ihre Inhalte. Wir müssen das deutlich trennen, sonst sägen wir uns den eigenen Ast der liberalen Demokratie ab, auf dem wir sitzen wollen.

Soviel zu meiner klaren Positionierung in dieser Frage. Allerdings haben rechtsradikale Gruppierungen doch gemeinsam, dass sie genau gegen die liberale Demokratie und gegen Toleranz gegenüber Andersdenkenden sind. Wenn die Identitären also mit illiberalen Methoden verfolgt werden, dürften sie sich doch, wenn sie konsistent sein wollen, nicht über diese Methoden beschweren. Wie stehen die Identitären zu Victor Orban und seinem Staatssystem in Ungarn? Orban propagiert die illiberale Demokratie. Er benutzt Organisationsparagraphen gegen Andersdenkende. Er schaltet die Medien, insbesondere die freien Medien, und die Zivilgesellschaft gezielt aus. Aber ist Orban in Kreisen der Identitären nicht eine Art Vorbild für einen ersten Schritt einer Änderung der Gesellschaft? Schmeckt ihnen ihre eigene Medizin nicht mehr?

Wo waren die Identitären und ihre heutigen Protagonist_innen, wie die Tierschutzcausa lief? Hat sich da jemand für uns eingesetzt? Strache, ein von den Identitären vermutlich von allen Parlamentarier_innen am wohlwollendsten gesehener Politiker, hat sich damals im Fernsehen ganz klar dafür ausgesprochen, dass wir alle weggesperrt gehören. Haben die heutigen Identitären, allen voran Martin Sellner, dem widersprochen? Oder war Sellner zu dieser Zeit zu sehr mit Küssel und der Neonazi-Szene beschäftigt, um sich um derlei Dinge zu kümmern?

Wenn die Beschwerde der Identitären gegen die Verfolgung von ihnen ernst gemeint ist, wie stehen sie dann zu Ermittlungsverfahren wie „Operation Spring“ oder dem „Islamistenprozess 2009“? In beiden Fällen haben wir klar Kritik am Vorgehen des Staates geübt, auch wenn wir mit Islamist_innen und ihrer Ideologie nichts am Hut haben. Selbst wenn der damals verurteilte Islamist später zum Mörder geworden sein sollte, so war es Unrecht, ihn aus rein ideologischen Gründen jahrelang einzusperren. Vielleicht hat ihn sogar das erst so richtig radikalisiert. Vielleicht hätte er, wäre ihm ein toleranter Staat begegnet, umgedacht und wäre Demokrat geworden. Aber selbst wenn nicht: Rechtsstaat bedeutet, dass jemand nur dann verurteilt werden darf, wenn objektive Beweise für eine Straftat vorliegen. Bloße Ideologie reicht dafür nicht aus.

Bei der „Operation Spring“ wurden zahlreiche Personen mit afrikanischem Migrationshintergrund großteils aus dem Ute Bock Haus in einer Nacht und Nebel Aktion festgenommen und letztlich zusammen zu 1000 Jahren Haft verurteilt, obwohl niemandem Konkretes einer Straftat nachgewiesen werden konnte. Es handelte sich eindeutig um eine politische Verfolgung. Ich vermisse die Kritik der Identitären an diesem Vorgehen.

Meine Botschaft an die Identitären ist daher:

  • Gibt es ein klares Bekenntnis zur liberalen Demokratie?
  • Gibt es ein klares Bekenntnis zu Toleranz gegenüber anderen inklusive dem politischen Gegner in unserer Gesellschaft?
  • Gibt es ein klares Bekenntnis zum Zivilen Ungehorsam als Mittel des Aktivismus auch ihrer politischen Gegner_innen?
  • Gibt es eine klare Kritik an der Anwendung des Organisationsparagraphen in anderen Fällen wie Operation Spring, Islamistenprozess, Uni brennt und Tierschutzcausa?
  • Gibt es eine klare Kritik an der autoritären Regierung Orban, die sich mit ihrer illiberalen Demokratie in Richtung Diktatur bewegt?
  • Gibt es eine klare Distanzierung von autoritären Regierungssystemen überhaupt, die Menschenrechte außer Kraft setzen und politische Dissident_innen nur wegen ihrer Gesinnung verfolgen und einsperren?

Wenn es das gibt, unterzeichne ich auch eine Petition gegen ihre Verfolgung. Bis dahin kritisiere ich diese Verfolgung zwar öffentlich in der Weise, wie ich es hier getan habe, verweigere aber jede Kooperation in dieser Sache.

5 Gedanken zu “Vorwurf Kriminelle Vereinigung § 278 StGB: offener Brief an die Identitären

  1. Liebe Frau Sand,
    Danke für den konstruktiven Kommentar. Anmerken möchte ich, daß ich einen Widerspruch entdeckt habe: Sie schreiben , daß niemand guten Gewissens behaupten könne , etwas über die Ziele der Identitären zu wissen. – Da muß ich Ihnen widersprechen: die Ziele der Identitären sind auf deren Website und in den Videos von Martin Sellner klar und deutlich mehrmals und immer wieder öffentlich bekanntgegeben worden. Dass noch versteckte Ziele vorhanden seien ist von den Leit-Medien in die Köpfe ihrer Leser geschrieben worden. Man kann doch nicht aufgrund der medialen Berichterstattung jemanden ohne jeden Anhaltspunkt verdächtigen. Schauen Sie sich mal zumindest ein dutzend der Videos von Martin Sellner an bevor sie urteilen. Recherchieren Sie, ob das was in der Zeitung steht auch so stimmt. Sie schreiben ja selbst – und nun kommen wir zu dem von mir anfangs zitierten Widerspruch: Sie schreiben nämlich etwas weiter unten: ….”Dann wäre es vielleicht schon verdächtig, sich unverdächtig zu geben. Könnte ja Absicht sein, um nicht aufzufallen, falls man vielleicht gerade ein Verbrechen plant. ” – und genau das passiert in den Medien bezüglich Martin Sellner. Dort wird behauptet er tue nur so harmlos. Die Wahrheit ist: Es gibt keine versteckten Ziele und Martin Sellner ist ein ehrlicher Patriot, der nie ein Geheimnis aus den Zielen der Identitären gemacht hat. Trotzdem Danke für Ihren ansonsten sehr konstruktiven Kommentar.
    Alles Gute, Ursula

    1. @Ursula Stehrer
      Und was sagen Sie dazu, dass Martin Sellner offenbar verurteilt wurde, Hakenkreuze auf Synagogen geklebt zu haben? Ist das nicht etwas seltsam für einen österreichischen Patrioten? Immerhin wurde unter diesem Symbol Österreich von der Landkarte gelöscht. Niemand hat Österreich mehr geschadet, als die Nazis und das Dritte Reich. Sie haben sogar das Wort Österreich verboten und Patriotismus mit dem Tode bestraft. Und so ein Zeichen klebt ein “Patriot” überall hin?
      Wissen Sie, das riecht schon seltsam. Mir fällt auf, dass jene Menschen, die noch vor wenigen Jahren oder Jahrzehnten “die Polen”, “die Ungarn” oder “die Tschechen” als bedrohliche “Umvolkung” und als “Tschusch” identifiziert haben, jetzt gegen den Islam umschwenken und plötzlich die christliche Einheit Europas rühmen – trotz Polen, Ungarn und Tschechien. Von Jugoslawien ganz zu schweigen.
      Ich bin Patriot. Darunter verstehe ich Menschen, die für die Erhaltung bzw. Erreichung einer für alle lebenswerten Gesellschaft in Österreich eintreten. Also sowohl für eine liberale Demokratie, als auch gegen eine autoritäre Staatsform. Für Menschenrechte für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten, und gegen ein Schubladisieren von und Aufhetzen gegen Minderheiten. Für Umweltschutz und gegen Klimawandel. Für Tierschutz und gegen die Tierfabriksindustrie. Patriotismus heißt für mich, sich besonders dafür verantwortlich zu fühlen, Menschenrechte, den Schutz der Natur, Tierrechte und die offene Demokratie in Österreich zu erhalten bzw. zu erreichen. Patriotismus sollte sich gegen jene richten, die diese Werte in Österreich bedrohen. Und dazu zählen definitiv jene, die sich zu einer “illiberalen Demokratie” bekennen.

  2. Hallo! Ob ein Gesetz angewendet werden kann, muss ein Gericht feststellen. Wie man gesehen hat, wurden diese Leute sowieso frei gesprochen, obwohl es da ganz andere Voraussetzungen gab, als im Tierschützer Prozess. Die sind ja eine echte Gruppe, während die Tierschützer einander zum Teil gar nicht kannten. Bei den Tierschützern wurde versucht eine Anklage zu konstruieren. Man hat ein Gesetz anscheinend als Waffe eingesetzt und nicht um Recht zu sprechen. Deshalb gab es auch Freisprüche.

    Niemand kann wirklich guten Gewissens behaupten, etwas über die Ziele der Identitären zu wissen. Man weiß nicht ob es einen inneren Kreis gibt, der anderes will, als nach außen hin gesagt wird. Deshalb halte ich es für unklug, sich in irgendeiner Weise zu solidarisieren. Wie man sieht, arbeiten die Gerichte (manchmal) ordentlich.

    Man kann über dieses Gesetz nachdenken und gegen dieses Gesetz protestieren, oder was auch immer. Ich lese da: “die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebt und”… Da fällt ja schon alles weg, was nicht der Bereicherung dient. https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/278a

    Man kann auch darüber reden, ob der Staat die Verpflichtung hat jemanden schadlos zu halten, wenn nachweislich ein Prozess angestrebt wurde, obwohl von Anfang an feststand, dass die Bedingungen für eine Anklage gar nicht gegeben sind. Wenn sich “jemand durch radikale E-Mails verdächtig macht”, ist das ja keine Schuld. Wenn jemand Mails schreibt und an fremde Personen verschickt, die gegen Gesetze verstoßen, dann wäre das unter Umständen eine kriminelle Handlung. Wer entscheidet darüber, was verdächtig zu sein hat und was nicht. Wenn jemand miteinander zu Hause flüstert ist das ja sicher auch kein Anlass, diese Personen für schuldig (für was auch immer) zu halten, nur weil man ein Mikrofon installiert hat, aber wegen des Flüsterns nichts hören kann. Mache ich mich verdächtig, weil ich jemanden aufmerksam beobachte und dabei böse drein schaue? Es könnte ja sein, dass ich ihn überfallen und verprügeln will. Wäre ich dann sozusagen selbst schuld, wenn man mich verhaftet und vor Gericht stellt? Da müsste es ja direkt einen Verhaltenskodex geben,damit jeder weiß was er/sie tun, schreiben und sagen darf, um sich nicht “einer verdächtigen Handlung” verdächtig zu machen. Dann wäre es vielleicht schon verdächtig, sich unverdächtig zu geben. Köntne ja Absicht sein, um nicht aufzufallen, falls man vielleicht gerade ein Verbrechen plant. Gibt es ein Gesetz an das man sich diesbezüglich halten muss? 🙂 🙂 🙂 Wäre es nicht so traurig, sollte man darüber lachen. Was ist das für ein Richter? Gegen solche Urteile könnte man protestieren. Das sollte man auch und ein Bundespräsident sollte da vielleicht auch seine Meinung sagen. Der kennt sich mit Recht angeblich aus.

    Ansonsten, Herr Balluch, würde ich mich an ihrer Stelle mit derartigen Ansuchen erst gar nicht beschäftigen. Man weiß nie was dabei herauskommen kann. 🙂

  3. Hallo Herr Balluch,

    die Antwort der Identitären ist da, was sagen Sie dazu?

    Und worauf begründet sich Ihre Einschätzung der Identitären als rechtsradikal, dass Sie gegen die liberale Demokratie und gegen Toleranz gegenüber Andersdenke sind? Ich habe ein Dutzend Videos von Martin Sellner angeschaut und habe das nie gehört.

    VG,
    Bernhard

  4. Lieber Martin, die Identitären verfolgen eine “Lebewesen verachtende Ideologie”. Wir bejahen Leben und Würde von Lebewesen. Deshalb dürfen wir unser Ziel mit allen Mitteln und Methoden verfolgen. Wäre für mich der Hauptunterschied. Einen Prozess nach § 278a StGB Bildung einer Kriminellen Vereinigung halte ich auch für unangebracht. Obwohl – a bissl eine Schadensfreude entdecke ich doch bei mir:) lg.Marion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert