5. November 2024

Zweiter Prozesserfolg gegen Tierexperimentator Hess: Einstweilige Verfügung gegen mich aufgehoben!

Die TierausbeuterInnen haben wohl gedacht, jetzt, wo die Jagdelite wie Max Mayr-Melnhof und Alfons Mensdorff-Pouilly mich mehrfach klagen, haben sie ein leichtes Spiel, wenn sie sich einfach anschließen. Tierexperimentator Michael Hess jedenfalls hat gleich insgesamt 4 Klagen auf Unterlassung gegen mich eingebracht. Es geht um meine Kritik an seinen Tierversuchen. Da quält er nämlich über 100 Puten, indem er sie mit der Schwarzkopfkrankheit infiziert und ihnen so schweres Leid zufügt. Bei seiner ersten Klage hat er in der ersten Instanz eine Einstweilige Verfügung gegen mich erreicht, die aber jetzt von der zweiten und letzten Instanz, dem Wiener Oberlandesgericht, wieder aufgehoben wurde. Seine zweite Klage auf Einstweilige Verfügung bzgl. einer anderen Kritik von mir hat er bereits in erster Instanz verloren, allerdings läuft da noch die Berufung. Sämtliche Vorgeschichten zu diesen Klagen kann man hier nachlesen: https://martinballuch.com/?s=Hess. Mit diesem Erfolg jetzt habe ich die letzten 14 Zivilklagen, zu denen Urteile vorliegen, allesamt gewonnen. Es ist anzuerkennen, dass hier die Gerichte in Österreich die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die Klagswut von JägerInnen und TierexperimentatorInnen hochgehalten haben.

Das neueste Urteil bezieht sich explizit auf die Meinungsfreiheit. Es stehe mir zu, diese Tierversuche zu kritisieren, so die RichterInnen. Zunächst das Urteil selbst:

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Immerhin wurde Tierexperimentator Michael Hess damit auch zu einem Großspender des VGT: er muss allein für diese Klage fast € 3000 überweisen!

Hier die Begründung des Urteils, die im Wesentlichen davon ausgeht, dass ich innerhalb meines Rechts auf Meinungsfreiheit die Tierversuche von Hess bewertet und keine unwahren Tatsachen behauptet habe:

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