In insgesamt 2 Schüben haben wir jetzt zusammen 2650 Selbstanzeigen wegen schwerer Nötigung an die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft übergeben, 6 weitere sind mittlerweile schon wieder dazu gekommen. Dabei geht es bei diesen Selbstanzeigen um eine sehr konkrete Aktivität: durch die Unterschrift wird ein Email an die Firma EYBL geschickt, sie möge mit dem Pelzhandel aufhören, andernfalls werde es eine legale Kampagne gegen diese Firma geben. Genau dasselbe wird 4 TierschützerInnen im Rahmen des Tierschutzprozesses 2.0 als schwere Nötigung vorgeworfen und mit mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Haft bestraft. Das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts legt dazu die Rechtsmeinung fest, dass es sich dabei tatsächlich um diese Straftat handelt.
Noch nie hat es in Österreich eine Selbstanzeigeaktion mit so großer Beteiligung gegeben – und gleichzeitig so großem Risiko. Immerhin hat sich das höchste dafür zuständige Gericht bereits dazu negativ geäußert. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft also ein Gerichtsverfahren gegen all diese Menschen beginnen. Darunter sind übrigens neben vielen Privatpersonen auch Prominente, wie Roland Düringer, die Zwa Voitrottln, Madeleine Petrovic und Florian Flicker.
Wer sich noch beteiligen will: vgt.at/selbstanzeige
Doch die Selbstanzeige-Aktion ist weit mehr als eine Solidaritätsbekundung. § 105 (2) Strafgesetzbuch bestimmt nämlich, dass eine Nötigung nur dann rechtswidrig ist, wenn ihr Zweck, ihr Mittel und die Relation zwischen den beiden nicht den guten Sitten widersprechen, also nicht sittenwidrig sind. Und was sittenwidrig ist, legt die Rechtsgemeinschaft fest.
Nun, diese 2656 Personen sind ein Teil der Rechtsgemeinschaft. Sie haben offensichtlich die Meinung, dass der Zweck Pelzausstieg und das Mittel legale Kampagne definitiv nicht sittenwidrig sind. Ja, sie vertreten diese Meinung sogar mit solcher Überzeugung, dass sie dafür ihre eigene Freiheit riskieren. Und das kann nur bedeuten, dass die Rechtsgemeinschaft in der Frage der Sittenwidrigkeit zumindest gespalten wenn nicht klar gegenteiliger Meinung als das OLG Wien ist. Aber die Rechtsgemeinschaft, nicht das OLG Wien, hat hier das letzte Wort. Das OLG hat nur vermutet, wie die Rechtsgemeinschaft darüber denkt. Mit diesem Echo auf die Selbstanzeigeaktion ist also bewiesen, dass das OLG in diesem Punkt geirrt hat.
Ich möchte mich daher bei allen Menschen bedanken, die unserem Aufruf zur Selbstanzeige nachgekommen sind. Mit einer Zivilgesellschaft mit so viel Rückgrat wird es möglich sein, Österreich wieder zu einem Rechtsstaat zu machen, der zivilgesellschaftliches Engagement schützt und nicht kriminalisiert. Zu diesem Behufe haben wir eine Petition gestartet, siehe https://vgt.at/actionalert/demokratie/index.php.
Bitte ignoriert den stinkenden Karni einfach, ist keinen Tastendruck wert.
@ Wolfi :
Wenn hier was an die Zeit seit 33 erinnert, dann ja wohl eure SA-Methoden.
Eigentlich könnte man sagen, dass die holländischen Firmen Hoogvliet und Jumbo Israel nötigen, ebenso wie die EU, weil sie israelische Waren boykottieren, das vorhaben. Vielleicht sollte man der israelischen Regierung vorschlagen in Wr. Neustadt einen Prozess anzustrengen, da hat sie gute Chancen. 😉
An Meldungen wie der von “Wohlriechender Karnist” wird mir immer klarer, dass sehr viele Menschen wenig Ahnung von Protestkultur und gelebter Demokratie haben … da versteht man 1933 immer besser… leider hautnah an den eigenen MitbürgerInnen.
Eigentlich ist es traurig, dass wir Bürger hier in Österreich auf solche Mittel zurückgreifen müssen um das Recht auf freie Meinungsäußerung wieder herstellen zu können, das ist wieder ein Beweiß, dass wir uns in einer Wirtschaftsdiktatur befinden, alles wird dem Wirtschaftswachstum untergeordnet ob das Ethisch vertretbar ist spielt da keine Rolle, hauptsache der Rubel rollt….
– Der Kapitalismus hat den Menschen zu einem Monster geformt der den Bezug zur Natur bzw. zum Tier komplett verloren hat, solche manipulierte dumme Menschen kann man deshalb nicht böse sein, denn sie wissen einfach nicht was sie tun –
Behinderung der Justiz in großem Umfang. Allein dafür sollte man euch ne ordentliche Geldstrafe aufbrummen 🙂