29. März 2024

3 Jäger aus der ÖVP im steirischen Landtag verbieten Tierschutzaktionen gegen die Jagd

Ich weiß nicht, was die Jagd an sich hat, dass sie so häufig gerade von politisch mächtigen Personen, insbesondere innerhalb der ÖVP aber auch aus anderen Parteien, ausgeübt wird. Die Jagd zieht die Mächtigen an wie Exkremente die Fliegen. Offensichtlich ist das Machtgefühl über Leben und Tod bei der Jagd so überwältigend. Jagd und Macht haben eine lange gemeinsame Geschichte. Erst durch die Revolution 1848 wurde das Jagdrecht den Adeligen genommen und an den Grundbesitz gekoppelt – trotzdem gibt es heute die Zwangsbejagung, wenn GrundbesitzerInnen keine Jagd durchführen. Sollte der eigene Grund kleiner als die Mindestgröße für eine Eigenjagd sein, wird er sowieso dem Jagdrevier irgendeines Jägers oder einer Jägerin zugeteilt, ohne dass die GrundbesitzerInnen dagegen etwas tun könnten. Beim VGT melden sich regelmäßig Personen, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden unterbinden wollen. Verfahren bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind noch anhängig.

Bei einer Tierschutzaktion gegen eine Treibjagd in Niederösterreich vor einigen Jahren riefen die JägerInnen die Polizei. Diese kam in großer Zahl und verfolgte die AktivistInnen verbissen noch viele Stunden später und mehrere Kilometer vom Jagdgebiet entfernt. Bei den Anzeigen stellte sich heraus, dass nicht nur der lokale Polizeikommandant unter der Jagdgesellschaft war, auch der Bürgermeister, der Bezirkshauptmann und der Bezirksrichter waren mit von der Partie! Man kann sich vorstellen, wie gerecht es bei diesen Verfahren zugegangen ist. Und man versteht so vielleicht besser, warum im Rahmen der Tierschutzcausa diese UVS-Richterin aus St. Pölten, die Strafbescheide aufgrund einer Antijagdaktion bei der Berufung aufgehoben hatte, sogar suspendiert wurde und immer noch mit der Androhung einer Anklage wegen Beteiligung an der kriminellen Tierschutzorganisation und wegen Amtsmissbrauch leben muss.

In der Steiermark gab es im letzten Herbst wieder einige Aktionen gegen die Jagd, siehe https://martinballuch.com/?p=774. Diese Aktionen waren nicht illegal, die AktivistInnen hielten sich an bestehende Gesetze und dokumentierten das Geschehen. Die Jagd findet immer im Verborgenen statt, die Öffentlichkeit ist nie anwesend. Deshalb gehen beherzte TierschützerInnen zu Treibjagden, stellen sich auf die Seite der Tiere und filmen das brutale Geschehen. Sehr oft wendet sich die Gewalt auch gegen die TierschützerInnen selbst, siehe z.B. https://vgt.at/filme/filme/action/20071117Zurndorf/index.php.

Heimlich haben nun 3 Jäger aus der ÖVP (Landtagsabgeordneter Karl Lackner, Landtagsabgeordneter Odo Wöhry und Landesrat Johann Seitinger) eine Jagdgesetzesnovelle ausgearbeitet, die derartige Tierschutzaktionen verbieten soll. Statt gegen die JägerInnen durchzugreifen, oder wenigstens die offensichtlichsten Auswüchse der Jagd zu verbieten, wie das  Aussetzen von Zuchttieren (Fasane, Stockenten, Rebhühner etc.) zum Abschuss, wird gegen die TierschützerInnen vorgegangen. Am 20. März 2012 wird das neue Gesetz dem steirischen Landtag vorgelegt. Begründet wird es offiziell „um Jagdstörungen zu vermeiden“. Neben dem Verbot der Anwesenheit von TierschützerInnen bei einer Treibjagd wird sogenannten Jagdschutzorganen – also JägerInnen selbst – die Befugnis überantwortet, Menschen wegzuweisen, wegen denen sich JägerInnen gestört fühlen, und die Identität der TierschützerInnen festzustellen. Das müsse „für den sicherlich sensiblen Tatbestand der Jagdstörung sinnvollerweise eingeräumt werden“.

TierschützerInnen, die die illegalen Machenschaften der JägerInnen dokumentieren, um sie anzeigen zu können, sollen auf diese Weise mundtot gemacht werden. Die Jägerschaft schreibt sich also im Handumdrehen selbst Gesetze, wenn es um ihre Interessen geht, verweigert aber nicht nur die öffentliche Diskussion darüber, sondern auch jede Verbesserung des Jagdgesetzes im Sinne des Tierschutzes. So ist es in der Steiermark bis heute erlaubt, eigens für die Jagd gezüchtete Tiere auszusetzen und aus Jux und Tollerei abzuknallen. Tierschutzvereine warten seit Jahrzehnten auf ein entsprechendes Verbot. Wieder einmal hat durch die ÖVP der tierindustrielle Lobbyismus direkten Zugang zu Macht und Gesetzgebung erhalten.

JägerInnen stechen dadurch aus der Allgemeinbevölkerung heraus, dass sie bei der Tötung harmloser Wildtiere, oftmals noch extra dafür gezüchtet und ausgesetzt, Lust verspüren. Normalerweise würde man derartige ZeitgenossInnen in die Psychiatrie einweisen – bei der ÖVP sitzen sie stattdessen im steirischen Landtag! In dieser Partei, deren mutmaßlich kriminelle Machenschaften gerade eben vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Korruption aufgedeckt werden, herrscht offensichtlich nur noch der reine Lobbyismus, anständige Personen mit christlich-konservativer Werthaltung, die auch den Tierschutz umfasst, haben nichts mehr zu sagen. Wie soll sich, bitte schön, der Tierschutzgedanke in einem zeitgemäßen  Jagdgesetz niederschlagen, wenn die ewiggestrige Jägerschaft als Todfeindin des Tierschutzes selbst an der Gesetzgebung sitzt? So werden Rabenvögel zum Abschuss freigegeben, die Jagd auf Zuchttiere ermöglicht und gleichzeitig der Tierschutz, der die kriminellen und perversen Machenschaften der Jägerschaft aufdeckt, kriminalisiert.

Kein Wunder, dass dieser Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit heimlich durchgezogen werden soll. Das ist so üblich bei Lobbyismus-Gesetzen korrupter Parteien. Fragen wir doch einmal die Öffentlichkeit, auf wessen Seite sie steht. Fragen wir doch die Mehrheit im Land, was sie von der Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere hält. Und fragen wir die Menschen, ob sie Tierschutzaktionen gegen die Jagd verboten sehen wollen. Die Antworten sind klar. Der Lobbyismus regiert gegen die Mehrheit im Interesse einer Machtclique um Raiffeisen, Jägerschaft und Tierindustrie. Das ist der gleiche Dunstkreis, aus dem jene Menschen stammen, die bereits die Tierschutzcausa ausgelöst haben. Es wird Zeit, dass diesen Leuten endlich das Handwerk gelegt wird!

3 Gedanken zu “3 Jäger aus der ÖVP im steirischen Landtag verbieten Tierschutzaktionen gegen die Jagd

  1. Die Allgemeinbevölkerung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich der überwiegende Teil dieser Menschen gedankenlos massenweise Wurstsemmeln, Schnitzerl, Steaks, Würste, etc. etc. einverleibt – was ist so schlecht daran, in der oben geschilderten Art und Weise aus dieser Masse herauszustechen?

  2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz rechtens ist. Man kann wohl niemandem verbieten, auf seinem eigenen Grund und Boden sich aufzuhalten und zu filmen, oder das jemand anderem zu gestatten. (Man kann auch so niemandem verbieten durch den Wald zu gehen und zu filmen.) Auch dann nicht wenn es ein Gesetz gibt das die Jagd auf diesem Grund und Boden erlaubt. Ob dieses Jagdgesetz der österr. Verfassung entspricht ist sehr die Frage, denn es handelt sich vermutlich um eine Besitzstörung, wenn der Besitzer in seinen Rechten eingeschränkt wird und man ihm verbietet seinen eigenen Grund zu betreten wesl gerade gejagt wird. Jagd ist gefährlich, es könnten Menschen dabei angeschossen werden, was ja auch öfter vorkommt. Hätte ich einen Wald würde ich mich durch Jäger die auf meinem Boden herum schießen während ich dort spazieren gehe, berechtigt gefährdet fühlen. Das Spazierengehen – auch während gejagt wird – könnte mir wohl niemand ernsthaft verbieten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Privatperson das Recht hat jemanden zu kontrollieren, noch dazu wenn sie sich dabei auf fremdem Privatbesitz befindet. Wenn man nicht einmal einem Polizisten den Ausweis zeigen muss, dann noch weniger einer Privatperson. Und schon gar nicht könnte es ein Gesetz geben welches erlaubt, dass jemand von seinem eigenen Grundstück, oder dem auf dem er Gast ist, weggewiesen werden kann. Man kann wohl auch als Privatperson niemanden von einem Grundstück verweisen welches dieser Privatperson nicht gehört. Privatpersonen sollte man schon deshalb das Jagen per Gesetz verbieten, weil die Jagd eine potentielle Gefährdung von Menschen darstellt.

    Warum diese Menschen Lust am Töten haben? Weil sie Raubtiere sind. Sie würden vielleicht auch Menschen töten, aber das ist derzeit nicht erlaubt. Passiert aber auch hin und wieder bei der Jagd.

  3. Seitinger? Der war oder ist (?) doch für Tierschutz in der Steiermark zuständig und hat diesen tollen Aussagen im Standard-Interview gebracht, von dem du einmal in deinem Blog geschrieben hast (“Auch Tierschutz hat seine Grenzen”). Mich wundert ja gar nix mehr.

    Alles was total unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet und über das auch nicht geredet werden darf, sollte skeptisch machen. Diese blödsinnige Geheimniskrämerei rund um die Jagd, erinnert mich an das aktuelle Filmverbot in US-amerikanischen Tierfabriken. Wenn es nix zu verbergen gibt, wozu dann diese Aktionen??? So wie du sagst, diese Art von Jägern sind Leute, die dringend therapeutische Hilfe benötigen. Sich dermaßen über Morden und Töten zu definieren ist ja nicht normal! Ich hätte da einen Vorschlag für die Herren: Man könnte ja folgenden Satz auf T-Shirts (oder Trachtenjacken) drucken lassen und an die Jägerschaft verteilen: “Real men make love, not war”.

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