18. Dezember 2024

Skandal-Urteil: NGO soll die Bitte “Gott schütze uns …” widerrufen!

Die Initiative Steirer:innen gegen Tierfabriken (IST) wurde 2012 als Koordinationsstelle für Bürgerinitiativen vor allem in der Südsteiermark gegründet, die sich gegen den Neubau oder die Erweiterung von Tierfabriken einsetzen. Ausgelöst wurde das durch zahlreiche Anfragen bei uns beim Verein Gegen Tierfabriken VGT von Bürger:innen, die durch große Tierfabriken in ihrer Nähe um ihre Lebensqualität fürchteten.

Die IST betreute in Kürze mehr als 25 Fälle konkret in der Steiermark und weitere derartige Bürgerinitiativen durch Beratung in NÖ, OÖ und Kärnten. Sie war dabei so erfolgreich, dass in zahlreichen landwirtschaftlichen Zeitschriften und Onlineplattformen moniert wurde, man könne in Österreich überhaupt keine (großen) Tierfabriken mehr bauen. Deshalb wurden Funktionäre der IST auch bereits direkt bedroht und dem Obmann in Leibnitz wurde zu verstehen gegeben, dass man ihm behördlicherseits Schwierigkeiten machen werde.

Einige der Bürgerinitiativen verfehlten letztlich ihr Anliegen, in der Mehrheit der Fälle konnten Verbesserungen für die Anrainer:innen (nicht für die Tiere) erreicht werden und ein paar Tierfabriken wurden verhindert. Momentan betreut die IST noch 6 weitere Bürgerinitiativen gegen Tierfabriken.

Grundlage der Einsprüche sind die Bewilligungsvoraussetzungen bei IPPC Verfahren (Integrated Pollution Prevention and Control) und die UVPs (Umwelt Verträglichkeits Prüfungen). Bei letzteren werden auch die Auswirkungen wie z.B. durch Geruch und Lärm anderer Tierfabriken im Umkreis von 1 km mit einbezogen. Eine UVP ist notwendig für Schweinemastanlagen mit mehr als 2500 Tieren, Schweinezuchtanlagen mit mehr als 700 Mutterschweinen, Masthuhnfabriken mit mehr als 65.000 Vögeln und Legebetriebe mit mehr als 48.000 Hennen.

Als Beispiel für ein bestehendes Projekt der IST kann man die mutmaßlich größte Schweinefabrik Österreichs in Hainsdorf mit etwa 1.400 Mutterschweinen und mindestens 50.000 Ferkeln pro Jahr nennen. Von dieser Schweinefabrik wurde der erste Teil 2003 gebaut, dann wurde die Anlage 2005 erweitert. In jedem Schritt blieb man jeweils knapp unter der UVP-Grenze. Klar ist, dass der Betrieb allerdings zusammen eine UVP bräuchte. Und genau das urteilte auch der Verwaltungsgerichtshof nach IST-Klage im Jahr 2017. Und dennoch hat dieser Betrieb bis heute keine UVP durchführen lassen, also seit mehr als 15 Jahren. Ein Beweis mehr, dass der Rechtsstaat in Österreich total blind ist, wenn es um Tiere geht.

Die IST affichierte im April 2019 in 2 Gemeinden obiges Plakat mit der Aufschrift “Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern! Keine Keime und Antibiotika auf den Tellern unserer Familien!”. Und darunter stand “Schluss mit der Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch die giftunterstützte Landwirtschaft!”. Selbst für Menschen mit sehr wenigen Hirnzellen ist die Botschaft leicht erkennbar: ein Plädoyer für die Biolandwirtschaft. Die IST sieht einen direkten Zusammenhang zwischen Tierfabriken und der konventionellen Landwirtschaft mit Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln, weil der Großteil der angebauten Produkte als Tierfutter dient, und deshalb erst wegen der Tierfabriken eine intensive Landwirtschaft betrieben werden muss.

Als die Plakate aufgehängt waren, drohte zunächst die Landwirtschaftskammer mit einer Klage, nahm aber nach Korrespondenz mit der IST davon Abstand. Der steirische Bauernbund dagegen klagte sofort auf Widerruf und Unterlassung. Ein klassischer SLAPP (strategic lawsuit against public participation – eine Zivilklage mit dem Ziel, berechtigte Kritik durch Einschüchterung abzudrehen).

Als ich davon erfuhr, dachte ich, mit meiner großen Erfahrung mit SLAPPs, dass diese Klage keine Chance hätte. Erstens ist der steirische Bauernbund eine ÖVP-Vereinigung, die in diesem Plakat überhaupt nicht angesprochen wurde. Und zweitens steht da eine Forderung, die wir wohl alle unterschreiben: Schluss mit dem Ausbringen von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat, Schluss mit Antibiotika in der Tiermast, wir wollen eine biologischen Landwirtschaft. Unseren Kindern zuliebe. Ich würde sagen, diese Forderung ist mehrheitsfähig in Österreich. Im Burgenland z.B. dürfen seit Jänner 2020 alle landwirtschaftlichen Neubauten nur Biobetriebe sein. Und dass praktisch ganz Österreich, ja die gesamte EU, ein Verbot von Glyphosat will, weil es u.a. Insekten vernichtet, wie z.B. die Bienen, und die von diesen Tieren als Nahrung abhängigen Vögel, ist auch bekannt. Ich habe also gelacht und gesagt, diese Klage kann ja nichts werden.

Naja, außer die Richterin ist extrem einseitig, was uns leider immer wieder begegnet. In dem Fall ist sie die Gattin des stv. Vorstands der Hypo Steiermark, die zu 100 % eine Tochtergesellschaft von Raiffeisen ist. Ob das eine Rolle gespielt hat, oder ob sie einfach extreme Sympathien für jene Form der Landwirtschaft hat, die giftige Insekten- und Unkrautvernichtungsmittel ausbringt, oder ob sie einfach die IST hasst, möge jede:r Leser:in selbst entscheiden. Klar ist, dass ihr Urteil derart hanebüchen begründet ist, dass einem beim Lesen der Kopf brummt.

Zunächst stellt sie tatsächlich fest, dass der ÖVP-Bauernbund klagslegitimiert ist:

Die Richterin sagt allen Ernstes, dass aus der Wortfolge “die giftunterstützte Landwirtschaft” folgt, dass die gesamte Landwirtschaft giftunterstützt agiert, auch die Biolandwirtschaft. Das nennt sie “denklogisch”. Vielleicht sollte sie einmal einen Logikkurs besuchen. Das ist nämlich alles andere als logisch. Wenn da gestanden wäre “Die Landwirtschaft ist giftunterstützt”, hätte sie recht. Aber da wird auf jenen TEIL der Landwirtschaft Bezug genommen, der giftunterstützt agiert. Das ist doch völlig offensichtlich. Die Biolandwirtschaft ist jedenfalls nicht gemeint. Selbst 10 jährige würden das sofort durchschauen. Diese Richterin aber nicht – oder es ist ihr Strohhalm, um für den Bauernbund urteilen zu können. Ihr “Argument” ist jedenfalls, es muss jeder einzelne Bauer und jede einzelne Bäuerin gemeint sein, und daher auch die ÖVP-Bauern und -Bäuerinnen im Bauernbund, und daher dürfe dieser klagen. Selbst das ist nicht richtig. Bei einem so großen Kollektiv, das nur einen kleinen Teil des viel größeren Kollektivs aller Landwirt:innen ausmacht, reicht das in Wahrheit noch lange nicht, um klagen zu können. Nicht aber bei dieser Richterin.

Dann stellt die Richterin messerscharf fest, die Bitte “Gott schütze uns …” ist eine Tatsachenbehauptung!

Die Begründung der Richterin ist hanebüchen. Aus der Bitte an einen Gott, dass er uns vor “giftspritzenden Bauern” schützen möge, folgt überhaupt nicht, dass es diese giftspritzenden Bauern gibt und schon gar nicht, dass alle Bauern Gift verspritzen. Vielleicht hat Gott uns bisher so gut geschützt und diese Fürbitte bezieht sich auf den zukünftigen weiteren Schutz. Ich kann doch auch sagen “Gott schütze mich vor Blitzschlag” ohne je von einem Blitz getroffen worden zu sein. Was für ein Unsinn also! Und in den Augen dieser Richterin übersteigt diese Bitte an einen Gott die zulässige Polemik “bei weitem”. Das ist wirklich nicht zu fassen.

Nun stellt sie als Tatsache fest, dass Insekten- und Unkrautvernichtungsmittel, wie Glyphosat, gesundheitlich unbedenklich sind! Vielleicht sollte sie sie einmal einfach so zu sich nehmen, und dann reden wir weiter!

Na das ist eine Logik! Weil es heute noch in Österreich legal ist, Gifte gegen Insekten auf den Feldern zu verteilen, darf man das nicht als “Gift” bezeichnen. Das erinnert mich an eine ähnlich einseitige Richterin im Prozess gegen Tierexperimentator Hess. Sie war der Meinung, weil Hess selbst von seinen Tierversuchen sagt, sie sind legal und keine Tierquälerei, dürfte ich sie nicht als Tierquälerei bezeichnen. Dieses Urteil wurde dann in der Instanz aufgehoben.

Während die Richterin den Fachzeugen der IST als nicht vertrauenswürdig einstuft, weil er nur “den Prozessstandpunkt der beklagten Partei zu untermauern” versucht habe, nahm sie den Zeugen des Bauernbundes, der dort Organisationsreferent ist, todernst:

Also wenn der Sprecher des ÖVP-Bauernbundes sich an dem Plakat stößt, dann muss es ja widerrufen werden. Denklogisch.

Zuletzt musste die Richterin noch argumentieren, dass das Plakat nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Diese sieht nämlich nach höchstgerichtlicher Judikatur gerade bei Umweltfragen einen noch weiteren Spielraum vor, als sonst. Und dennoch:

Die Aussage “Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern …” habe laut Richterin nicht einmal einen wahren Tatsachenkern! Das ist so lachhaft, dass man es nicht fassen kann. Wenn es nicht so traurig wäre, dass einem in einem Rechtsstaat solche Richterinnen begegnen können. Ich frage mich, wie sich diese Frau in den Spiegel schauen kann. Auch ihr muss klar sein, dass sie da außerhalb jeden Rechts geurteilt hat. Wenn man so harmlose Plakate nicht mehr aufhängen kann, die niemanden persönlich ansprechen, und die lediglich eine Forderung enthalten, die sogar von dem bei weitem größten Teil der Gesellschaft mitgetragen wird, dann gäbe es überhaupt keine Meinungsfreiheit mehr. Oder wie sollte eine rechtskonforme Kritik am Ausbringen von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln in den Augen dieser Richterin aussehen?

Aber der Skandal ist damit noch nicht zuende. Sie verurteilte den stv. Obmann der IST privat dazu, erneut Plakate in den beiden Gemeinden aufzuhängen, die seine Aussagen “richtig stellen”. Und sie verurteilte den Mann dazu, eine Anzeige in der Kleinen Zeitung im Ausmaß einer Drittelseite zu schalten. Das deswegen, weil dort über die Klage des Bauernbundes berichtet worden war. Über die Klage berichtet! Und deshalb soll der Mensch dort auch noch eine Werbeanzeige für den Bauernbund schalten und privat finanzieren. Die IST hat nämlich keine Spender:innen, sondern wird ausschließlich ehrenamtlich betrieben.

Ich sage es ganz offen: dieses Urteil ist eine bodenlose Frechheit. Ein Schlag ins Gesicht für den Rechtsstaat. Richter:innen, die derartig befangen urteilen, sollten sofort des Amtes enthoben werden. Dennoch vertraue ich auf die Instanz. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dieses verrückte Skandalurteil in auch nur irgendeiner Form die Berufungsinstanz überlebt.

4 Gedanken zu “Skandal-Urteil: NGO soll die Bitte “Gott schütze uns …” widerrufen!

  1. Ich würde vorschlagen ein Spendenkonto einzurichten: Wenn schon durch so ein schwachsinniges Urteil das Vertrauen in den Rechtsstaat einen weiteren Riss bekommt, dann soll dem / den Betroffenen zumindest kein finanzieller Schaden bleiben.

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