22. November 2024

Polizei-Propaganda aufgedeckt!

Im Kielwasser des Schuldspruchs gegen den Schlägerpolizisten wegen zweier Verbrechen und zweier Vergehen, siehe https://martinballuch.com/schuldspruch-gegen-schlaegerpolizist-im-original/, können wir uns nun in Erinnerung rufen, wie die Polizei damals auf den Vorfall reagiert hat. Vergegenwärtigen wir uns die Situation: Ein Tierschützer sieht eine illegale Treibjagd und ruft die Polizei. Diese kommt, kennt aber den Aufsichtsjäger und arrangiert mit ihm, dass sie die Tierschützer verscheuchen wird. Daraufhin schlägt ein Polizist einen Tierschützer unprovoziert zusammen. So steht es im Urteil. Und wie reagiert der Polizeiapparat? Mit einer Entschuldigung? Mitnichten.

Die Sicherheitsdirektion Steiermark hat am selben Tag, dem 4. Dezember 2011, noch um 20:15 Uhr eine Presseaussendung mit Nummer 338b verschickt, in der wörtlich stand:

Tätlicher Angriff auf einen Beamten:
 
Am 04.12.2011 erstattete ein Aufsichtsjäger die Anzeige, dass eine Treibjagd von 2 Tierschutzaktivisten im Bezirk Graz-Umgebung gestört werde. Die besagten Personen mischten sich unter die Jagdgesellschaft und führten  permanent Film- u. Fotoaufnahmen durch. Der Aufsichtsjäger äußerte die Befürchtung, dass es zu weiteren Störaktionen durch Tierschutzaktivisten kommen könnte. Beim Eintreffen der Beamten am Vorfallsort zur Gefahrenerforschung legten die Aktivisten ein provokantes Verhalten an den Tag. Sie begannen die Beamten  zu filmen, zu dem waren sie zu keinen Aussagen bezüglich ihrer Beweggründe zu verhalten. Die beiden wurden polizeilicherseits zu einer Verhaltensänderung aufgefordert, worauf ein Aktivist gewalttätig wurde und einen Polizeibeamten der PI Laßnitzhöhe einen Schlag gegen den Oberkörper- bzw. Gesichtsbereich versetzte. Der Angreifer wurde in weiterer Folge vom Beamten mit Körperkraft zu Boden gebracht und fixiert. Gegen David R., geb. XX, w h. in YY, wurde daraufhin um 12.45 Uhr die Festnahme ausgesprochen. Bei diesem Vorfall erlitten sowohl der Beamte als auch R.  leichte Verletzungen. Beide wurden im LKH ambulant behandelt. Der Beamte ist bis auf weiteres nicht dienstfähig.

Nach Rücksprache mit der StA Graz wurde die Haft um 15.00 Uhr aufgehoben.

PI Laßnitzhöhe

mfG
Sicherheitsdirektion Steiermark
Pressestelle –  Haidenbauer,  AI
Parkring 10, A-8010 Graz
Tel.: +43 (316) 888 656500
Fax: +43 (316) 888 656509

Im Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2011, der alle Gefährdungen der demokratischen Grundordnung zusammenfasst, wird der Vorfall unter Straftaten „militanter Tierrechtsgruppen“ wie folgt angeführt:

Verfassungsschutzbericht2012Teil1

 

 

Verfassungsschutzbericht2012Teil2
Der Vorfall wird zur Grundlage der Einschätzung, dass sich die Aktivitäten der militanten Tierrechtsszene zu „Konfrontationen mit der Exekutive“ verlagern. Ein Exekutivbeamter wurde „verletzt“, ja, seine Knöchel waren aufgeschürft, so fest hatte er auf den Kopf des Tierschützers eingeschlagen! Und nach der Dienstnummer zu fragen, anstatt unbegründet seinen Ausweis zu zeigen, ist ein „Provokationsversuch“ gegen einschreitende Exekutivorgane. Und das Niederschlagen eines Tierschützers wird „physischer Zusammenstoß“ genannt.

Jetzt wissen wir, was wir in Hinkunft von Presseaussendungen und Verfassungsschutzberichten der Sicherheitsdirektion zu halten haben!

 

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