22. November 2024

1938-1945: Todesstrafe im Wiener Landesgericht mit der Guillotine

Als ich im Jahr 2008 im Wiener Landesgericht in einer Zelle saß, ging das Gerücht um, es gäbe im selben Haus noch den Raum, in dem seinerzeit im Dritten Reich die Todesstrafe mit der Guillotine vollzogen worden ist. Ein gruseliger Gedanke. Damals hieß es auch, dieser Raum sei aber nicht öffentlich zugänglich. So habe ich auch am 28. Mai 2013 davon berichtet, siehe https://martinballuch.com/es-muss-scharfrichter-geben-wie-es-mit-vivisektionen-experimentierende-arzte-gibt/.

Doch als ich kürzlich am Wiener Landesgericht war, weil ich von der Staatsanwaltschaft als Zeuge einer Tierquälerei in einem Jagdgatter einvernommen wurde, las ich von dem Angebot an die Öffentlichkeit, einmal im Monat den Raum besichtigen zu können. Es handelte sich dabei zufällig um jenen Tag, an dem ich mich sowieso im Landesgericht befand. Also beschloss ich, mich der Führung anzuschließen. Letztlich war ich der einzige Besucher.

In Österreich hat man bis zum Dritten Reich nie Menschen mit einer Guillotine hingerichtet. Die Geschichte der Todesstrafe hierzulande ist genauso grausam, wie anderswo. Sogar als der Aufklärungskaiser Josef II. 1780 in einer internen Weisung die Todesstrafe in Österreich aussetzen ließ, machte er für einen des Mordes überführten Beamten eine Ausnahme. Am 10. März 1786 wurde der Wiener Magistratsbeamte Franz Edler von Zahlheim von der Schranne am Hohen Markt zur Richtstätte in der Rossau geführt und dabei zweimal mit glühenden Eisen verbrannt. Dann brach man ihm alle Knochen in den Extremitäten, flocht ihn auf ein Rad und hängte ihn an diesem bis zu seinem Tod auf.

Um derartige öffentliche Grausamkeiten bei der Todesstrafe hintan zu halten, entwarf der französische Arzt Joseph-Ignace Guillotin 1789 ein später nach ihm benanntes Fallbeil, das im Rahmen der französischen Revolution von der Nationalversammlung schließlich als humane Methode der Hinrichtung vorgeschrieben wurde. Anlässlich der Videos von grausamen Hinrichtungen im Islamischen Staat von heute wirkt das tatsächlich wie ein Fortschritt.

In Österreich richtete man im 19. Jahrhundert durch Erhängen und dann durch den Würgegalgen hin, mit dem im Galgenhof des Wiener Landesgerichts 1934 auch einige führende Köpfe des sozialdemokratischen Schutzbundes vom Henker des austrofaschistischen Dollfussregimes umgebracht wurden. Den Galgenhof gibt es nicht mehr, er wurde verbaut. Der Würgegalgen steht allerdings im Original im Kriminalmuseum Wien.

Es blieb Hitlers Drittem Reich vorbehalten, die Guillotine in Österreich einzuführen. Nach dem „Anschluss“ 1938 wurde eine in Auftrag gegeben und kurz darauf ans Wiener Landesgericht geliefert. Man baute einen Raum als Hinrichtungsort um und verflieste ihn teilweise. Dieser Raum ist heute noch fast völlig unverändert zu sehen. Er liegt ganz nahe beim Eingang des Landesgerichts, direkt hinter einer an der Außenwand angebrachten Gedenktafel, die man fast übersieht, wenn man die Landesgerichtsstraße entlang geht. Erstes Opfer dieser neuen Todesstrafenart war eine Frau, die wegen vielfachen Mordes an einer Reihe ihrer Ehemänner verurteilt worden war. Von den fast 1200 Menschen, die letztlich in diesem Raum durch die Guillotine starben, waren die allermeisten aber österreichische WiderstandskämpferInnen.

Mit dem Ende des Dritten Reichs endete auch die Nutzung dieses Raumes und der Guillotine. Es ist erschütternd, dort jetzt zu stehen und denselben Anblick zu sehen, der auch das Letzte war, was die Verurteilten vor ihrem Tod zu sehen bekamen. Kacheln an der Wand sollten es erleichtern, die Blutspritzer wegzuwaschen. Am Boden ein Abfluss für die Blutmengen, die bei der Enthauptung wohl ausgetreten sein mussten. Die Guillotine selbst ist im Original im Wiener Kriminalmuseum zu sehen.

So haben wir uns entwickelt, von der öffentlichen Todesfolter noch 1786, über das öffentliche Erhängen bis 1868, bis zur Guillotine bis 1945 in einem Hinrichtungsraum bzw. dem Würgegalgen noch bis 1950 im nichtöffentlichen Galgenhof, um dann endlich diesen staatlich sanktionierten Mord ein für alle Mal völlig abzuschaffen. Nie wieder darf es dazu kommen!

Foto des Hinrichtungsraums im Wiener Landesgericht:

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Foto der Guillotine im Wiener Kriminalmuseum:

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