22. November 2024

Wenn sich die JägerInnen selbst die Gesetze schreiben

Seit Sommer 2015 fordern wir mit zunehmender Vehemenz von den jeweils für die Jagd zuständigen LandesrätInnen der Bundesländer ein Verbot von Abschießbelustigungen auf Zuchttiere. Die können die Form einer Gatterjagd auf in einer Umzäunung gefangene Tiere annehmen, oder das Aussetzen von Zuchttieren für den Abschuss. In beiden Fällen handelt es sich um Treibjagden, bei denen mit Kolonnen von Menschen und Hunden, die großen Lärm machen, die Tiere in Panik versetzt und vor die wartenden Jagdgäste getrieben werden. Und genau diese Treibjagden haben wir seit Beginn der Kampagne bereits mehr als 50 Mal dokumentiert, immer legal von öffentlichen Wegen und Straßen aus. Das deswegen, weil sämtliche Jagdgesetze aller Bundesländer den Passus enthalten, dass Gebiete, in denen Treibjagden stattfinden, auf öffentlichen Wegen und Straßen betreten werden dürfen.

Diese Bestimmung ist schon sehr alt. Ich erinnere mich an Workshops bei meiner Ausbildung zum Tourenführer beim Alpenverein vor mehr als 20 Jahren, in denen uns dieser Umstand genau erklärt wurde. Sollte sich eine Tafel „Jagdliches Sperrgebiet – Betreten verboten“ auf einem markierten Wanderweg oder einer Forststraße befinden, dann kann man sie getrost ignorieren, wurde uns erklärt. Solche aus jagdlichen Gründen gesperrten Gebiete dürfen immer, auch wenn es sich um Privatbesitz handelt, auf Wanderwegen und Forststraßen durchquert werden.

Am 6. Dezember 2013 wurde der Dunkelsteiner Wald in Niederösterreich großräumig abgesperrt. Überall standen Tafeln, dass das Betreten verboten sei, weil eine Treibjagd stattfinde. Selbst auf den Zufahrtsstraßen gab es bereits entsprechende Schilder. Ein paar unentwegte TierschützerInnen ließen sich aber davon nicht abhalten und gingen dennoch in den Wald hinein. Auf Forststraßen, wohlgemerkt, und mit gezückten Kameras. Daraufhin wurden sie von Jagdaufsehern angehalten, die schließlich die Polizei riefen. Weil die TierschützerInnen der Ansicht waren, nichts Verbotenes begangen zu haben, weigerten sie sich, ihre Daten herzugeben. Deshalb wurden sie festgenommen und es kam zum Prozess. Am 17. Juni 2015 urteilte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in St. Pölten, dass das Betreten der Forststraße rechtmäßig war, obwohl es sich um eine Privatstraße gehandelt hat und obwohl sie abgesperrt war. Ein bemerkenswert mutiges Urteil, das aber dem Wortlaut des Gesetzes entsprach: https://martinballuch.com/verwaltungsgericht-entscheidet-private-forststrassen-von-jagdsperren-ausgenommen/

Seitdem hatten wir ein Präzedenzurteil für solche Fälle, zumindest für Niederösterreich, aber wegen der Ähnlichkeit der Bestimmungen auf ganz Österreich übertragbar. Und so konnten wir seit September 2015 im Rahmen unserer Kampagne Treibjagden auf Zuchttiere dokumentieren. Zwar wurden wir verschiedentlich dennoch – aber widerrechtlich – daran gehindert, z.B. durch polizeiliche Sperrzonen bei Mensdorff-Pouilly, oder durch JagdhelferInnen vor verschiedenen Gattern wie bei Mayr-Melnhof in Salzburg, aber im Großen und Ganzen ließ man uns gewähren. In den genannten Ausnahmefällen haben wir bereits die Gerichte eingeschalten.

Und wir waren erfolgreich. Die Filmclips unserer Treibjagdaufnahmen wurden auf Facebook massiv geteilt, die Medien berichteten in großer Zahl. Die Gatterjägerschaft geriet in Aufruhr. Während man in Wien und dem Burgenland gesprächsbereit ist und sich Lösungen abzeichnen, mauert man in Niederösterreich massiv. Der für die Jagd zuständige Landesrat Stefan Pernkopf hat bisher keine Bereitschaft gezeigt, mich persönlich zu treffen und über die Sache zu verhandeln. Dazu ist er vermutlich zu viel Jäger und zu sehr mit seinem Freund Gatterjägermeister Josef Pröll verbunden, der eine klare Linie fährt. In einem Interview mit der Jagdzeitung Weidwerk bezeichnete Pröll mich als „militant“, behauptete, wir hätten keine Argumente und seien nicht gesprächsbereit, und steckte dann den Kopf in den Sand. Abwarten und aussitzen, ist seine Devise.

Nicht nur. Am 14. Dezember 2015 trat eine Reform des Jagdgesetzes in NÖ in Kraft, von der niemand vorher etwas gehört hatte. Seit Anfang Jänner 2016 ist der Passus im nö Jagdgesetz, der die Betretbarkeit von Treibjagdgebieten auf öffentlichen Wegen garantiert, im Wesentlichen gestrichen. Jetzt steht dort, dass dieses Betretungsrecht wegfällt, wenn der Weg durch einen Wald führt, was bei Gatterjagden immer der Fall ist. Mit anderen Worten: die nö Jägerschaft hat klammheimlich und an der Öffentlichkeit vorbei ein lange bewährtes und alteingesessenes Betretungsrecht einfach aufgehoben, weil ihnen unsere Filme zu sehr auf die Nerven gehen, weil sie nicht wollen, dass noch mehr Skandale und Tierquälereien über Gatter- und sonstige Treibjagden auf Zuchttiere an die Öffentlichkeit kommen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen!

Landesrat Pernkopf, der für das Jagdrecht zuständig ist, muss dieses Gesetz in den Landtag eingebracht haben. Mir ließ er noch ausrichten, dass er das Jagdgesetz jetzt nicht ändern könne, weil es sowieso im Herbst 2015 bereits geändert worden sei. Und er müsse die Landesjägerschaft einbeziehen, weil die sei ja auch betroffen. Aber wenn es gegen den Tierschutz geht, dann gelten andere Regeln: neue Reformen sind jederzeit im Handstreich möglich, und die TierschützerInnen, die von diesem Betretungsrecht vermutlich am allermeisten Gebrauch machten und daher von einer Änderung betroffen waren, wurden geflissentlich übergangen.

Eine Anlassgesetzbegung, eine Gesetzesänderung, die eine legale Pressearbeit zur Information der Bevölkerung kriminalisiert, ohne dass es dafür einen vernünftigen Grund geben würde. Gatterjägermeister Josef Pröll nennt uns „militant“ und meint damit, wir würden Gesetze brechen. Dabei haben gerade wir uns an die Gesetze gehalten. Aber jetzt ändert er die Gesetze, sodass unsere bisher legalen Aufdeckungsarbeiten illegal werden. So einfach ist das für ihn, unsere wichtige legale Aktivität verbieten, und uns dann „militant“ nennen, aber keinerlei Gesprächsbereitschaft zeigen. Niederwalzen, statt Kompromiss, weil in Wirklichkeit er keine Argumente hat. Einfach unfassbar, was für eine totale Demokratieunreife dieser ehemalige Vizekanzler und Finanzminister besitzt. Dieser Regierungsstil hat viel mehr mit totalitären Systemen und Klientelpolitik, als mit Demokratie und Rechtsstaat zu tun. Ein Armutszeugnis ersten Ranges, nicht nur für ihn und seine Büttel, sondern für Österreich als Ganzes.

Ein Gedanke zu “Wenn sich die JägerInnen selbst die Gesetze schreiben

  1. So erklärt sich auch warum “Onkel Landesfürst” seinen Posten als Landeshauptmann von NÖ nicht räumen will um sich der Bundespräsidentenwahl zu stellen: Er muss wohl persönlich den Dreck zusammenhalten der sich über die Jahrzehnte angesammelt hat.

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