18. November 2024

Anzeige Amtsmissbrauch gegen Bezirkshauptmann: Schafanzeige eingestellt

Der Konflikt um den Wolf nimmt weiter an Fahrt auf. Solange der Schutzstatus des Wolfs in Brüssel erhalten bleibt, wie bisher, sind sämtliche Verordnungen und Bescheide für Abschüsse eindeutig rechtswidrig. Alle wissen das, von den Politiker:innen über die Jurist:innen und Beamt:innen bis zu den Journalist:innen. Man fragt sich nur, wie so offensichtlich Rechtswidriges in einem Rechtsstaat einfach staatlicherseits aufrecht erhalten werden kann. Ein Bescheid in Vorarlberg wurde gerade wieder aufgehoben, sämtliche Wolfsverordnungen sind nun beeinsprucht und die Höchstgerichte haben das Wort.

Die andere Seite in dieser Sache ist die Vernachlässigung der Schafe. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich in Österreich die Praxis etabliert, die Schafe einfach ohne Behirtung “auf die Alm”, also eigentlich ins Hochgebirge, zu bringen und dort einfach unbeaufsichtigt zurück zu lassen. Die Folge ist fatal für die Tiere, tausende sterben ohne Zutun des Wolfs. Hier eine Statistik von 2019:

Niemanden hat das bisher geschert. Aber gegen den Wolf wird irrational herumgeschrien. Dabei ist die Sachlage ganz einfach, wie dem Tierschutzgesetz zu entnehmen ist. Überraschung: man darf keine Haustiere (im Tierschutzgesetz gibts Heimtiere, Wildtiere und Haustiere) unbeaufsichtigt in der Wildnis aussetzen. Aber wie bei den Wolfsverordnungen, die ebenfalls illegal sind, wird auf Bezirksebene und sogar Landesebene gemauert. Das ist erinnert mich z.B. an die Qualzuchtrassen unter den Masthühnern und Puten. Alle wissen, dass das laut Tierschutzgesetz verboten ist, aber man mauert. Begründung: Wirtschaftsstandort Österreich. Genauso bei den Schafen: wenn es eine Behirtung gäbe, würde das Schaffleisch “zu teuer”. Was auch immer Letzteres konkret heißen soll. Eigentlich sollte zuerst das Wohl der Tiere beachtet werden, danach kann man sich um den Preis kümmern.

Im Fall meiner Anzeige gegen einen Schafhalter, der seine Schafe einfach ausgesetzt hat, wurde das Verfahren von der BH Hermagor nun mit großem Medientamtam eingestellt. Es bestünde keine Notwendigkeit, zahlreiche Strafverfahren einzuleiten, lässt uns der Bezirkshauptmann wissen. Aha. Aus Sicht der Schafe besteht diese Notwendigkeit aber sehr wohl, und der Schutz dieser Tiere sollte durch das Tierschutzgesetz, das die BH zu exekutieren hat, gewährleistet sein. Wir haben daher den Bezirkshauptmann nun wegen Amtsmissbrauch angezeigt:

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