19. November 2024

Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin im Salzburger Gatterjagd-Pickerl-Prozess

Die Behördenwillkür gegen Tierschutzaktivismus scheint wirklich grenzenlos. Man denke an den Tierschutzprozess samt seinen fingierten Anklagen, Polizeilügen vor Gericht und veränderten Dokumenten, aber auch an das Vorgehen und die zahlreichen Verfahren wie Anstandsverletzung und Ordnungsstörung bei der illegalen Festnahme eines Anti-Pelzaktivisten, der lediglich auf sein Recht bestand. Die Staatsanwältin im Salzburger Prozess, in dem es um das Aufkleben von Pickerln gegen die Gatterjagd geht (ernsthaft! Pickerln!), steht dem um nichts nach. Die zuständige Staatsanwältin gibt Mayr-Melnhof ohne Grund Akteneinsicht, bauscht einen nicht vorhandenen Schaden auf und lässt sogar einen Sachverständigen untersuchen, ob ein Partezettel in Erinnerung an ein erschossenes Wildschwein im Jagdgatter Mayr-Melnhof irgendwie ein Sachschaden sein könnte. Ich habe jetzt Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstattet.

AnzeigeAmtsmissbrauchStAErsteSeite

Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen

  • Staatsanwältin XXX, Staatsanwaltschaft Salzburg, Rudolfsplatz 2, 5020 Salzburg.

Sachverhaltsdarstellung:

Die Täterin führt ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen wegen des Vorwurfs, selbstklebende Pickerl mit der Aufschrift „Wanted“ und einem Text gegen die Gatterjagd von Mayr-Melnhof in der Größe A4 sowohl in der Nacht vom 7./8. als auch in der Nacht vom 22./23. Juni 2016 in der Stadt Salzburg aufgeklebt zu haben. Es liegt der Verdacht nahe, dass sie dabei ihr Amt missbraucht hat, um dem Tierschutz möglichst zu schaden und Mayr-Melnhof unrechtmäßig in seinen Maßnahmen gegen den Tierschutz zu unterstützen. Dies auf die folgenden Weisen:

1) Mayr-Melnhof wurde auf ungeklärte Weise die Aktenzahl des Verfahrens zugesteckt. Daraufhin beantragte er Privatbeteiligung und Akteneinsicht. Die Täterin gewährte ihm diese sofort. Darauf aufmerksam geworden, beantragte einer der Prozessbeteiligten die Abweisung der Privatbeteiligung von Mayr-Melnhof, zumal dieser durch die beiden Pickerlaktionen nicht geschädigt worden ist. Die Täterin wies diesen Antrag am 12. Jänner 2017 mit den folgenden Worten umgehend zurück:

StAAbweisungAntragAbweisungPrivatbeteiligungMMM

Als die zuständige Richterin am Landesgericht Salzburg den Fall übernahm, war ihre erste Amtshandlung, Mayr-Melnhof die Privatbeteiligung sofort wieder zu entziehen. Dies begründete sie so:

RichterinMMMPrivatbeteiligungOffensichtlichUnberechtigt

Für die Richterin war also dieselbe Privatbeteiligung „offensichtlich unberechtigt“, während sie für die Täterin „schlüssig“ war. Durch die so rechtswidrig erhaltene Akteneinsicht wurde es Mayr-Melnhof aber möglich, nicht nur in aller Öffentlichkeit den Tierschutz zu desavouieren, er betrieb auch eine Privatanklage wegen der Pickerl, die er dann allerdings in 1. Instanz auch verlor. Ebenso nutzte er die Akteneinsicht für eine Zivilklage am Wiener Handelsgericht, die er aber ebenfalls rechtskräftig verloren hat. Sämtliche dieser Handlungen wurden ihm aber nur durch die rechtswidrige Vorgehensweise der Täterin ermöglicht und führten zu einem beträchtlichen Schaden für unschuldige Personen.

2) Dass selbstklebende Pickerl keinen besonderen Sachschaden verursachen, dürfte wohl selbstverständlich sein. Die Polizei schrieb zu den Pickerln u.a. folgendes (Amtsvermerk vom 8. Juni 2016, Aktenseite 97):

StickerAbziehenLeichtDie Pickerl – hier als „Sticker“ bezeichnet – konnten also „ohne größere Probleme und Rückstände auf einfache Art und Weise […] im Ganzen abgezogen werden“. Die Polizei mutmaßt entsprechend, dass es sich bestenfalls um Verunstaltung, aber nicht um Sachbeschädigung handeln könne.

In ein ähnliches Horn blasen fast alle „Opfer“, die wegen der Pickerl von der Polizei kontaktiert worden sind. Ein Beispiel von vielen ist dieses Email der Salzburg AG, in dem die verantwortlichen Personen erklären, trotz aufgeklebter Pickerl keinen Schaden zu haben:

SalzburgAGKeinSchaden

Der Täterin war aber offenbar der Vorwurf einer Sachbeschädigung sehr wichtig. In den Medien wurden Sachschäden von € 50.000 verbreitet. Die Firma Progress lieferte am 9. Juni 2016 eine Rechnung über zunächst € 3.100. Dabei ging es aber überhaupt nicht um die Pickerl, wie der Einvernahme deren Mitarbeiters sofort zu entnehmen ist. Dieser sagte folgendes aus:

ProgressRechnungDetailMarkiert

Da war also die Rede von einem Plakat in Bergheim, von der Aufschrift „Jagdgatter Mayr-Melnhof“ und von „verschiedenen Plakatsprüchen“. Der Täterin war zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich bekannt, dass verschiedene andere Personen verschiedene andere Plakate einer viel größeren Dimension mit Kleister auf Plakatwände von Progress geklebt hatten, u.a. in Bergheim, während kein einziges Pickerl in Bergheim aufgeklebt worden war. Diese Plakate zeigten verschiedene Sprüche und handelten vom Jagdgatter Mayr-Melnhof, nicht aber die Pickerl, die dick mit “WANTED” überschrieben waren. Es konnte sich also nur um diese Plakate, und nicht um die Pickerl dieses Verfahrens handeln. Trotzdem übernahm die Täterin diese Höhe des Schadens, vermutlich um die Schwere der Tat aufzubauschen.

Auf Aktenseite 267 des Aktes 11 St 167/16S findet sich eine Aufstellung der „Schäden“ von Progress, insgesamt € 3.100. Unmittelbar anschließend finden sich Fotos von den Tatorten. Die Auflistung erfasst ganz offensichtlich völlig andere Plakate als die Pickerl, um die es in diesem Prozess geht. Das ist sofort und ohne jeden Zweifel zu erkennen.

Ein Beispiel ist der Tatort „Canavalstraße-Schallmooser Hauptstraße“. In der Schadensliste findet sich dieser Ort als Punkt 4:

ListeSchadenProgress3600

Das diesbezügliche Tatortfoto sieht so aus:

PlakatSchallmooserStraßeKeinPickerl

Ganz offensichtlich handelt es sich um kein Pickerl und es gibt keine Aufschrift „Wanted“. Dennoch übernahm die Täterin diese und zahlreiche andere „Schäden“, die von einem ganz anderen Fall stammen, als würde es um diesen vorliegenden Vorwurf gehen, weil sich so der Schaden vergrößern ließ.

Weitere Beispiele für ganz klar falsch zugeordnete Schäden, wie das aus dem Schreiben der Firma Progress sofort ersichtlich ist, sind die folgenden:

PlakatMoosfeldstraßeLengfeldenKeinPickerl

Der Tatort Moosfeldstraße Lengfelden kommt in der Tatortliste oben als Nummer 1 vor. Es handelt sich aber offensichtlich nicht um ein Pickerl.

PlakatHermannBahrPromenade1KeinPickerl

Am ersten der beiden Tatorte Hermann-Bahr-Promenade, oben unter Punkt 2 angeführt, ist ebenfalls kein Pickerl zu finden. Dasselbe gilt für den zweiten dortigen Standort, in der Liste oben Punkt 3:

PlakatHermannBahrPromenade2KeinPickerl

Auch in der Franz-Josef-Straße findet sich ein auf die Progress-Plakatfläche angekleistertes Plakat, diesmal mit der Aufschrift „Keine Tierzucht für die Jagd“:

PlakatFranzJosefStraßeKeinPickerl

Wenn man allein diese 5 Schadensmeldungen, die je mit € 250 zu Buche schlagen, abzieht, ist schon von € 1.250 weniger auszugehen. Doch das relativiert sich noch mehr. Die Firma Progress hat offenbar zunächst ihren Schaden um € 1.000 verkleinert. In einem „Kurzbrief“ vom 13. Juni 2016, also 4 Tage nach obiger erster Schadensaufstellung der Firma Progress, werden nun nur noch € 1.850 aber immer noch für 19 Plakate als Schaden in Salzburg angegeben. Die ebenfalls angegebenen € 250 für ein Plakat in Bergheim betreffen ebenfalls kein Pickerl.

SchadenProgressNur2100Seite1SchadenProgressNur2100Seite2

Allein die hier beispielhaft angegebenen Schadensreduktionen führen also zu einem Maximalschaden der Firma Progress von lediglich € 600.

Doch dann erschien (siehe Aktenseite 299) plötzlich eine erweiterte Schadensaufstellung von Progress, die letztlich zusammen mit einer nicht dokumentierten Schadensmeldung des Magistrats Salzburg € 5.100 umfasste. Diese Aufstellung zeigt verdächtigerweise keinerlei Tatortfotos. Wie aus dem Nichts umfasst der angebliche Schaden nun über € 5.000 und eine Anklage nach Schwerer Sachbeschädigung wird möglich. Nicht nur das, in den Medien lässt sich der Tierschutz genüsslich desavouieren, indem man AktivistInnen schwere Straftaten vorwerfen kann. Faktum bleibt, dass selbst wenn obige erweiterte Schadensaufstellung richtig wäre, die Reduktion um € 1.500 in jedem Fall trotzdem greifen muss. Die Täterin hat also wider besseren Wissens einen Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung erhoben, obwohl ein kurzer Blick in den Akt sofort zeigt, dass kein Schaden von über € 5.000 entstanden ist.

3) Damit nicht genug kam der Täterin durch Mayr-Melnhof offenbar zu Ohren, dass irgendwann 2016 Partezettel für verstorbene Tiere, die von Mayr-Melnhof erschossen worden waren, in seinem Jagdgatter aufgehängt worden sind. Partezettel sind in diesem Fall A4-Zettel mit aufgedrucktem Gedenkfoto und berührendem Text, in dem auf das Schicksal dieser Tiere hingewiesen wird. Mayr-Melnhof behauptete, in der Zeit, in der diese Partezettel aufgehängt wurden, einzelne Personen in der Nähe seines Jagdgatters gesehen zu haben. Die Täterin ließ daraufhin nicht nur alle 3 von Mayr-Melnhof genannten Personen polizeilich einvernehmen, sie beauftragte sogar am 6. Oktober 2017 ein Gutachten beim Sachverständigen für Forstwirtschaft an der BOKU Wien, Gerald Schlager, die Frage zu beantworten, ob das Aufhängen solcher Zettel an Bäumen als Sachbeschädigung gewertet werden könne:

BestellungSachverständigenPartezettel2

Hier geht es um Partezettel, vorher um Pickerl, wie sie in jeder Großstadt jeden Tag zu tausenden angeklebt werden. Ganz offensichtlich hat die Täterin eine eigentümliche Besessenheit für die Verfolgung des Tierschutzes und für die Förderung verschiedener Anliegen des Gatterjägermeisters Max Mayr-Melnhof, die sich mit der ihrem Amt übertragenen Macht nicht verträgt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gebeten, zu ermitteln, ob es sich dabei um Amtsmissbrauch handelt.

Sämtliche zitierten Dokumente sind dem Akt der Staatsanwaltschaft 11 St 167/16S entnommen, dessen Beischaffung und Verlesung beantragt wird.

Die Beschuldigte hat ihrer Pflicht zur Darstellung der Verdachtslage betreffend einen € 5.000,00 übersteigenden Schaden nicht eingehalten. Sie hat entsprechend dem Rechtssatz der Generalprokuratur vom 02.08.2017 zu Gw 129/17 d nicht bloß auf unüberprüfte Angaben von vermeintlichen Opfern zu verweisen, sondern einen vermeintlichen Schaden bestimmt darzulegen.

Der Anzeiger schließt sich dem Strafverfahren mit einem Betrag von € 1.000,00 vorbehaltlich der Ausdehnung an, die ihm an Anwaltskosten im gegenständlichen Verfahren zumindest angefallen sind.

Es wird daher gestellt, der

Antrag

gegen die Beschuldigte ein Strafverfahren in die Wege zu leiten. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Salzburg hier befangen sind und wird beantragt, die Anzeige einer unbefangenen Staatsanwaltschaft zu übertragen.

Der Anzeiger schließt sich dem Strafverfahren mit einem Betrag von € 1.000,00 vorbehaltlich der Ausdehnung als Privatbeteiligter und Opfer an.

DDr. Martin Balluch

Ein Gedanke zu “Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin im Salzburger Gatterjagd-Pickerl-Prozess

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