Ende Juli 2016 kam es auf unseren Druck hin zu einer halbherzigen Reform im Jagdgesetz in der Steiermark. Die Gatterjagd ist in diesem Bundesland sowieso bereits verboten, aber leider werden zigtausende Fasane und Enten jedes Jahr zur Abschießbelustigung ausgesetzt. Doch das neue Jagdgesetz, so wurde uns angekündigt, werde dem einen Riegel vorschieben. Jetzt darf man nur mehr 50 Fasane pro 100 ha aussetzen, und das bis Ende Juli des jeweiligen Jahres, die Jungvögel müssen aus der Region stammen, Fasane müssen in der Gegend lebensfähig sein und das Aussetzen darf nur den existierenden Bestand bis zur natürlichen Kapazität auffüllen. Und die Voliere hat mindestens 500 m² groß, sowie mindestens 2,5 m hoch und dicht bewachsen zu sein. In der Steiermark wurde zusätzlich das Aussetzen von Enten zur Jagd verboten.
Wir haben versprochen, uns die Praxis genauer anzusehen und nun liegen die ersten drei Anzeigen vor. Eine betrifft eine Fasanerie in Graz-Umgebung. Hier sind die – hauptsächlich männlichen – Fasane noch immer eingesperrt, obwohl sie längst hätten ausgesetzt werden müssen, und sie tragen Blinker in einer der beiden Volieren, und Schnabelschalen in der anderen. Hier die Anzeige mit entsprechenden Beweisfotos:
Die andere Fasanerie stammt aus dem Bezirk Weiz. Hier wurden die Fasane bereits ausgesetzt, werden aber ständig durch Fütterungen an die Voliere gebunden. Doch das gesamte Gelände in der Gegend ist durchgehend bewaldet und liegt auf über 400 m Seehöhe. Beides schließt das Habitat als natürlichen Lebensraum für Fasane aus. Ich bin neugierig, ob die zuständigen BHs das neue Gesetz exekutieren!
Ebenso haben wir auch ausgesetzte Zuchtenten, die hinter einem Zaun auf einem Teich gehalten werden, angezeigt. Das neue Jagdgesetz sollte das eigentlich unterbunden haben.