19. März 2024

Berufung im Facebook-Prozess gegen Mayr-Melnhof

Es gab zahlreiche Prozess und Verfahren, die Max Mayr-Melnhof gegen den VGT und mich angestrengt hat. Bisher hat er ausnahmslos alle, die rechtskräftig entschieden sind, verloren und eine fünfstellige Summe an Euro an uns überwiesen. Seither gibt es eine Prozesswelle gegen Mayr-Melnhof selbst wegen der gewalttätigen Übergriffe auf Angestellte des VGT. Doch ein Prozess der ersten Welle ist noch offen: die Privatanklage wegen Beleidigung und Übler Nachrede vor allem durch Kommentare unbekannter Personen auf der Facebook-Fanseite Martin Balluch. Der Richter am Salzburger Landesgericht war der Ansicht, ich sei dafür verantwortlich und ich hätte die Löschung dieser Kommentare nicht zeitgerecht – laut Richter heißt das innerhalb 24 Stunden! – veranlasst. Deshalb wurde ich in 1. Instanz zur Zahlung von € 40.000 Kränkungsgeld an Mayr-Melnhof verurteilt. Zusätzlich will sein Anwalt € 35.000 Verfahrenkosten haben. Siehe https://martinballuch.com/schuldig-in-der-mayr-melnhof-privatanklage-wegen-kraenkung-e-40-000-kraenkungsgeld/

Dagegen habe ich nun mit Hilfe der renommierten Anwaltskanzlei Windhager Berufung zum Linzer Oberlandesgericht, der in diesem Verfahren letzten Instanz, eingelegt. Diese Berufung gliedert sich wie folgt:

BERUFUNG WEGEN NICHTIGKEIT (d.h. Aufhebung des Urteils und Wiederholung in 1. Instanz bei einem/einer anderen Richter_in)

– Nichtigkeit wegen formal nicht korrekt ausgeführtem Urteil

– Nichtigkeit, weil einige von mir beantragten Zeug_innen nicht gehört wurden

– Nichtigkeit, weil der von uns beantragte Sachverständige für Facebook nicht bestellt wurde

– Nichtigkeit, weil im Urteil festgestellte Sachverhalte nicht mit Beweisen in der Beweisaufnahme begründet werden

– Nichtigkeit, weil sich denklogische Widersprüche in der Urteilsbegründung finden

– Nichtigkeit, weil 30 Anklagepunkte bereits aus dem Verfahren ausgeschlossen und dann doch ohne Neuaufnahme verurteilt wurden

– Nichtigkeit, weil die 3. und 4. Klagsaudehnung von Mayr-Melnhof keinen Antrag auf Entschädigungszahlung enthält, das Urteil aber eine verfügt hat

– Nichtigkeit, weil das Gericht eine täglich Kontrolle von Facebook-Kommentaren im Widerspruch zu einem OGH-Rechtssatz verlangt

BERUFUNG GEGEN SCHULD

– Das Gericht weicht im Urteil vom Beweisergebnis ab, dass ich auf die Facebook-Fanseite selbst nicht zugreifen kann

– Die gebotene Sorgfalt in der Kontrolle wurde eingehalten, weil sofort alle Kommentare nah Bekanntwerden gelöscht wurden

– Mangelnde subjektive Tatseite: ich war der Ansicht, nicht für diese Kommentare verantwortlich zu sein

KOMMENTARE NICHT BELEIDIGEND

– Bei manchen Kommentaren handelt es sich um generelle Aussagen über Jäger und Jägerinnen

– Manche Kommentare wünschen Jäger_innen nur das gleiche Schicksal wie den Tieren

– Manche Kommentare sind zulässige Kritik, wie der Vorwurf, ein Troll oder ein Tyrann zu sein

– 2 Kommentare sind satirisch gemeint

– 3 Kommentare wurden lediglich als Kopie der Anklageschrift verbreitet, was im Sinne der Pressefreiheit medienrechtlich gedeckt ist

– 14 Kommentare waren zum Zeitpunkt der Anklage bereits verjährt

BERUFUNG GEGEN DIE STRAFHÖHE

– Es gibt nur 10.000 Likes auf der Facebook-Fanseite, deutlich weniger als bei klassischen Medien

– DIe Likes stammen sowieso nur aus Tierschutzkreisen, wo Mayr-Melnhof kritisch gesehen wird

– Ich bin wegen des berühmten Tierschutzprozesses schwer verschuldet

– Die Facebook-Seiten dienen nicht dazu, Spenden zu lukrieren

ÄUẞERUNG ZUM KOSTENANTRAG MAYR-MELNHOF (€ 35.000)

– Mayr-Melnhof hat gezielt eine ausufernde Prozessführung betrieben und 4 Mal die Anklage erweitert

– Mayr-Melnhof ist selbst nach dem vorliegenden Urteil in wesentlichen Teilen unterlegen

– In den ersten Verhandlungstagen ging es nur um Pickerl gegen die Gatterjagd, die dann völlig freigesprochen wurden

– Antrag daher auf überwiegende Abweisung der Kosten von Mayr-Melnhof,  insbesondere bzgl. Erfolgszuschlag und Fahrtkosten

 

Mayr-Melnhof hat übrigens auch eine Berufung eingebracht. Ein Drittel seiner Anklagepunkte wurden ja vom Richter abgelehnt. Seine Stellungnahme ist, wie immer, unendlich lang und in einem total hysterischen Tonfall gehalten. Größer könnte der Kontrast nicht sein: unsere Berufung ist rein sachlich und juristisch fundiert, die Berufung von Mayr-Melnhof ist total emotional und politisch. Er will die Richter_innen des Liner Oberlandesgerichts einfach persönlich gegen mich aufbringen und erhofft sich so ein für ihn gutes Urteil. Ich hoffe das Kalkül schlägt fehl! Wir werden es in ca. 4 Monaten wissen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert