22. Dezember 2024

Audiobericht vom Prozess von Mayr-Melnhof gegen mich auf Unterlassung seine Gatterjagd mit einer Drohne zu dokumentieren

Heute war doch wieder Verhandlung im winzigen Bezirksgericht in Oberndorf, praktisch in Sichtweite des Jagdgatters Mayr-Melnhof. Doch deswegen, weil sich am letzten Verhandlungstag herausgestellt hatte, dass der vorsitzende Richter dieses Gerichts selbst nicht nur bei der Gatterjagd als Teilnehmer im Mayr-Melnhof Gatter anwesend war, sondern sogar herauskam und mich anpöbelte. Er rief dann die Polizei und wies sie an, meine Karte der Kamera zu beschlagnahmen und meine Daten aufzunehmen, weil eine Verletzung des Datenschutzgesetzes drohe. Die Polizei hat gehorsam mich am Arm gepackt und einige Zeit nicht weggehen lassen, bis ich sie überzeugen konnte, dass sie sich rechtswidrig verhält. Wie auch immer, wir stellten im Verfahren einen Befangenheitsantrag, den das Oberlandesgericht Salzburg aber abwies. So landeten wir wieder mit demselben Richter im selben Gerichtssaal.

Interessant die massive Medienpräsenz. Erfreulich, einerseits, aber seltsam andererseits, weil wir gegen Mayr-Melnhof am Handelsgericht in Wien bereits seine Klage auf Einstweilige Verfügung gegen unsere Aktionen in allen Instanzen verloren hat. Dieses klare Urteil sogar vom Obersten Gerichshof, das Herrn Mayr-Melnhof die Leviten las und ihm klarmachte, dass es zu einer Demokratie gehört, dass NGOs satirische Aktionen, wie die Verleihung eines Gatterjagdawards, durchführen, und er das zu dulden habe. In den Medien wurde das nicht erwähnt. Hat man heute auf eine Niederlage der TierschützerInnen gehofft? Es bleibt ein ungutes Gefühl, zumal die ORF Salzburg Heute Redakteurin mich bei ihrem Interview fragte, ob wir mit Spendengeldern solche Prozesse bezahlen. Was für eine Frage! Ich habe geantwortet, dass wir sowieso gewinnen und daher nichts bezahlen müssen. Aber de facto gibt es viele nette Menschen, die extra in unser Rechtshilfekonto spenden, damit wir bei solchen Prozessen nicht im Regen stehen gelassen werden! TierschutzgegnerInnen meinen oft, Tierschutzspenden dürften nur der Katzen- und Hundehilfe im Sinne eines Tierheims zugute kommen. Beim VGT bekommen wir aber von unseren SpenderInnen den eindeutigen Auftrag, politische Kampagnen zu führen, um die Gesellschaft derart zu ändern, dass es zu Notsituationen für Tiere gar nicht mehr kommt. Und das bringt selbstverständlich manchmal Prozesse mit sich.

So wie im Fall Mayr-Melnhof, der uns gerade mit Klagen überhäuft. Eindeutig ein klassischer SLAPP, also eine Zivilklage, um KritikerInnen zum Schweigen zu bringen. Aber nicht mit uns, Herr Mayr-Melnhof, nicht mit uns. Es mag sein, dass sich die meisten Menschen nicht trauen, Herrn Mayr-Melnhof zu kritisieren, aber diesbezüglich beisst er sich bei uns die Zähne aus. Bisher hat er noch alle Klagen gegen uns verloren und musste und € 2500 an Kosten überweisen. Auch darf er seine Schloss-Webseite nicht mehr mit “Baron” Mayr-Melnhof titulieren. Eines Tages wird dann auch sein Gatter geschlossen, da bin ich sehr zuversichtlich.

Zuversichtlich bin ich auch nach dem heutigen, letzten Prozesstag in diesem Verfahren. Mayr-Melnhof will, dass das Gericht uns verbietet, seine Gatterjagd mit einer Drohne zu dokumentieren. Zum Prozess selbst hier ein Audiobericht:

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