25. November 2024

Bankrotterklärung: Wissenschaftsministerium gibt wertlosen Kriterienkatalog in Begutachtung

Als im Jahr 2010 die EU-Richtlinie zu Tierversuchen bekannt wurde, begann die Reformdiskussion zum veralteten österreichischen Gesetz von 1989. Das Erschreckende dabei war und ist allerdings, dass diese Richtlinie eine sogenannte Deckelungsrichtlinie ist, d.h. es ist den Nationalstaaten in der EU nicht erlaubt, Tierversuche strenger als diese Richtlinie zu regeln. Das zeigt die ungeheure Macht der Tierindustrie und allen voran der Pharmafirmen. Bisher war es im Tierschutz immer selbstverständlich, dass jene Länder mit einer längeren Tierschutztradition, mit strengeren Regelungen vorangehen können. Nun hat man erstmals den Tierschutz nicht nur festgefroren, sondern die Tierschutzstandards aufs unterste Niveau nivelliert. Im Gegenzug wurde die sehr erfolgreiche EU-weite Bürgerinitiative mit deutlich über den vorgeschriebenen 1 Million beglaubigten Unterschriften gegen Tierversuche einfach ignoriert. Das ist Tierversuchspolitik in der EU und in Österreich: die kritische Mehrheitsmeinung wird völlig außer Acht gelassen.

Zur Idee des Kriterienkatalogs

Tierschutzorganisationen wie der VGT stellten sich also die Frage, was bei Tierversuchen nun ihre Rolle zum Schutz der Versuchstiere sein könnte, wenn die EU bereits vollständig vorgegeben hat, wie das Gesetz aussehen muss. Selbst bei der Haltung der Versuchstiere in den Labors blieb man beim Niveau der 1970er Jahre stecken. Die Begründung: würde man die Haltung verbessern, dann würden sich die gemessenen Werte ändern, z.B. typische Toxizitätswerte einer gewissen Substanz. Das deshalb, weil besser gehaltene Tiere ein besseres Immunsystem haben und sich so der Toxizitätswert verschiebt. Also können nicht einmal die Haltungsanforderungen im Tierversuchslabor sukzessive dem steigenden Tierschutzbewusstsein angepasst werden.

Der VGT veranstaltete deshalb eine Reihe von Workshops mit namhaften ExpertInnen und fand, dass der Tierschutz genau dort weiterhin eine Rolle spielen kann, wo jeder Tierversuch einer Schaden/Nutzen Analyse unterzogen zu werden hat. Diese Analyse muss der modernen Tierethik entsprechen. Um sie zu objektivieren, schlug der VGT die Erstellung eines Kriterienkatalogs vor. Darunter ist eine Liste von Fragen zu verstehen, die Schaden und Nutzen spezifizieren und numerisch bewerten, sodass ein klares Ergebnis entsteht, ob der Nutzen den Schaden überwiegt oder nicht. Dazu gibt es eine Reihe von Vorbildern international, insbesondere in der Schweiz.

Letztlich wurde diese Idee in das neue Tierversuchsgesetz übernommen. Ab 1. Juli 2016 muss jeder Tierversuch die Hürde des Kriterienkatalogs überstehen, um genehmigt werden zu können. Bis Ende 2015 sollte der Katalog in Form einer Verordnung Gesetz werden.

Die erste Version des Kriterienkatalogs

Mit der Erarbeitung des Katalogs wurden 3 WissenschaftlerInnen des Messerli Forschungsinstituts in Wien beauftragt. Im Herbst 2013 lag die erste Version des Katalogs vor und wurde der Bundestierversuchskommission präsentiert. Sie war sehr zukunftsweisend.

Zunächst wurde ein numerischer Wert für den Nutzen errechnet, der sich durch den Beitrag des beantragten Tierversuchs zur Erreichung des Zwecks, durch einen Zusatznutzen im eigenen Wissenschaftsgebiet, durch Implikationen für andere Wissenschaftsgebiete, durch einen Beitrag zu den 3R, durch einen Nutzen für andere Tierarten, durch die Nutzbarmachung in der Praxis für Mensch, Tier oder Umwelt und zuletzt durch den Grad der Verbreitung der Ergebnisse ergab. Dieser Nutzwert wurde dann mit einem Faktor kleiner 1 multipliziert, der sich aus der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung, der Übertragbarkeit auf die Zielspezies und der Qualitätsaspekte des Projekts wie die Erfahrung der Projektgruppe, des Versuchsdesigns, der Phänotypisierung und des Gesundheitsstatus der Versuchstiere ergab. Der erhaltene Wert musste nun den Schaden überwiegen, um den beantragten Tierversuch genehmigungsfähig zu machen.

Die Schadensseite errechnete sich aus dem Schweregrad des Leids und dem Prozentsatz der Tiere, die einen gewissen Schweregrad des Leids im Rahmen des beantragten Tierversuchs voraussichtlich zu erdulden hätten. Dieser Schadenswert wurde dann noch mit einem Schadensfaktor multipliziert, der sich aus der Sicherheit der Belastungsangabe, der Leidensfähigkeit der Tierart, der Ausbildung der TierpflegerInnen, der Anwendung der 3R, der Kennzeichnungsmethode, der Anwendung von Anästhesie und Analgesie, der Zuchtart, der Verwendung von Abbruchkriterien, der Haltbarkeit des Tierversuchsmodells, der Methode der Eingriffe und der Tötung, sowie des Verbleibs der Versuchstiere nach dem Versuch ergab. Zusätzlich wurde noch die Anzahl der Tiere relativ zur verwendeten Tierart und dem angepeilten Zweck einberechnet. Diese Schadenshöhe wurde dann noch durch einen Zuschlag für schwer belastende Tierversuche und für kumulative Belastungen erhöht.

Für die Berechnung waren etwa 100 Fragen vorgesehen.

Stakeholder Workshops

Dagegen lief nun die Tierversuchsindustrie Sturm. Sie befürchtete, dass erstmalig in der österreichischen Geschichte ernsthaft die Frage gestellt werden könnte, ob ein Tierversuch sinnvoll sei. Nein, war das Veto der TierexperimentatorInnen, die Freiheit der Wissenschaft setze voraus, dass ein Tierversuch, egal wie sinnlos, zu jedem zulässigen Zweck laut Tierversuchsgesetz stattfinden können muss. Eine Evaluierung des Schadens und Nutzens dürfe maximal das Versuchsdesign optimieren, aber niemals den gesamten Versuch infrage stellen.

Argumentiert wurde vor allem juristisch – und mit Klage beim Verfassungsgerichtshof gedroht. Zunächst meinte man, die Freiheit der Wissenschaft stünde in jeder Hinsicht über dem Tierschutz und könne durch diesen niemals eingeschränkt werden. Zusätzlich dürfe ein Versuchsantrag grundsätzlich nicht abgelehnt werden, wenn dieser alle Mindestvoraussetzungen laut Tierversuchsgesetz erfülle. Dem vorliegenden Kriterienkatalog entsprechend wäre es z.B. möglich gewesen, dass ein Tierversuch zu wenig Nutzen kreiert, um den Schaden zu überwiegen, wenn dieser nicht durch verbesserte Haltungsbedingungen für die Tiere gemindert würde. Die Tierversuchsindustrie sah hier einen Rechtsbruch: wenn das Gesetz Mindesthaltungsbedingungen vorschreibt, dann könne kein Versuch abgelehnt werden, weil sich der Versuchsleiter an diese Mindesthaltungsbedingungen hält.

Und zuletzt behauptete man, dass eine Verordnung keine Worte enthalten dürfe, die nicht schon im Gesetz stünden. Mangels entsprechender Angaben im Tierversuchsgesetz müssten daher praktisch alle Fragen gestrichen werden. Im Gesetz stehe lediglich „Nutzen“ und „Schaden“, daher dürfe man in Essenz nur fragen, wieviel Schaden und wieviel Nutzen entstehe, ohne weiter zu spezifizieren. Den Einwurf, dass eine Schweinehaltungsverordnung z.B. Angaben über die Trogbreite enthält, obwohl das Wort „Trogbreite“ im Tierschutzgesetz nicht enthalten ist, wischte man beiseite. Dann sei die Schweinehaltungsverordnung eben verfassungswidrig. Nur, wo kein Kläger da kein Richter, also bleibe bei Schweinen alles beim Alten, nicht aber bei Tierversuchen. Die Auslegung der Gesetze fällt alo immer zu Lasten der Tiere aus, je nachdem.

In sogenannten Stakeholder Workshops wurden nun auch seitens des Messerli-Instituts neutrale VerfassungsexpertInnen und TierschützerInnen in die Diskussionen einbezogen. Danach war die Situation klar: der Großteil der ursprünglich vorgesehenen Fragen konnte erhalten bleiben.

Der Kriterienkatalog des Wissenschaftsministeriums

Doch was das Wissenschaftsministerium nun aus diesem Kriterienkatalog machte, ist in der momentan zur Begutachtung ausliegenden Version nachzulesen. Der 100-Fragen Katalog wurde zu 9 Fragen zum Nutzen und 1 zum Schaden, nämlich wieviel Prozent welcher Tierart welchen Leidschweregrad ertragen müssen, reduziert. Im völligen Gegensatz zu den Behauptungen des Wissenschaftsministeriums in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf ist diese Version total verschieden zu jener, die in den Workshops erarbeitet wurde. Die beiden Versionen haben praktisch nichts gemeinsam.

Die schwerwiegendste Änderung ist dabei aber wohl, dass es überhaupt keine numerische Berechnung von Schaden und Nutzen mehr gibt! Diesen sogenannten Kriterienkatalog kann man ausfüllen, ohne dass am Schluss ein objektiviertes Ergebnis herauskommt. In der praktischen Anwendung bedeutet das, dass der eine einzelne Beamte oder die Beamtin, der/die den Genehmigungsantrag für den Tierversuch zu bearbeiten hat, aus dem Bauch heraus beurteilen muss, was aus den Antworten ethisch zu schließen ist. Der Kriterienkatalog des Wissenschaftsministeriums versagt daher in seiner zentralen Aufgabe, die Schaden/Nutzen Analyse zu objektivieren und den einzelnen BeamtInnen eine Handhabe zu geben, wie zu entscheiden ist. Genau das ist nämlich bisher das Problem gewesen, warum praktisch kein einziger Tierversuchsantrag abgelehnt wurde. Die BeamtInnen fürchten den rechtlichen Einspruch jener Personen, deren Antrag sie ablehnen. Die Versuchstiere dagegen können bei erfolgter Genehmigung keinen Einspruch erheben. Also erspart man sich Ärger, indem man alle Anträge durchwinkt. Und das Wissenschaftsministerium hat penibel dafür Sorge getragen, dass die Tierschutzombudspersonen zu keinem Einspruch berechtigt sind, wie das der VGT gefordert hatte und wie das in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzrecht möglich ist. Aber Tierversuche wurden aus dem Tierschutzrecht ausgenommen.

Im Gegensatz zu den allermeisten anderen Staaten Europas sieht das Tierversuchsgesetz in Österreich überhaupt nicht verpflichtend vor, dass eine Kommission die Genehmigungsanträge zu bearbeiten oder gar darüber zu entscheiden hätte. In Polen zum Beispiel gibt es eine solche Kommission und sie ist paritätisch zu je einem Drittel mit TierexperimentatorInnen, EthikerInnen und TierschützerInnen besetzt. Jeder Versuch muss die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit erhalten, um genehmigt werden zu können. In Österreich entscheidet dagegen eine einzelne Person nach dem Bauchgefühl. Um dieses unwürdige Szenario abzufedern, war ein Kriterienkatalog vorgesehen, der durch numerische Berechnung objektiv und nachvollziehbar eine Bewertung von Schaden und Nutzen durchführt. Das Wissenschaftsministerium hat nun auch diesen letzten Strohhalm einer Möglichkeit, Tierversuche in Österreich einer Kontrolle zu unterziehen, vernichtet.

Regulatorische Tierversuche sind jene, die für die Herstellung eines gewissen Produkts gesetzlich vorgeschrieben sind. Laut EU-Richtlinie müssen auch diese einer Schaden/Nutzen Analyse unterzogen werden. Klar: wenn zur Herstellung eines neuen Autolacks soundso viele Tiere sterben müssten, ist die Frage zu stellen, ob der Nutzen eines neuen Autolacks diesen Schaden überwiegt. Doch das Wissenschaftsministerium ließ sich davon nicht beeindrucken und vermerkte am Anfang seiner Verordnung, dass regulatorische Tierversuche grundsätzlich aus jeder Schaden/Nutzen Analyse auszunehmen sind. Ohne Basis im EU-Recht oder im Tierversuchsgesetz.

In den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf schreibt das Wissenschaftsministerium wörtlich: „Die Einhaltung  der  über  die  Tierversuchs-Verordnung 2012  hinausgehenden  Anforderungen  ist  keine  Rechtspflicht, sodass  sich  im  Umkehrschluss  die  Nichteinhaltung  dieser  Anforderungen nicht  negativ  in  der  Schaden-Nutzen Analyse  für  die  Antragstellerinnen  und  Antragsteller auswirken  darf.“ Mit anderen Worten – wie wir schon aus dem Munde der Tierversuchsindustrie gehört haben – weder darf sich der Nutzen durch Einhaltung der Minimalvorschriften reduzieren, noch der Schaden erhöhen. Das heißt, wer die Minimalvorschriften einhält, muss den Tierversuch durchführen dürfen, und die Schaden/Nutzen Analyse wird zu einer politischen Beruhigungspille für die Öffentlichkeit reduziert.

Der Begutachtungsentwurf des Ministeriums differenziert auch nicht im Nutzen verschiedener Zwecke. Ob man also den Zweck verfolgt, eine bedrohliche Krankheit für Menschen zu heilen, oder den Pilzbefall einer Pflanze, ist laut Katalog gleichbedeutend. Auch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutztierproduktion, die Beurteilung physiologischer Zustände bei Pflanzen oder die Vorbeugung pflanzlicher Anomalien haben den exakt gleichen Nutzen, wie ein Medikament gegen AIDS. Ebenso ist nicht vorgesehen, Grundlagenforschung, also Forschung aus reiner Neugier ohne jeden Anwendungsbezug, grundsätzlich einer angewandten Forschung nach spezifischen Medikamenten für spezifische Krankheiten in ihrem Nutzen zu differenzieren.

Die schmutzigen Tricks des Ministeriums

Die nun in Begutachtung gebrachte Verordnung zum Kriterienkatalog wurde vollständig an der Bundestierversuchskommission vorbei erlassen. Bei der letzten Sitzung gab es eine Anhörung des Verfassungsexperten Prof. Stefan Hammer. Die Version des jetzt erlassenen Kriterienkatalogs widerspricht dessen Ausführungen diametral. Offenbar ist die Bundestierversuchskommission nur zum Dampf-Ablassen für aufgebrachte KritikerInnen gedacht, nicht aber zur inhaltlichen Diskussion. Obwohl im Tierversuchsgesetz klar angegeben ist, dass der Kriterienkatalog in Abstimmung mit der Bundestierversuchskommission zu erlassen ist, war die jetzt veröffentlichte Version nie Thema bei dieser Kommission und ist die Streichung der numerischen Berechenbarkeit niemals zur Diskussion gestanden.

Wozu wurden jahrelang 3 WissenschaftlerInnen bezahlt, an dem Katalog zu arbeiten, wenn dann ein Beamter des Ministeriums das Ergebnis dieser Arbeit in den Mistkübel wirft und sich rasch 10 Fragen aus dem Finger saugt und auf ein Papier kritzelt? Was ist der Sinn von zahlreichen Workshops, wenn man deren Ergebnisse einfach ignoriert? Wozu wurde eine Bundestierversuchskommission eingesetzt, wenn dann an ihr vorbei Fakten geschaffen werden?

Am ersten Tag der Veröffentlichung des Katalogs durch das Ministerium konnte die VetUni Wien bereits eine Pressekonferenz abhalten. So eine Konferenz muss man im Vorfeld organisieren. Wieso wusste die Tierversuchsindustrie also schon vorher, wann die Verordnung publik würde und wie sie aussehen wird? Ein abgekartetes Spiel: das Ministerium trägt der Tierversuchsseite Informationen zu, um die KritikerInnen eiskalt abzuservieren, sodass die erste Medienwelle bereits abgeebbt ist, bevor die VertreterInnen des Tierschutzes die Verordnung überhaupt lesen können.

Diese ganze Geschichte ist wieder einmal ein derartiger Skandal, wie er nur für eine Bananenrepublik möglich sein sollte. Tierversuche sind in Österreich schlicht überhaupt nicht kontrolliert. Und mit demokratiewidriger Gewalt soll es nach dem Willen des Wissenschaftsministeriums dabei bleiben. Und das an der klar artikulierten Mehrheitsmeinung der Bevölkerung vorbei. Diese hat nämlich in einer repräsentativen IFES-Umfrage zum Tierversuchsgesetz 2012 noch folgendes gesagt:

  • 68 % wollten eine Aufnahme der Tierversuche ins Tierschutzgesetz, 19 % waren dagegen
  • 78 % wollten, dass die Tierschutz-Ombudspersonen auch für Tierversuche zuständig sind und damit Genehmigungsverfahren beeinspruchen, 12 % waren dagegen
  • 78 % wollten eine absolute Veröffentlichungspflicht aller Tierversuche, 13 % waren dagegen
  • 85 % wollten ein Verbot von Tierversuchen, bei denen der Nutzen den Schaden nach objektiven Kriterien eines Katalogs nicht überwiegt
  • 91 % hielten ein sehr strenges Tierversuchsgesetz mit strenger Kontrolle für sehr oder ziemlich wichtig

Zusammenfassung

Der Kriterienkatalog laut Begutachtungsentwurf des Wissenschaftsministeriums ist ein Feigenblatt für eine Tierversuchsindustrie außer Kontrolle. So, wie das Prinzip der 3R von der Tierversuchsseite schon längst völlig korrumpiert und zur propagandistischen Farce wurde. Und wie sogenannte „Ethikkommissionen“, die im Gesetz gar nicht existieren, an den verschiedenen Tierversuchslabors als reine Propagandablase eingerichtet werden, in Wahrheit von den TierexperimentatorInnen selbst besetzt, die sich dann gegenseitig zunicken und ihre ethische Größe bestätigen.

Die Wahrheit ist:

  • Es gibt in Österreich keine ernstzunehmende Kontrolle von Tierversuchen durch Kommissionen oder durch einen Kriterienkatalog, und es soll auch so bleiben
  • Es gibt in Österreich keine Anzeigen wegen Übertretung des Tierversuchsgesetzes
  • Es gibt in Österreich keine Verurteilungen wegen Übertretung des Tierversuchsgesetzes

Ehrlich wäre, das Tierversuchsgesetz gleich völlig aufzulösen, und der Öffentlichkeit zu gestehen, dass man beschlossen hat, der Tierversuchsindustrie Narrenfreiheit zu gewähren und der Mehrheitsmeinung in der Gesellschaft den Stinkefinger zu zeigen!

5 Gedanken zu “Bankrotterklärung: Wissenschaftsministerium gibt wertlosen Kriterienkatalog in Begutachtung

  1. Es ist schrecklich und absolut unnötig Tiere im Namen der Wissenschaft zu quälen und zu töten. Es ist an der allerhöchsten Zeit, endlich in diesem Jahrhundert anzukommen !!!
    NEIN zu Tierleid ALLER Art !!!

  2. Die Wahrheit ist:
    Die Farmindustrie ist eine Mafiaindustrie.
    Weltweit!
    In den letzten Jahren hat sie sogar einige kompetente Verbündete (wir können sie auch EU-Kommission nennen, ich nenne EU „das Verbrechenssyndikat“) auf ihre Seite bekommen.
    Diese Mafiaindustrie sorgt also seit Jahrhunderte für die unverschämte und skrupellose Meinung: Tierversuche werden zum Wohle des Menschen durchgeführt.

    Heute, nach allen den wissenschaftlich belegten Informationen und Dokumenten, die wir von aufgeklärten Ärzten über die Sinnlosigkeit der Tierversuche geliefert bekommen haben, wissen wir, welche einflussreiche Interessensgruppen von Tierversuche profitieren:

    Zu diesen gehören: Experimentatoren, Universitäten, Farma- und chemische Industrie, Auftragslabors, Versuchstierhändler, Firmen, die Zubehör zustellen, sie alle haben ein Milliarden schweres Interesse dran, dass die Tierversuche beibehalten werden!
    Allen denen ist es scheißegal, wie vielen Menschen geholfen werden konnte, nur die Anzahl der Publikationen in renommierten Zeitschriften ist von Bedeutung.
    Davon ist auch die Höhe der Forschungsgelder abhängig.
    Um dieses Geschäft geht es also hier, nicht um sinnvolle Heilung von kranken Menschen!!
    Im Gegenteil: allein in Deutschland gehen jährlich 58.000 Todesfälle auf das Konto von Arzneimittel-Nebenwirkungen.
    Diese Mittel wurden auch an Tiere getestet!!!

    Im Jahr 2013 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die überwiegend im Hochschulbereich Tierversuche finanziert, ein Etat von knapp 2,7 Milliarden aus Staatskasse zur Verfügung bekommen.
    Die staatliche Unterstützung mit vier Millionen für versuchsfreie Forschung wirkt im Vergleich wie ein Almosen!!

    Ich halte es für sehr schwer etwas Wirksames gegen die Pharma-Mafia zu machen.
    Aller voran, wegen der „Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft“, die den Stinkefinger tatsächlich verdient, weil sie trotz wissenschaftlicher Aufklärung und kompetenter Information, immer noch an die Wirksamkeit der Tierversuche glaubt, wie auch an den Weihnachtsmann.
    Ich bin der Meinung, dass nur wenn die Subventionen für Tierversuche wegfallen würden, wir was erreichen könnten.
    Dazu sollten wir aber die EU abschaffen.
    Von der haben wir bis jetzt eher Schaden als Nutzeffekt erfahren.
    Und das in jeder Hinsicht.
    Amor

    1. Damit Tierversuche einst nicht mehr existieren, muss unser gesamter Nachwuchs erfahren (=Zukunftsbevölkerung), was Tierversuche, Massentierhaltung, etc. wirklich sind. Diese Information fehlt ihnen nämlich. So müssten Kinder und Jugendliche an der Schule diese Information als fixen Lehrinhalt vermittelt bekommen, zusätzlich dr.Workshops und Projektwochen. Beispiel: Die Volksschullehrerin meines Sohnes ließ ihre SchülerInnen das Buch “Superhenne Hanna” lesen. Seither isst mein Sohn kein Fleisch mehr. Unser Nachwuchs muss dahingehend sensibilisiert werden, ein Bewusstsein für derlei Themen muss bei Kindern geschaffen werden. Denn aus ihnen werden u.a.Tierpfleger, Tierexperimentatoren, Richter und EU-Abgeordnete. In einer Demokratie haben sie das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie Tierversuche für gut befinden oder nicht. Doch unseren Kindern wird eine MillionenproJahr-umsonst-grausame-Tötung-von-Wehrlosen verschwiegen. Es bringt daher nichts einen Erwachsenen dahingehend bekehren zu wollen, dass Tierversuche schlecht sind und abgeschafft gehören, wenn dieser als Kind mit einem Mangelwissen: “Tierversuche sind notwendig” aufwächst und von der Wahrheit nichts erfährt.
      Man muss das Übel also an der Wurzel packen und Kinder informieren, was da läuft, ihr Bewusstsein dahingehend aktivieren und stärken. Auch sie werden in der EU-Regierung sitzen und Tierversuchsgesetze beschließen.
      Zudem ist es pervers Käfige in Tierhandlungen kaufen zu können (Kinder sehen, dass dies “nichts falsches” ist) damit unsere “Kinder” ihr Haustier brav pflegen und es Tierbücher zum nachlesen gibt, wie man Käfigtiere GUT hält, wenn konform dazu GRAUSAME wichtige Tierversuche existieren – Millionenfach. Kinder wachsen mit dem Bewusstsein auf, dass man Tiere in Käfigen halten kann, dass dies gut ist, sie so zu pflegen. Schon bei so kleinen Dingen, wie dem “Haustier” muss man ansetzen. Ein Tier ist in einem Käfig eingesperrt – auch wenn es sich darin bewegen und essen kann. Der Mensch hat nicht das Recht. Das Tier sollte selbst über sein Leben bestimmen könnne. Das bekommt ein Kind nicht mit.
      Gegen Tierversuche kommt nur die gesamte Bevölkerung an – aber dafür muss sie mit dem dementsprechenden Wahrheitswissen aufwachsen.

  3. Ich trete prinzipiell für die Abschaffung aller Tierversuche ein, da es meiner Meinung nach nie ethisch vertretbar sein kann Tiere zum angeblichen Nutzen von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu schädigen, zu quälen oder zu töten. Für mich ist es nur ein Ausdruck eines unfairen Machtmissbrauchs an Tieren Versuche durchzuführen.
    Wenn Tierversuche schon durchgeführt werden dann trete ich für die Aufnahme der Tierversuche ins Tierschutzgesetz ein, befürworte, dass Tierschutz-Ombudspersonen auch für Tierversuche zuständig sind und damit Genehmigungsverfahren beeinspruchen können und vertrete eine absolute Veröffentlichungspflicht aller Tierversuche. Ausserdem plädiere ich für ein Verbot von Tierversuchen, bei denen der Nutzen den Schaden nach objektiven Kriterien eines Katalogs nicht überwiegt und setze mich für ein viel strengeres Tierschutzgesetz ein als das aktuelle.

  4. Unfassbar. Das muss sofort öffentlich klargestellt werden. Es ist ein beschämender Skandal, wie das gelaufen ist und wie ruchlos hier die Öffentlichkeit verladen wurde. Eigentlich wäre das ein glasklarer Anlass alle Zuständigen wegen Amtsmissbrauch zu verurteilen und ihrer Ämter zu entheben. Auf jeden Fall darf das Ergebnis nicht realisiert werden und der Murks muss möglichst rasch durch eine sinnvoll den ursprünglichen Ideen entsprechende Regel ersetzt werden. Tierversuche dürfen zumindest nicht völlig beliebig durchgeführt werden, wenn es leider jetzt noch nicht möglich ist die gänzlich zu unterlassen. Das alles ist eine unglaubliche Farce.

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