5. November 2024

Behördenwillkür: Medienaktion mit Kritik am SPÖ-Tierschutzminister von MA60 behindert!

Ein Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit haben wir natürlich, wird uns gesagt, am Besten zu Hause in den eigenen 4 Wänden. Kaum erreichen wir eine breite Öffentlichkeit, gibt es plötzlich tausenderlei Bestimmungen, die unsere Freiheit sich zu äußern letztlich so einschränken, dass sie gar nicht mehr besteht. Wir haben das schon auf vielfältige Weise erlebt, so gabs bereits ein generelles Demoverbot für Tierschutzanliegen in ganz Graz auf unbefristete Zeit!

Und jetzt ist es wieder so weit. Wie bekannt möchte der SPÖ-Tierschutzminister die Besatzdichten bei Mastgeflügel erhöhen, siehe https://martinballuch.com/category/vgt-kampagnen/masthuehner/. Wir haben uns die Zustände in heutigen Masthühnerfabriken in Österreich angeschaut und Entsetzliches entdeckt: bis zu 1% (!) der Tiere sterben pro Tag an den Haltungsbedingungen. Für Hallen mit 50.000 Hühnern sind das 500 tote Tiere pro Tag. Das ist eines der vielen Geheimnisse dieser Industrie, das wir heute an die Öffentlichkeit bringen wollten. Deshalb stellten wir einen Mistkübel voll toter Masthühner aus einer dieser Tierfabriken auf den Stefansplatz in Wien. Eine harmlose Aktion, möchte man meinen, durch Meinungs- und Demofreiheit wohl gedeckt.

Oder doch nicht. Im Vorfeld erhielten wir ein Schreiben der MA60, Abteilung für Veterinärdienste und Tierschutz. Das Tierschutzministerium (SPÖ) habe sie (die von der SPÖ geführte MA60) darauf aufmerksam gemacht, dass diese Aktion (kritisch gegen die SPÖ) geplant sei. Nun, das widerspreche der Wiener Tiermaterialienverordnung. Der VGT dürfe keine toten Tiere auch nur kurzzeitig bei sich haben, er müsse sie sofort der Tierkörperverwertung übergeben. Bei Nichtbeachtung würden € 15.000 Strafe drohen. Also könne die Aktion keinesfalls stattfinden.

Aber hat nicht jeder Mensch, der Fleisch im Eiskasten, Wurst in der Semmel oder ein Schnitzel in der Pfanne sein eigen nennt, ein totes Tier (genauer: „Tiermaterialien“) bei sich, ohne sie sofort zu entsorgen? Nein, nein. Ausgenommen von dem Verbot sind Tiermaterialien, die für den menschlichen Verzehr bestimmt wurden. Da ist auch die Rede von ordnungsgemäß geschlachtet. Und was ist mit toten Tieren, die die JägerInnen geschossen haben und die niemand isst sondern eher ausstopft, oder die man aufbewahrt, um sie den Hunden zu verfüttern? Es sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen.

Also jetzt soll es verboten werden, die Grausamkeiten aus den Tierfabriken an die Öffentlichkeit zu bringen. Wir sollen keine in den Masthühnerhallen gestorbenen Tiere mehr zeigen dürfen.

Doch ich sehe die Rechtslage anders. Tierschutz ist Staatsziel im Verfassungsrang. Die Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit stehen als Teil der Menschenrechtskonvention ebenfalls in der Verfassung. Es ist anerkannt, dass Verwaltungsgesetze durchaus übertreten werden dürfen, um diese Rechte auszuüben, so z.B. die Straßenverkehrsordnung bei einer Demo oder die Genehmigungspflicht beim Flugblattverteilen. Für diese Tierschutzdemo waren die toten Tiere ein zentraler Bestandteil. Wir haben damit ein Staatsziel verfolgt. Und das wiegt wohl schwerer als irgendeine Verordnung, die aus ganz anderen Gründen eingeführt worden ist.

Also haben wir die Aktion trotzdem durchgeführt. Menschenrechte und der Freiraum für politisches Engagement müssen ständig neu erstritten werden. Selbst unter hohem Kostenrisiko.

3 Gedanken zu “Behördenwillkür: Medienaktion mit Kritik am SPÖ-Tierschutzminister von MA60 behindert!

  1. In Sachen Demokratieverständnis sind SPÖ und ÖVP kaum mehr zu unterscheiden. Kaum richtet sich öffentlich Kritik gegen deren Fraktion oder Klientel, so wird versucht diese mit allen Mitteln abzuwürgen.
    Bezüglich Besatzdichte bleibt mein freundliches, wenn auch bestimmtes, Mail an Minister Stöger schon seit zwei Monaten unbeantwortet. Auch eine Möglichkeit: Kritik ins Leere laufen lassen bis sie verstummt.

    Mit dem endgültigen Ende des Tierschutzprozesses ist mir auch wieder der Abgeordnete zum Nationalrat, Soko-Beamter und SPÖ-Mitglied Rudolf Plessl sauer aufgestoßen. Wäre da nicht seitens des Herrn Plessl eine Entschuldigung bei den ehemaligen Beschuldigten angesagt?
    Zitat eines der Angeklagten im Plädoyer, Aussage R.P im Verhör: “Wenn wir mit dir fertig sind, wirst du auf allen Vieren nach Deutschland kriechen, und nie wieder nach Österreich zurückwollen.”

  2. Sollte es tatsächlich zu eine 15.000 Euro Straffe kommen, dann organisieren wir hier eine Spendeaktion und die Sache ist erledigt.
    Man ist hier nicht nur um Kommentare zu schreiben, sondern um sich einander zu helfen und zwar wenn es brennt.
    Tierschutz lebt von Solidarität, unsere Gegner wissen es am besten und deshalb sind sie sich immer einig.

    Und jetzt was für die Behörde: im Jahr 2013 kam eine öffentliche Aktion von 200 Aktivisten der Animal Liberation, auch mit toten Tiere in den Händen.
    Wenn in Australien ähnliches zugelassen wird, dann muss es auch für Österreich gelten.
    Amor

    Hier zwei Links:

    Aus Australien: Melbourne, Australien, von Graham Denholm/Getty Images, publiziert am 1. Oktober 2013 Link: http://www.sueddeutsche.de/leben/bilder-des-tages-momentaufnahmen-im-november-1.1785607-228

    Aus Regensburg: Am 29. 07. 2012 waren 40 Aktivisten von Animal Equality in der Regensburger Innenstadt, um der Bevölkerung die Konsequenzen des Speziesismus in unserer Gesellschaft aufzuzeigen.
    Link: http://vimeo.com/46879837

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