Den innovativen Schweinebetrieb Hubmann habe ich bereits im August 2021 in meinem Blog beschrieben: https://martinballuch.com/zu-besuch-bei-einem-etwas-anderen-schweinebetrieb/
Nun will die Behörde diesen Betrieb, der seit 4 Jahren besteht, räumen lassen. Ein aufrechter Räumungsbescheid liegt vor. Die Schweine sollen abtransportiert und geschlachtet, der Betrieb geschlossen werden. Für den Tierschutz wäre das eine echte Katastrophe, weil dieses System der Schweinehaltung echtes Zukunftspotential hätte und mehrere Dimensionen besser als jede Haltung in Schweinefabriken ist. Abgesehen davon braucht man keine Investitionskosten berücksichtigen und sich daher nicht bei Raiffeisen verschulden.
Gegen diesen Räumungsbescheid läuft der VGT seit geraumer Zeit Sturm. Es darf nicht sein, dass die Schweinehaltung auf Vollspaltenboden in Betonbunkern legal ist, aber die Schweinehaltung auf Stroh und Naturboden im Freien im Zelt nicht. Dabei haben letztere Schweine im Gegensatz zu ersteren frische Luft, Sonne, artgemäße Ernährung, eine Suhle und sehr viel Material zum Wühlen.
Die Behörde behauptet aus dem Bauch heraus, ohne etwas gemessen oder die Schweine auch nur besucht zu haben, dass durch diese Haltung der Boden vergiftet und das Grundwasser gefährdet wäre. Dabei gibt es Sicherheitsmaßnahmen: die Schweine bekommen eine dicke Strohmatte, die nach Mastende entfernt und kompostiert wird, und dann wird das Gehege an einen anderen Ort des Ackers verschoben. Die Schweine sind also nur 4 Monate am selben Boden. Zusätzlich gibt es ein Gutachten über die Bodenbelastung, das zu folgendem Ergebnis geführt hat:
Dieses Gutachten hat die Behörde allerdings nicht beeindruckt. Das sei nur eine Momentaufnahme und würde nichts darüber aussagen, wie sich diese Schweinehaltung nach längerer Zeit auf den Boden auswirkt. Fakten dazu kann die Behörde aber auch nicht liefern.
Doch jetzt ist Licht am Horizont. Die BOKU plant ein vierjährige Forschungsprojekt zur Haltung “Schweine im Zelt am Feld”, wie das im Projektantrag heißt. Die BOKU bittet die Behörde, die Schweinehaltung bei Hubmann zur Durchführung dieses Projekts zumindest temporär zu genehmigen:
Hier geht es nicht nur um die Schweine; wird auch das Tierwohl das ganze Jahr über beachtet?
1. Die exakt gleiche Haltung unter den Folientunneln ist in anderen Ländern bereits verboten. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo festgestellt wurde, dass die Tiere bei sehr heißen Tagen (Hitzestau unter den Folientunneln) sowie bei sehr kalten Tagen erheblich leiden. Als Anwohner kann man die Schreie der Schweine deutlich vernehmen. Bei Temperaturen über 30°C schreien die Schweine von frühmorgens bis spät in die Nacht. Ähnliches gilt auch für sehr kalte und windige Tage im Winter. Aus genau diesem Grund wurde die Haltung in der Schweiz zu Recht verboten.
2. Dieser Betrieb hat trotz fehlender Betriebsgenehmigung einfach gestartet. Egal, ob es um Tiere geht oder nicht, das ist nicht akzeptabel, und die Behörden handeln zu Recht dagegen. Wo kommen wir hin, wenn jeder nach eigenem Ermessen einfach ein Unternehmen gründet und dabei tut, was er will? Als nächstes könnte jemand ohne Genehmigung eine Abfalldeponie oder irgendein anderes Unternehmen eröffnen!
3. Und natürlich ist auch Nitrat ein relevantes Thema. Die vorgeschriebenen Schonzeiten gemäß der Nitratverordnung werden nicht eingehalten. Eine derart intensive Tierhaltung ist ohne eine horizontale Begrenzung zu Recht in der EU nicht erlaubt.
Natürlich ist das Halten auf Voll-Faltenboden auch keine Lösung, aber nur von einer schlechten zu einer anderen schlechten Lösung zu gehen, ergibt auch keinen Sinn.
Eine Bitte: Herr DDr. Martin Balluch besuchen Sie den Betrieb an einem heißen Sommertag (ohne Vorankündigung). Sie werden Ihre Meinung ändern! Aus Liebe zum Tierwohl!
@Tobi Berg
ad 1) Was meinen Sie mit Folientunnel? Nennen Sie so diese Zelte? Die stammen aus Armeebeständen und sind keine Folien. Ich war bei heißen und bei kalten Tagen bei den Schweinen und hatte das Gefühl, dass sie sich immer wohlfühlen. Warum auch nicht? Sind ja nicht so verschieden zu den Wildschweinen, die das auch schaffen. Sie sagen diese Haltung wurde in der Schweiz verboten. Wären Sie so freundlich, mir einen Link zu dem Gesetz zu schicken, in dem das Verbot steht? Ich glaube das erst, wenn ich es sehe. Faktum ist, dass es diese Haltungen in England, Kanada und Deutschland gibt und dort offenbar auch alles funktioniert. Sogar mit neugeborenen Ferkeln.
ad 2) Es wurde hundertmal bei der Behörde angesucht und man hat die Betreiber absichtlich im Regen stehen lassen. Der VGT kümmert sich jetzt um die laufenden Verwaltungsstrafverfahren und ich weiß daher, dass ständig neue Anzeigen und Strafbescheide eintrudeln. Hier wird ganz eindeutig politisch gehandelt. Man versucht diese Haltungsform zu verhindern.
ad 3) Was meinen Sie mit Schonzeiten? Können Sie mir jene EU-Bestimmung verlinken, die diese Haltung verbietet? Zum Glück wird jetzt demnächst die wissenschaftliche Studie zu diesem Haltungssystem beginnen, am 13. Februar 2024 ist dazu ein Treffen zwischen Prof. Leeb und der BH St. Pölten geplant. Dann werden wir wissen, in welchem Ausmaß der Boden und das Grundwasser mit Nitrat belastet werden.
Bei den Schweinen im Zelt geht es nicht um das Fleisch es geht um die Förderung der Bodenbiologie für eine bessere Zukunft mit gesunden biologisch aktiven Boden .
gesunder Boden gesunde Pflanzen gesunde Tiere gesunde Menschen
Der Boden ist die Grundlage für eine bessere Zukunft
Vielen Dank für die gute Arbeit Herr Dr Dr Martin Balluch
Schöne Grüße
Thomas Koenen
ad “Die Behörde behauptet aus dem Bauch heraus, ohne etwas gemessen ….. zu haben, ………”
Das erlebe ich als Privatperson in anderem Zusammenhang, aber ebenfalls mit Grundwasserbezug auch. Bei einer anderen BH, schon vor 15 Jahren und heuer erneut. Nicht nur eine wissenschaftliche Untersuchung wird ignoriert, sogar der eigene Wasserrechts-Bescheid ist plötzlich ungültig. Mit schuld sind die angeblich sachverständigen Amtsachverständigen in St. Pölten, auf deren durch nichts bewiesene Behauptungen, genannt “Gutachten”, sich die BH bezieht.
Abgesehen von dem Forschungsprojekt der BOKU: Kann der Schweinebetrieb Hubmann mit dem Gutachten von Dr. Kroismayr nicht vor dem Landesverwaltungsgericht gegen den Räumungsbescheid vorgehen?
Ja, der VGT hat die Vertretung von Hubmann vor dem Landesverwaltungsgericht übernommen und wir gehen gegen diese Strafbescheide jetzt vor.
Vielleicht auch interessant: Ich habe die BH gefragt, ob das Ignorieren der Erkenntisse einer wissenschaftlichen Untersuchung und das Ignorieren eines aufrechten Bescheides zugunsten unbewiesener Behauptungen eines Amtssachverständigen mit den rechtsstaatlichen Prinzipien Österreichs vereinbar ist. Reaktion darauf war die Androhung eines Verfahrens zur Verhängung einer allfälligen Mutwillensstrafe bei weiterem Intervenieren meinerseits.