23. November 2024

Das OLG-Urteil – ein Fass ohne Boden!

Immer öfter fragen mich Menschen, was eigentlich noch erlaubt ist und was nicht, wenn man das neue OLG-Urteil zum Tierschutzprozess ernst nimmt. Dazu muss man zunächst einmal fragen: soll man das überhaupt öffentlich diskutieren? Es gibt und gab nämlich immer wieder verrückte Höchstgerichtsurteile in Österreich, und alte erfahrene AnwältInnen sagen mir, oft ist es am besten bei solchen Urteilen so zu tun, als gäbe es sie gar nicht und dann verschwinden sie in der Versenkung und geraten in Vergessenheit. Die Praxis kommt ohne sie aus und sie haben keine Auswirkung. Das sollten wir auch mit diesem Urteil tun, wird mir empfohlen.

Das fällt mir aus mehreren Gründen schwer. Erstens gibt es einen Prozess, der auf der Basis dieses Urteil zu führen sein wird. Da können wir nicht so tun, als gäbe es dieses Urteil nicht. Dann wären die Angeklagten das „Bauernopfer“. Zweitens aber ist dieses Urteil brandgefährlich, es kann immer wieder aus dem Hut gezaubert werden, will man sich lästige KritikerInnen vom Hals schaffen. Ein Beispiel dafür ist die Anwendung von § 54 des steiermärkischen Landesstraßenverwaltungsgesetzes gegen Demos. Niemand berücksichtigt dieses Gesetz bei seinen Demoanmeldungen in der Steiermark, aber wenn der Behörde gewisse Menschen und ihre Demos zu lästig fallen, können sie dieses Gesetz heraus zaubern, um ihnen Strafen aufzubrummen und wie in unserem Fall sogar monatelang jede Demo untersagen, siehe https://martinballuch.com/?p=1624. Solche Gesetze und solche OLG-Urteile sind also Gift für jede Demokratie, weil sie den Mächtigen ein weiteres Machtmittel in die Hand geben, das sie willkürlich jederzeit gegen ihnen unliebsame Personen einsetzen können.

Also analysieren wir dieses Urteil und versuchen es auszuhebeln. Von berufener Seite wurde mir mitgeteilt, das Urteil sei so zu lesen, dass die Nötigung darin liege, dass die wirtschaftliche Vernichtung durch die legalen Kampagnen angedroht werde. Es sei nach dieser Sicht legal, eine Forderung aufzustellen und eine Kampagne durchzuführen, man dürfe aber nicht sagen, dass man diese Kampagne so lange weiterführen werde, bis das Unternehmen aufgrund der Umsatzeinbußen zusperren müsse. Das Urteil wäre dann nicht so dramatisch. Allein, diese Interpretation ist mit den Fakten laut Urteil nicht vereinbar.

Auf den Seiten 5-9 des Urteils ist wortwörtlich jedes Email von Felix Hnat an Fürnkranz nachzulesen, das nun eine Nötigung darstellen soll. Und niemals wird dabei auch nur ansatzweise mit der wirtschaftlichen Vernichtung gedroht. Vielmehr wird gesagt:

  • andere Modehäuser sind aus dem Pelzhandel ausgestiegen (ohne Kampagne)
  • ein Pelzhändler hat zugesperrt (ohne Kampagne)
  • es gibt eine starke Stimmung gegen Pelz in der Bevölkerung
  • es gibt Positivlisten von pelzfreien Geschäften, Fürnkranz könnte durch einen Pelzausstieg imagemäßig gewinnen
  • Fürnkranz ist in der engeren Auswahl für eine legale Kampagne
  • durch eine rechtzeitige Ausstiegserklärung könnte Fürnkranz mit einem „blauen Auge“ (imagemäßig) davonkommen
  • eine Option wäre ein imagefördernder Ausstieg aus dem Pelzhandel
  • die Entscheidung von Fürnkranz gegen Pelz ist respektabel und erfreulich
  • Fürnkranz wird bei VGT-SympathisantInnen imagemäßig stark dazugewinnen

Außer diesen Formulierungen findet sich keine weitere in den zitierten Emails. Das, bitte schön, ist also eine Nötigung, die mit 5 Jahren (!) Gefängnis zu bestrafen ist! Kann es da nicht jedeN treffen?

Es bedarf nicht einmal der Ankündigung einer Kampagne für dieses Delikt, gibt es doch das Konstrukt einer sogenannten „konkludenten“ Drohung. D.h. wenn eine Kampagne oder auch nur eine Demo, gegen eine Firma so angelegt ist, dass die Firma annehmen muss, es werde weiter demonstriert, bis sie ihre Geschäftspolitik ändert, dann ist das bereits ebenfalls eine Nötigung ohne einen direkten Kontakt zur Firmenleitung.

Erstrichterin Sonja Arleth sprach frei, weil sie meinte der Zweck sei der Tierschutz gewesen, und das Mittel zu seiner Erreichung Kundgebungen. Tierschutz sei nicht gegen die guten Sitten, auf das Mittel hatten die Angeklagten sogar ein Recht durch die verfassungsmäßig garantierte Demonstrationsfreiheit. Die OLG-Richterinnen sahen den Zweck aber nicht im Tierschutz sondern in der Einflussnahme auf die Firmenpolitik und das Mittel dazu in Umsatzeinbußen. Deshalb erwähnten sie das Demonstrationsrecht gar nicht mehr, weil das für sie keine Rolle spielt. Niemand habe das Recht, anderen Umsatzeinbußen zuzufügen und in deren autonome Firmenpolitik einzugreifen und deshalb sei das Vorgehen sittenwidrig und eine Nötigung.

Und das ist ein Fass ohne Boden. Mit dieser Argumentation wird jede Kundgebung, die etwas erreichen will, zur Nötigung. Tödlich für das Funktionieren einer Demokratie!

6 Gedanken zu “Das OLG-Urteil – ein Fass ohne Boden!

  1. Das vertrauen in die österreichische Justiz ist im Begriff sich aufzulösen!
    Möglicherweise korrupte Politiker beeinflussen die Justiz, das ist nich nur bedenklich sondern inakzeptabel!
    Ich hoffe die Zeiten ändern sich und dieses Gesindel wird zur Rechenschaft gezogen!

  2. Ich würde sagen, dass diese Polizei und dieses Gericht Firmen wie Kleiderbauer schädigen. Das ist zwar keine Nötigung was sie tun, aber eine absolut zerstörerische Aktion. Aufgrund der mehr als fragwürdigen Vorgehensweise (ich halte es für möglich; dass diese vielleicht nicht immer mit geltenden Gesetzen konform gehen könnte und das wäre zu untersuchen und zwar von unabhängigen Leuten – ich empfehle ausländische Fachleute) von Polizei und Gericht, haben sie vermutlich mehr Menschen dazu gebracht dort nicht mehr einzukaufen, als es tausende Demos je erreicht hätten. Eigentlich sollten die Tierschutzorganisationen Kleiderbauer einen Orden für besondere Verdienste um den Tierschutz verleihen. 😉

    Ich habe z. B. früher bei Kleiderbauer eingekauft und ich hatte keine Ahnung dass es Tierschützer gibt die gegen Kleiderbauer demonstrieren. Was mich damals gestört und gewundert hat (erst jetzt verstehe ich es) war, dass die Verkäuferin sich aufgeregt hat weil ich keinen Pelzkragen wollte. Das habe ich fast als Nötigung empfunden. Ich wollte keinen Pelzkragen weil ich einfach keinen wollte. (Das habe ich nicht erfunden, das ist tatsächlich passiert) Pelz habe ich immer abgelehnt ohne es besonders begründen zu können. Und ich kann nicht verstehen, dass jemand aus dem Tragen von Pelz eine Weltanschauung zu machen versucht.

    Abgesehen davon hat das Ansehen von Polizei und Gerichten dadurch extrem gelitten, das Vertrauen in diese Institutionen wurde erschüttert. Ich war der ÖVP gegenüber bisher neutral eingestellt, einmal habe ich sie sogar gewählt (!!!) wenn auch nur auf Bezirksebene, jetzt ist sie für mich ein Feindbild. Geht vielleicht auch anderen so. Für das was da abgezogen wird habe ich absolut kein Verständnis. Und die anderen Parteien schauen eigentlich auch nur ratlos zu.

    Vielleicht sollte man es in Österreich auch so machen wie in S-Amerika. Dort stellt man Tiere als Kandidaten auf. Zwar außer Konkurrenz, aber es ist ein Zeichen das man setzt.

    “Der Esel Chon, der Hund Titán, der Kater Morris und die Henne Tina bewerben sich am 7. Juli um ein öffentliches Amt.” (http://www.noz.de/deutschland-und-welt/vermischtes/72979277/tierische-buergermeisterkandidaten-in-mexiko)

    Ich werde das Schwein Ursula wählen, oder den Nerz Hansi, oder die Kuh Emilie. (Und wenn ich Schwein sage, dann meine ich das biologisch – nur zur Sicherheit für die Leute gesagt, die auf diese Seite hier eigentlich nicht hingehören und die immer nur verstehen was sie selbst sagen, tun oder denken würden. Aber nicht jeder denkt wie sie – vielleicht sogar niemand sonst.)

  3. Natürlich hat man das Recht, anderen Umsatzeinbußen zuzufügen, sonst gäbe es ja praktisch auch keine Konkurrenz mehr, sonst könnte sogar jeder Konsument zum Kauf bei einer bestimmten Firma gezwungen werden, was wirklich eine NÖTIGUNG wäre.. Jeder Preiskampf, jede Ankündigung eines sochen, impliziert eine Einmischung in die Firmenpolitik, die so niemals autonom sein kann, und fügt dieser damit Umsatzeinbußen zu. Die oben erwähnten Anwälte, die Ratschläge, wie “einschlafen lassen” geben, halte ich nicht für kompetent, nicht für intelligent oder zumindestens nicht für eine gute, wichtige Sache engagiert, was man auch feige nennen könnte. Wegschauen, Abducken ist weder Toleranz noch ein geeignetes Mittel, sondern die Aufforderung an die Pseudoeliten in der Einschränkung der persönlichen Rechte der Bürger weiterzumachen. Die in den letzten Jahren in vielen Staaten der EU geänderten Polizeibefugnisgesetze (auch in Österreich), die Weigerung (der ÖVP) den Mafiaparagraphen zu reparieren, sind deutliche Zeichen, wie die Machtelite (die Geldelite kauft sich die Verwaltung, die Gerichtsbarkeit, die Steuergesetze, usw.) in Zukunft mit Protestbewegungen des Fußvolkes (siehe auch Stuttgart, Türkei, Ägypten, Brasilien,…) umzugehen gedenkt.
    Empört euch, vernetzt euch!

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