5. November 2024

Das „Tier-Mensch-Gesellschaft“ Symposium der AGES-Akademie von 3.-4. Juni 2013

P1060066Organisiert von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)  –  Gesellschafter ist die Republik Österreich, zugeordnet ist das Landwirtschaftsministerium – mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums, des Messerli Instituts, des Vereins „Tierschutz macht Schule“ und der veterinärmedizinischen Uni Wien wurde von 3.-4. Juni 2013 eine Fachtagung zum Thema „Tier-Mensch-Gesellschaft“ abgehalten, mit einem Schwerpunkt auf der Frage nach Tierschutz im Verfassungsrang.  Eintritt: € 75, inkludierte ein Abendessen mit 3 Fleischgängen (und einer veganen Alternative). Naturgemäß ist ein Symposium dieser Art keine Tierschutzveranstaltung. So kamen Personen zu Wort wie der ehemalige Qualitätsmanager von McDonalds Europa oder die Obfrau der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) Martina Glatzl, die hauptverantwortlich für den Versuch zeichnet, die Haltung von Hühnern und Puten in Österreich massiv zu verschlechtern, siehe https://martinballuch.com/?p=2113. Dennoch gab es auch sehr erfreuliche Wortmeldungen und Beiträge aus Sicht des Tierschutzes.

Keynote Speaker Peter Kunzmann vom Ethikzentrum der Uni Jena in Deutschland plädierte z.B. für die Aufnahme der Tierwürde in die Verfassung, wie das in der Schweiz bereits geschehen ist. Dabei zitierte er Immanuel Kant: Würde ist das, was über allen Preis erhaben ist. Mit der Tierwürde in der Verfassung könne der Instrumentalisierung von Tieren entgegen gewirkt werden. Auf der anderen Seite sei der Würdebegriff zwar religiös belegt, er habe sich aber als Menschenwürde in den letzten 60 Jahren in säkularisierten Gesellschaften sehr bewährt.

Reinhard Geßl vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Österreich kritisierte den hohen Fleischkonsum und plädierte für eine Reduktion. In Österreich esse jeder Mensch im Durchschnitt ½ kg Tierprodukte pro Tag. Als kurioses Detail am Rande nannte er den Umstand, dass die Heimtierfütterung mit Fleisch in Deutschland so groß ist, wie der gesamte Fleischkonsum aller Menschen in Österreich. Zusätzlich kritisierte er den Umstand, dass nach Umfragen 90% aller ÖsterreicherInnen nur artgerechte Tierhaltung wünschen, aber der Großteil nicht danach handelt. Zuletzt zeigte er einen Vergleich in der Tierhaltung zwischen Österreich und anderen Ländern, die landläufig als Tierindustrie-Nationen gelten, wie z.B. Holland, England und Deutschland. Dabei zeigte sich, dass in den Sparten Auslauf für Milchkühe, Auslauf für Mastrinder, Auslauf für Schweine und Gruppenhaltung für Mutterschweine die Situation in Österreich schlechter ist als überall sonst.

Michael Rosenberger von der katholisch-theologischen Privatuni Linz rekapitulierte die Entstehungsgeschichte der Verfassungsbestimmung Tierschutz in Deutschland. 1993 sei das zum ersten Mal gefordert und im Rahmen der Eingliederung der DDR zum Thema geworden, man habe sich aber dagegen entschieden. Erst als 2002 die gesetzliche Einschränkung des religiösen Schächtens höchstgerichtlich aufgehoben wurde, setzte man die Worte „und die Tiere“ in Art 20a des Grundgesetzes von 1994. Zuletzt meinte er, dass Genesis 1-9 der Bibel eine Art Verfassung des Glaubens darstelle und dort die Tiere einen ähnlichen Rechtsstatus wie die Frauen und die SklavInnen hätten.

Christoph Maisack, stellvertretender Landesbeauftragter für Tierschutz in Baden-Württemberg, präsentierte eine überraschend große Fülle an höchstgerichtlichen Verfahren in Deutschland in den letzten 10 Jahren, in denen die Verfassungsbestimmung zu Tierschutz eine Rolle gespielt hat. Dabei gilt dort das Prinzip der formalen Gleichrangigkeit der Staatsziele untereinander und im Verhältnis zu anderen Verfassungsnormen, sodass im Konkurrenzfall eine einseitige Prioritätsentscheidung definitiv ausgeschlossen ist. So urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe z.B. am 12. Oktober 2010, dass der ethisch begründete Tierschutz durch die Verfassungsbestimmung gestärkt worden sei und deshalb auch menschliche Grundrechte einschränken könne. Damit wurden die Großgruppenkäfige, die die CDU als Verwässerung des vorher von einer Grünen Regierung eingeführten Legebatterieverbots erlaubt hatten, wieder verboten.

Margot Michel von der Uni Zürich referierte über die Schweizer Verfassungsbestimmungen zu Tierschutz. Dort wurde schon 1973 die Verpflichtung des Bundes festgelegt, Tierschutz umfassend zu regeln. 1992 wurde dann die „Würde der Kreatur“ verfassungsrechtlich verankert. Dabei dürfen TrägerInnen von Würde nicht (nur) als Objekte behandelt werden. Die Würde der Tiere beinhaltet auch das Verbot, Tiere zu erniedrigen, auch wenn sie das gar nicht bemerken oder nicht darunter leiden. Die Menschenwürde, so die Schweizer Judikatur, dürfe grundsätzlich niemals eingeschränkt werden, aber die Würde der Kreatur unterliege einer Abwägung, weil ihr nach dem Verfassungswortlaut lediglich „Rechnung zu tragen“ ist. 2009 z.B. hielt das Bundesgericht der Schweiz in einem Urteil die Untersagung gewisser Tierversuche an Primaten aufrecht, weil die Tierwürde zwar nicht mit der Menschenwürde gleichzusetzen sei, aber es müsse hier gleich wie bei Menschen darüber reflektiert und gewertet werden. Die Tierwürde sei eine Verpflichtung der Menschen auf eine Lebensform, in der alles Leben geachtet und geschützt wird. Für Österreich empfahl Michel, die Tierwürde nicht in die Verfassung aufzunehmen, aber stattdessen ein Instrumentalisierungsverbot von Tieren verfassungsrechtlich zu verankern.

In der anschließenden Diskussion wurde klar, dass alle Anwesenden die Verfassungsbestimmung in Österreich ablehnten. Damit sei eine große Chance vertan worden, aus den Erfahrungen in Deutschland und der Schweiz zu lernen. Aber, so wurde vermutet, die Politik in Österreich in Person der Regierung von SPÖ und ÖVP habe gar keine vernünftige Lösung im Sinne der Tiere angestrebt, sondern nur die Forderung der Gesellschaft in einer Form umsetzen wollen, die der Klientel der Parteien am wenigsten weh täte. Allgemein wurde scharf kritisiert, dass es keine breite Diskussion über die konkrete Verfassungsbestimmung gegeben habe, sondern dass alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden ist. Deshalb wurde eine Stellungnahme von zahlreichen TeilnehmerInnen unterzeichnet, die hier nachzulesen ist: https://vgt.at/presse/news/2013/news20130604y2.php

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