19. März 2024

Der staatliche Angriff auf die Demonstrationsfreiheit

In Österreich gibt es seit 1867 die sogenannte Versammlungsfreiheit, d.h. Menschen dürfen Demos veranstalten, um ihrem Protest gegen etwas Ausdruck zu verleihen. Beim Tierschutz gibt es vieles, gegen das protestiert werden muss, aber noch viel öfter nutzt der VGT diese Demofreiheit, um die Menschen ganz friedlich und freundlich über das alltägliche Tierleid zu informieren.


Zumeist geschieht das bei Demos, für die ein Infostand aufgestellt wird. Man möchte meinen, dass die Behörde bzw. die Polizei gegen derartige Demos nichts einzuwenden haben wird, aber weit gefehlt. Da gibt es unzählige BeamtInnen, die ihre Rolle in aller erster Linie darin sehen, solche Infostände zu verhindern – warum auch immer. Vorreiter ist dabei die Stadt Graz. Die neueste Waffe: der Abstand zwischen Demos, der mit  50 – 150 m gesetzlich festgelegt worden ist, um rechtsextreme Demos von ihren Gegendemos zu trennen. Die Stadt Graz wendet dieses Verbot aber auf Infostände an. Wenn die MurkraftgegnerInnen und der VGT am Grazer Hauptplatz nebeneinander Infostände aufbauen wollen, dann wird das allen Ernstes untersagt. Aktuell gibt es eine Untersagung gegen den VGT, weil das Projekt „Nächstenliebe – für ein liebevolles Miteinander“ daneben einen Infostand angemeldet hat. Diese Initiative wird sich nicht erträumt haben, dass sie so unbeabsichtigt einen Tierschutzinfostand verhindert. Eine reine Schikane der Behörden!

§ 7a wurde in das Versammlungsgesetz eingeführt, wie es heißt, um Versammlungen zu schützen. Er bestimmt, dass jede Versammlung eine Schutzzone herum haben muss, in der keine andere Versammlung stattfinden darf. Doch dass selbst ein Infostand eine 50 m Schutzzone brauchen würde, ist völlig an den Haaren herbei gezogen. Die neueste Anwendung in Wien: nach 35 Jahren Demos gegen den Jägerball in der Hofburg hat die Behörde nun die Demo untersagt. Begründung: trotz Tretgitter, mit dem die Demo in einer Ecke der Hofburg abgegrenzt ist, würde ein Abstand von 50 m zum Eingang zur Hofburg einzuhalten sein. Das deshalb, weil der Ballveranstalter dort eine Pseudodemo angemeldet hat, mit dem einzigen Ziel, die Tierschutzdemo zu verdrängen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Behörde dem Ballveranstalter diesen Tipp gegeben hat. Dazu kommt noch, dass die Tierschutzdemo deutlich vorher angemeldet worden ist. Dennoch soll jetzt unsere Demo weichen müssen.

Eine andere Form des VGT-Aktivismus ist das Straßentheater. Anlässlich der Schlachthofskandale wollten AktivistInnen eine Schlachtung nachspielen. Dabei sollten TierschützerInnen mit Tiermasken auftreten. Die Untersagung kam von der Polizei mit dem Hinweis, dass das Verhüllen des Gesichtes („Burka-Verbot“) nunmehr verboten ist. Deshalb sollen auch keine TierschützerInnen mehr mit Tiermasken auftreten dürfen. Damit wäre aber gut die Hälfte der Aktionen des VGT plötzlich untersagt!

Kürzlich wurde im Rahmen eines VGT-Infostandes auf einem Plakat unter dem Landeswappen der Steiermark darauf hingewiesen, dass die legale Tierquälerei in den steirischen Schweinefabriken die Norm darstellt. Daraufhin flatterte ein Strafbescheid über € 300 ins Haus: es sei verboten, das Landeswappen ohne Genehmigung zu benutzen. Der Sinn des Gesetzes ist, dass niemand mit dem Wappen so auftreten können soll, als ob er von der Landesregierung legitimiert wäre und in ihrem Namen sprechen würde. Dass das in diesem Fall natürlich überhaupt nicht zutrifft, ist wohl selbstverständlich. Also handelt es sich wieder nur um eine Schikane von BeamtInnen, die jeden Strohhalm nutzen wollen, um Tierschutzdemos zu verhindern!

In St. Pölten wiederum untersagte der Stadtkommandant der Polizei dem VGT eine Demo gegen die Gatterjagd, bei der 5 Personen am Straßenrand 2 Transparente halten wollten. Das würde die AutofahrerInnen ablenken, war die Begründung, gleich durch ein Gutachten untermauert. Dass direkt daneben etwa gleich große kommerzielle Werbeflächen stehen, irritierte ihn nicht. Später trat derselbe Stadtkommandant bei der Bürobesetzung im Landtagsgebäude gegen die VGT-Aktiven auf und dabei zeigte sich, wie aggressiv er war. Auch das ist jemand, der sein Amt missbraucht, um Tierschutzaktivität zu unterbinden.

Wiederum in Graz fand man einen weiteren fantasievollen Untersagungsgrund, der seinesgleichen sucht: der VGT-Infostand würde ein Werbeplakat überdecken, wenn man von einer gewissen Seite schaut, und deshalb dürfe er nicht aufgebaut werden. Seit wann sind Werbeflächen wichtiger als die Meinungsfreiheit? Nein, hier geht es nur darum, TierschützerInnen zu terrorisieren.

Berichtet man von diesen alltäglichen Schikanen in der VGT-Tierschutzarbeit den akademischen JuristInnen an der Uni Wien, dann wird einem kaum geglaubt. Meinungs- und Demofreiheit sei doch so ein hohes Gut! Das mag sein, nicht aber, wenn es gegen den Tierschutz geht. Da versucht die Behörde jeden auch noch so harmlosen und friedlichen Infostand zu verhindern – selbst wenn dafür Gesetze missbraucht werden, die für eine ganz andere Anwendung gedacht waren!

5 Gedanken zu “Der staatliche Angriff auf die Demonstrationsfreiheit

  1. Bitte stimmt online durch das Drücken dieses links der Bürgerinitiative “gerichtliche psychiatrische Begutachtungen” zu! Die Bürgerinitiative fordert ein Recht auf Ton- und Bildaufnahme der Begutachtungen, die das Gericht in Auftrag gibt!

    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BI/BI_00033/index.shtml

    Nur gemeinsam sind wir stark!

    Bitte stimmt online zu und fordert diese Transparenz und Rechtssicherheit!

    Denn keiner, der sich legal engagiert ist kriminell (Tierschützerprozess) oder geisteskrank!

    1. Ich finde es ungeheuerlich wie mit dem Leben u.den Rechten der Tiere umgegangen wird u.es ist empörend das man uns,die sich für die Tiere einsetzen,den Mund verbieten will,uns als Kriminelle oder Irre hinstellt!-in was für einer Welt leben wir den?-Ist der Mensch nur noch verroht u.gefühlskalt?-Ich verachten schon lange diese Gewaltbereitschaft u.finde es noch schlimmer wen es an hilflosen Tieren ausgelassen wird,die keine Stimme ausser unsere haben!-Menschen die so mit Tieren umgehen,gehen auch so mit Mitmenschen um!-ich möchte das endlich JETZT was passiert,nicht erst in einigen Jahren!-Wie lange sollen unschuldig Tiere noch unter den Barbar Mensch leiden müssen???

  2. Will die Österreichische Politik ernsthaft geringere Standards befolgen als die fragwürdige Deutsche Politik: Bitte etwas souveräner das Leben verteidigen!

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  3. Mit Tierschutz hab ich es zugegebenermassen nicht so; (nicht, dass ich es unwichtig fände!; aber als (dzt.) Fleischesser bin ich da wohl nicht ganz passend); aber dass Sie sich um Grundrechte derart kümmern, finde ich wichtig.

    Sollte daraus was anderes/weiteres entstehen, wo es eben primär um den Grundrechtsschutz geht,und nicht (nur) um den Tierrechtsschutz, würde ich so eine Initiative gern unterstützen.

    Besten Gruss.

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