Irgendwie ist es schwer zu verstehen, fast nur zu erahnen, was mit dieser Anklage eigentlich gemeint ist. Dass der Vorwurf einer kriminellen Organisation nichts mit dem zu tun hat, was man landläufig unter einer kriminellen Organisation im Sinne einer Mafia verstehen würde, ist schon lange klar. Aber mangels konkreter Belege scheint der Staatsanwalt absichtlich offen zu halten, wie er die Anklage gedacht hat.
Nach 9 Prozesstagen würde ich die Anklage so interpretieren. Sie steht auf 3 Säulen. Erstens, die Gesinnung der Angeklagten. Mittels Meinungsäußerungen am Internet oder in privaten Diskussionen wurde im Prozess versucht nachzuweisen, dass die Angeklagten eine „radikale“ und „subversive“ Gesinnung haben. Das war bisher der Schwerpunkt in den Befragungen.
Zweitens nimmt man normale Aktivitäten im NGO-Bereich bzw. in der Tierschutzarbeit, die man so interpretieren könnte, dass sie die radikale bzw. subversive Gesinnung von anderen fördern. In meinem Fall handelte es sich dabei um z.B. folgendes:
- Tierrechtskongress
- Kunstsymposium
- Tierrechtsradiosendung
- Animal Liberation Workshops
- Aktivismuscamps
- Vorträge „radikaler“ Gäste
- Internetforen
- Verschlüsselung von Computern
- Kampagnen gegen Firmen
- Aktionen des zivilen Ungehorsams
Also hätte ich z.B. einen Tierrechtskongress organisiert, auf dem „radikale Themen“ diskutiert worden sein sollen, wodurch manche Personen möglicherweise radikalisiert wurden.
Und drittens gäbe es irgendwelche Straftaten, die möglicherweise aus Tierschutzmotivation gesetzt worden waren. Das kann ein Brief an eine Firma sein, der mit einer Kampagne droht (Nötigung), oder zerschnittene Reptilienshowplakate oder beschmierte Pelzgeschäfte oder eingeschlagene Scheiben. Wer auch immer diese Straftaten begangen hat, es reicht, wenn man annehmen kann, dass sie aufgrund derselben Ideologie gesetzt wurden, die oben als „radikal“ und „subversiv“ bezeichnet wurde.
Und fertig ist die Anklage nach §278a StGB inklusive aller Ermittlungsmaßnahmen wie Lauschangriffe, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie eines jahrelangen Prozesses mit der Drohung von 5 Jahren Haft.
Aufgrund der Straftaten wird einfach behauptet, dass es eine kriminelle Organisation gäbe. Die normale NGO-Aktivität hätte Personen indirekt und ideell dazu motiviert und aufgrund der eigenen radikalen Gesinnung wäre das sozusagen absichtlich geschehen.
Das ist unterm Strich und nach bestem Wissen und Gewissen das Destillat der insgesamt 440 Seiten Anklage und 9 Prozesstage. Wir werden sehen ob es zu einem Schuldspruch reicht. Gefährlich wäre diese Interpretation von §278a StGB allemal. Praktisch alle sozialen Bewegungen haben an ihrem Rand irgendwelche kleinen Straftaten obiger Art. Als radikal und subversiv sind die Forderungen von sozialen Bewegungen vom Standpunkt der „normalen“ Mehrheit schnell interpretiert. Jetzt nimmt man nur noch die normale NGO-Aktivität und alle Zutaten sind beisammen. Für jede Demokratie ein äußerst bedenklicher Vorgang, weil sich so jede soziale Bewegung kriminalisieren lässt.
Wie auch immer dieser Prozess endet, wir brauchen eine Änderung von §278ff, um eine derartige Entwicklung hintan zu halten.
“Gefährlich wäre diese Interpretation von §278a StGB allemal. …. Für jede Demokratie ein äußerst bedenklicher Vorgang, … Wie auch immer dieser Prozess endet, wir brauchen eine Änderung von §278ff, um eine derartige Entwicklung hintan zu halten.”
Sehr geehrter Hr. Balluch,
“gefährlich … bednklich … Änderung von §278ff,”
Sie formulieren sehr zurückhaltend.
Man kann das ganze aber auch deutlicher benennen: Das was Sie oben anführen hielte ich (falls es, Gott bewahre, tatsächlich so eintreffen sollte) schlicht für eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates!
Und wir brauchen hier nicht (nur) die Änderung eines Paragraphen, sondern eine grundlegende Bewustseinsänderung einerseits derjenigen, die dies zu verantworten hätten, und andererseits von uns allen (der sogenannten Zivilgesellschaft) wenn wir all dies hinnehmen würden.
Berichtigung: Keine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortlichen wäre zu fordern, sondern handfeste berufliche und juristische Konsequenzen und Sanktionen. (Nur wer richtet die Richter?)
Ich bin erst heute “zufällig” bei Wikipedia über deinen Namen gestolpert, als ich mich mit Medizin, Pharmakonzernen, Ernährung und Vegetarismus beschäftigt habe und habe in Verbindung damit von dem Prozess erfahren, der dir seit kurzem an die Backe geklebt wird. Mannmannmann…
Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
Lieber Herr Martin Balluch, ich wünsche dir viel Kraft, Mut, Glück und clevere Anwälte, um dem zuschnappenden System die lange Nase zu drehen. Wir denken alle an dich und das wird dich unterstützen!
Viele liebe Grüße von
C. aus D.
(Gewöhnlcherweise poste ich nichts in Blogs, aber hier MUSSTE ich einfach.)
Ich bin erst heute “zufällig” bei Wikipedia über deinen Namen gestolpert, als ich mich mit Medizin, Pharmakonzernen, Ernährung und Vegetarismus beschäftigt habe und habe in Verbindung damit von dem Prozess erfahren, der dir seit kurzem an die Backe geklebt wird. Mannmannmann…
Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
Lieber Herr Martin Balluch, ich wünsche dir viel Kraft, Mut, Glück und clevere Anwälte, um dem zuschnappenden System die lange Nase zu drehen. Wir denken alle an dich und das wird dich unterstützen!
Viele liebe Grüße von
C. aus D.
(Gewöhnlcherweise poste ich nichts in Blogs, aber hier MUSSTE ich einfach.)
“Gefährlich wäre diese Interpretation von §278a StGB allemal. …. Für jede Demokratie ein äußerst bedenklicher Vorgang, … Wie auch immer dieser Prozess endet, wir brauchen eine Änderung von §278ff, um eine derartige Entwicklung hintan zu halten.”
Sehr geehrter Hr. Balluch,
“gefährlich … bednklich … Änderung von §278ff,”
Sie formulieren sehr zurückhaltend.
Man kann das ganze aber auch deutlicher benennen: Das was Sie oben anführen hielte ich (falls es, Gott bewahre, tatsächlich so eintreffen sollte) schlicht für eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates!
Und wir brauchen hier nicht (nur) die Änderung eines Paragraphen, sondern eine grundlegende Bewustseinsänderung einerseits derjenigen, die dies zu verantworten hätten, und andererseits von uns allen (der sogenannten Zivilgesellschaft) wenn wir all dies hinnehmen würden.
Berichtigung: Keine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortlichen wäre zu fordern, sondern handfeste berufliche und juristische Konsequenzen und Sanktionen. (Nur wer richtet die Richter?)
Ich bin erst heute “zufällig” bei Wikipedia über deinen Namen gestolpert, als ich mich mit Medizin, Pharmakonzernen, Ernährung und Vegetarismus beschäftigt habe und habe in Verbindung damit von dem Prozess erfahren, der dir seit kurzem an die Backe geklebt wird. Mannmannmann…
Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
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Viele liebe Grüße von
C. aus D.
(Gewöhnlcherweise poste ich nichts in Blogs, aber hier MUSSTE ich einfach.)
Ich bin erst heute “zufällig” bei Wikipedia über deinen Namen gestolpert, als ich mich mit Medizin, Pharmakonzernen, Ernährung und Vegetarismus beschäftigt habe und habe in Verbindung damit von dem Prozess erfahren, der dir seit kurzem an die Backe geklebt wird. Mannmannmann…
Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
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“Gefährlich wäre diese Interpretation von §278a StGB allemal. …. Für jede Demokratie ein äußerst bedenklicher Vorgang, … Wie auch immer dieser Prozess endet, wir brauchen eine Änderung von §278ff, um eine derartige Entwicklung hintan zu halten.”
Sehr geehrter Hr. Balluch,
“gefährlich … bednklich … Änderung von §278ff,”
Sie formulieren sehr zurückhaltend.
Man kann das ganze aber auch deutlicher benennen: Das was Sie oben anführen hielte ich (falls es, Gott bewahre, tatsächlich so eintreffen sollte) schlicht für eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates!
Und wir brauchen hier nicht (nur) die Änderung eines Paragraphen, sondern eine grundlegende Bewustseinsänderung einerseits derjenigen, die dies zu verantworten hätten, und andererseits von uns allen (der sogenannten Zivilgesellschaft) wenn wir all dies hinnehmen würden.
Berichtigung: Keine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortlichen wäre zu fordern, sondern handfeste berufliche und juristische Konsequenzen und Sanktionen. (Nur wer richtet die Richter?)
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Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
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Auch wenn es keine Verurteilungen gibt, wurden unsere Grundrechte schlimmstens verletzt, denn hier wurden Leute ohne plausible Grundlagen auf massivste Weise verfolgt. Das soll ein Rechtsstaat sein? Für diese organisatorische Infrastruktur stehen wir mit unseren Steuern gerade? Wollen wir das wirklich?
Ich bin erst heute “zufällig” bei Wikipedia über deinen Namen gestolpert, als ich mich mit Medizin, Pharmakonzernen, Ernährung und Vegetarismus beschäftigt habe und habe in Verbindung damit von dem Prozess erfahren, der dir seit kurzem an die Backe geklebt wird. Mannmannmann…
Sobald man also langsam aber sicher “zu viel bewirkt”, gilt man als “radikal und subersiv”. Das selbe hat man über Jesus Christus damals auch gemeint…
Lieber Herr Martin Balluch, ich wünsche dir viel Kraft, Mut, Glück und clevere Anwälte, um dem zuschnappenden System die lange Nase zu drehen. Wir denken alle an dich und das wird dich unterstützen!
Viele liebe Grüße von
C. aus D.
(Gewöhnlcherweise poste ich nichts in Blogs, aber hier MUSSTE ich einfach.)
“Gefährlich wäre diese Interpretation von §278a StGB allemal. …. Für jede Demokratie ein äußerst bedenklicher Vorgang, … Wie auch immer dieser Prozess endet, wir brauchen eine Änderung von §278ff, um eine derartige Entwicklung hintan zu halten.”
Sehr geehrter Hr. Balluch,
“gefährlich … bednklich … Änderung von §278ff,”
Sie formulieren sehr zurückhaltend.
Man kann das ganze aber auch deutlicher benennen: Das was Sie oben anführen hielte ich (falls es, Gott bewahre, tatsächlich so eintreffen sollte) schlicht für eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates!
Und wir brauchen hier nicht (nur) die Änderung eines Paragraphen, sondern eine grundlegende Bewustseinsänderung einerseits derjenigen, die dies zu verantworten hätten, und andererseits von uns allen (der sogenannten Zivilgesellschaft) wenn wir all dies hinnehmen würden.
Berichtigung: Keine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortlichen wäre zu fordern, sondern handfeste berufliche und juristische Konsequenzen und Sanktionen. (Nur wer richtet die Richter?)