28. März 2024

Die Anklage gegen mich im Klartext

Ich werde immer wieder gefragt, was eigentlich konkret angeklagt ist. Ich möchte das daher hier zusammenfassen. Ich denke diese Anklageschrift macht deutlich, wie lächerlich dieses ganze Verfahren ist, und unterstreicht, warum es heute im Prozess zu einem Mega-Befangenheitsantrag gegen die Richterin gekommen ist (sie hat diesen natürlich abgelehnt).

Zu bedenken: die Anklage ist der Vorwurf, also das, was ich „schlimmstenfalls“ nach Ansicht der Staatsanwaltschaft getan habe.

Anklage: §278a Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation

Ich soll Mitglied sein, weil ich in 29 Fällen wissentlich an sich legale Handlungen gesetzt habe, die aber die Ziele einer kriminellen Organisation unterstützen sollen.

Punkt 1: Martin Balluch hat in Pelzfarmen gefilmt und diese Filme veröffentlicht.

Punkt 2: Martin Balluch hat in Legebatterien gefilmt und diese Filme veröffentlicht.

Punkt 3: Martin Balluch hat als Obmann des VGT dessen Infrastruktur für kriminelle Handlungen zur Verfügung gestellt.
Indiz dafür:
keines
Kommentar:
Die Polizeispitzel im VGT, die Abhörung meines Büros und der Peilsender auf dem Vereinsauto belegen, dass nichts dergleichen passiert ist.

Punkt 4: Verbreitung von Strategien für Anti-Pelz Kampagnen.
Indiz dafür:
Teilnahme an Kampagnenbesprechungen beim VGT.
Kommentar:
Die Polizeispitzel im VGT und die Abhörung des Büros belegen, dass diese Besprechungen nie einen kriminellen Inhalt hatten.

Punkt 5-9: Verfassen von Bekennerschreiben.
Indiz dafür:
Linguistisches Gutachten.
Kommentar:
Dieses Gutachten wurde einwandfrei widerlegt. 3 lange Texte, die der Gutachter mir „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zuordnet, stammen von anderen Personen, die ihre Autorenschaft zugeben.

Punkt 10: Teilnahme an einer BAT-Sitzung im Jahr 2003.
Indiz dafür:
Im Protokoll sind die TeilnehmerInnen mit Vornamen angeführt und es gibt auch einen Martin dabei.
Kommentar:
Ich war nie bei BAT-Sitzungen, das war ein anderer Martin, den ich bereits ausfindig gemacht und als Zeugen beantragt habe.

Punkt 11: Taktische Ratschläge für die Kampagne gegen Kleider Bauer erteilt.
Indiz dafür:
Martin Balluch ist Obmann des VGT, der eine Kampagne gegen Kleider Bauer führt. Er erteilt aufgrund seiner Erfahrung innerhalb des VGT oft taktische Ratschläge.
Kommentar:
Die Polizeispitzel bestätigen, dass ich mich an der Kleider Bauer Kampagne nicht beteiligt habe. Der VGT führt 25 Kampagnen gleichzeitig.

Punkt 12: Taktische Ratschläge in der Kampagne gegen die Jagd erteilt.
Indiz dafür:
Wurde auf Jagdstörungsaktionen und Demonstrationen gegen die Jagd gesehen.
Kommentar:
Die Polizeispitzel bestätigen, dass ich nie strafbare Handlungen empfohlen, geplant oder angeordnet habe.

Punkt 13: Am Kunstsymposium in Großwarasdorf im Burgenland 2001 beteiligt.
Indiz dafür:
Ein damaliger Polizeispitzel hat Martin Balluch dort vortragen gehört. Er habe dabei behauptet, früher kriminell gewesen zu sein.
Kommentar:
Der entsprechende Spitzel wurde bereits vernommen und konnte sich an nichts erinnern. Das Symposium wurde seinerzeit von der Grünen Bildungswerkstatt organisiert und war öffentlich zugänglich. Es ging darum, KünstlerInnen für den Tierschutz zu interessieren.

Punkt 14: Hat mehrmals Tierrechtskongresse mitorganisiert.
Indiz dafür:
War Obmann des organisierenden Vereins VGT.
Kommentar:
Es handelt sich um einen Kongress mit 400-500 TeilnehmerInnen und u.a. UniversitätsprofessorInnen und Abgeordnete zum Nationalrat als Vortragende, siehe www.tierrechtskongress.at.

Punkt 15: Hat Fakten zu Straftaten verbreitet.
Indiz dafür:
Emails mit Weiterleitungen von Medienberichten.
Kommentar:
Als Redakteur einer Radiosendung mit Nachrichten bekam ich jede Woche einen Medienspiegel, aus dem ich Informationen auf Internetforen weitergab.

Punkt 16: Teilnahme an strategischen Sitzungen zur SHAC Kampagne.
Indiz dafür:
Es gibt ein Einladungsemail von Martin Balluch zu einem Vortrag zu diesem Thema.
Kommentar:
Die Polizeispitzel bestätigen: es gab und gibt keine SHAC-Kampagne durch den VGT. Es gab einmal einen Vortrag einer Engländerin zu dem Thema ohne kriminellen Inhalt. Letzteres beweist ein Email mit Bericht über diesen Vortrag.

Punkt 17-18: Kontakte zu militanten ausländischen AktivistInnen.
Indiz dafür:
Berichte von Vorträgen im Ausland auf der VGT-Webseite und von Besuchen von Vortragenden aus dem Ausland in Österreich.
Kommentar:
Auch die Polizeispitzel fanden keinen kriminellen Bezug bei solchen Kontakten.

Punkt 19: Ist „Vordenker“ im Tierschutz und verbreitet radikale Ideologien.
Indiz dafür:
Emails, Bücher, Interviews, Artikel.
Kommentar:
Auch die Polizeispitzel geben zu, dass ich nie zu Straftaten aufgerufen habe.

Punkt 20: Beratung in taktischen Fragen.
Indiz dafür:
Vorträge mit Rechtsberatung, Tipps zum Umgang mit der Polizei, zu Verhalten bei Verhören.
Kommentar:
Auch die Polizeispitzel geben zu, dass es dabei immer nur um Aktionen des zivilen Ungehorsams ging.

Punkt 21: Computerverschlüsselung.
Indiz dafür:
Hatte teilweise verschlüsselten Computer und schickte verschlüsselte Emails.
Kommentar:
Die Polizei ist im Besitz unverschlüsselter Versionen einiger meiner verschlüsselten Emails und fand eine Sicherheitskopie des verschlüsselten VGT-Servers in unverschlüsselter Form. Nichts darin war strafrechtlich relevant. Der Polizeispitzel hat die Verschlüsselung nur im Zusammenhang mit zivilem Ungehorsam erlebt.

Punkt 22: Aufstellen von Verhaltensregeln gegen staatliche Überwachung.
Indiz dafür:
Diskussionsbeiträge auf Internetforen zum Verhalten von TierschutzaktivistInnen.
Kommentar:
Es ging dabei immer um Maßnahmen gegen staatliche Überwachung ohne kriminellen Hintergrund.

Punkt 23: Abhaltung von Animal Liberation Workshops.
Indiz dafür:
Auf Fotos dieser Veranstaltungen auf Webseiten als Vortragender zu sehen.
Kommentar:
Der Polizeispitzel hat 2 Animal Liberation Workshops besucht und nichts strafrechtlich Relevantes gesehen. Berichte siehe www.animal-liberation.at

Punkt 24: Moderiert das nicht-öffentliche Diskussionsforum Fadinger.
Indiz dafür:
Emails legen das nahe.
Kommentar:
Der Polizeispitzel war 1 Jahr lang auf diesem Forum und hat nichts Relevantes gesehen, obwohl er alle Einträge gelesen hat. Es sei nur um Biogemüse und politische Diskussionen gegangen.

Punkt 25: Hat Bekennerschreiben archiviert.
Indiz dafür:
Ein File am Computer mit Medienberichten und Bekennerschreiben seit 1988 gefunden.
Kommentar:
Der SOKO-Computerexperte Breitsching bestätigte, dass alle Bekennerschreiben zeitlich zuerst in den Medien erschienen, bevor sie in dieses File eingetragen wurden. Das war Teil meiner Arbeit als Radioredakteur.

Punkt 26: Radikalen Artikel im Tatblatt geschrieben.
Indiz dafür:
Behauptet der linguistische Gutachter.
Kommentar:
Es handelt sich um einen objektiven Artikel, zu dem ich beigetragen habe.

Punkt 27: War auf einem internationalen Tierrechtstreffen 2006 in England.
Indiz dafür:
In einem Email steht, dass ein „Martin H.“ aus Österreich dort war.
Kommentar:
Habe Martin H. bereits ausfindig gemacht und als Zeugen geladen.

Punkt 28: War auf einem internationalen Tierrechtstreffen 2007 in Holland.
Indiz dafür:
Emails.
Kommentar:
Auch der Polizeispitzel war dort und fand nichts strafrechtlich Relevantes.

Punkt 29: Hat den Freispruch anderer TierschützerInnen durch eine UVS-Richterin so positiv bewertet, dass der Eindruck entstand, diese Richterin würde TierschützerInnen bei Verwaltungsübertretungen bei Jagdstörungen nicht belangen.
Indiz dafür:
Email.
Kommentar:
Wie bitte?

14 Gedanken zu “Die Anklage gegen mich im Klartext

  1. Also wenn Fälle, die sogar die Unschuld eines Angeklagten beweisen, weil ein Gericht dementsprechend urteilte, den Angeklagten zur Last gelegt werden, dann besteht der Verdacht, dass es sich hier um Verfolgung Unschuldiger handelt.

    Ich denke, es wäre eine Gegenklage nötig. Innerhalb dieses Prozesses wird es sowieso nicht zu einer Änderung kommen. Wenn man es auch vielleicht nicht zur Zeit machen kann (?), nachträglich kann man es schon machen und wenn man schon so viel Zeit vertun musste, können auch die seltsamen Ankläger ihre Zeit vertun. In diesem Fall müsste man aber auch darauf achten, dass nicht wieder Wr. Neustadt zur Bühne wird, sonst richtet die Richterin vielleicht noch über sich selbst 😉 Würde mich auch nicht mehr wundern.

    Nun kann man das Eine ja leicht beweisen (Finnland) und anderes könnte man vielleicht auch beweisen, wenn man selbst recherchiert. Wenn es wirklich stimmt, dass die Polizei alle Fälle einfach gesammelt hat, die sich in einem bestimmten Zeitraum zugetragen haben und die so aussehen, als könnten sie von Tierschützern verübt worden sein (habe ich irgendwo gelesen), kann man zumindest theoretisch davon ausgehen, dass zumindest einige Fälle Versicherungsbetrug gewesen sein könnten. Könnte man das beweisen, gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder Polizei und Justiz behaupten, die angeblich Geschädigten seien auch Teil dieser ominösen Gruppe, oder sie müssen zugeben, dass sie zumindest schlecht gearbeitet haben. Im schlimmsten Fall, dass sie bewusst Unschuldige verfolgen.

    Man kann nicht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden, wenn es diese nicht gibt. Da es so zu sein scheint, dass die Polizei zumindest nicht ernsthaft recherchiert, sondern verschiedene Fälle einfach nur gesammelt hat, um den Anschein zu erwecken, es gäbe eine solche, kann man nur dann beweisen, dass es diese Organisation nicht gibt, wenn man beweist, dass diese Delikte nicht unbedingt von Tierschützern verübt worden sind. Vor kurzem war zu lesen, dass Jugendliche Tiere aus einem Stall freigelassen haben. Sie haben auch irgendwelche Sachen zertrümmert, aber von Tierschutz war nicht die Rede. Vor diesem Prozess hätte man vielleicht (es gilt die Unschuldsvermutung 🙂 ) diese Tat gar nicht aufzuklären versucht, und sie gleich zu den übrigen gelegt. So stellt sich jedenfalls dieser Fall dem unbedarften Beobachter dar. Ich kann mich aber ja irren, denn ich habe keinen Einblick, dass es in diesem Fall viele Verdachtsmomente gegen die Behörden gibt. Verdacht ist Verdacht und dem muss man nachgehen.

  2. in Anbetracht des grossen Krampfes, den die Anklageschrift im Volltext (Link von mitschreiber in den kommentaren) da enthält wäre es möglich dass die Gesamtklage auf eben die 2 Punkte die im Kontext der Filmerei zu sehen sind zusammen schrumpelt.

    Es wäre demnach durchaus zu erwarten, dass hier der Versuch gemacht wird eine sichere Verurteilung in einem Terror/Mafia-Prozess zu erreichen, freilich aus Bagatellen heraus, die keine 100 Euro Strafe wert sein dürften so es sich um das handelt was manch dummer Junge anderswo tagtäglich macht. Schaden? Ja sicher, durch Aufdeckung von dem Tierschutz eklatent widersprechenen zuständen.

    Paralleln zum Bundesdeutschen “Fall” Marquardt (Link auf die Seiten der zeitschrift Radikal, aus einem ablehnenden Kontext heraus “seht was anderswo die extrem-Rechten” einfach so tun ohne dass sie auch nur einer bestraft.”) tun sich auf – dort lief es schliesslich darauf hinaus, dass die Staatsanwaltschaft einfach ein paar fiktive Straftaaten aus dem Bundes-Strafregister herbei zitierte, nirgendwo einen Zusammenhang her stellen konnte und letztlich die Opponenntin solcher Umtriebe zur Helferin hoch stilisierte – Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen – An Beweisen dass ein Verbrechen irgend einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Link auf einen Server auf dem irgendwo unter Tür 523 der Inhalt sowieso XY lag bestanden hätte. Ein seltsam politisch motivierter Akt von Anfangsverdacht, der sich zu keiner Zeit auch nur irgendwie erhärtet hätte und auch nicht zu erwarten war dass er durch Einbeziehung der Beschuldigten irgendwie besonders wahrscheinlich hätte erhärtet werden können.

    Somit – eins was sicher ist – es wird keinen Freispruch geben – so blöd ist ja nicht mal die Frau Innenminister, was immer man anderswo auch über sie glauben mag.

    Bleibt sauber und wenns irgend geht – Verfahren abspalten lassen – oder mit denen zusammen legen lassen, mit denen ihr aus gutem Grund schon lange sicher seid. Salamitaktik kann auch für euch funktionieren. Ab der ersten Minute.

  3. Lieber Alex,

    Martin Balluch ist nur wegen §278a Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt, sonst wegen nichts, auch nicht wegen Hausfriedensbruch. Tatsächlich ist es nämlich so, dass Martin Balluch wegen genau dem inkriminierten Filmen von Pelzfarmen – es waren Pelzfarmen in Finnland – bereits in Finnland angeklagt war und FREIGESPROCHEN wurde.

    Mit anderen Worten, weil es so unfassbar ist: Ein finnisches Gericht spricht Martin Balluch aufgrund von Filmaufnahmen auf Pelzfarmen in Finnland wegen soetwas wie Hausfriedensbruch FREI und ein österreichischer Staatsanwalt erhebt daraufhin Anklage aufgrund DESSELBEN Filmens auf denselben Pelzfarmen nur diesmal wegen §278a.

    Wenn alle Stricke reissen: §278a.

  4. Befangenheit wird an Ort und Stelle entschieden. Liegt halt stark daran gute Gründe vor zu legen und ggf. auch an späterer instanz überprüfen zu lassen, falls abgelehnt wird.

    Ein guter Richter wird sich schon nicht bestätigen, wenn er z.B. selbst irgendwie vor Ort war oder sonst wie vieleicht sogar als Zeuge eine rEinlassung gerufen wrden könnte, weil solche nun mal nicht geht und damit die Objektivität verletzt wäre. So kann z.B. der Berufungsrichter nicht der selbe sein der den Fall erst-instanzlich verhahnndelt hat, z.B. weil er ja inzwischen zufällig befördert worden wäre.

    (just my 2 euro cents – bin kein Jurist, nur meine Meinung.)

  5. PS: alte Austrianische Erkenntnis.
    Gutachter haben immer, recht, selbst dann wenn sie sich irren.
    Staatlich bestellte Gutachter haben sogar noch viel mehr Recht.
    Und sie wissen ja sehr genau wer sie jeweils wieder beauftragt.
    Summen die 4-5 stellig sind stützen die Verhältnisse ungemein.

    Sollte mal ein Teil eines Gutachtens irgendwie platzen,
    so kann sich der den Prozess führenden Teil natürlich
    trotzdem zu 100% auf alles andere im Gutachten verlassen.

    Übrigens klagen nicht die Richter an, die man z.B. bei Verwandschafts- oder Ehe-Beziehungen sicher hier und da mal ablehnen kann,
    sondern vielmehr der Staatsanwalt.

    Ich hoffe diese Tierschutz-Posse, oder besser das Drama
    der seltsamen Verfolgung wie eine hochgradig
    terroristische Gruppe mit einem Ausgang der nahe
    an “mit leeren Händen” zu gelten hat, sowie ein paar V-Leuten,
    die selbst den meisten Dreck an der vermeintlichen
    Radikalisierung von sich gegeben hatten ohne dass
    sie all zu sehr Gewicht gefunden hätten, das Draa
    also findet alsbald sein für die betroffenen Bürger
    gutes Ende. Der Tierschutz hat dennoch verloren,
    einfach weil er in dieser Zeit schlecht verfolgt war. Definitiv.

  6. in der hier publizierten Form ist jeder Punkt für sich alleine schon so fraglich dass er eigentlich erst gar nicht verhandelt werden müsste sondern nach Aktenlage ab zu weisen ist.
    Ich nehme an im Volltext ist das damit beschädigte Rechtsgut und nicht der Tatvorgang das entscheidende.

    Z.b. Hausfriedensbruch oder Gewahrsamsbruch – in den Filmerei-Fällen. Die anderen Fälle öhm, da fallen mir beim besten Willen keine Straftatbestände ein, die nach dem jeweiligen Sinn des Gesetztes Bestand ahben würden.
    Geht man davon aus dass die Ställe jeweils nicht besonders (=gar nciht) gesichert waren zum Zeitpunkt des Betretens, dann ist es allenfalls ne ordnungswidrige Bagatelle. Dafür braucht man keine Organisation oder sonst etwas – einfach nur das Branchenbuch aufschlagen und dann mit dem Navi im Auto dort hin fahren. Da Ställe keine schützenswerten Wohnungen sind ist auch die Frage ob das Veröffentlichen im Internet irgendwie von Belang ist eher negativ zu bescheiden. Aber ein verrückter Anwalt könnte da ja einen Anhalt wegen Gewerbeshädigung draus basteln. Ähm, wenn es aber strafbare Dinge (Tierschutz) sind, die den Schaden verursachen, dann sollte die Mitschuld ja offenbar sein.

    Die Länge der Liste spricht eigentlich nur dafür dass es im Kern darum geht die “mafiösität”, die Organisiertheit dar zu stellen. Jedoch sind selbst alle Aktivitäten zusammen in keinen Gesamtkontext eines konkreten Tatvorwurf zu bringen. Der Vorwurfs sich im geschlossenen Benutzerkreis via Internet aus zu tauschen mag einfach dem Bedürfnis jedes Bürgers sich einen privaten Verkehrsraum zu schaffen geschuldet sein. Ohne dass jetzt pötzlich neue saltsame Zeugen auf tauchen oder alte plötzlich um kippen (Aktenlage!) sieht das ohnehin als Punkt längst gestrichen aus. Allerdings fragt sich schon was die Anklage da an Belegen herbei geflunkert(!) hat, wenn sie schon alleine aus dem Vornamen irgend einer Teilnehmerliste eine Identität basteln möchte. Veranstaltungen mit einem in Europa sehr häufigen Vornamen zu finden sollte ja wohl kaum überraschen. Als indiz maximal für dne Fahnder relevant, für einen Saatsanwalt ist das Mumpitz. Kartenhäuser haben es so an sich – sie zerbrechen all zu leicht, stüuzren auf den Arbauer hernieder so lautstark, dass dieser sich nur die Hände über den Kopf und die Ohren halten kann.

    Gibt es etwa ein Recht des Staates dass der Bürger sich vor polizeilichen Äbhörmassnahmen nicht schützen können darf, sich nicht darüber informieren darf usw. Gibt es ein Recht des Staates dass der Bürger sich nicht über das Recht und die Rechtmässigkeit von staatlichen Massnahmen informieren darf? Es gibt dagegen definitiv eine Regel der Verhältnismässigkeit der Mittel und auch der Sinnhaftigkeit von staatlichen Massnahmen. Wildes Ausforschen ohne Grund, Anhalt und Beleg ist das was hernach eine grosse Entschuldigung nach den Regeln des Anstandes erwarten lassen würde – der Staat verzichtet aber häufigst auf einen solchen Wesenszug.

    Es gibt auch ein Recht zu gestehen, z.B. an einem Ort zu einer Zeit gewesen zu sein, ja sogar Dinge getan zu haben, und das kann man vorzüglich praktizieren, wenn einem konkrete Vorwürfe gemacht werden. Man kann sich jederzeit äussern, alles sagen, alles herausgeben… und dann hat der Staat was er will – das erspart einem ganz schön viel Aufräumen nach einer Hausdurchsuchung und es erspart einem auch manche Konfiszierung, z.B. Computer. Nur dumm wenn man einen Vorwurf angetragen bekommt, für den weder der Staat noch man selber einen Beleg dafür haben kann, weil der Vorwurf nicht reell ist. Damit fragt sich hinterher aber um so mehr wie es dazu kommen konnte und wieso es dafür keine Entschuldigung oder gar Wieder-Gut-Machung gibt. Bei gewerblichen Bereichen und Systemen kann das sehr schnell in eine sehr teure Schadensersatzpflicht für den Staat um schlagen. Ach ich vergass ja – es könnte in Österreich passiert sein, da hat es der Staat noch wesentlich leichter sich unheimlich unsichtbar zumachen wenn man mal etwas von ihm will… Beim Bund nante man diejenigen, die sich aus ihren Pflichten heraus schleichen schlicht Drückeberger. Ein armer Staat der solches praktiziert.

  7. Es ist ja wirklich kaum zu glauben, aber dieses äußerst seltsam anmutende Vorgehen scheint tatsächlich in der StPO gedeckt zu sein – §45 Abs 1 StPO (§ 45. Entscheidung über Ausschließung):
    “Über die Ausschließung hat der Richter zu entscheiden, dem sie nach § 44 Abs. 2 anzuzeigen ist[…]”.
    Dieser Paragraph mag zwar für ein ordentliches Gericht mit einem/r objektiven Richter/in (falls es eine/n solche/n überhaupt gibt) durchaus seinen Sinn haben, aber im LG Wr. Neustadt und mit dieser Richterin kommt es einer Verhöhnung der Angeklagten gleich.

    http://www.jusline.at/45._Entscheidung_über_Ausschließung_StPO.html

  8. Das verstehe ich jetzt nicht – glaube ich. Einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter, oder eine Richterin kann der/die ablehnen? Müsste so ein Antrag nicht an eine unparteiische Person gerichtet werden?

  9. Bis auf ein paar offensichtlich aus der Luft gegriffenen Vorwürfe, alles Tätigkeiten die von einem führenden Mitglied einer effizient agierenden Tierschutzorganisation zu erwarten sind.

    “Unsere” rückgratlose Justiz stellt jedoch, in bester österreichischer Manier, lieber auf stur – jetzt erst recht – als die Konsequenzen aus ihrem wirren Handeln zu ziehen.

    Hannes Jarolim
    Der Standard, Freitag 4. Februar – KOMMENTAR DER ANDEREN:
    Bitte um eine Weisung
    Tierschützerprozess: So war es nicht gedacht
    http://img132.imageshack.us/img132/3458/cimg1284x.jpg

  10. Ad FREISPRUCH: Einen Freispruch wird das Urteil in Wiener Neustadt kaum bringen. Warum: Weil die Anklage durch den Staatsanwalt Handler mehr als 62 Anklagepunkte enthält. Das heißt: Mehr als 60 Straftaten werden den Tierschützern vorgeworfen. Am härtesten trifft es natürlich den Hauptangeklagten DDr. Martin Balluch.

    Selbst nach Ergreifen aller juristischer Raffinessen durch Anwalt Mag. Stefan Traxler ist ein Freispruch bei 62 Anklagepunkten kaum möglich, weil die Anklage dann zugeben müsste, dass es
    1. gröbste Verfahrensmängel (angefangen von der Beeinflussung der SOKO Tierschutz und der U-Richterin durch die Textilunternehmer bis zur perfiden Unterschlagung von entlastenden Ermittlungsergebnissen) gegeben hat
    2. das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und das Bundesministerium für Inneres sich für eine Public-Relations-Strategie einer österreichischen Textilkette (die wirtschaftlich ums Überleben kämpft) hat missbrauchen lassen (vielfältiger, jahrelanger Amtsmissbrauch durch Polizei und Justiz)

    VOR DEM URTEIL in Wiener Neustadt ist daher Folgendes anzustreben:

    1. Der zuständige Staatsanwalt muss spätestens nach Ende der Einvernahme der VE von der Strafverfolgung nach § 278a STGB zurücktreten. Einzelne Tatvorwürfe, wie Sachbeschädigung, können dann binnen kürzester Zeit im Rahmen des Prozesses geklärt werden.
    2. Sollte das nicht passieren, wären die übergeordneten Stellen in der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft gefordert. Letztverantwortlich ist die Justizministerin. Sollte sie eine weitere Strafverfolgung nach § 278a tolerieren, müsste sie erklären, warum das gerechtfertigt ist. (Folge: Misstrauensantrag gegen Justizministerin im Nationalrat)
    3. Die Unterschlagung von Ermittlungsergebnissen durch das Bundeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung MUSS strafrechtliche Konsequenzen haben, um präventiv ähnliche Vorgangsweisen zu unterbinden. Es wurden ja bereits Sachverhaltsdarstellungen gegen die SOKO und den Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch eingebracht.

    NACH DEM URTEIL kann nur mehr eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht werden. Der OGH kann das Urteil ja nur wegen Formalfehler aufheben, wenn ich richtig informiert bin. Allerdings wird das Verfahren extrem teuer, wenn es in die höchste Instanz verlagert wird, weil alle Rechtsanwaltskosten etc…verdoppelt und verdreifacht werden! (Siehe Tarifgesetz)
    Informiert Euch auf http://www.ris.bka.gv.at über die Rechtslage, damit Ihr den Tierschützern effizient helfen könnt und eine Verurteilung nach dem Terroristenparagraphen § 278a VERHINDERN KÖNNT.

Schreibe einen Kommentar zu Alex Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert