22. November 2024

Die Berufung gegen den Freispruch im Tierschutzprozess ist da!

Zunächst einmal die gute Nachricht: Nicht nur gegen §278a wurde nicht berufen – was sofort den Freispruch gegen die 6 Angestellten des VGT rechtskräftig werden lässt – sondern auch gegen 2 andere Angeklagte, die sich zusätzlich noch wegen Nötigung (aufgrund einer Demo) zu verantworten hatten. Doch dafür ist im Hintergrund offenbar einiges gelaufen. Staatsanwalt Wolfgang Handler strebte tatsächlich eine Wiederholung des Tierschutzprozesses an, indem er gegen den Freispruch nach §278a berufen wollte, doch das wurde vom Justizministerium unterbunden. Da sieht man, mit was für einem fanatischen Tierschutzhasser man es mit Kartellverbandsburschenschafter Handler zu tun hat. Naja, wenn man nach 5 Jahren Ermittlungen und einem Totalfreispruch als Staatsanwalt auch noch befördert wird, dann ist klar, dass der Auftrag empfunden wird, die Sache noch mehr in die Länge zu ziehen und die TierschutzaktivistInnen weiter zu terrorisieren.

Doch die übrig gebliebenen Berufungen sind ebenfalls unfassbar! Der glatte Freispruch mit langwieriger Begründung der Richterin bzgl. dem Vorwurf der schweren Nötigung, weil einer Firma (konkret: Fürnkranz, Kleider Bauer und Escada) eine legale Kampagne mit Demonstrationen angekündigt wurde, wurde in allen Punkten beeinsprucht! Staatsanwalt Handler ist der Ansicht, dass Demonstrationen die Wirtschaft beeinträchtigen und daher deren Ankündigung eine gefährliche Drohung darstellt, die als schwere Nötigung genutzt werden kann. Wörtlich steht in Handlers Schreiben:

„Die Ankündigung von legalen Permanentdemonstrationen in einer Art und Weise (z.B. direkt vor einem Bekleidungsgeschäft), die geeignet ist, einem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen zu bescheren, ist daher jedenfalls als gefährliche Drohung iSd § 74 Abs 1 Z 5 StGB, nämlich als Drohung mit einer Verletzung am Vermögen, zu qualifizieren und stellt daher ein geeignetes Nötigungsmittel iSd § 105 Abs 1 StGB dar.“

„[…] eine unternehmensfremde Person [darf] auf die von der Gewerbefreiheit geschützte Autonomie des Unternehmers grundsätzlich nicht Einfluss nehmen […].“

Es geht hier also gar nicht mehr um Straftaten, sondern um völlig legale, angemeldete und von der Behörde nicht untersagte Kundgebungen, die durch die Verfassung geschützt sind! Wie kann es sein, dass jemand derartige Berufungen schreibt? Wieso sieht das Justizministerium da einfach zu? Wenn dieser Berufung stattgegeben wird, dann sind ab sofort übliche zivilgesellschaftliche Kampagnen in Gefahr, weil NGOs Firmen keine legalen Kampagnen mehr androhen dürfen, die diese wirtschaftlich beeinträchtigen, um sie zu tier-, umwelt- oder menschenfreundlicherem Verhalten zu bewegen. Genau dasselbe hat Dr. Martin Luther King auch getan, und nach ihm zahlreiche andere Personen und Organisationen, denen wir heute dafür dankbar sind. Ein Verbot legaler Kampagnen, nur weil sie die Wirtschaft beeinträchtigen sollen, bedeutet, dass sich die Zivilgesellschaft gegen ein Diktat der Wirtschaft zum Nachteil der Lebensqualität aller nicht mehr wehren kann!

Zusätzlich wurde gegen folgende Freisprüche berufen:

  • Tierquälerei und Sachbeschädigung, weil jemand das Tor einer Schweinefabrik geöffnet hat und die Schweine dadurch auf eine Wiese gelangt sind, dann gegenseitig aufgeritten seien und sich dabei Kratzer – Sachbeschädigung! – zugefügt hätten!,
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Festnahme nach einer friedlichen Protestaktion
  • und eine weitere Sachbeschädigung, ein Klofenster wurde nach einer Veranstaltung Rechtsradikaler eingeschlagen.

Wer gerichtsnotorische Lügner und Verursacher verrückter Anklagen, wie Staatsanwalt Wolfgang Handler, zum ersten Staatsanwalt befördert, darf sich über derartig demokratiewidrige Berufungen nicht wundern. Dieser Staatsanwalt wollte doch tatsächlich eine Wiederholung des skandalösesten Prozesses aller Zeiten erreichen! Das allein müsste doch ausreichen, um die sofortige Entlassung dieses Büttels von Tierindustrie und Jägerschaft zu veranlassen. Aber Handler hat ja noch andere „Erfolge“ neben dem Totalfreispruch nach 5 Jahren Ermittlungen im Tierschutzprozess vorzuweisen: er hat einen Unschuldigen, Franz Ambrosi, zuerst für 12 Jahre hinter Gitter gebracht, nur um nach dessen Entlassung nach 2 Jahren wegen erwiesener Unschuld, diesen wieder anzuklagen, um wiederum im Prozess zu verlieren. Wie viele Unschuldige muss Handler noch drangsalieren, bis hier endlich ein Schlussstrich gezogen wird! Für ihn lässt sich sicher noch ein geeigneterer Job im Landesgericht finden – z.B. das Abstauben alter Akten im Keller!

13 Gedanken zu “Die Berufung gegen den Freispruch im Tierschutzprozess ist da!

  1. Ich denke nicht, dass StA W.Handler unbedingt ein Tierschutzhasser sein muss, doch ich bin mir sicher, dass da Geld von der Tier-Industrie-Mafia auf sein Konto oder gar bar geflossen ist. Und nicht nur auf seines! Ich bin mir absolut sicher, in einer Zwetschken-Republik a la Ösiland, die dem Gott der Korruptheit regelmäßig seine Opfer darbringt, sind nicht nur PolitikerInnen gerne bereit, für ein paar tausend Euro ihre Unschuld zu opfern.
    Nun ja, EU! Ich weiß vor lauter Wut momentan gar nicht, was ich noch schreiben soll!
    Ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg und Alles, Alles Gute!

  2. “Da sieht man, mit was für einem fanatischen Tierschutzhasser …”

    Der Begriff “Tierschutzhasser” ist genial.
    Denn sollte man gesellschaftlich geläufig machen.

    Die Tierausbeutungsindustrie verzerrt Tierschutz seit Jahren mit Begriffen wie radikal, militant, fanatisch, etc…

    Factum ist eher:
    Militante Tierausbeutung, fanatische Agrarindustrie,
    skrupellose Tierschutzverweigerer, etc…
    verhindern eine ökonomisch-ökologische Entwicklung auf allen Ebenen.

  3. Man steht vor einem weiteren Prozeß. Wenn ich diese Geschichte richtig verstanden habe geht es um die „Verübung einer terroristischen Straftat“ (§278c), weil vier Leute eine Abschiebung gefilmt haben. Also wenn das strafbar ist kann man jeden der einen Polizeieinsatz, oder ähnliches filmt, einfach so einsperren. Dann gibt es keine Berichterstattung mehr. Im Fernsehen darf nichts mehr gesendet werden was den Behörden nicht passt und in Zeitungen darf nichts derartiges geschrieben werden. Das gibt es sonst nur in faschistischen, oder kommunistischen Systemen. Man nennt es – Zensur.

    Vielleicht wäre das Filmen einer Jagd auch eine terroristische Straftat? Oder Nötigung? Ebenso das Filmen von Tierquälereien. Ich glaube in den USA ist es ja schon so weit. Was sich hier anzubahnen scheint ist eine neue Form des kapitalistischen Faschismus. Man opfert die demokratischen Rechte der Bevölkerung zugunsten des Profits.

    Langsam frage ich mich wirklich was das für ein Land ist in dem wir leben. Mir werden diese Typen von LVT und manchen Gerichten immer unsympathischer.

    „Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.“, schreibt Maria Sterkl auf http://kulturrisse.at/ausgaben/ganz-draussen-sozialreportagen-aus-dem-abseits/kulturpolitiken/aendern-erweitern-oder-belassen-wie-es-ist

    Wäre es dann so gesehen rechtens, Taten (was genau versteht man darunter?) zu setzen? Etwa um Staatsanwälte, Polizei, etc. die – sagen wir beispielsweise – Rechtsbeugung betreiben, oder Unschuldige verfolgen indem sie falsche Beweise unterschieben, oder solche manipulieren und wenn sie es noch dazu kollektiv tun, also eine Verschwörung betreiben und so die Menscherechte außer Kraft setzen, an ihren Handlungen zu hindern? Auf jeden Fall wäre es ja eine Gefahr für die Demokratie, bzw. eine Ausserkraftsetzung des demokratischen Rechtsstaates, würde so etwas passieren, noch dazu wenn das zuständige zuständigen Ministerium diese Taten gutheisst – denke ich jedenfalls.

    Die Verfolgung von Menschen weil sie demonstrieren, käme faktisch einer Abschaffung der Demokratie gleich. Die Ankündigung einer Demonstration als “Nötigung” zu verfolgen, ebenso.

    Ich glaube ich muss mich einmal erkundigen was genau der Gesetzgeber meint. Ruft er etwa zu Straftaten auf, wenn die Demokratie, die Menschenrechte gefährdet sind, um diese um jeden Preis zu schützen? Das ist eine Zwickmühle. 🙂

  4. Was sich wohl im Hintergrund abspielt? Ob StA Handler das eine oder andere “Geschenk” in Empfang nimmt, wird eines Tages auch ans Licht kommen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert