Ich habe Alfons Mensdorff-Pouilly am 23. Juni 2017 wieder vor Gericht getroffen, diesmal in Bruck an der Mur. Er behauptet, ich hätte seinen Besitz widerrechtlich betreten. Habe ich nicht. Aber Mensdorff-Pouilly hat das Verfahren nun so aufgeblasen, dass der Verlierer gut € 10.000 wird zahlen müssen. Am 28. Juli 2017 wird ein Lokalaugenschein durchgeführt.
Sei es wie es sei, bei diesem Treffen hat mir Mensdorff-Pouilly genüsslich angekündigt, ein neues Jagdgatter in Ungarn zu bauen, weil die Gatterjagd in Österreich ja verboten wird. Und er werde ab Mitte August wieder auf seine Zuchtenten ballern. Und tatsächlich, in seinen 2 Kunstteichen tummeln sich wieder viele hundert Zuchtenten. Doch in meinen Augen ist das mit der neuen Gesetzeslage nicht zu vereinbaren. Gezüchtete Stockenten auszusetzen ist nach dem Bundestierschutzgesetz verboten, weil sie, wie Studien belegen, das Aussetzen zu gut 80 % nicht überleben. Doch Mensdorff-Pouilly hält sie in Teichen, die mit einem Elektrozaun umgeben sind. Diese Enten sind, wie ein Gutachten des Vogelexperten Hans Frey zeigt, nicht flugfähig. Sie sind also eingesperrt und können nicht heraus. Das neue burgenländische Jagdgesetz verbietet das Aussetzen von Zuchtenten nach dem 20. Juni. Am 21. Juni wurden aber Aufnahmen von diesen Enten gemacht, wie sie immer noch eingesperrt waren. Damit muss es nun illegal sein, auf diese Enten Jagd zu machen bzw. sie später auszusetzen.
Hier meine Mitteilung an die Behörde:
Hier das Gutachten von Hans Frey: