19. Dezember 2024

Erste Zivilklage gegen Max Mayr-Melnhof: auf Herausgabe der mit Gewalt entwendeten Gegenstände

Zwei Tierschützer erzählen in glaubwürdiger Form, dass Max Mayr-Melnhof sie zusammen mit Schlägern angegriffen und ihnen mit Gewalt zwei Videokameras und ein Funkgerät entwendet hat. Die Aussagen der beiden sind per Video dokumentiert, und zwar unter https://www.facebook.com/tierrechtedemokratie/videos/10155880363709233/ und unter https://www.facebook.com/tierrechtedemokratie/videos/10155874769189233/. Ich finde diese beiden Darstellungen sehr überzeugend und erschütternd. Mayr-Melnhof hat sich in den Medien auf verschiedene Weise verteidigt, ein kohärentes Bild ist nicht abzuleiten, wie das meistens bei schuldigen Gewalttätern so ist, wenn sie ihre Gewalttaten vertuschen wollen. Jedenfalls scheint er zu behaupten, er habe die beiden maskiert im Jagdgatter herumlaufen gesehen und dann “zu Boden gerungen”, was auch immer das heißen soll. An einer Stelle wird gesagt, er habe das getan, weil sich die beiden in Lebensgefahr gebracht hätten. Max Mayr-Melnhof wie weiland Winnetou, der sich in den Schuss auf Old Shatterhand wirft, um die Kugel abzufangen. Etwas weit hergeholt.

Gegen diese Version spricht auch praktisch sehr viel. Zum Beispiel filmte er den “zu Boden gerungenen” Aktivisten nach seinem Angriff, während sich dieser eindeutig auf dem öffentlichen Treppelweg außerhalb des Gatters befindet. Darüber hinaus kam ja auch die Polizei sofort zum Tatort und fand sowohl die Schläger als auch das Opfer außerhalb des Gatters auf dem Treppelweg vor. Wie also der Aktivist, der doch angeblich innerhalb des Gatters angetroffen und “zu Boden gerungen” worden sein soll, plötzlich auf den Treppelweg außerhalb des Gatters kam, bleibt Mayr-Melnhof schuldig zu erklären. Das darf er dann den Gerichten.

Anwalt Stefan Traxler hat nun als nächsten Schritt eine erste Zivilklage gegen Max Mayr-Melnhof eingebracht, und zwar auf Herausgabe der von ihm mit Gewalt entwendeten Gegenstände im Wert von € 1.300. Die Klage liest sich so:

20171213KlageHerausgabeKamerasGegenMMM1

20171213KlageHerausgabeKamerasGegenMMM2geschwärzt

Ein Gedanke zu “Erste Zivilklage gegen Max Mayr-Melnhof: auf Herausgabe der mit Gewalt entwendeten Gegenstände

  1. find ich immer amüsant, wenn solche [Personen] ein iPhone haben. Bestimmte Leute denken ja, die Verwendung einer bestimmten Technik würde automatisch die Welt verbessern. Fehlanzeige: Das kreativste an Apple ist deren Buchhaltung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert