19. März 2024

Ausweispflicht gegenüber Jagdaufseher? Landesverwaltungsgericht hebt Strafe auf!

Gleich vorweg: leider wurde das Gesetz, das eine Ausweispflicht gegenüber Jagdaufsehern in Niederösterreich vorsieht, durch das Urteil nicht aufgehoben. Tatsächlich gibt es nämlich dadurch den JägerInnen Kompetenzen, die nicht einmal die Polizei hat. Es ist nicht strafbar, der Polizei den Ausweis nicht zu zeigen, aber sehr wohl, dem Jagdaufseher den Ausweis nicht zu zeigen. Vor einigen Jahren verweigerten drei Personen zwei Jagdaufsehern gegenüber die Ausweisleistung und erhielten 300 Euro Strafe dafür. Wir haben diese Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft zum Landesverwaltungsgericht berufen. Unser Ziel war, dass letztlich das Höchstgericht diesen Teil des Jagdgesetzes in Niederösterreich, das JagdaufseherInnen solche Befugnisse gibt, aufhebt. Das ist nicht geschehen, aber das Gericht hat die Strafe aufgehoben. Mit fadenscheinigen Ausreden, vielleicht, um die Revision zum Höchstgericht zu verhindern, das das Gesetz aufgehoben hätte.

Die drei Personen haben sich im Dunkelsteiner Wald aufgehalten, während dieser für eine Treibjagd gesperrt war. Sie erhielten Geldstrafen sowohl dafür, dass sie dort auf einer Forststraße standen, als auch, dass sie die Identitätspreisgabe verweigerten. Sämtliche Videokameras und Handys von ihnen wurden beschlagnahmt und von der Behörde über 1 Jahr einbehalten. Das von uns angerufene Landesverwaltungsgericht hob schon vor einiger Zeit die Geldstrafe für das Betreten der Forststraße auf. Daraufhin änderte die nö Landesregierung einfach das Gesetz. Dass es wegen diesem Urteil war, hat der Jurist der zuständigen Abteilung mir gegenüber frei zugegeben. Jetzt darf man im Wald während einer Treibjagd auch keine öffentlichen Wege mehr benutzen – einzigartig in Österreich.

Und nun stand der zweite Teil der Geldstrafe vor Gericht zur Diskussion, die 300 Euro für die Verweigerung der Ausweisleistung. Das Landesverwaltungsgericht St. Pölten gab unsere Beschwerde Recht.

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Die Begründung ist aber leider nicht, dass das nö Jagdgesetz in dieser Sache verfassungswidrig ist, sondern dass der Jagdaufseher in seiner Eigenschaft als Forstaufseher und Eigentümer den Ausweis verlangt hat. Nur ist man weder Forstaufsehern noch Eigentümern ausweispflichtig. Eine Haarspalterei.

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Also wurden beide Geldstrafen im Fall Dunkelsteiner Wald aufgehoben. Ein Erfolg zwar, aber kein durchschlagender.

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