Genau 145 Jahre ist es jetzt her: Am 28. Mai 1868 wurde in Österreich zum letzten Mal ein Mensch öffentlich hingerichtet, und zwar Georg Ratkay bei der Spinnerin am Kreuz am Wienerberg an der Triesterstraße, heute mitten im 10. Wiener Gemeindebezirk. Der Staat wollte mit diesem Schauspiel eigentlich eine abschreckende Wirkung erzielen, doch das Gegenteil war der Fall. Zeitgenössische Berichte erzählen von einem Jahrmarkt hunderter Buden um die Spinnerin am Kreuz zum Anlass öffentlicher Hinrichtungen, da sei gezecht, gesungen und getanzt worden, es habe „Armesünderwürstel“ und „Galgenbier“ gegeben, und schließlich habe das Volksfest bis spät in die Nacht angedauert. Deshalb wurde im Rahmen einer neuen Strafprozessordnung vom 23. März 1873 die Hinrichtung hinter Gefängnismauern verlegt. Nur noch ausgewählte Personen hatten Zutritt, wenn auch die Scharfrichter von zahllosen Bittgesuchen insbesondere von Frauen berichten, die sich den staatlich sanktionierten Mord gerne angesehen hätten.
Dabei hatte die Aufklärung schon fast 80 Jahre vorher vielversprechend zu wirken begonnen. Kaiser Josef II ließ sich sämtlich Todesurteile von 1781-1787 zustellen, um sie zu studieren und seine Schlüsse zu ziehen. Am 2. April 1787 schaffte er dann per Gesetz die Todesstrafe ab. Doch sein Nachfolger Kaiser Franz II sah sich bald den „Gefahren“ einer Demokratiebewegung gegenüber, der sogenannten „Jakobiner“. Als die Gruppe 1794 durch geheimpolizeiliche Maßnahmen ausgehoben wurde, war es dem Kaiser “nur” möglich, einen einzigen der „Verschwörer“ hinrichten zu lassen, nämlich Franz Hebenstreit, weil dieser dem Militär angehörte (ein zweiter entzog sich der Vollstreckung seines Todesurteils durch Selbstmord). Seinen von ihm gehassten Lehrer Andreas Riedel, der ebenfalls zu den Jakobinern zählte, konnte er „nur“ in Festungshaft sperren, woraus ihn die französische Armee bei deren Einmarsch 1809 befreite. Deshalb führte Kaiser Franz II 1796 die Todesstrafe wieder ein. In einem eigenen Hofdekret wurde die Wiedereinführung gerechtfertigt, wobei der Kaiser dabei selbst zugeben musste, dass sich in den Jahren ohne Todesstrafe die Straftaten nicht vermehrt hatten. Vielmehr wurde die Todesstrafe mit „verhärteter Gemütsart“ der VerbrecherInnen und „Grässlichkeit der Tat“ begründet.
1873 also verlegte man den staatlich sanktionierten Mord hinter die Gefängnismauern. In Wien war das das Graue Haus, das bereits 1839 errichtete Landesgericht, in dem ich 2008 für 105 Tage in U-Haft gesessen bin. Ein kleiner dreieckiger Hof mit Mauer zur Wickenburggasse hin wurde zum Hinrichtungsort, für die Tat wurde jeweils ein eigener Würgegalgen errichtet. In seinen „Scharfrichter Josef Lang’s Erinnerungen“ argumentiert der letzte seiner Zunft vor Abschaffung der Todesstrafe mit Beginn der ersten Republik 1920 nun gegen eine Gesetzesänderung, weil „es muss Scharfrichter geben, wie es Totengräber und Kanalräumer gibt und mit Vivisektionen experimentierende Ärzte“. Eine interessante Bemerkung: die Todesstrafe sei ebenso „ein notwendiges Übel“ wie Tierversuche. Vielleicht ein Hinweis darauf, dass mit dem Ende des einen auch das Ende des anderen nicht mehr weit sein kann? Erkennen wir eines Tages, dass eine staatlich sanktionierte, tödliche Gewaltausübung im Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft gar nicht notwendig ist, obwohl das für Jahrtausende so selbstverständlich war?
Doch so schnell ging es auch mit der Todesstrafe nicht. 1934 im Austrofaschismus wurde sie schon wieder eingeführt. Neuer Henker war der Neffe des ehemaligen kaiserlichen Scharfrichters Josef Lang, erstes Opfer ein geistig behinderter Bauernknecht, der einen Heuschober in Brand gesetzt hatte. Doch, wie bei der Todesstrafe immer, man zielte eigentlich auf den politischen Gegner ab: nach den Februarkämpfen wurden am Wiener Landesgericht 9 Sozialdemokraten erwürgt, nach dem Juliputsch 13 Nationalsozialisten. 1938 ermordeten die Nazis nach der Machtübernahme ihrerseits den Henker im KZ Dachau und brachten ihren eigenen Scharfrichter samt Guillotine aus Deutschland mit: bis 1945 wurden damit 1184 Menschen in der neu etablierten Richtstätte im Grauen Haus getötet. Bis heute gibt es diesen Raum als allerdings nicht öffentlich zugängliche Gedenkstätte. Von 1945 – 1950, in der zweiten Republik, starben dann noch weitere 31 Menschen wiederum am Würgegalgen im Galgenhof des Landesgerichts – als letzter wurde Johann Trka am 24. März 1950 hingerichtet –, bis am 21. Juni 1950 das Parlament die Todesstrafe in Österreich in „ordentlichen Verfahren“, also mit Ausnahme politischer Standgerichte, abschaffte. Die Alliierten vollzogen die Todesstrafe an KriegsverbrecherInnen allerdings noch bis 1955 in Österreich. Erst am 7. Februar 1968 wurde auch die Standgerichtsbarkeit und damit die Todesstrafe in Österreich vollkommen und endgültig beendet. Artikel 85 des Bundesverfassungsgesetzes lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
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